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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #1  
Alt 05.10.2000, 13:09
Noppengott Noppengott ist offline
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Noppengott ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Meine Frage richtet sich besonders an Vereinsfunktionäre und Steuerexperten !

(Informationen aus zweiter Hand

Ein Verein bezahlt jedem spielberechtigtem Mitglied 10,- DM für jede Trainingsteilnahme und 30 Pf. pro Km Fahrtkosten.
Dieses Geld wird am Ende des Jahres "virtuell" ausgezahlt, von dem Spieler sofort wieder dem Verein gespendet, und dafür erhält der Spieler eine Spendenquittung die er steuerlich absetzen kann.( d.h. Geld muß nicht mal real vorhanden sein ! )

Das ist für den Spieler natürlich nicht so viel Geld wie vorher aber immerhin etwas.
Je nach Trainingsaufwand und Entfernung zur Halle kann das doch schon den Materialbedarf eines Spielers und eine kleinere Mannschaftsfahrt decken.
Mein Verein würde dadurch sicherlich auch noch attraktiver für andere Spieler werden.

Jetzt die Frage an die Experten :

Ist das so einfach möglich ?

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  #2  
Alt 05.10.2000, 15:50
Jürgen
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Ich zitier mal aus dem "Mustervordruck" des Bundesfinanzministeriums:
"Es handelt sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen."

Diesen Satz muss der Vereinsvorsitzende unterschreiben.
Die Folgen werden auch gleich beschrieben:

"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG)."

Also wenn ihr eurem Vorsitzenden, euch und auch dem Verein als Ganzes (Gemeinnützigkeit)
nicht gefährden wollt, lasst die Finger davon!
btw: "virtuelles Auszahlen" gab es auch in der Vergangenheit nicht( Duchlaufspenden-verfahren über Stadt oder Gemeinde).

Jürgen
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  #3  
Alt 05.10.2000, 17:58
Tommy 1 Tommy 1 ist offline
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Tommy 1 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Wie beschrieben geht das bestimmt nicht und ist strafbar (Trainingsteilnahme, virtuell).
Wenn aber jemand wirklich eine weitere Anreise hat (sonst lohnt sich das nicht und ist auch möglicherweise anrüchig) und diese real zurücklegt, dann darf der Verein ihm sicherlich die Fahrtkosten erstatten. Wenn er sie dann (ganz oder teilweise) spendet, was seit neuem nicht mehr über Stadt/Gemeinde laufen muss, dann ist dies eine ganz korrekte Spende, gegen die niemand etwas einwenden kann.

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  #4  
Alt 06.10.2000, 07:47
Noppengott Noppengott ist offline
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Noppengott ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Also :
Ein Spieler wohnt 10 Km von der Halle entfernt und trainiert drei mal pro Woche.
Abzüglich Krankheit, Ferien ( Halle zu )usw.
kommen da für ihn im Jahr z.B. 40 Wochen Training zusammen.
D.h.
120 Trainingstage mit je 10,- DM Trainingspauschale und je 20Km Fahrtweg (hin und rück)
800,- (Fahrtk.)+ 1200,- (Pauschale) = 2000,-

Jetzt kommt der Abteilungsleiter, gibt dem Spieler einen Scheck über 2000,- DM. Der Spieler gibt den Scheck zurück mit den Worten " dieses Geld spende ich dem Verein".
Dafür bekommt er vom Abteilungsleiter natürlich eine Spendenquittung über 2000,- DM
Diese Spendenquittung reicht der Spieler mit seiner normalen Einkommenssteuererklärung ein und erhält dadurch z.B. 350,- DM zurück.

So ist das dann legal ?

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  #5  
Alt 06.10.2000, 09:02
Tommy 1 Tommy 1 ist offline
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Tommy 1 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Nein! Eine solche Pauschale (wofür?) gibt es nicht. Wer so etwas erhielte, müsste dies zunächst mal versteuern. Das geht nur mit wirklich entstandenen Fahrtkosten, die aufgrund der Vereinssatzung ausgezahlt werden und die dann per Überweisung gespendet würden.

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  #6  
Alt 06.10.2000, 14:11
Benutzerbild von Bow
Bow Bow ist offline
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Bow ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
diese "Pauschale" müsste der Spieler natürlich auch in seiner Einkommenssteuererklärung einbringen und dafür Steuern bezahlen, da er die ja schliesslich erhalten hat. Ob er die dann sofort spendet, ist ja seine Sache...

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Erst Toppen, dann denken!
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  #7  
Alt 09.10.2000, 09:08
User 765 User 765 ist offline
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Ab wieviel muss man denn überhaupt ein Entgelt an einen Spieler versteuern?

Da gibt es doch bestimmt einen Mindestsatz, oder? Kennt den jemand von euch???

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Sport sollte letztlich dazu beitragen, dass wir gesünder sterben und nicht kranker leben.
(Berthold Brecht)
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  #8  
Alt 09.10.2000, 18:22
Tommy 1 Tommy 1 ist offline
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Tommy 1 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Natürlich alles! Viele Vereine tun dies aber nicht und wundern sich, wenn sie ganz böse auf die Nase fallen, falls mal die Steuerprüfung kommt. Mit TT-Vereinen beschäftigt man sich dort aber nicht so häufig, weil man nicht so viele Schwarzzahlungen dort vermutet, wie es sie im Fußball in manchen sog. "Nettoligen" gibt.

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  #9  
Alt 10.10.2000, 07:50
Noppengott Noppengott ist offline
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Noppengott ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Als Trainer darf man bis 3200,- DM im Jahr steuerfrei verdienen. Das heißt natürlich nicht wenn ich darunter liege ,daß ich es steuerlich nicht angeben muß.
Es kann gut sein, daß es auch Spieler gibt die "Trainergeld" erhalten obwohl sie niemals ein Training leiten.

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  #10  
Alt 10.10.2000, 15:52
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Christian Henrich Christian Henrich ist offline
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@ noppengott

Kleine Berichtigung: Als Aufwandsentschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter sind 3600 DM im Jahr (bzw. 300 DM/Monat) steuerfrei, steht in § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz. Bis zum 31.12.1999 betrug dieser Freibetrag 2400 DM/Jahr bzw. 200 DM/Monat. Alles, was diesen Betrag überschreitet, unterliegt der Steuerpflicht (es sei denn, es ist aus einem anderen Grund steuerfrei, z.B. Fahrtkosten bis 0,52 DM/km). Gleiches gilt auch für die Sozialversicherung, d.h. es sind vom übersteigenden Entgelt entweder Pauschalbeiträge (10% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung) oder - bei vorhandener sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung - Beiträge nach den "normalen" Beitragssätzen (Rente: 19,3%, Pflege: 1,7%, Krankenversicherung: je nach Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung: nix)zu zahlen, im zweiten Fall vom Verein und vom Übungsleiter jeweils zur Hälfte.

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Worte soll man wägen, nicht zählen.

[Diese Nachricht wurde von Christian Henrich am 10-10-2000 editiert.]
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