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  #1  
Alt 14.07.2010, 13:12
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Neue WO steht auf der WTTV-Seite bereit

Soebend ist auf der WTTV-Seite die neue WO einzusehen. Nun kann man ganz in Ruhe sämtliche Neuerungen im Wortlaut "studieren".

Wichtige Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der letzten Auflage:

• A 2 Schlägerkontrollen vor und nach dem Spiel sowie daraus folgende Spielwertungen (Beschluss des DTTBBundestages)

• A 11.7.1 Eindeutige Klarstellung, dass Mädchen/Schülerinnen in keinem Fall in Herrenmannschaften mitwirken dürfen

• A 17.1 Angleichung aller Ordnungsgebühren auf Verbandsebene auf 20 Euro (sofern nicht schon vorher höher)

• B 6.3 Kostenerstattung für Jugendliche, die sowohl in Herren‐ als auch in Nachwuchsmannschaften gemeldet sind

• C Der Abschnitt „Turniere“ wurde vollständig überarbeitet. Genehmigende Stellen sind jetzt nur noch die SR‐Ausschüsse der Bezirke und des WTTV. Außerdem gibt es im Punkt 1.9 Hinweise auf die Vorgehensweise bei Höherstufungen.

• E 3 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme von Jugendlichen/Schülern am Spielbetrieb der Erwachsenen
(siehe auch Informationsblatt des WTTV)

• E 6 Regelungen für Jugendliche/Schüler ohne Spielberechtigung für Erwachsene

• G 2 Wegfall der Bestimmungen zu spielfreien Tagen

• G 4.2.1 Nachverlegungen von Spielen sind unter bestimmten Bedingungen nun möglich.

• G 4.2.2 Erweiterung der Möglichkeiten von Spielabsetzungen

• G 5.2.1 Wegfall der sog. „Krankmeldung“ (Abmeldung eines Spielers vor dem 5. Fehlen)

• G 6.4.5 Ausnahmegenehmigungen für Spiellokale

Viel Spaß beim Diskutieren und eine schöne spielfreie Zeit
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  #2  
Alt 14.07.2010, 15:13
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AW: Neue WO steht auf der WTTV-Seite bereit

Ok ich fang mal an:

A2: Bei allen Veranstaltungen können Schlägerkontrollen durchgeführt werden. Die Tests dürfen nur mit
ITTF‐anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter bzw. geprüfte Schlägerkontrolleure
vorgenommen werden.


Bedeutet das für Spieler mit nachbehandelten/abgespielten/zu glatten Noppen, dass ein SR nicht mehr diesen berühmten "Reibetest" machen darf, da er ja nicht mit einem ITTF anerkannten Testgerät durchgeführt wird.

Und er kann auch nicht aufgrund diese inoffiziellen Tests den Schläger nicht zulassen, denn das geht ja nur aufgrund

Schläger, die bei diesen
Tests
nicht den ITTF‐Regeln entsprechen, dürfen nicht im jeweiligen Spiel eingesetzt werden.


.....

A 11.7 und 17.1 hat sich nicht soviel verändert war schon immer so eigentlich(außer evtl mal etwas höhere Strafen)

B 6.3 wurde im Prinzip nur die 3 Spiele in den Herren Grenze eingefügt

C Turniere 1.9. finde ich witzig. Kann da auch keine wirkliche Änderung feststellen. Nur Frage ich mich was passiert wenn ein Kreis/Bezirk seiner Pflicht zur Höherstufung nicht nachkommt oder egal bei welchem Fall einfach behauptet das wäre ein Grenzfall und noch ok???? Oder wenn wie im letzten Jahr der Falsche die Sperre erteilt (ZB Der Kreis für nen Spieler der BL?)...

Auch den Satz der Turnierveranstalter muss vor Turnierbeginn alle Spielberechtigungen prüfen....Da kann ich nur lachen. Denke das machen die wenigsten. Was passiert wenn sie es nicht machen und nachträglich festgestellt wird, das da nen Spieler zu tief spielt. Dürfen die dann kein turnier mehr ausrichten???

E3 wurde ja schon hinreichend diskutiert Da ist nur 3.7. interessant, das man Jugendliche in der Herren in ner anderen reihenfolge melden darf als in der Jugend ???? Dachte man muss immer nach Spielstärke aufstellen Und eigentlich logisch ist doch wer in der Jugend stärker ist ist auch in der Herren stärker???

E6 bezieht sich nur auf Turniere. Für Ersatzspiele in der Herren müsen sie da (nach) gemeldet werden bevor sie spielen dürfen (außer ganz unten)

G.2 keine Ahnung was da weggefallen ist. Interessant aber das man keine Spiele der RR vor dem 1.1. machen darf (ist letztes Jahr im Kreis PB gemacht worden)

G4.2.1 man darf nun nachverlegen 14 bzw 21 Tage(ferien) wenn man 3 Tage vor dem Speil sich einvernehmlich einigt und den SL informiert. Gewisse Härtefälle wie Saisonende usw hat man schon abgewunken. Auch hat man nen großen Spielruam für kurzfristiges nachverlegen gelassen (zb für Schneechaos) sofern beide einverstanden sind.

G4.2.2
Hier hat man nun auch die Trainerlehrgänge dazu genommen. Das ist sehr sinnvoll aber kommt für mich genau dieses Jahr zu spät, (bzw hab ich jetzt zu spät erfahren das das gehen wird) da ich extra den lehrgang jetzt im Juni gemacht habe, da der einzige andere Termin am ersten Spieltag gewesen wäre und ich da nicht fehlen wollte.

G 5.2.1 hier hat man eine Lücke zum "tricksen" geschlossen. Allerdings auch dafür Härtefälle in kauf genommen. Beispiel jemand ist wirklich beruflich 5 Spiele im Ausland und kommt am 6. spieltag wieder. dann kann der der für ihn nachgerutscht ist nicht wieder runter und evtl spielt er dann auch die letzten 6 Spiel kein spiel mehr mit in der höheren Mannschaft. kann man so oder so sehen wie bei all diesen regeln wo man sinnvolle Sonderregeln schafft die dann aber auch zum tricksen genutzt werden können bzw wo man soclhe lücken zu macht aber damit auch Härtefälle schafft.

G6.4.5 da bin ich mal gespannt wer da warum Ausnahmegenemigungen beantragt und wie leicht der Kreis Bezirk usw die dann vergibt und warum der gleiche Fall im Kreis X erlaubt wird im kreis Y aber nicht oder auf Bezirksebene ne Halle zugelassen wird der Kreis dies aber nicht macht....auch spannen wie befristet gewertet wird....jedes jahr neu immer für ein Jahr befristet???

Ich habe fertig
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (14.07.2010 um 15:54 Uhr)
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  #3  
Alt 15.07.2010, 08:53
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ok ich fang mal an:

A2: Bei allen Veranstaltungen können Schlägerkontrollen durchgeführt werden. Die Tests dürfen nur mit
ITTF‐anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter bzw. geprüfte Schlägerkontrolleure
vorgenommen werden.


Bedeutet das für Spieler mit nachbehandelten/abgespielten/zu glatten Noppen, dass ein SR nicht mehr diesen berühmten "Reibetest" machen darf, da er ja nicht mit einem ITTF anerkannten Testgerät durchgeführt wird.

Und er kann auch nicht aufgrund diese inoffiziellen Tests den Schläger nicht zulassen, denn das geht ja nur aufgrund

Schläger, die bei diesen
Tests
nicht den ITTF‐Regeln entsprechen, dürfen nicht im jeweiligen Spiel eingesetzt werden.
Es gelten ja nachwievor die internationalen TT-Regeln Teil A und B. Dort steht im Teil A 4.7:

Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische,
chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden.


und A 4.8:

Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den
Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen.


Für den Meisterschaftsspielbetrieb auf WTTV-Ebene (LL, VL und auf Bezirks- und Kreisebene) bedeutet das, dass weiterhin vor jedem Spiel der Schläger vom gegnerischen Spieler kontrolliert werden darf. Schiedsrichter sind auf diesen Ebenen nicht vorgesehen. Sollte ein Spieler bedenken haben das der ihm zur Untersuchung gegebene Schläger nicht den Regeln entspricht, hat er nachwievor die Möglichkeit das zu äußern und ggfls. einen Schlägerwechsel zu verlangen. Tut der Gegner das nicht, so kann das durch den Kapitän in den Spielbericht eingetragen werden. Eine Entscheidung trifft dann die spielleitende Stelle. Falls sowas mal vorkommen sollte, bleibt abzuwarten wie dann entschieden wird...

In der OL und RL werden OSR eingesetzt. Denen obliegt die Schlägerkontrolle nach aktueller Belagsliste und händischer Untersuchung im Sinne der TT-Regeln Teil A auch nachwievor. Sollte in einem solchen Spiel ein Schläger vom OSR beanstandet werden und ein Spieler weigert sich diesen Schläger zu ersetzen, dann hat der OSR auch nur die Möglichkeit dieses im Spielbericht zu vermerken. Entscheiden wird darüber auch nur die spielleitende Stelle. Da sollte man dann allerdings davon ausgehen, dass im Sinne des OSR entschieden wird.

Das Prozedere mit dem ITTF zugelassenen Testgerät kann sich also nur auf die Kontrolle von Schlägern beziehen, die bei der "normalen" Prüfung nicht aufgefallen sind. Es besagt lediglich, dass das in der letzten Saison noch zugelassene Testgerät nun nicht mehr zulässig ist und durch ein neues ersetzt wird.

Ein offensichtlich nicht zugelassener Schläger, der durch zu dicke, verfärbte, extrem glatte, zu kleine, zu große, unebene, beschädigte, nicht in der aktuellen Belagsliste auftauchende Beläge auffällt, darf auch weiterhin ohne einer Prüfung durch dieses neue Testgerät beanstandet werden. Die Entscheidung darüber trifft letztendlich immer die spielleitende Stelle.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
G.2 keine Ahnung was da weggefallen ist. Interessant aber das man keine Spiele der RR vor dem 1.1. machen darf (ist letztes Jahr im Kreis PB gemacht worden)
Weggefallen sind die zwingend spielfrei zu haltenden Tage wie z.B. Karneval. Das man keine Spiele der RR vor dem 1.1. machen darf, war auch vorher Teil der WO. Was im letzten Jahr im Kreis PB war entzieht sich meiner Kenntnis.


Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
G6.4.5 da bin ich mal gespannt wer da warum Ausnahmegenemigungen beantragt und wie leicht der Kreis Bezirk usw die dann vergibt und warum der gleiche Fall im Kreis X erlaubt wird im kreis Y aber nicht oder auf Bezirksebene ne Halle zugelassen wird der Kreis dies aber nicht macht....auch spannen wie befristet gewertet wird....jedes jahr neu immer für ein Jahr befristet???

Ich habe fertig
Dafür sollte man folgenden Passus der WO nicht außer Acht lassen: A 1.2 und 1.3

1.2 Zusätzliche Anordnungen und Ergänzungen zur Wettspielordnung des DTTB, die von Kreisen und Bezirken des WTTV für bestimmte Klassen oder Gebiete erlassen werden sollen, bedürfen vor ihrem Inkrafttreten der Genehmigung des Sportausschusses des WTTV.
1.3 Die vom Sportausschuss des WTTV erstellten Gutachten („Auslegungen“) sind bindend, soweit sie sich auf die zusätzlichen Anordnungen des WTTV zur Wettspielordnung des DTTB beziehen.


Damit sollte eigentlich sichergestellt sein, dass der Willkür von Kreisen und Bezirken ein Riegel vorgeschoben wird.
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  #4  
Alt 15.07.2010, 14:29
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A2: Zu den Tests: Wenn ein OSR nach seiner Einschätzung entscheiden kann was er meint (zb auf einem Turnier eine zu glatte Noppe aus dem verkehr ziehen) quasi nach "Gefühl" wozu hat man dann diesen Passus erlassen das er "Tests" nur mit ITTF zugelassenen Geräten durchführen darf???? Dann hätte man doch auch schreiben können: Der OSR kann nach seinem Ermessen Tests durchführen und wenn dabei ein Schläger nach seiner Einschätzung nicht den ITTF Regeln entspricht kann er ihn nicht zulassen.

Was ich meine ist: Dann ist diese Regel A2 überflüssig wenn sie immer mit den anderen von dir genannten Regeln übergangen werden kann????

Denke damit sollteklar definiert werden wie eine Kontrolle auszusehen hat (bisher gab es ja wildeste Vermutungen was ein Gegner bzw ein SR bei einer Kontrolle alles darf...anfassen, reiben, riechen, lecken???) . Ich würde diese A2 regel wie folgt interpretieren: Belag identifizieren und mit ITTF Liste vergleichen. Weitere Kontrollen nur mit zugelassenen Geräten zb Enez. Denn sonst kommt demnächst jemand mit dem neuen Prototypen der "Schnüffler" an (die können geringere Ausgasungen messen) und dann fällt jeder getunte Belag durch selbst die die vom Hersteller so getunt verkauft werden (ich möchte hier keinen Namen nennen)...

G2 aha gut zu wissen, da werden sich einige bedanken wenn sie demnächst an gewissen Tagen spielen müssen (karneval, in den Ferien usw)

G6.4.5. Denke deine Paragraphen greifen hier nicht. Denn der Kreis erlässt ja keine zusätzlichen Anordnungen sondern führt bei einer Beantragten Ausnahmegenehmigung eine Einzelfallprüfung durch. und genau das soll er ja auch machen dürfen. Sprich es liegt in seiner Hand zb wenn jemand kommst und sagt die Halle muss 3,50 hoch sein unsere ist nur 3,47 ist das ok. Und in so einem Fall wird der Kreis dann diese Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erteilen und diese vermutlich dann jedes Jahr neu erteilen für immer ein Jahr. Und da muss er auch nicht jedes Jahr beim WTTV nachfragen. Was aber passieren könnte ist das der Bezirk sagt ja in der BK und BL darfste mit 3,47 spielen aber der Kreis das enger sieht und sagt nein KL abwärts nicht da muss es 3,50 sein...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (15.07.2010 um 14:34 Uhr)
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  #5  
Alt 15.07.2010, 15:42
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
A2: Zu den Tests: Wenn ein OSR nach seiner Einschätzung entscheiden kann was er meint (zb auf einem Turnier eine zu glatte Noppe aus dem verkehr ziehen) quasi nach "Gefühl" wozu hat man dann diesen Passus erlassen das er "Tests" nur mit ITTF zugelassenen Geräten durchführen darf???? Dann hätte man doch auch schreiben können: Der OSR kann nach seinem Ermessen Tests durchführen und wenn dabei ein Schläger nach seiner Einschätzung nicht den ITTF Regeln entspricht kann er ihn nicht zulassen.

Was ich meine ist: Dann ist diese Regel A2 überflüssig wenn sie immer mit den anderen von dir genannten Regeln übergangen werden kann????

Denke damit sollteklar definiert werden wie eine Kontrolle auszusehen hat (bisher gab es ja wildeste Vermutungen was ein Gegner bzw ein SR bei einer Kontrolle alles darf...anfassen, reiben, riechen, lecken???) . Ich würde diese A2 regel wie folgt interpretieren: Belag identifizieren und mit ITTF Liste vergleichen. Weitere Kontrollen nur mit zugelassenen Geräten zb Enez. Denn sonst kommt demnächst jemand mit dem neuen Prototypen der "Schnüffler" an (die können geringere Ausgasungen messen) und dann fällt jeder getunte Belag durch selbst die die vom Hersteller so getunt verkauft werden (ich möchte hier keinen Namen nennen)...
Das Enez ist nicht mehr zugelassen. Es wird nur noch ein Gerät geben, das zugelassen ist. Die TT-Regeln Teil A und B werden ja nicht außer Kraft gesetzt. Um die Zulässigkeit eines Belages festzustellen braucht es nun mal nicht immer ein Testgerät. Eine lange Noppe, die dermaßen nachbehandelt wurde, dass sie keinen Reibungswiederstand aufweisst ist nun mal auch ohne Testgerät auszumachen. Eindeutig zu dicke Beläge kann man mit jeder handelsüblichen Netzlehre erkennen. Tunen, frischkleben etc eben nicht. Dazu braucht es ein solches Gerät. Deshalb ist dieser Passus auch wichtig. Das Enez taugt ja nur bedingt um Frischkleben mit lösungsmittelhaltigen Substanzen zu erkennen. Für das neuartige Tunen allerdings nicht. Der Teil A 4.7 der TT-Regel sagt aber: Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden. Deshalb muss ja für die Fälle, die nicht durch eine herkömmliche Überprüfung, oder mit dem alten Enez festzustellen sind eine Regelung getroffen werden, damit man auch diese neuartigen verbotenen Manipulationen an Schlägern nachgehen kann. Das ist mit dem Teil A2 der WO nun geschehen.

Soweit ich weiß, ist dieses Gerät noch nicht auf dem Markt. Es soll auch sehr teuer sein und es wird wohl im WTTV-Bereich nicht viele davon geben.

Es steht ja nachwievor beiden Seiten frei gegen eine Entscheidung Protest einzulegen. Entscheiden wird das dann immer noch die spielleitende Stelle.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
G2 aha gut zu wissen, da werden sich einige bedanken wenn sie demnächst an gewissen Tagen spielen müssen (karneval, in den Ferien usw)
Soweit ich weiß hat sich trotzdem nichts geändert. Der Rahmenterminplan ist ja schon lange raus und da sind mir keinen großartigen Änderungen aufgefallen. Ich persönlich hab die Karnevalspause nicht sinnvoll gefunden. Das Eingangswochenende zu den Herbst- und Osterferien als Spieltag finde ich hingegen nicht so dolle. Da haben viele Vereine jedes Jahr Schierigkeiten Ihre Mannschaften vollzukriegen, da dann schon einige mit ihren Familien im Urlaub sind.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
G6.4.5. Denke deine Paragraphen greifen hier nicht. Denn der Kreis erlässt ja keine zusätzlichen Anordnungen sondern führt bei einer Beantragten Ausnahmegenehmigung eine Einzelfallprüfung durch. und genau das soll er ja auch machen dürfen. Sprich es liegt in seiner Hand zb wenn jemand kommst und sagt die Halle muss 3,50 hoch sein unsere ist nur 3,47 ist das ok. Und in so einem Fall wird der Kreis dann diese Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erteilen und diese vermutlich dann jedes Jahr neu erteilen für immer ein Jahr. Und da muss er auch nicht jedes Jahr beim WTTV nachfragen. Was aber passieren könnte ist das der Bezirk sagt ja in der BK und BL darfste mit 3,47 spielen aber der Kreis das enger sieht und sagt nein KL abwärts nicht da muss es 3,50 sein...
Für mich ist eine Ausnahmegenehmigung eine Anordnung bzw Ergänzung zur WO. Sollte also auch über den Sportausschuss des WTTV laufen müssen. Beim Ausstellen der Genehmigung geht es eher mehr darum wer die dafür fälligen Gebühren kassiert. Entweder Verband, Bezirk oder Kreis. Wobei dein Beispiel 3,47m statt 3,50 m ziemlich amüsant ist
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  #6  
Alt 15.07.2010, 15:58
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stopspin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Für mich ist eine Ausnahmegenehmigung eine Anordnung bzw Ergänzung zur WO. Sollte also auch über den Sportausschuss des WTTV laufen müssen.
Glaub ich nicht. Dort steht, dass Bezirke und Kreise solche (befristeten) Ausnahmegenehmigungen selbst ausstellen dürfen. Keinerlei Einschränkungen ...

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Beim Ausstellen der Genehmigung geht es eher mehr darum wer die dafür fälligen Gebühren kassiert. Entweder Verband, Bezirk oder Kreis.
Es hat mancherorts immer schon Ausnahmegenehmigungen gegeben, auch auf Verbandsebene - nicht 100%ig legal, okay. Kassiert hat dafür niemand. Warum sollte man es heute tun?
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.
(Danny Kaye)
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  #7  
Alt 15.07.2010, 16:04
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Tests: ja das ist aber genau der springende Punkt: Entweder ich darf nur mit zugelassenen geräten Testen oder ich lasse dem OSR freie Hand nach seinem Ermessen auch ohne Gerät etwas zu entscheiden.

Beispiel Enez. Ok wenn es nicht mehr zugelassen ist aber ein OSR bringt trotzdem eins mit. legt den Schläger rein und der test ist positiv sagt er hinterher. Ja dann entscheide ich mal nach eminem Ermessen das der Belag mit VOC getunt wurde....Dann sagt der Spieler : das Gerät ist garnicht mehr zugelassen. Sagt der OSR. Ja vergiss das Gerät ich entscheide das ohne Gerät...????

Zu den glatten Noppen: Was passiert wenn jemand einen Noppenbelag sehr lange spielt und die Noppen dadurch glatt werden???? Dann wurde er ja nicht behandelt sondern hat sich abgenutzt. 4.7. greift also nicht. Der OSR kann nur feststellen ob der sehr glatt ist oder nicht abert nicht ob er behandelt wurde oder abgespielt. Und wie die Gerichtsbarkeit im WTTV ja gesagt hat kann man einem Spieler auch nicht zumuten selber festzustellen ab wann der zu glatt ist, weil es kein offizielles Messgerät (in der Halle) gibt. also muss hier ein OSR anwesend sein der vor dem Spiel sagt der ist zu glatt (wie auch immer er das dann feststellen will). Alles sehr konfus. Trotzdem bleibt es dabei. Entweder ich nehme Regel A2 ernst und dann darf man eben keine inoffiziellen tests mehr machen und darunter würde so ein "Reibetest" fallen oder man kann die Regel gleich vergessen wenn ein OSR auch ohne offiziellen Test durch Gefühl riechen oder sonstiges in eigenem Ermessen tests durchführen kann. Wenn das gewollt ist ok bitte sehr, aber dann kann man den Passus A2 streichen weil er dann mit dem Ermessen des OSR immer umgeangen werden kann.

Also von mir aus kann man am Karnevals WE auch spielen allerdings ist hier auch keine Karnevalshochburg. Denke am Karnevals WE (und ja auch in der Woche davor bei Wochenspieltagen) wirste in Köln oder Ddorf auch massive Probleme haben Spiele auszutragen.

Mit dem Ferienanfangs WE haste das problem auch mit den Wochenspieltagen. die sind bei nem Anfangs WE noch in der Schulwoche. Bei einem Ferienend WE wäre das noch schlimmer. Ist jetzt allerdings auch nicht mehr ganz so schlimm, weil man ja nch hinten legen darf. Man kann eionfach diese Tage mit Ferienanfang usw nicht ganz außen vor lassen, weil man alle Termine braucht, da auch noch andere veranstaltungen berücksichtigt werden müseen (KM Ranglisten Pokal Aufstiegsspiele usw)

ob eine solche Ausnahmegenehmigung eine Verordnung ist...da müßte man mal nen "Verwaltungsexperten" im WTTV fragen. Würde eher sagen nein. In meinem beispiel: wenn der Kreis beschließen wpürde Hallen ab 3 Meter sind generell ok dann würde ich sagen ja ne Anordnung die der Zustimmung bedarf. aber bei solchen Ausnahmegenehmigungen würd ich aus dem bauch sagen nein.
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  #8  
Alt 15.07.2010, 17:07
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Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Tests: ja das ist aber genau der springende Punkt: Entweder ich darf nur mit zugelassenen geräten Testen oder ich lasse dem OSR freie Hand nach seinem Ermessen auch ohne Gerät etwas zu entscheiden.

Beispiel Enez. Ok wenn es nicht mehr zugelassen ist aber ein OSR bringt trotzdem eins mit. legt den Schläger rein und der test ist positiv sagt er hinterher. Ja dann entscheide ich mal nach eminem Ermessen das der Belag mit VOC getunt wurde....Dann sagt der Spieler : das Gerät ist garnicht mehr zugelassen. Sagt der OSR. Ja vergiss das Gerät ich entscheide das ohne Gerät...????
Du wirst sicher keinen OSR mit einem nichtzugelassenen Gerät Tests machen sehen. Warum auch?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Zu den glatten Noppen: Was passiert wenn jemand einen Noppenbelag sehr lange spielt und die Noppen dadurch glatt werden???? Dann wurde er ja nicht behandelt sondern hat sich abgenutzt. 4.7. greift also nicht. Der OSR kann nur feststellen ob der sehr glatt ist oder nicht abert nicht ob er behandelt wurde oder abgespielt.
Das muss der OSR auch nicht. Denn, A 4.7.1 sagt: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Also ist auch das schon lange geregelt. Die Entscheidung, dass eine lange Noppe, weil sie "Arschglatt" ist, nicht mehr zulässig ist - aus welchem Grund auch immer, denn das ist laut Regel A 4.7.1 egal -, halte ich für objektiv und traue sie nicht nur jedem OSR zu.
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  #9  
Alt 15.07.2010, 17:19
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Du wirst sicher keinen OSR mit einem nichtzugelassenen Gerät Tests machen sehen. Warum auch?



Das muss der OSR auch nicht. Denn, A 4.7.1 sagt: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Also ist auch das schon lange geregelt. Die Entscheidung, dass eine lange Noppe, weil sie "Arschglatt" ist, nicht mehr zulässig ist - aus welchem Grund auch immer, denn das ist laut Regel A 4.7.1 egal -, halte ich für objektiv und traue sie nicht nur jedem OSR zu.
Ja mit den Noppen ist und bleibt ne heikle Sache. besonders weil es einfach kein messgerät für die Halle gibt und viele OSr nicht den Mut haben ohne ein solches den belag als zu glatt einzustufen. Motto: Ist kein offizieller test. Mach ich nicht. Und der neue Abschnitt A2 unterstützt sie da in ihrer "Einstellung". Dazu die genannte Problematik dass man ohne anwesenden OSR im Nachhinein mit einem Protest keine Chance hat (siehe Entscheidung im Fall Celik)

Zu den nicht zugelassenen Geräten. Natürlich nicht wo zu auch, wenn sie nach "gutdünken" persönlichem Gefühl oder wie man das auch nennen will auch immer theoretisch jeden Belag aus dem Verkehr ziehen können.

Das ist genau was ich an der neuen Regel nicht verstehe. Wieso definiert man das man Tests nur mit bestimmten geräten machen darf und nur aufgrund dieser Tests den Schläger nicht zulassen darf wenn man dann hin geht und sagt der OSR kann auch ohne zugelassenen test den Schläger "verbieten"... Dann ist die Regel/der Hinweis auf zugelassene Testgeräte sinnlos.

Die Problematik an den subjektiven Entscheidungen der OSR ist ja folgendes. Beispiel Noppe: Klar ne Arschglatte Noppe kann jeder erkennen. Der Reibungswert soll ja 25 sein. wenn er 5(als beispiel) ist wird jeder sagen arschglatt verboten. Aber was passiert bei 15 oder 20? Da sagt ein SR der ist auch schon zu glatt der andere ne der geht noch und der dritte sagt ich mach den Reibetest nicht weil er nicht zugelassen ist. Wo ist da die Planungssicherheit für nen Spieler??

Er kann selber nicht messen ob der Belag 26 oder 25 oder 24 oder 20 oder 15 hat

und abwelchem wert wäre die Eigenschaft zu stark verändert? (gilt ja dann auch für nen 1 Jahr alten sriver, der ja auch bei nem gleichen Schlag statt 5000 Umin nur noch 3000 erzeugt oder der Ball nach dem aufticken aus 50 cm höhe nicht mehr 30 cm hoch tickt sondern nur 20???)

ER kann also nicht wissen ob sein belag noch richtig ist und auch nicht nachweisen dass es so ist genausowenig wie der OSR dass es nicht so ist weil es kein messgerät gibt. Und so entscheidet dann jeder OSR bei dem gleichen Belag anders. Das darf nicht sein.

Deswegen macht es schon sinn, das man nur tests zulässt, die die ITTF als genau genug freigegeben hat.

Beispiel Belagdicke: netzlehre werden die nicht zulassen. Die sind manchmal sehr ungenau. klar 5mm kann man damit erkennen aber 4,1 mm das sind Pfennigartikel die werden nie so genau gestanzt. Belaglupe. ja da kann man sagen Die belaglupen von Marke X+Y sind zugelassen weil geeicht (dann muss der OSR nur noch in der Lage sein die richtig anzuwenden nicht schräg wie mal bei DIMA oder falschrum alles schon gesehen). und dann haben die noch so spezialgeräte bei der ITTF die dann eben auch zulässig sind. Da kann auch nicht einer kommen mit nem Zollstock oder mit nem Stöckchen wo er bei 4 mm mit nem Edding nen strich gemacht hat (übertrieben)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (15.07.2010 um 17:30 Uhr)
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  #10  
Alt 15.07.2010, 17:54
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AW: Neue WO steht auf der WTTV-Seite bereit

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
• A 11.7.1 Eindeutige Klarstellung, dass Mädchen/Schülerinnen
in keinem Fall in Herrenmannschaften mitwirken dürfen
Na, das ist dann aber doch eher ein Armutszeugnis für den Verband.
Wenn man so ein zwei gute Quoten- Mädchen im Training dabei
hat und diese bei den Jungen in der Kreisliga oder sogar höher,
d.h. in der Jungen Bezirksklasse oder Bezirksliga mit spielen,
dann dürfen die nicht als JES bei den Herren auf Kreis- oder
Bezirksebene mitspielen?

Das ist ein Fehler in der WO.
Wie soll man so die talentierten Mädchen beim Sport halten?
Da solltet Ihr die WO imho dringend nachbessern.
__________________
vG,
. . . wW

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