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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kann jemand helfen?
Folgende Situation. Während eines Punktspieles hat einer unserer Spieler seinen Schläger gewechselt. Dies wurde vom Gegner mit Recht beanstandet, der Spieler gab es aber zunächst nicht zu.(Unser Spieler hat mit dem vertauschten Schläger weitergespielt, der Gegener dieses Spiel gewonnen). Die gegenerische Mannschaft hat ausdrücklich gesagt, dass das nicht im Spielbogen vermerkt werden solle. Wir hatten das Spiel überlegen gewonnen. Unser Spieler hat sich später beim Gegner dafür entschuldigt.
Nun hat der Gegner Protest eingelegt und das Spiel wurde gegen uns bewertet, obwohl der Spielbogen vom Gegner bestätigt wurde. An wen kann man sich wenden, um diesen Sachverhalt nochmals überprüfen zu lassen? Danke für Eure Hilfe. |
#2
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AW: Kann jemand helfen?
Ojojoj, das ist aber verzwickt...
Natürlich könnt ihr das nicht nachweisen, obwohl (!!!): Der Gegner hat den Spielbericht doch ohne Murren unterschrieben. Und ein nachträglicher Protest ist nicht gültig, aber das hattest du lieber ins Regelforum packen sollen, denn z.B. Torsten von Bayern o. fastest hätten dir das bestimmt geanu sagen können... Gruß ttdr |
#3
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AW: Kann jemand helfen?
...das komplette Spiel DARF vom Staffelleiter in diesem Fall gar nicht gegen euch gewertet werden...
...da der Protest nicht auf dem Spielberichtsbogen vermerkt wurde. (Ich gehe mal davon aus, dass bei dem Spiel kein geprüfter OSR anwesend war) ...auch im Falle eines Vermerks auf dem Formular hätte das KOMPLETTE Spiel m.E. nicht gegen euch gewertet werden dürfen, da in diesem Fall einzig und allein nur die Einzel bzw. Doppel des "Schlägerwechslers" gegen euch gewertet werden dürfen |
#4
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AW: Kann jemand helfen?
Da brauchst Du Dir keine Gedanken machen.
1. Euer Gegner hat es gewusst und laut deiner Ausage hat der Gegner gesagt es nicht zu vermerken. 2. Der Gegner hat den Spielbogen unterschrieben, damit ist das rechtens. Der Protest hat keine wirkung MadMax1900 |
#5
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AW: Kann jemand helfen?
Das darf der Staffelleiter eigentlich nicht machen. Die andere Mannschaft hat den Spielbericht unterschrieben und somit ist das fakt.
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#6
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AW: Kann jemand helfen?
Zitat:
Gemäß WO A 16 müssen Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes eingelegt werden. Obwohl der Gegner dazu berechtigt gewesen wäre, hat er auf eine sofortige Protesteinlegung verzichtet. Eine spätere Einlegung nach dem Spiel oder im weiteren Verlauf des Mannschaftskampfes bleibt wirkungslos. Wenn das Spiel nun gegen euch gewertet worden ist, bleibt nur noch der Weg zum Sportgericht um die Entscheidung des Spielgruppenleiters/Staffelleiters zu revidieren, sofern sie, wie geschildert, nicht von der WO gedeckt ist. |
#7
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AW: Kann jemand helfen?
und auf jeden protest kann man auch gegenprotest einlegen. dann wirds halt irgendwann sowieso von einer höheren instanz geregelt.
lg |
#8
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Benötige einmal Eure Hilfe
Folgende Situation. Während eines Punktspieles hat einer unserer Spieler seinen Schläger gewechselt. Dies wurde vom Gegner mit Recht beanstandet, der Spieler gab es aber zunächst nicht zu.(Unser Spieler hat mit dem vertauschten Schläger weitergespielt, der Gegener dieses Spiel gewonnen). Die gegenerische Mannschaft hat ausdrücklich gesagt, dass das nicht im Spielbogen vermerkt werden solle. Wir hatten das Spiel überlegen gewonnen. Unser Spieler hat sich später beim Gegner dafür entschuldigt.
Nun hat der Gegner Protest eingelegt und das Spiel wurde gegen uns bewertet, obwohl der Spielbogen vom Gegner bestätigt wurde. An wen kann man sich wenden, um diesen Sachverhalt nochmals überprüfen zu lassen? Danke für Eure Hilfe.“ |
#9
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AW: Benötige einmal Eure Hilfe
Vielleicht kann ich ja nicht ganz folgen - aber wenn im Spielberichtsbogen nichts stand, ist kein rechtzeitiger Protest eingelegt worden und damit kann deswegen nicht ein Spiel nachträglich anders gewertet werden, wie z.B. bei Aufstellungsfehlern oder ähnlichem. Wer hat denn da "auf Zuruf" das Spiel umgewertet? An den müsste man sich wenden und auf die Regeln verweisen und wenn das nichts bringt, eben eine Instanz höher gehen.
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#10
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AW: Benötige einmal Eure Hilfe
Hast du den gleichen Thread nicht gestern schon eröffnet? Warum wird da nicht weiter diskutiert?
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Wer kämpft kann verlieren, wer aufgibt hat schon verloren! |
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