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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
In unserem Verband ist nicht geregelt, was passiert, wenn die letzte Mannschaft die Sollstärke verliert und dadurch logischerweise nicht aufgefüllt werden kann. Es ist lediglich festgehalten, dass eine Mannschaft immer mindestens Sollstärke haben muss. Wie sieht das in euren Verbänden aus - wird eine solche Mannschaft sofort gestrichen?
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#2
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Zitat:
"23.5. Die unterste Mannschaft eines Vereins bezogen auf die jeweilige Altersklasse kann ganz oder teilweise aus Spielern gebildet werden, die ihre Eigenschaft als Stammspieler nach 23.3 und 23.4 verloren haben." (23.3. und 23.4 sind die Regelungen bzgl. Stammspieler und Sollstärke) |
#3
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
HTTV :
zur neuen Runde gemeldet werden muss mindestens in Sollstärke (das ist logisch und dürfte überall so sein) wenn man während der Runde jemanden verliert (z.B. durch Weggang zur Rückrunde) so dass die letzte Mannschaft nicht mehr die Sollstärke erreicht muss die Mannschaft wohl oder übel aufgelöst werden (im schlechtesten Fall zur Rückrunde) wenn jemand nur keine Lust mehr hat aber weiter auf dem Meldebogen steht ist das kein Problem für die laufende Runde weil ja die Mindeststärke (4 bei Sechsermannschaften, 3 bei Vierermannschaften und 2 bei Dreiermannschaften) für ein Meisterschaftsspiel noch gegeben ist (auch theoretisch für die Folgerunde nicht solange der "Lustlose" auf dem Meldebogen bleibt)
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Cogito sum res cogitans |
#4
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Zitat:
Man kann aber auch den betreffenden Verein auffordern, einen Spieler nachzumelden. Der trägt in der untersten Mannschaft sofort zur Sollstärke bei. Gruss Hdd |
#5
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Danke schonmal für die bisherigen Antworten, da scheint es ja in den Spielordnungen ein ziemliches Spektrum an Möglichkeiten zu geben. Mal sehen, ob wir beim nächsten Antrag auch eine flexible Regelung erreichen können.
@tt-trommler Meinst du einen Fall, wo Mannschaften in der Mindeststärke zum Spiel antreten, aber die Sollstärke in der Aufstellung noch gegeben ist? Falls nicht, verstehe ich es nicht und bitte um Erklärung. Bei uns muss die Sollstärke immer gegeben sein, unabhängig davon, ob noch ausreichend Spieler für das Bestreiten eines Punktspiels zur Verfügung stehen. |
#6
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
@setz-it
nehmen wir eine Sechsermannschaft die kann immer (zu jedem Punktspiel) mit 4 Mann antreten was bei der untersten Mannschaft eines Vereins noch nicht einmal Strafgebühren nach sich zieht auf dem Meldebogen des Vereins der zur Genehmigung eingereicht wird müssen aber 6 Spieler für diese Mannschaft aufgeführt sein, auch wenn zwei davon Karteileichen sind Hoffe es ist jetzt klar
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Cogito sum res cogitans |
#7
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Ja, das ist sowieso klar, aber nach 5 Mal nicht spielen sind sie bei uns RES und damit hat die Mannschaft keine Sollstärke mehr und wird gestrichen, oder?
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#8
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
so ists in Hessen geregelt :
Ein Spieler, der in der vorhergehenden Halbrunde nicht in mindestens vier Spielberichten aufgeführt wurde, trägt mit Ausnahme der untersten Mannschaft in keiner Mannschaft zur Sollstärke bei demnach kann die unterste Mannschaft immer mit 2 Karteileichen gemeldet werden die Notwendigkeit von mindestens 4 Einsätzen in einer Halbrunde bezieht sich nur auf höhere Mannschaften
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Cogito sum res cogitans |
#9
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Gut, danke, also noch eine weitere Möglichkeit, das zu gestalten...
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#10
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AW: Strafe bei Verlust der Sollstärke der letzten Mannschaft?
Ich habe es immernoch nicht so richtig verstanden.
Angenommen, ein Verein hat eine einzige 4er-Mannschaft mit nur vier Spielern auf dem Meldebogen. Zur Rückrunde, d.h. reguläre Wechselfrist, verlässt einer davon den Verein und es kommt auch leider kein neuer Spieler hinzu. In der Vorrunde hat die Mannschaft alle Spiele ordnungsgemäß mit vier Personen gespielt, in der Rückrunde geht das aber nicht mehr weil nur noch drei auf dem Papier stünden. Also wird mit Ende der Vorrunde/ noch vor Beginn der Rückrunde, die Mannschaft aufgelöst. Muss der Verein trotzdem die Strafe zahlen? Dafür könnte der Verein dann ja gar nichts! |
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