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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#31
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Nein, gar nichts. Der neue Verein muss den Wechsel beantragen, dann wird dieser in der Nacht vom 31.5. auf 1.6. umgesetzt zum 1.7.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#32
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Ok, danke! Nicht dass wir was übersehen und dann als "Schuldige" ausgemacht werden, dass jemand nicht spielen kann. Macht aber auch Sinn...
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#33
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Genau. Der alte Verein erhält über click-TT nur eine Mitteilung, dass jemand wechselt. Eine Bestätigung des Wechsels durch den Altverein ist seit ein paar Jahren nicht mehr nötig/möglich. Sollte der Wechsel aus irgendwelchen Gründen nicht erwünscht sein, müsste man Einspruch erheben; das war aber auch schon früher so - eine nicht gegebene Bestätigung des Altvereins hat den Wechsel nicht unterbunden.
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#34
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Wir haben ein Fall im Bekanntenkreis wo keiner wirklich weiss wie es sich verhält:
Kann ein Erwachsener Spieler der fristgerecht bis 31.05 zu einem neuen Verein (ab 1.7 zum tragen kommend) gewechselt ist; a.) an Turnieren vom 01.07 bis 31.12 mit gültiger Turnierlizenz teilnehmen auch wenn er für die Mannschafts Vorrunde 26/27 "nicht" gemeldet wird? TLEI und SBEM ist ja klar definiert: "Mit dem Verlust der Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb in dem Verein, für den die Turnierlizenzen wahrgenommen werden, erlöschen automatisch sämtliche vorhandenen Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb." b.)Wie kann sich der Spieler versichern ob eine Spielberechtigung vorliegt ab 01.07 vom "Neuverein" wenn er sich nun eine neue Turnierlizenz für die Halbserie ab 01.07 erwirbt. Weiss das jemand? Geändert von af84 (08.06.2026 um 00:04 Uhr) |
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#35
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Wenn der Spieler beim neuen Verein die SBEM hat, dann kann er eine Turnierlizenz kaufen. Dies sollte durch den Wechsel der Fall sein. Ob der Spieler in der Mannschaftsmeldung gemeldet wird, hat damit nichts zu tun.
Man kann eine Spielberechtigung für den Mannschaftssport haben, ohne in der Mannschaftsmeldung gemeldet zu werden. Dürfte bei sehr vielen der Fall sein, die eine SBSM haben, aber der Verein meldet keine Seniorenmannschaft. Und wenn es eine SBSM gibt, dann hängen die Turnierlizenz, abgesehen es wurde explizit bei einer Trennung der SBSM und SBEM etwas anderes gewünscht, immer an der SBSM. Und eine SBSM hat jeder Spieler der im Seniorenspielbetrieb teilnehmen kann.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#36
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Anscheinend liegt trotz regulärem Wechsel diese beiden SBEM / SBSM Berechtigungen (noch) nicht vor,
- Turnierlizenz Code für die Halbserie ab 01.07 lässt sich nicht einlösen zum erweitern jene. - Turniere ab dem 01.07 lassen sich per se sich nicht anmelden. (ausgegraut) geht das mit der Turnierlizenz erweitern für Halbjahr2 erst am 01.07 als Vereinwechsler? Wäre ja ganz schön blöd. Geändert von sinalc0 (09.06.2026 um 01:07 Uhr) |
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#37
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Wohlmöglich weil man bis 01.07 unter seinem alten Verein spielt clicktt/mytt inkl. Spielberechtigung.
Ab 01.07 unter dem Neuen inklusive der Spielberechtigung daher lässt sich wohl die Turnierlizenz gerade nicht erweitern, trotzdem irgendwie komplex. Am 01.07 ausprobieren dann weiss man es ja fix. Geändert von sinalc0 (09.06.2026 um 01:19 Uhr) |
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#38
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Zitat:
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#39
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Das sollte nicht der Fall sein. Aber um dazu etwas zu sagen benötigt man den Einzelfall und das kann nur der jeweilige Verband dann prüfen (bzgl. der Spielberechtigungen), oder bei mytischtennis bzw. DTTB bzgl. Turnierlizenz, da dort die Landesverbände nur wenig machen können.
Die kann man jeweils direkt anschreiben oder anrufen. Ohne Namen ist das schlicht nicht möglich.
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