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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 02.11.2022, 10:32
Berner Berner ist offline
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Spielerfreigabe in Deutschland

Hallo Zusammen

In der Schweiz kann einem Spieler ja ein Wechsel zu einem anderen Club verwehrt werden, wenn dieser seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, also z.B. den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.

Gibt es diese Regelung in Deutschland auch? Wenn ja, kann mir Jemand den entsprechenden Artikel nennen?

Vielen Dank

LG Berner
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  #2  
Alt 02.11.2022, 13:48
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Innerhalb von Deutschland gibt es sowas nicht...habe ich zumindest noch nie von gehört und ich bin seit 40 Jahren in diversen Vereinen in diversen Funktionen unterwegs gewesen und auch hier im Forum hab ich sowas noch nie gelesen.

Wie das dann Grenzübergreifend ist wenn also jemand von Deutschland in die Schweiz wechselt oder umgekehrt ist eine gute Frage...aber kann mir nicht vorstellen, dass die Regel da greifen kann.
Könnte schwierig werden durch einen anderen Verband etwas einzufordern in dem man als Verein nicht Mitglied ist...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (02.11.2022 um 13:51 Uhr)
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  #3  
Alt 02.11.2022, 16:55
markx markx ist gerade online
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Bezieht sich deine Frage auf die Spielberechtigung (also Verband) oder auf die Vereinszugehörigkeit? Wer "verwehrt" denn den Wechsel - der Verband, der neue Verein oder der alte Verein?
Bei der Spielberechtigung wäre mir auch nichts bekannt. Dem Verband kann und wird das ja letztendlich egal sein, ob ein Spieler seinen Vereinsbeitrag bezahlt hat - das ist Sache des Vereins. Die Mitgliedschaft im Verein ist allerdings Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung.
Aus Vereinssicht kannst Du ja in beliebig vielen Vereinen gleichzeitig Mitglied sein, sprich du musst nicht bei Verein A austreten und kannst dann erst bei B Mitglied werden, sondern du kannst bei A Mitglied bleiben und gleichzeitig bei B Mitglied werden - und bei C und D auch noch. Und in der Regel muss kein Verein wissen, in wie vielen anderen Vereinen ein Spieler Mitglied ist (außer es geht um die Spielberechtigung).
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  #4  
Alt 02.11.2022, 17:15
Berner Berner ist offline
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Danke für eure Rückmeldungen. Es bezieht sich auf die Spielberechtigung. In der Schweiz wird einem Spieler keine Spielberechtigung erteilt, wenn er bei seinem letzten Verein wo er spielberechtigt war, noch finanzielle Schulden hat. Also der "geschädigte" Verein kann das dem Verband (in den Schweiz dem jeweiligen Regionalverband) melden und dieser erteilt so lange keine Spielberechtigung, bis der geschädigte Verein sein OK gibt.

Ich sehe aber die Problematik, wenn es diese Regelung bei einem Wechsel aus der Schweiz nach Deutschland nicht gibt, bzw. der Deutsche Verband darauf keine Rücksicht nimmt. Dann hat der geschädigte Verein in der Schweiz keine Möglichkeit eine Erteilung der Spielberechtigung zu verhindern.

LG
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  #5  
Alt 02.11.2022, 17:41
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Nein, so was gibt es bei uns wohl nicht - hab grad nochmal die entsprechenden Ordnungen überflogen. Aus Verbandssicht ist der Mitgliedsbeitrag "Privatsache" zwischen dem Spieler und seinem Verein, nur das Bestehen der Mitgliedschaft ist Voraussetzung für eine Spielberechtigung.
Eine im neuen Verband nicht vorhandene Regelung kann natürlich dort auch nicht angewendet werden. Ein "mit Beitragsschulden" wechselnder Spieler wird also in der Schweiz keine Spielberechtigung erhalten, im Ausland jedoch schon.
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  #6  
Alt 02.11.2022, 17:46
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Das ist ja super. Wenn der abgebende Verein dem einen Stein in den Weg legen will sagt er einfach der hat noch Schulden? Und wer muss dann beweisen ob das so ist oder nicht so ist? Stell ich mir schwierig vor.....Und bei wieviel Schulden geht das? 5 Franken 50 oder 500?
Und dann sagt der Verein 3 Monate nach Beginn der Spielzeit: ups war ein Fehler?
Muss der Spieler die dann auf Freigabe verklagen und bekommt dann Schadenersatz, wenn keine Schulden da waren?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #7  
Alt 04.11.2022, 09:35
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

@ Fastest115

Wieso konstruierst Du wieder irgendwelche theoretischen Szenarien, die so in der Praxis nie auftauchen? Das ist doch völlig unrealistisch.
Übrigens hatten wir bei uns gerade einen Fall, wo ein Spieler abgetaucht war ohne die Vereinsschulden und auch private Schulden zu bezahlen. Dann wollte er unbedingt bei einem neuen Verein wieder einsteigen. Wir haben die Freigabe verweigert, sodass er umgehend die ausstehenden Vereinsbeiträge bezahlt hat. Ausserdem konnten wir ihn davon überzeugen, dass es besser für ihn wäre, auch die Privatschulden zu begleichen. Diese Vorgehensweise ist also sehr berechtigt und funktioniert auch dem entsprechend gut!

Der oben geschilderte Fall bezieht sich übrigens auch auf einen von uns abgegangenen Spieler. Wenn es da reglementarisch keine Handhabe gibt, dann stellt sich doch die Frage, weshalb ein ausländischer Verband überhaupt nach einer Freigabe fragt, wenn er sich nicht daran hält. Und das ist unabhängig davon, weshalb die Spielfreigabe nicht erteilt wurde. Im Prinzip geht es den deutschen Verband nichts an, weshalb die Freigabe nicht erteilt wurde. Wenn der Spieler dann trotzdem eine Spielberechtigung erhält, dann kann man sich die ganzen Freigabeanfragen auslandsübergreifend auch sparen.

Anders herum gab es übrigens auch mal einen ähnlichen Fall. Ein Spieler wurde wegen des TTR-Betrugs im VR-Cup in Hessen zu einer Spielsperre verurteilt. Ich weiss nicht mehr genau für wie lange. Auf jeden Fall hat der Spieler dann für eine Spielberechtigung in einem schweizerischen Verein angefragt und war dort zur neuen Saison sofort einsatzberechtigt. Ich habe die Sperre dem schweizerischen Verband gemeldet und dieser, hätte diese Sperre ungefragt übernehmen können, musste es aber nicht. Das wurde also auch einfach ignoriert. Wieso hat der deutsche Verband dem Spieler damals die Freigabe ins Ausland überhaupt erlaubt, und weshalb hat der schweizerische Verband unabhängig davon die Sperre nicht übernommen?

Anscheinend ist es also völlig irrelevant, was im Nachbarland vorgefallen ist?! Die Freigaben werden ohne Konsequenzen sofort erteilt! Wie schon geschrieben, sollte man dann konsequenterweise ganz auf diesen administrativen Aufwand verzichten!
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  #8  
Alt 04.11.2022, 12:44
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
@ Fastest115

Wieso konstruierst Du wieder irgendwelche theoretischen Szenarien, die so in der Praxis nie auftauchen? Das ist doch völlig unrealistisch.
So unrealistisch ist es nicht, dass es Uneinigkeit über finanzielle Forderungen gibt und ich finde es auch eine legitime Frage, wie in diesem Fall verfahren wird.

Muss der Verein bei euch beweisen, dass es einen finanziellen Anspruch gibt oder reicht die Behauptung?
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  #9  
Alt 04.11.2022, 13:44
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AW: Spielerfreigabe in Deutschland

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
So unrealistisch ist es nicht, dass es Uneinigkeit über finanzielle Forderungen gibt und ich finde es auch eine legitime Frage, wie in diesem Fall verfahren wird.

Muss der Verein bei euch beweisen, dass es einen finanziellen Anspruch gibt oder reicht die Behauptung?
Wo liegt das Problem? Der Spieler weiss doch ganz genau, ob er seinen Mitglieds- und Lizenzbeitrag bezahlt hat oder nicht. Falls er gezahlt hat, kann er das ja über die Banktransaktion ganz einfach beweisen. Welche finanziellen Forderungen des Vereins soll es denn sonst noch geben, die nicht vertraglich festgehalten wurden?
Wie im Übrigen die Beweislast ist, kann ich Dir nicht sagen, da es bei uns bisher noch nie so weit gekommen ist. Allerdings ist die verweigerte Spielfreigabe so ziemlich die einzige Handhabe, die man als Verein gegenüber zahlungsunwilligen Mitgliedern hat. Bei Mitgliedern,die nicht am Spielbetrieb teilnahmen, hat man im Prinzip gar nichts in der Hand, denn die Beitrage einzutreiben ist ein enormer Aufwand der nicht lohnt. Am einfachsten entsorgt man solche Mitglieder, indem man sie rausschmeisst. Ich glaube hier ist manch einem nicht bewusst, wie schlecht die Zahlungsmoral mittlerweile ist. Als Verein hat man einen enormen Aufwand dem Geld hinterherzurennen. Letzte Saison waren das bei uns mehrere Tausend Franken, die am Ende fehlten und die wir versucht haben nachträglich so gut es ging einzutreiben. Also in der Regel ist es wohl kaum der Verein, der die Mitglieder piesacken will, sondern praktisch immer umgekehrt herum.

Geändert von JanMove (04.11.2022 um 14:00 Uhr)
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@JM
Diese Abfrage ist natürlich in den gennanten Fällen überflüssig.
Ich kenne einen ähnlichen Fall hier. Hier ist Holland nicht weit. Da hat auch jemand der für alle Aktivitäten im DTTB gesperrt war (zb Spieler SR usw) dann in Holland gespielt. War halt nur für den DTTB gesperrt und konnte somit in Holland spielen und der DTTB hätte das auch nicht verweigern können da sich die Sperre ja nur auf den DTTB beschränkt war. Vielleicht war das ja bei euch ähnlich. Da müsste man den genauen Sprerrungsbeschluss mal genau lesen.

Es ist immer kompliziert bei Auslandswechseln weil jeder Verband da eigene Regeln hat (ZB Wechselstichtage usw).
Ich kann mich erinnern das ein Holländer hier in der 2. Liga gemeldet war und plötzlich mitten in der Serie ins Ausland gewechselt ist weil dort den Verband die Regeln des DTTB nicht interessierten und er die anderen Regeln dort eingehalten hat.

Ob diese Regel, die es bei euch gibt sinnvoll ist oder nicht hängt vom Fall ab. Wenn es wie bei euch war ist es natürlich ne gute Sache. Aber wie von mir geschildert kann es auch zu "falschen" Beschuldigungen kommen und dann ist wie hier auch schon erwähnt das Problem, wer was wie beweisen kann und muss.

Ich halte es für schwierig eine privatrechtlich zu klärende Sache (Schulden beim Verein oder bei Mitgliedern) mit einer verbandsrechtlichen (Wechsel/Erteilung der Spielberechtigung) zu kombinieren. Das sind für mich 2 Dinge.
Die Polizei greift ja bei privaten Streitigkeiten auch nicht ein, wenn es dabei keine ordnungs oder strafrechtlichen Dinge gibt.

Aber ich gebe dir recht. Der Fall das Schulden da sind und nicht bezahlt werden sind sicher häufiger als das der Verein da jemand mal falsch beschuldigt. Aber es gibt sicher auch "unklare" Fälle dazwischen. Es gibt nicht nur Beiträge und Banküberweisung . Es gibt zb Zuzahlung zum Trainingsanzug der bar bezahlt wurde. Oder Forderungen die Jahre alt sind und wo man vermutlich keine Bankauszüge mehr hat usw.

Hier hat mal jemand Gelder für eine Mannschaftsfahrt eingesammelt die dann "geschickt" von demjenigen "abgesagt" wurde und er das Geld den Spielern nicht wieder gegeben hat und dann den Verein gewechselt. Hätte man da in der Schweiz auch den Wechsel verhindern können?
Ist das eine Vereinssache so eine Mannschaftsfahrt und wer lässt sich schon ne Quittung geben wenn er dem Kollegen das Geld dafür gibt oder auch entsprechend wenn er es zurück gibt (oder eben nicht). Wie gesagt ist ein realer Fall.

Anderer Fall. Jemand hat mit Dauerauftrag immer 10 Euro im Monat gezahlt. Dann wurden die Beiträge erhöht auf 12 Euro. Das wurde zwar auf der Versammlung beschlossen aber dem Spieler (bzw allen) nie "offiziell" mitgeteilt. Also hat der 3 Jahre weiter immer 10 Euro bezahlt.
Als er dann gewechselt hat waren 108 Euro offen. Der Verein sagte dann : Du hast immer 2 zuwenig gezahlt. Der Spieler: Das habt ihr mir ja nicht offiziell mitgeteilt. Und er wollte das nicht zahlen. In der Schweiz hätte man den sperren können. Aber ob zurecht oder nicht hätte da erstmal ein Gericht klären müssen. Sprich ob die Erhöhung wegen Formfehler (nicht erfolgte offizielle Veröffentlichung) evtl unwirksam war.

Oder theoretisch gibt es ja Gegenforderungen des Spielers, die man mit den Beiträgen verrechnen könnte (als TRainer oder Spielergehalt)
Oder mündliche Absprachen. Ich hab zb mal ein Jahr keinen Beitrag bezahlt , weil ich dafür die Jugendlichen zu mehreren Turnieren gefahren habe. Da gab es natürlich nichts schriftliches. Da hätte der Verein auf dem Papier zurecht aber eigentlich zu Unrecht (nur nicht beweisbar) mich danach sperren können

An diesen realen Beispielen ist es nicht ganz so einfach und eindeutig (Beiträge und Banküberweisung) wie du es dargestellt hast.
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