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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 17.09.2000, 13:39
Cogito Cogito ist offline
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Ich bin bei uns Mannschaftsführer und habe am Samstag bei einem unserer Spieler gezählt. Im dritten Satz beim Stand von 12:12 bekam der Gegner "einen Lauf". Da habe ich bei 16:12 ein Time Out genommen.

Hinterher meinte ein anderer unserer Spieler: als Zähler und Schiedsrichter des Spieles wäre ich zu absoluter Neutralität verpflichtet und dürfe das nicht. Mein Argument: da von den Außenstehenden eben nur der Mannschaftsführer Time Out nehmen kann, blieb mir da gar keine andere Wahl. Wenn das Time Out einsetzt, ist das Spiel unterbrochen und ich bin kein Schiedsrichter mehr und darf ebenso wie zwischen den Sätzen beraten.

Was sagen die Regel-Gurus dazu ?
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  #2  
Alt 17.09.2000, 19:27
Tommy 1 Tommy 1 ist offline
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Ich bin zwar kein "Regel-Guru", aber wir stoßen wieder einmal auf das Problem, dass die "Regelmacher" von der Situation auf höchster Ebene ausgehen, nicht von den realitäten zwischen Verbandsliga und 3. Kreisklasse.
Ich meine auch, dass du als Schiedsrichter in der Realität der einzige warst, der kein "Time out" hätte nehmen dürfen. Die Formulierung "Mannschaftsführer" wird in der Realität noch zu Problemen führen. Letztlich ist es in der Praxis völlig egal, wer "Time out" reinruft. Wenn der betreffende Spieler entsprechend reagieren will, wird "Time out" sein, weil er, falls der Schiri den Ruf des unautorisierten Mitspielers nicht akzeptieren sollte, dann selbst "Time out" nehmen könnte.
Aber als Schiri kann man nicht gleichzeitig in das Spiel eingreifen. In der Praxis aber ist wieder der gleiche Effekt wie oben geschildert. Wenn denn dieser Verstoß gegen die Neutralität geschieht, kann man dagegen zwar protestieren, das "Time out" nimmt im Zweifelsfall dann aber der Spieler selbst.

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  #3  
Alt 17.09.2000, 21:24
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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hi,

das problem sehe ich genauso wie tommy. es wurde wieder mal "an der basis vorbei" formuliert, denn es wurde nicht daran gedacht, was passiert, wenn ein mannschaftsführer gleichzeitig auch spieler und schiedsrichter ist. es wurde davon ausgegangen, dass zum einen spieler da sind, die tt zu spielen haben, zum zweiten ein mannschaftsführer da ist, der die mannschaft zu vertreten hat und nicht selber spielt und zu guter letzt auch schiedsrichter samt einem osr anwesend sind, die das mannschaftsspiel leiten. dass das in den spielen unterhalb der regionalliga nicht der fall ist, wissen wir wohl alle. ich habe mir zwar die regeln mal angeschaut, daraus wird aber meiner meinung nach nicht ersichtlich, ob du jetzt richtig oder falsch gehandelt hast. sorry!

mfg

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  #4  
Alt 17.09.2000, 23:43
Matchball
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wieder mal an der Basis vorbei ....?? Sososo .... da sind wir wieder bei einem beliebten Thema angelangt!
Jetzt soll man sich also bei der "Regelerstellung" (nur noch?) an der problematischen Basis orientieren ...?
Also, streichen wir auch die 500 - 1.000 Lux, da in unserer Halle der Hausmeister die Lampen nicht auswechselt; Geld haben wir auch nicht, also muß die Regelung mit der einheitlichen Sportkleidung sofort gestrichen werden; wir haben noch einen Vorrat an alten **-Bällen; müssen wir denn wirklich mit ***-Bällen spielen? Blöde Funktionäre!
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  #5  
Alt 18.09.2000, 12:44
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Edwin Edwin ist offline
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hi,

ich finde nicht, dass man sich bei der regelerstellung "nur" an der basis orientieren sollte, aber bei der formulierung einer solchen regel sollte man sie auch nicht vergessen, denn sie ist immer noch am stärksten vertreten. wobei ich mit basis die spielklassen unterhalb der regionalliga meine, also alle mannschaften, die in einem meisterschaftskampf ohne osr auskommen müssen. mit dieser meinung stehe ich auch nicht alleine, denn selbst die "blöden funktionäre" (was ich niemals gesagt habe) haben eine bundesligaordnung formuliert, welche die regelungen für die bundesligen festlegt. also gibt es doch unterschiede. nur zu deiner information muss die lichstärke laut wo des wttv mindestens 350 lux betragen (bei bundesveranstaltungen mindestens 600 lux). es ist also sehr wohl möglich, eine regelung für die basis realistisch anzupassen und wird auch sehr oft getan.
um aber auf das thema zurückzukommen, sag du doch mal, wie bei der frage von cogito zu verfahren ist. kannst du das dann auch mit hilfe der regeln belegen?

mfg

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  #6  
Alt 18.09.2000, 19:14
joachim car joachim car ist offline
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joachim car ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Liebe Sportfreunde,
zunächst will ich hier zum Ausdruck bringen, dass ich es unschön finde, wenn hier im Forum mit Decknamen und unter INKOGNITO gearbeitet wird.
Zum Regelproblem: Generell hat der erste Schreiber recht und das Problem voll erkannt: Die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen, fälschlicherweise vom DTTB selbst Internationale TT-Regel Teil B genannt, gelten für den gesamten Bereich des DTTB, soweit nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Und dies ist hier der Fall. Der DTTB (vermutlich der Hauptausschuss oder auch der Leistungssportausschuss - ich weiß es nicht genau) hat die Problematik natürlich auch längst erkannt, und festgestellt, dass diese TIME-OUT-Regel in der vorgegebenen Form (Intern. TT-Regel 3.4.4.2) für den Mannschaftsspielbetrieb auf Regionalebene nicht umsetzbar ist . Selbst in der 2. Bundesliga sind die Bedingungen für internationale Veranstaltungen schon nicht mehr gegeben.
Deshalb hat der DTTB in seiner neuesten Ausgabe des Regeltextes zur TIME-OUT-Regel 4.4.2.1 folgende Anmerkung gemacht: Im nationalen Spielbetrieb des DTTB können der Spieler, das Paar oder der jeweilige Betreuer eines jeden Einzel- oder Doppelspieles den Wunsch nach einem Time-out äußern.
Damit ist das Problem der Anwendung der Regel 4.4.2.1 für den Spielbetrieb in allen Klassen gelöst.
Zur Ergänzung: Cognito oder wer auch immer hier fragt, hat natürlich nicht recht, wenn er meint, dass der Schiedsrichter jederzeit zwischen den Rollen als Mannschaftsführer, Schiedsrichter oder Betreuer hin und her springen kann. Der SR am Tisch hat vom ersten Moment an bis zum Ende eines Spieles absolute Neutralität zu wahren. Wenn ein Spieler zum Beraten besonders gut geeignet ist, dann sollte er das Schiedsrichteramt seinen Mannschaftskameraden überlasse, damit er für die Betreuungsaufgabe freigesetzt ist. Schiedsrichteramt und gleichzeitige Betreuung des eigenen Mannschaftskameraden verbieten sich schon aus Sportlichkeit und Fairness dem Gegner gegenüber.

Joachim Car
Verbandsfachwart Schiedsrichter-Lehrwesen im Bayer. TTV

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  #7  
Alt 19.09.2000, 19:19
Cogito Cogito ist offline
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Werter Joachim,

nicht nur hier wird mit Pseudonymen korrespondiert. Dies ist generell die Regel im Internet und jedem zu empfehlen, der sich auf diese öffentlichen Marktplätze begibt.

mfG
Cogito

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