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  #1  
Alt 09.09.2021, 23:13
maninblack maninblack ist offline
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Zurückziehungen Bezirk Süd

– kein Anspruch auf Vollständigkeit [33], darf gerne ergänzt werden

Bergstraße [5]
01.07.2021 J15 DHK SSG Bensheim II
02.09.2021 H1KK SG Nordheim-Wattenheim 1948 e.V.
02.09.2021 H3KK SG Gronau IV
06.09.2021 H2KK SV 1986 Mörlenbach III
08.09.2021 H1KK TTC 1950 Groß-Rohrheim II

Darmstadt Dieburg [6]
17.08.2021 H3KK 4er DHK SV Vikt. Dieburg IV
02.09.2021 D1KK SV Blau-Gelb Darmstadt
03.09.2021 H3KK 6er DJK BW Münster VI
03.09.2021 H3KK 4er TTC 1988 Schaafheim IV
05.09.2021 H3KK 4er TV 1863 Groß-Zimmern III
08.09.2021 H3KK 4er TGS 1900 Ober-Ramstadt

Frankfurt [3]
24.06.2021 H2KK TuS Hausen VI
08.09.2021 J15 DJK-SG 1929 Zeilsheim
09.09.2021 J15 Tschft. 1856 Griesheim

Groß-Gerau [9]
26.08.2021 H3KK 4er SV Al. 1907 Königsstädten VIII
18.07.2021 J15 SV Blau-Gelb Groß-Gerau
01.09.2021 HBL SV Al. 1907 Königsstädten III
01.09.2021 H1KK SV Al. 1907 Königsstädten VI
03.09.2021 J18 VfH Astheim
03.09.2021 J15 VfH Astheim
07.09.2021 H3KK SSV 1921 Raunheim
07.09.2021 J18 SV Al. 1907 Königsstädten VI
08.09.2021 H1KK FC Germ. 1907 Leeheim II

Odenwald [3]
30.06.2021 J15 TV 1908 Wersau II
17.07.2021 J15 TTC Langen-Brombach (J11)
26.07.2021 DBOL TSV 1875 Höchst II

Offenbach [7]
30.06.2021 HKL DJK-TTC Ober-Roden II
08.07.2021 DKL DJK-TTC Ober-Roden
18.08.2021 J15 DHK-Spvgg. Mühlheim
04.09.2021 J18 TG Offenbach 1885 II
04.09.2021 J18 PPC 1946 Neu-Isenburg
09.09.2021 J15 DJK SV Eiche Offenbach
09.09.2021 J15 TV B.-W. Bieber
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  #2  
Alt 09.09.2021, 23:18
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AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Das sind absolute Zahlen wo man nicht weiß ist das viel oder wenig?!

Man müßte mal dagegen auswerten wieviele Mannschaften bis zum gleichen Zeitpunkt vor Corona abgemeldet haben also zu Beginn der Saison 2019/20
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #3  
Alt 10.09.2021, 08:27
maninblack maninblack ist offline
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AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Das weiß man, die Zahlen wurden bereits veröffentlicht!


https://forum.tt-news.de/showpost.ph...19&postcount=7

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Zum Vergleich Zurückziehungen (Datum interessant!)
GESAMT 2019/20 -> Summe 20 davon 11x Jugend
Stand 11.09.2020 -> Summe 51 davon 16x Jugend

Bergstraße [3]
14.07.2019 3 KK
15.10.2019 J15
17.11.2019 J15

Darmstadt-Dieburg [3]
13.09.2019 J13
24.12.2019 J15
31.01.2020 J18

Frankfurt [5]
24.06.2019 BL
05.09.2019 J18
04.12.2019 KL
22.12.2019 3KK 4er
12.01.2020 J18

Groß Gerau [0]

Odenwald [4]
30.06.2019 BK
08.09.2019 KL
08.09.2019 J18
11.12.2019 J18

Offenbach [5]
30.08.2019 J15
31.08.2019 J13
03.09.2019 3 KK
19.12.2019 1 KK
22.12.2019 3 KK 4er
Die Zahlen 2019/20 vs. 2021/22 sprechen für sich!
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  #4  
Alt 10.09.2021, 08:33
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AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Die Abmeldung von Mannschaften, besonders in den unteren Spielklassen, dürfte normal sein. Kleine Vereine geben auf oder schließen sich zusammen.
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  #5  
Alt 10.09.2021, 09:14
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AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Aber nicht in dieser Anzahl, da die Voraussetzungen für diese Spielzeit bekannt waren, wenn man sich nicht komplett der Realität verschlossen hat!


Oder sollte 3G nun dazu geführt haben?


Wenn man nun noch einige Klassenstärken (Anzahl 4 – 13) berücksichtigt, werden hier auch andere Vereine direkt betroffen.

Wenn viele kleine Vereine aufgeben, gibt es in absehbarer Zeit zu wenige Gegner, sieht im Extremfall so aus:

1. Topspin III
2. Topspin IV
3. Topspin V
4. Schupf II
5. Schupf III
6. Konter II
7. Ballonabwehr III
8. Ballonabwehr III
9. Ballonabwehr V
10. Aufschlag II
11. Aufschlagfehler II

Das im Schüler – Jugendbereich bei den sehr frühen Meldungen (könnte man deutlich nach hinten schieben), eine höhere Abmeldungsrate „normal“ ist, ist eingepreist.

Die Konsequenzen (alle) mit berücksichtigen – fällt einigen schwer!
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  #6  
Alt 10.09.2021, 09:45
ThomasD ThomasD ist offline
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Die meisten Zurückziehungen im Erwachsenenbereich waren/sind wegen der 3G Regelung. Einige wollen sich nicht impfen oder testen lassen und dadurch ziehen die Vereine eine oder auch mehrere Mannschaften zurück um wenigstens die Restlichen voll zubekommen. Die 3G Regelung wurde von der Politik beschlossen als die Spielpläne schon da waren. Hat mein Verein auch betroffen, in den beiden 6er Mannschaften fallen Spieler deswegen aus und wir haben die letzte Mannschaft zurückgezogen und rücken jetzt durch. Von der zurückgezogenen Mannschaft spielen alle, nur jetzt als 3te in der anderen Gruppe, ist die selbe Klasse wie sie letztes Mal gespielt hatten. Wir haben einen Spieler der alle Spiele spielen konnte und als 3G kam ausgetreten ist und so geht es anderen Vereine auch. Weiß ich da die mich anrufen und fragen.
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  #7  
Alt 10.09.2021, 10:15
Kaybe Kaybe ist gerade online
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Kaybe kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Ein weiteres Problem dürfte auch die Tatsache sein, dass die Tests bald kostenpflichtig werden. Auch das war bei der Meldung der Mannschaften und Aufstellungen noch nicht klar.

Der Verein, bei dem wir unser erstes Punktspiel hatten, wird wahrscheinlich auch ein Problem bekommen, da zwei Spieler aus der ersten Mannschaft sich zwar testen lassen, aber nur solange das kostenlos ist. Ab dem 11. Oktober könnten die dann nicht mehr spielen.
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  #8  
Alt 10.09.2021, 11:12
maninblack maninblack ist offline
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AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Der Verband hätte über den Abschnitt WO M3 hier eine Option gehabt, man hat es aber über Prinzip Hoffnung – wird schon gutgehen probiert (Augen zu und durch)!


M 3 ... Änderung von Meldefristen

Das Entscheidungsgremium darf
• in Abweichung von WO F 2.6.2 und 2.6.3 den Start- und Endtermin der Vereinsmeldung verschieben, das Ergebnis der Vereinsmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Vereinsmeldung ansetzen,
• in Abweichungen von eventuellen Terminvorgaben in G 5.3 den vorher bekanntgegebenen Start- und Endtermin der Terminmeldung verschieben, das Ergebnis der Terminmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Terminmeldung ansetzen,
• in Abweichung von den Terminvorgaben in WO H 2.1 den Start- und Endtermin der Mannschaftsmeldung verschieben, das Ergebnis der Mannschaftsmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Mannschaftsmeldung ansetzen,
• in Abweichung von den Vorgaben zu Mannschaftsmeisterschaften gemäß WO J 2 und J 3 sowie zum Pokalspielbetrieb gemäß WO K 3 und K 4 alle bisher bekanntgemachten Termine verschieben, bisherige Termine und dabei erfolgte Meldungen außer Kraft setzen und dafür weitere, ggf. mehrfach wiederholte Termine ansetzen



Das hier ein Punkt des Abschnitt M nicht angewendet wird, jedoch ein "Punkt der gar nicht in M aufgelistet" (siehe WO HeTTV Mff) und nur hier hat das „legitimierte Entscheidungsgremium“ ein Eingriffsrecht.



M ...... Abweichungen bei Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten



siehe hier:

https://forum.tt-news.de/showpost.ph...&postcount=401


Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
[B]..

Abschnitt M

M 1 ... Allgemeines
Sollten einzelne Vorgaben der Wettspielordnung aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein, darf das in WO A 1 veröffentlichte und für die Umsetzung für offizielle Veranstaltungen seiner Zuständigkeit gemäß WO A 11 legitimierte Entscheidungsgremium nur die in diesem Abschnitt der WO genannten Abweichungen beschließen


M 2 ... Start, Unterbrechung und Abbruch des Spielbetriebs
ff

M 3 ... Änderung von Meldefrist
ff

M 4 ... Verlegung von Spielterminen
ff

M 5 ... Anpassung von Spielsystemen
ff

M 6 ... Abweichungen von Rahmenbedingungen
Das Entscheidungsgremium darf Abweichungen von den Vorgaben
• zum Seitenwechsel gemäß ITTR A 13.7,
• zur Zulässigkeit von mehreren Mannschaftskämpfen in derselben Austragungsstätte zum gleichen Zeitpunkt gemäß WO I 1.1.1,
• zur Größe der Spielräume (Boxen) gemäß WO I 1.1.3 bzw. D 1.8.1,
• zum Schiedsrichtereinsatz gemäß WO I 3 bzw. D 8,
• zur Begrüßung gemäß WO I 5.5,
• zu in der WO festgelegten Sanktionierungen bei unvollständigem Antreten oder Nichtantreten gemäß WO I 5.9 bzw. 5.12beschließen

M 7 ... Abweichungen von den Konsequenzen bei Zurückziehung und Streichung
ff

M 8 ... Reservespielerstatus
ff

M 9 ... Wertung eines unvollständigen Punktspielbetriebs
ff

M 10 .. Regelungen für einen Spielbetrieb, der für ungültig erklärt wurde
ff
- TESTUNGEN unter AUFSICHT vor ORT - siehe Verordnung des Landes Hessen (Auslegung).

Kann - nicht muss durchführen. Und Betreiber ist nicht der Verband dieser ist Veranstalter – ein Unterschied!!



WO 1.4
Das gemäß WO A 1 für die Umsetzung der Vorschriften des Abschnitts M zuständige Gremium ist das HTTV-Präsidium. Die ergänzenden, nur im Bereich des Hessischen Tischtennis-Verbandes (HTTV) geltenden Bestimmungen können nur durch Beschluss des Beirates des HTTV in einzelnen Punkten oder als Ganzes geändert werden (siehe Ziffer 14.1 ff der Satzung des HTTV). Soweit den Bezirken oder Kreisen eigene Regelungen für ihre Zuständigkeitsbereiche ausdrücklich erlaubt sind, gelten diese ohne Genehmigung des Spielausschusses des HTTV. Hiervon unberührt bleibt die Überwachung gemäß Geschäftsordnung des Verbandes (Ziffer 3.2) durch den HTTV-Spielausschuss. Die vom HTTV-Spielausschuss erstellten Gutachten sind bindend, soweit sie sich auf die HTTV-Ergänzungen der WO beziehen. Das Gutachten muss als Antrag zum nächstfolgenden Beirat ein-gereicht und bestätigt werden.



Da ich gestern ein Gespräch hatte, wird der Verbandstag sicher interessant!

Ohne sich an die WO zu halten - Entscheidungen getroffen und gesetzliche Möglichkeiten (Betreiber kann - nicht muss) auszuschließen, bzw. TESTUNG vor Ort die in den Verordnungstext einzuflechten - (wurde nach Intervention Hess. Innenministerium korrigiert). - Aussage HTTV alles andere WO konform!!

- muss es soweit kommen?
oder
- geht man davon aus, dass niemand die Texte im Original kennt?



Gemäß der Verordnung und den Auslegungshinweisen zur Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen sind:


Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Testnachweis

Ein Testnachweis im Sinne dieser Verordnung ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Die zugrundeliegende Testung muss mit einem zugelassenen verkehrsfähigen Test erfolgt sein und darf maximal 24 Stunden zurückliegen.

Die Testung mittels Antigen-Test kann
vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist.
Der Testnachweis gilt dann nur für die jeweilige Schutzmaßnahme und dient nicht für den Einsatz zu einem anderen Anlass, der nach der CoSchuV einen Testnachweis erfordert.
• im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
• von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht werden,

In Betracht kommen danach Antigen-Schnelltests durch Dritte ebenso wie sog. Selbsttests

Bzgl. der Anforderung an die Aufsicht bei Selbsttests sollte ein Mindestmaß an Qualifikation im Sinne der MPBetreibV gefordert werden. Ob eine Überwachung von Selbsttests aus Distanz als ausreichend erachtet werden kann, ist vom Betreiber zu entscheiden. Betreiber ist, wer in seinem Betrieb oder seiner Einrichtung oder im öffentlichen Raum Medizinprodukte zur Anwendung bereithält. Es wird auf die Verantwortung der Betreiber hingewiesen

Zur Frage, ob eine verwendete App dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes und der entsprechenden Verordnungen unterliegt, wird auf die Orientierungshilfe „Medical Apps“ des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodu...pps/_node.html verwiesen.

Eine Erstattung der Überwachungsleistung ist im IfSG, der SchAusnahmV oder der CoSchuV nicht geregelt.

Eine Testung zu Hause sieht § 2 Nr. 7a SchAusnahmV nicht vor.



Zitat:
Zitat von Kaybe Beitrag anzeigen
Ein weiteres Problem dürfte auch die Tatsache sein, dass die Tests bald kostenpflichtig werden. Auch das war bei der Meldung der Mannschaften und Aufstellungen noch nicht klar.

Der Verein, bei dem wir unser erstes Punktspiel hatten, wird wahrscheinlich auch ein Problem bekommen, da zwei Spieler aus der ersten Mannschaft sich zwar testen lassen, aber nur solange das kostenlos ist. Ab dem 11. Oktober könnten die dann nicht mehr spielen.
Wenn die Begründungen so lauten, ist es

a) traurig und für mich nicht nachvollziehbar – aber zu akzeptieren
b) warum nicht ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben übernehmen – die TESTs (wenn der Verein (Betreiber) dies anbietet?
c) so, zu viele Köche (unterschiedliche Auslegungen) verderben den Brei!

Geändert von maninblack (10.09.2021 um 11:27 Uhr) Grund: Markierung
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  #9  
Alt 10.09.2021, 16:19
ThomasD ThomasD ist offline
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Zurückziehungen Bezirk Süd 2021/22

Was hat das jetzt mit den Zurückziehungen zu tun ?
Laut deiner Aussage werden 98% der Vereine eh keinen Test vor Ort anbieten. Ich höre auch schon das viele auf 2G gehen wollen.
Der DTTB und andere Verbände starten doch auch "normal", das mit den 3G kam als die Spiele schon terminiert waren und Inzidenz ab 35. Das war doch alles noch nicht. Dir geht's doch anscheint eh nur drum gegen den HTTV zu "schießen", könntest wirklich mal mitarbeiten (MITarbeiten, ZUSAMMEN). Da mein ich im Kreis.-( wars du ja mal), Bezirk.-oder HTTV-Vorstand, aber wenn man da dabei ist kann man halt schlecht dagegen wettern.
Was kann der Verband dafür das die Politik das beschlossen hat und sich doch einige nicht impfen oder testen lassen wollen. Meinst du es wäre besser wenn man die sogenannten "Laienschnelltests" zulassen würde im Spielbetrieb, wenn laut deiner Aussage eh 98% das nicht anbieten würden. Da ändert sich doch auch nichts. Es gibt Vereine die wollen Mitglieder zu Lehrgänge schicken um zertifiziert den Test abnehmen zu können. Mit den Zurückziehungen hat das wirklich nichts zu tun, ob der HTTV Laienschnelltest (die zu 98% eh nicht gemacht werden von den Vereinen) zulässt oder nicht im Spielbetrieb. Du weißt doch auch nicht was für Fragen/Probleme die Vereine jetzt haben und die Geschäftsstelle und mich damit kontaktieren.
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  #10  
Alt 10.09.2021, 16:21
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Aber egal jetzt, wenn du was wissen willst dann schreib mich direkt per mail an oder ruf an.
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