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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 04.02.2004, 17:21
SvenH. SvenH. ist offline
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Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

In der Regionalliga Nord hat sich folgendes zugetragen:

Der dänische Spieler Carsten Egeholt hat während der gesamten Hinrunde sowohl in Deutschland für den VfB Lübeck als auch in der dritten schwedischen Liga für Askims BTK gespielt. Da dies nicht erlaubt ist, hat er nach Bekanntwerden sofort seine Spielberechtigung verloren und darf fortan nicht mehr eingesetzt werden. So weit, so gut. Bis hierhin sind sich alle einig. Unklar ist jetzt, wie die Spiele, in denen der Spieler mitgewirkt hat, gewertet werden müssen. Sowohl in der WO des DTTB als auch in der WO des NTTV sind die Folgen eines solchen Falles nicht explizit erwähnt. Nach Meinung des Staffelleiters behält der Verein die betreffenden Punkte, weil der Verein für das Vergehen nicht bestraft werden kann. Das kann nach meinem Rechtsempfinden nicht richtig sein. Der Verein kann sich immer darauf berufen, nichts davon gewusst zu haben. Ihm das gegenteil zu beweisen dürfte äußerst schwer fallen. Die einzige Möglichkeit, solche Doppelspielberechtigungen zu unterbinden (und das muss ja das Ziel sein, sonst bräuchte man die Regel nicht), besteht darin, den Verein in die Pflicht zu nehmen. Der Verein ist der einzige, der in seinem Vertrag mit dem Spieler diesen auf die bestehenden Regeln hinweisen und evtl. später in Regress nehmen kann, falls sich der Spieler gegen die Regeln widersetzt.

Sollte es tatsächlich so sein, dass der Verein die Punkte behält, obwohl der Spieler seit Saisonbeginn zwei Spielberechtigungen hatte und auch seit Saisonbeginn für beide Vereine spielte, so wäre das eine Einladung an alle Vereine, in der nächsten Saison diese Spieler zusätzlich unter Vertrag zu nehmen. Die Vereine schließen dann mit den Spielern Verträge ab, die nur eine Vergütung pro Spiel vorsehen (d.h. sobald der Spieler seine Spielberechtigung verliert, entstehen dem Verein auch keine Kosten mehr). Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Doppelspielberechtigung aufgedeckt wird, verliert der Spieler seine Spielberechtigung in Deutschland. Bis dahin hat er aber für den Verein wichtige Punkte im Kampf um den Klassenerhalt oder Aufstieg eingebracht, die der Verein auch behält. Im übrigen wäre ein solches Vorgehen auch nicht auf einen Spieler pro Mannschaft beschränkt, sondern man könnte eine Mannschaft zusammenstellen, deren Spieler parallel in aller Herren Länder aktiv sind. Dadurch könnte man zusätzlich noch die unteren Mannschaften des Vereins enorm verstärken, indem Spieler, die eigentlich für die erste Mannschaft vorgesehen sind, nach unten rücken. Dies wäre wiederum zum Nachteil der dortigen Gegner.

Übrigens spielte Herr Egeholt auch schon in der vergangenen Saison, als er für die 2.Mannschaft von Eilenburg in der RL Süd aktiv war, parallel bei Askims BTK. Dies ist also erst 1,5 Jahre später herausgekommen. Nun kann man sich vorstellen, wie schwer eine "Überführung" ist, wenn man z.B. einen Spieler verpflichtet, der parallel in der 5.Liga eines osteuropäischen Landes spielt, wo die Resultate noch nicht im Internet veröffentlicht werden.


Falls der VfB Lübeck die Punkte behält, wird es mit Sicherheit Vereine geben, die sich in der nächsten Saison die Regelungslücke zunutze machen und in der von mir oben beschriebenen Weise ihre Ziele zu erreichen versuchen. Der DTTB muss meiner Meinung nach für die Zukunft eine eindeutige Regelung schaffen, die eine solche Wettbewerbsverzerrung unterbindet.

Wie seht ihr den Fall?
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  #2  
Alt 04.02.2004, 17:40
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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Re: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Also normalerweise muß der Verein in diesem Falle Lübeck, doch wissen wie gut der Mann ist und das er woanders spielt oder gespielt hat. Also muß er einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gestellt haben. Normalerweise nach Schweden. Doch hier liegt nen Problem, da der wohl vorher in Deutschland schon gespielt hat. Dann hat er nen Wechselformular an nen anderen deutschen Verein gestellt wo der spielberechtigt war und damit guten Gewissens alle Formalitäten erledigt.

Anders sieht es aus, wenn er einfach nen Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung stellen würde und man klar sehen kann (RL Stärke) das der wohl irgendwo schon mal vor nen Ball gehauen hat.

Fazit: Normalerweise müßte es Punktabzug geben, damit sich Vereine in Zukunft nicht auf solche Spielchen absichtlich einlassen oder wenn sie mal so einen Spieler verpflichten wollen, genau prüfen ob der spielen darf und sich die Aussagen des Spielers, daß er nirgends anders spielt im Vertrag über ne hohe Ordnungsstrafe absichern lassen. Aber natürlich gibt es da immer wieder mal Schlupflöcher...
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  #3  
Alt 01.03.2005, 13:07
User 8921 User 8921 ist offline
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AW: Re: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Zitat:
Zitat von Fastest115
Also normalerweise muß der Verein in diesem Falle Lübeck, doch wissen wie gut der Mann ist und das er woanders spielt oder gespielt hat. Also muß er einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gestellt haben. Normalerweise nach Schweden. Doch hier liegt nen Problem, da der wohl vorher in Deutschland schon gespielt hat. Dann hat er nen Wechselformular an nen anderen deutschen Verein gestellt wo der spielberechtigt war und damit guten Gewissens alle Formalitäten erledigt.

Anders sieht es aus, wenn er einfach nen Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung stellen würde und man klar sehen kann (RL Stärke) das der wohl irgendwo schon mal vor nen Ball gehauen hat.

Fazit: Normalerweise müßte es Punktabzug geben, damit sich Vereine in Zukunft nicht auf solche Spielchen absichtlich einlassen oder wenn sie mal so einen Spieler verpflichten wollen, genau prüfen ob der spielen darf und sich die Aussagen des Spielers, daß er nirgends anders spielt im Vertrag über ne hohe Ordnungsstrafe absichern lassen. Aber natürlich gibt es da immer wieder mal Schlupflöcher...

Und???
Was ist draus geworden??
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  #4  
Alt 01.03.2005, 13:31
Mkempes73 Mkempes73 ist offline
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Hi

einen gleichen Fall gab es in der 2. Bundesliga Süd in dieser Saison,..
der Wttf Ramstein setze in der 1. und 2. Mannschaft je einen Engländer ein die parallel in der Pfalz und in England spielten,.. Nach Bekanntgabe dieses Faktes, verloren beide Spieler die für den PTTV geltende Spielberechtigung, aber die bis dato erzielten Punkte blieben erhalten. Es scheint vom DTTB so gewollt zu sein, dass es ausser einem Entzug der Spielerlaubnis keine Konsequenzen gibt....

Darüber kann sich jeder seine Meinung machen , ob ein solches Verhalten für den Verrein bzw unseren Sport gut oder schlecht ist

so long aus der Pfalz
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  #5  
Alt 23.06.2007, 11:27
Tipper Tipper ist offline
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Gibt's es immer noch diese Regel, dass man nicht in zwei Länder (gelichzeitig) Spielberechtigung haben darf???

Wenn ja, welche §§§???

Und gab es neuere Fälle???
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  #6  
Alt 23.06.2007, 13:48
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Zitat:
Zitat von Tipper Beitrag anzeigen
Gibt's es immer noch diese Regel, dass man nicht in zwei Länder (gelichzeitig) Spielberechtigung haben darf???

Wenn ja, welche §§§???

Und gab es neuere Fälle???
Die Regel gilt meines wissens immer noch!

Ob es neuere Fälle gab???

§§§ müßte man in der jeweiligen WO des /der Verbände suchen die es betrifft.

Im WTTV wäre das die WO Abschnitt B Punkt 1...hier steht ua das im WTTV auch die Spielberechtigung Rückwirkend zum Saisonbeginn erlischt. Folge wäre dann wohl Punktverluste....wie gesagt kann in anderen Verbänden aber anders sein.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (23.06.2007 um 13:53 Uhr)
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  #7  
Alt 24.06.2007, 11:45
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der gen süden zog
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

also für mich ist das Verhalten des DTTB nicht ganz nachvollziehbar und rechtlich eigentlich auch sehr fragwürdig

1. Es ist doch ganz klar, das ein spieler nur dann einsetzbar ist wenn er eine gültige Berechtigung besitzt.

2. Auch ist ganz klar im DTTB geregelt, daß er nur für einen Verein spielberechtigt sein kann (egal ob Inland oder Ausland).

hier ist eigentlich nur zu klären ob die Spielberechtigung für seinen Verein im Ausland schon zum Zeitpunkt bestand als die Berechtigung für den jetzigen Verein beantragt wurde und in Deutschland erteilt wurde. Wenn ja ist doch ganz klar das die erteilte Spielberechtigung ab beginn unwirksam und somit nichtig ist, da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wirksamkeit nicht gegeben waren !!!!

Somit wurde dann ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt und die Punkte sind laut WO abzuerkennen !!!!!

Es gab bei uns auch schon Fälle wo ein nicht Spielberechtigter Jugendspieler eingesetzt wurde und die Punkte nachträglich aberkannt wurde. Dieser Jugendliche hatte eine Spielberechtigung die nicht hätte erteilt werden dürfen und wurde dann nachträglich anuliert.

Im übrigen gab es mal in Mannheim vor dem Schiedsgericht einen Fall in dem klar ausgesagt wurde, daß wenn in der WO des Verbands und in der WO des DTTB keine Eindeutigen Regelungen zu finden sind, immer das BGB anzuwenden ist. Im Schiedsgericht in Mannheim saß damals ein zugelassener Richter !!!!!!

Und hier könnten z.B. solche Tatbestände wie Täuschung, Betrug herangezogen werden. Auch in solchen Fällen ist dort geregelt, daß solche Vereinbarungen ab Beginn als nichtig und somit als nicht zustande gekommen zu werten sind.

Ist zwar ein blödes Beispiel aber , wenn man z.B. ein gestohlenes Fahrrad kauft (mit Kaufvertrag) wird man trotzdem nicht Eigentümer desselben. Auch wenn man in gutem Glauben gehandelt hat.

Heist also, auch wenn der DTTB die Spielberechtigung in gutem Glauben der wahrheitsgemäßen Angaben des Spielers erteilt hat ist diese ab Beginn rückwirkend als NICHTIG zu erkennen. Somit ist er nicht Spielberechtigt und somit sind die Folgen eigentlich eindeutig.


Auch wenn der Verein eventuell davon nichts wusste !!!! Dieser könnte dann in einem solchen Fall sogar Anzeige wegen Betrug oder Täuschung stellen (hier geht es ja auch um eine Menge Geld) und das ist dann rechtlich kein Kavaliersdelikt mehr.

Das waren mal meine Gedanken dazu......wenn ihr überhaupt soweit gelesen habt
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  #8  
Alt 24.06.2007, 11:51
jimih25 jimih25 ist offline
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jimih25 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

also ich halte davon garnichts. warum sollte man für zwei vereine spielen. bedeutet doch nur stress. zumal man ja auch genügend training braucht.
also ich persönlich würde auch nur für einen verein spielen wollen. es gibt bestimmte faktoren damit ich mich bei einem verein wohl fühle. die sind bei dem verein wo ich ab 1.7. spiele alle der fall.
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  #9  
Alt 24.06.2007, 12:05
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Zitat:
Zitat von jimih25 Beitrag anzeigen
also ich halte davon garnichts. warum sollte man für zwei vereine spielen. bedeutet doch nur stress. zumal man ja auch genügend training braucht.
also ich persönlich würde auch nur für einen verein spielen wollen. es gibt bestimmte faktoren damit ich mich bei einem verein wohl fühle. die sind bei dem verein wo ich ab 1.7. spiele alle der fall.
Naja wenn da jemand in schweden 2 lIga und gleichzeitig RL im deutschen Süden spielt geht es da bestimmt auch um reichlich Geld.

In unteren Klassen kommen dann so Gründe vor wie: Ich studiere/arbeite/wehrdiene zb in Schleswig-Hostein und fahre jedes WE nach hause nach Dortmund. Die Spiele dort sind in der Woche die Spiele hier am WE. Dazu fühle ich mich auch in dem Verein dort wohl wo ich in SH in der Woche trainiere. In Dortmund wo ich vieleicht seit Kindheitstagen im Verein spiele fühle ich mich auch wohl aber kann da schlecht trainieren (da nicht anwesend in der Woche). Wenn einen dann der Verein in SH bittet evtl mal nen paar Spiele zu machen weil jemand krank ist usw...Ist ja kein zusätzlicher Aufwand ob man dann MI zum Training geht oder nen Spiel macht.

Also denkbar sind da diverse Möglichkeiten. Und solange es nicht auffällt...

Fakt ist das es verboten ist..(wobei da manche andere Länder dazu evtl andere Reglen haben könnten...)...wo man dann gucken muß was ist erlaubt was verboten (Beispiel Betriebsport). Und wie man das ganze evtl umgeht...

Darüber ob doppelte Spielberechtigungen Sinn machen könnten (zb Beispiel Studium auswärts siehe oben) ist sehr strittig und wurde hier in anderen Foren schon reichlich diskutiert. Ne sinnvolle Lösung die praktikabel ist und nicht "ausgenutzt" werden kann gibt es meiner Meinung nach nicht.

Naja heutzutage ist es natürlich durch Unternet usw wo fast alle Spielergebnisse usw sichtbar sind und auch Abgleiche stattfinden innerhalb des DTTB schon schwieriger geworden...aber nicht unmöglich...

Dann muß man natürlich wenn es rauskommt klären welche Spielberechtigung fälschlicherweise/später erteilt wurde. Und dann entsprechend den Richtlinien vor Ort dann gucken welche Spiele als verloren gewertet werden usw. Privatrechtliche Verfahren (Schadenersatz usw) kommen dann natürlich noch dazu...je nachdem wer was gewußt hat...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (24.06.2007 um 12:10 Uhr)
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  #10  
Alt 25.06.2007, 14:19
JanMove JanMove ist gerade online
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AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

Also verboten ist das ganze nur aus deutscher Sicht. In Ländern wie England oder Schweden ist es drchaus erlaubt für mehrere Verbände zu spielen. Ich sehe eigentlich auch nichts was dagegen spricht. Es sollte jedem doch selbst überlassen bleiben, für wieviele Verbände man an den Start geht.
Zumindest ist die deutsche Regelung an Scheinheiligkeit ja wohl kaum noch zu überbieten. Den männlichen Profis ist es z.B. erlaubt, in China ein paar Einsätze zusätzlich zu bestreiten, um etwas mehr Kohle zu verdienen, während es bei den Frauen wohl momentan noch verboten ist. Und die Nichtprofis dürfen es sowieso nicht.
Bei chinesischen Profis, die in irgendwelchen Unimannschaften oder Firmenmannschaften spielen, kann man nicht eindeutig entscheiden, ob das als Vereinsmannschaft gilt. Im Zweifelsfalle lässt man sie aber auch ohne Konsequenzen hier spielen.
Also wie üblich haben die TT-Funktionäre auch in diesem Bereich mal wieder ein grossartiges Regelwerk erstellt.
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