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#1
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Regelkunde;-)
Da das ja eines der wenigen Gebiete ist, auf denen ich mich nicht auskenn', mal ne Frage an die "Experten":
Es gibt ja die Regel 4.1.4 in Abschnitt B der WO, dass man in den höchsten vier Ligen nur einmal im Jahr wechseln darf. Seit wann gilt diese Regel? Schon sehr lange, oder? Länger als 10 Jahre? (wenn ja, hab' ich mal wieder ne Wette gewonnen) Danke im voraus! |
#2
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AW: Regelkunde;-)
Hmmm, ich bin zwar 1) kein Experte, habe aber eine WO aus dem Jahr 2001 vorliegen... das wiederum sind 2) leider noch keine 10 Jahre, aber zumindest nahe dran :-)
Die ist allerdings noch etwas anders aufgeteilt, es gibt keinen Punkt 4.1.4 sondern nur einen gesamtem 4.1 und hier ist mehr von Wechselverzichtserklärungen die Rede Ich zitiere: "Ein Wechsel der Spielberechtigung ist jederzeit unter Beachtung der in B5 getroffenen Festlegungen auf Antrag möglich, es sei denn, der Spieler hätte freiwillig auf die Stellung eines Antrages der Spielberechtigung verzichtet. [....] [...]Der Spieler, der für eine Mannschaft der vier höchsten Spieklassen gemeldet ist, kann darauf verzichten, - in der laufenden Spielzeit oder - in der laufenden und nächstfolgenden Spielzeit einen Wechselantrag zu stellen. Der Spieler, der für eine der übrigen Klassen gemeldet ist, kann darauf verzichten, - in der laufenden und bis 1.11. der nächstfolgenden Spielzeit oder - in der laufenden, in der nächstfolgenden und bis 1.11. der übernächsten Spielzeit einen Wechselantrag zu stellen. [...]" Heißt für mich auf Deutsch, dass für Liga 1-4 nur einmal jährlich ein Wechsel möglich ist. Aber wie gesagt: Aus dem Jahr 2001, das gilt aber bestimmt schon länger
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http://www.world-of-tabletennis.de Die private Homepage vom Motion - Man !!! ... und wieder aktuell: TV- Loxstedt Tischtennis ... ebenfalls interessant: TSV Klein Heidorn Tischtennis |
#3
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AW: Regelkunde;-)
Thx!
Jetzt möge bitte noch mal jemand eruieren, seit wann genau das schon so ist! ("moralisch" hab' ich die Wette eh schon gewonnen) |
#4
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AW: Regelkunde;-)
Zitat:
Der Beschluss, zukünftig nicht mehr nur einen Wechseltermin, sondern zwei zu haben, ist auf der DTTB-Beiratstagung im Januar 1973 gefallen. Demnach mussten Spieler der damaligen zwei höchsten Spielklassen (Bundesliga und Oberliga) für einen Wechsel zur Saison 1973/74 bis zum 30.06.1973 den Antrag eingereicht haben. |
#5
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AW: Regelkunde;-)
Der springende Punkt hat den Punkt zum Springen gebracht (oder heißt es: den Sprung zum Punkten gemacht? ;-)
also....wir haben damals (1997/98) in der OL den 4. Platz belegt (das waren noch Zeiten) ;-) / und da galt bereits definitiv die Regel, dass man zur Halbserie keinen neuen Spieler "verpflichten" durfte. LG von K.R. aus A |
#6
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AW: Regelkunde;-)
Als regelmäßiger Leser dieser Gazette, insbesondere Passagen der Ol West, kann ich vielleicht auch einmal etwas zur Aufhellung der Spielberechtigung in der „Hobbyklasse“ und höher beitragen.
Meine Antwort auf die Frage des Herrn Igel ist: ein klares JEIN. Ein Blick in mein Archiv (bin im Besitz sämtlicher Jahrbücher des TTVN seit 1994) sorgt für Rechtssicherheit. In der WO/AB, Ausgabe 1.7.1994 steht im Abschnitt B.4.3 u.a. folgendes: „Die Spielberechtigung zur Teilnahme an den Mannschaftsmeisterschaften einer der vier höchsten Spielklassen und für Spieler dieser Klassen kann…… nur einmal jährlich erteilt werden. Der Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist bis zum 31.Mai zu stellen.“ (Zitat Ende). So ist das all die Jahre sinngemäß fortgeschrieben worden, letztmalig im Jahrbuch 2008 unter B.4.1.4 Damit klarer Sieg für Herrn Igel ……….. sollte man meinen. Im Frühjahr 2008 hat das Amtsgericht Hannover in einem Rechtsstreit zwischen dem TTT Nord Garbsen und dem TTVN (in dem ich als Staffelleiter involviert war) festgestellt, dass diese Regel nichts aussagt über den Wechsel so eines Spielers in eine tiefere Spielklasse. Insider erinnern sich: Es ging um den Spieler Petersen vom Ol-Verein TSV Hagenburg , der, infolge Rückzuges seines Vereines, zur Rückserie zum BOL-Verein Garbsen wechseln wollte. Die Sportgerichtsbarkeit hatte den Wechsel abgelehnt. Das Amtsgericht hat im Anschluss daran (mit Blick auf die schwammige WO) die sofortige Spielberechtigung des Spielers für Garbsen unter Androhung eines Strafgeldes angeordnet. Der TTVN hat die Spielberechtigung nachträglich erteilt und ich hatte das Vergnügen, bereits gespielte Partien wieder neu anzusetzen. Angesichts der bereits exorbitant angelaufenen Kosten wurde seitens des TTVN nicht „durchprozessiert“. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Als Quintessenz aus der Geschichte, hat der Hauptausschuss des DTTB in seiner Sitzung vom 26.11.08 auf Antrag des TTVN einen neuen Absatz in Abschnitt B der WO, Zif. 4.1.4 eingeschoben. Dort heißt es jetzt: „ Das gilt für diese Spieler (Anm.: Jahreswechsel) sowohl, wenn sie innerhalb der höchsten vier Spielklassen wechseln wollen, als auch dann, wenn sie aus einer der höchsten vier Spielklassen in eine tiefere Spielklasse oder aus einer tieferen Spielklasse in eine der höchsten vier Spielklassen wechseln wollen.“ (Zitat Ende). Der Wettpartner des Herrn I. hätte also Recht, wenn es explizit bei der Wette um einen Wechsel in eine tiefere Klasse gehen würde. Dieses wäre also (mit etwas Kleingeld und Stehvermögen) auch schon früher möglich gewesen. Plädiere deshalb auf Remis ! In der Hoffnung, hiermit gedient zu haben grüßt Hans May vom Badenstedter SC. |
#7
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AW: Regelkunde;-)
Soll das jetzt heißen, dass ich wegen dieser Schwachsinns-Aktion dieses merkwürdigen Garbseners seinerzeit meine Wette nicht gewonnen hab'????
Nix da. Da wurde ne Lücke im Regelwerk gefunden, mehr nicht. (Mittlerweile ist sie ja auch geschlossen) ...ich pflege im Übrigen keine Wetten zu verlieren, daran wird auch "Hans May" nix ändern können... |
#8
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AW: Regelkunde;-)
So wie es Hans May schreibt gilt die Regel das man nur bis zum 31. Mai wechseln darf demnach schon sehr lange. Es gab dann wohl einen Fall wo es bis zur "Klage" kam und der Wechselwillige "Recht" bekam. Daraufhin hat der DTTB dann seine "Regelformulierung" klar und eindeutig geändert, so dass dies nun definitiv nicht mehr möglich ist !
So habe ich das ganze jetzt verstanden. Richtig ? Denn dann ist es so gelaufen wie es in unserer Gesetzgebung in den Steuergesetzen des Öfteren läuft. Es wird ein Fall eines Steuerpflichtigen wegen einer kleinen Gesetzeslücke gewonnen und schwups wird kurz danach das Gesetz geändert und die Lücke geschlossen. Ein Klassiker ! Demnach wurde die ganze Regel nur für einen speziellen Fall einmalig "ausgehebelt" aufgrund einer Entscheidung, hatte jedoch vorher schon den gleichen Bestand wie nachher und den Willen dies eigentlich nicht möglich zu machen... Hätte ich die Wette abgeschlossen, fühlte ich mich eindeutig als Gewinner Man kann also auch im TT-News lernen für eine Prüfung die in 4 Wochen ansteht...eigentlich wollte ich doch ne kurze Pause einlegen |
#9
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AW: Regelkunde;-)
Tu' ich mich auch fühlen..."moralisch" vor allem
Hab mich aber mit dem Wettpartner auf dem "Mediationswege" geeinigt...bin ja ein "Mann des Ausgleichs" bekanntermaßen... |
#10
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AW: Regelkunde;-)
@C.Dunkel: " Hätte ....fühlte ich mich eindeutig als Gewinner".
Ich fühle das nicht. Bin ergebnisoffen, solange der genaue Wortlaut der Wette nicht bekannt ist. Peter Igel läßt ja auch eine moderate Lösung erkennen. Mein unmaßgeblicher Rat für Deine Prüfung (tippe auf geh. oder höheren Verwaltungsdienst): Vermeide "eindeutige" Formulierungen; es sei denn, dass ein Blick in das Gesetz "eindeutige" Rechtssicherheit ergibt. Das ist jedoch meistens nicht der Fall, sonst wären Millionen von Anwälten arbeitslos. Wäge das Für und Wider sorgfältig ab und steuere, wenn Dein Ergebnis nicht "eindeutig" ist, auf einen Vergleich zu. Richter lieben Vergleiche. Machen a) weniger Arbeit als ein Urteil und b) vermeiden, dass später ein Kollege einer höheren Instanz einen die Dummheit bescheinigt. In diesem Sinne viel Erfolg bei Deiner Prüfung. |
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