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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Der Sachverhalt bei einem Verein im TTVN ist wie folgt:
Die Spieler auf den Positionen 1.1 bis 1.6 sind sehr spielstark und haben auch entsprechende Bilanzen erspielt. Der Spieler auf Position 1.7 (großes Talent mit Jugendfreigabe) war von 2005 bis zur Hinrunde 2006/07 auch immer spielstark und stand zurecht in der 1.Mannschaft. Er hat jedoch in der Rückrunde 2006/07 gehandicapt durch eine Verletzung ausnahmsweise mal eine schwache Halbserie gespielt. Der Spieler auf Position 2.1 hat ungefähr die Spielstärke wie 1.6. Die Spieler auf den Position 2.2 bis 2.6 sind eindeutig schwächer als die Spieler 1.1 bis 1.6. Normalerweise sind sie auch deutlich schwächer als 1.7. Allerdings haben sie im vergangenen Halbjahr ausnahmsweise eine minimal bessere Bilanz als Spieler 1.7 (der gehandicapt war durch Verletzung) erspielt. Beim Staffeltag der 1.Mannschaft werden die Mannschaftsaufstellungen aller beteiligten Vereine vorgelesen. Die Aufstellung der 1.Mannschaft dieses Vereins wird genehmigt, mit einem Sperrvermerk für den Spieler auf Position 2.1. Nachträglich - einige Tage nach dem Staffeltag - legt ein Konkurrenzverein offiziell Einspruch ein. Seiner Meinung nach müssen alle Spieler der 2.Mannschaft mit Sperrvermerken belegt werden, weil sie bessere Bilanzen als Spieler 1.7 erspielt haben. Der Staffelleiter lässt sich mit der Enscheidung über den Einspruch Zeit. Die Frist zur Meldung der Mannschaftsaufstellung verstreicht inzwischen. Dann gibt der Staffelleiter dem Einspruch statt und die Spieler auf den Positionen 2.1 bis 2.6 werden mit Sperrvermerken belegt. Das ist natürlich ein Problem für den Verein, weil die 1.Mannschaft nun ohne Ersatzspieler da steht. Jetzt ist meine Frage: Hat der betroffene Verein das Recht, seine Aufstellung nachträglich noch zu ändern (indem der Spieler 1.7 in die 2.Mannschaft umgemeldet wird), um die ganzen Sperrvermerke zu vermeiden? |
#2
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Hallo Ostfriese,
ich würde an eurer Stelle gegen die Sperren eine Instanz höher gehen und Einsruch beim Sportwart des Bezirks, oder was sonst noch an Vorstand rumläuft, einlegen. Da euer Junge ja in der Vorrunde eine entsprechende Bilanz hat und nur zur Rückrunde,durch Verletzung gehandicapt, eine schlechte Bilanz hatte, würde ich das auch in den Einspruch schreiben. Ein Arztattest wegen Verletzung wäre da natürlich super. Im Schreiben: Die Sachlage genau schildern und auch den inakzeptablen Entscheid des Staffelleiters miteinbringen. Wenn euer Jugendlicher Jugenfreigabe hat, würde ich natürlich auch dies natürlich in das Schreiben reinsetzen. Jugendförderung sollte ja an erster Stelle stehen. Es kann ja auch nicht angehen, dass eine komplette Mannschaft gesperrt wird, nur weil man einen Jugendlichen in die 1.Mannschaft einbauen möchte..... etc.... alles schreiben, was euch so noch einfällt. im schlimmsten Fall müsst ihr in der Vorrunde auf Ersatz verzichten. Hat sich seine Bilanz wieder gebessert, kann man dies auch für die Rückrundenaufstellung miteinbringen. Ansonsten müsst ihr zur Rückrunde die Mannschaft umstellen und euren Jugendlichen stärkegemäss in die 2. setzen. Bei Jugendlichen mit Freigaben sollte man als Bezirk im Sinne der Jugendaufbauarbeit durchaus auch mal so kulant sein, dass eine schlechte Saison noch keine Sperren verursacht. Ihr stellt ihn ja schon auf 7 auf. Gruss Joe Geändert von Joe_Rakete (14.08.2007 um 20:10 Uhr) |
#3
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Wenn die Situation so ist, wie du sie beschreibst, Ostfriese, dann halte ich einen Sperrvermerk bei Spieler 2.1 für vertretbar (wenngleich auch das "Ermessenssache" des Staffelleiters sein dürfte). Sperrvermerke für die anderen Spieler der 2. Mannschaft halte ich in diesem Fall nicht für gerechtfertigt.
Ansonsten schreibt Joe_Rakete schon ganz richtig, dass ihr höchstens in der Hinrunde mit eurer "Ersatzschwäche" leben müsst, zur Rückrunde könntet ihr die Aufstellung dann (auch in Absprache mit dem Staffelleiter) ändern. (Mich würden die Spielklassen eurer Mannschaften interessieren, falls du diese nicht aus dem Grund der Anonymität verschweigen möchtest.) |
#4
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Also wenn du eine Instanz höher gehst und diese Verletzten Meldung mit einreicht wird es normalerweise so geregelt das der Junge spieler auf 1.6 bleibt! Aufgrund einer Verletzung dürfen keine belanzen voll vom Sportwart gewertet werden!
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#5
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
sperrvermerke werden stets für eine ganze saison vergeben. d.h. da ist nix mit aufheben zur rückrunde.
was den rest angeht, müsste man die bilanzen kennen, um sich ein urteil erlauben zu können.
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republikaner sind faschisten |
#6
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Das stimmt nicht! Man ist nur eine Runde gesperrt! So war es bei mir! Also rede aus erfahrung! War die Hinrunde gesperrt für den ersatzspielbetrieb! Und rückrunde dürfte ich alles wieder spielen!
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#7
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Das scheint wohl eine Regel zu sein, die in jedem Landesverband anders geregelt ist. Im battv (da spielt auch svend) ist man für die komplette Saison gesperrt.
Zum konkreten Fall: Warum die Spieler 2-6 der 2. Mannschaften gesperrt sein sollen, verstehe ich auch nicht. Wenn sie wirklich nur eine "minimal bessere Bilanz" als euer JFG haben, geht eine Sperre zu weit. Oder ist der Staffelleiter Mitglied im protestierenden Verein |
#8
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Verflixxxt!
Zitat:
Zitat:
Guter Hinweis von sVeNd! Zur Berichtigung meines voreiligen Beitrages: Zitat:
Man lernt nie aus... |
#9
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Mit "minimal besser" meinte ich: Die Grenzen, bei denen zwingend umgestellt werden muss, sind knapp überschritten worden.
In anderen Worten: Grundsätzlich sind die Sperrvermerke bei den vorliegenden Bilanzen regelkonform, dagegen kann der Verein nichts tun. Allerdings: Hätte der Junge 1 Einzel mehr gewonnen, dann hätten zumindest die Spieler an 2.4 bis 2.6 keinen Sperrvermerk bekommen dürfen. Meine Frage ist viel mehr: Hat der Verein das Recht, nach Bekanntwerden der ganzen Sperrvermerke seine Aufstellung zu ändern und den Jungen in die 2. Mannschaft zu melden? Die 1.Mannschaft besteht auch ohne den Jungen aus 6 Spielern, hätte also auch ohne ihn die Sollstärke erreicht. Auf der Staffelsitzung wurden die Aufstellungen vorgelesen und dagegen hat niemand Einspruch eingelegt. Erst hinterher erfolgte ein schriftlicher Einspruch durch einen anderen Verein gegen nicht erteilte Sperrvermerke. Der Staffelleiter hat so lange für eine Entscheidung über den Einspruch gebraucht, dass die Fristen zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung verstrichen sind. Nun kann der Verein nicht mehr reagieren und den Jungen in die 2.Mannschaft melden. Der Einspruch ist übrigens erfolgt, weil der Mannschaftsführer der einen Mannschaft und der Abteilungsleiter der anderen Mannschaft ein privates Problem miteinander haben. Nun versucht die eine Person, sich auf diesem Wege zu rächen - also unterste Schublade. Aber das Recht auf den Einspruch hat man als Staffelkonkurrent grundsätzlich schon, deshalb kann man auch dagegen nichts tun. |
#10
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AW: Nachträglich erteilte Sperrvermerke
Um den Sachverhalt beurteilen zu können, würde mich mal interessieren, ob die beiden Mannschaften des genannten Vereins in der gleichen Spielklasse (nicht unbedingt in der derselben Staffel).
Sollte dem so sein, ist das ein derzeit häufiger und intensiver diskutierter Sachverhalt im TTVN. Hier wurden im letzten Jahr neue Bilanzkennzahlen nach einem relativ komplexen mathematischen System eingeführt, die eigentlich nur die Rangfolge innerhalb einer Mannschaft klarer regeln sollten. Spielen jedoch zwei oder mehr Teams eines Vereins in der gleichen Spielklasse so stellt sich bei vielen Staffelsitzungen derzeit die Frage, ob dann auch eine Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Teams besteht. Dies führt zwangsläufig zu Sperrvermerken, da das obere Paarkreuz der unteren Mannschaft fast immer eine höhere Bewertungsziffer aufweist als das untere Parrkreuz der oberen Mannschaft. So muß z.B. ein Spieler, der oben 6:12 spielt, vor dem Spieler stehen, der unten 12:2 steht. Eine klare Regelung wie mit diesem Sachverhalt unzugehen ist, gibt es m.W. derzeit noch nicht. Sollte dann ein Spieler mal unten eine schwächere Halbserie hinlegen, muß der Verein die komplette Aufstellung ändern oder ganz schnell bis zu 6 Sperrvermerke akzeptieren. Ob dies vor allem bei minimal abweichenden Spielstärken in unteren Klassen, wo die Mannschaftsverbund eine größere Rolle spielt sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.... |
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