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Themen-Optionen |
#1
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1.KL landsberg
gibts eigentlich die regel noch, dass eine mannschaft, die freiwillig in eine liga tiefer zurückzieht, in der folgendern saison nicht aufsteigen darf?
betrifft kaltenberg. macht ja sinn, weil dadurch einem anderen team ja ein aufstiegsplatz genommen wird, oder? |
#2
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AW: 1.KL landsberg
Lieber Harry,
wo liegt dein Problem? Wenn eine Mannschaft einen Aderlass hat- Müller, Lucas, Drexl und Haiker- sind weg, dann ist es doch nur legitim, dass diese Mannschaft in der 1. Kreisliga meldet. Wenn die anderen Mannschaften zu d**f sind, diese Mannschaft in dieser neuen Konstellation zu stoppen, sind sie selbst Schuld. Wo wäre denn Burgrain ohne 4 Stammspieler? fragende Grüße Tete |
#3
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AW: 1.KL landsberg
lieber tete, ich habe gar überhaupt kein problem!
ich habe lediglich eine ganz normale frage gestellt, weil es diese regelung nämlich mal gab. und weil es mich einfach interessiert, wer in die 3.BL ammer aufsteigt. ich war 16 jahre kreisvorsitzender im kreis garmisch weilheim und weiß, dass es so einen fall gegeben hat, und die betreffende mannschaft nicht aufsteigen durfte. da ich jetzt nicht mehr so nah an den regeln bin, wollte ich einfach nachfragen , ob jemand die antwort weiß. ich habe keine ahnung, was du gegen mich persönlich hast, ich bin übrigens nun sog. "ehrenvorsitzender" des kreises ( was auf dich keinen eindruck machen dürfte, weil ja eh alle burgrainer volldeppen sind ) aber lass mich doch bitte einfach nur ne ganz normale frage stellen. von mir weiß übrigens auch jeder, wer schreibt, ich muss mich nicht hinter einem nickname verstecken. so, und jetzt hoffe ich, dass jemand meine frage beantworten kann, und freue mich auf ein spannendes spiel in landsberg wo wir uns sportlich gegenübertreten. ( ps: und ich mit einem sicheren sieg für landsberg rechne :-) nix für ungut, liebe grüsse, harry Geändert von ruinenmann (30.01.2011 um 18:53 Uhr) |
#4
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AW: 1.KL landsberg
Zitat:
wer ist tete eigtl? |
#5
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AW: 1.KL landsberg
1. Leute seid doch nett zueinander, schliesslich spielt Ihr doch nicht nur gegen-, sondern vor allem miteinander (alleine ist Tischtennis doof).
2. Ich habe in der Wettspielordnung nichts dazu gefunden, weshalb ein Wiederaufstieg nach freiwilliger Rückstufung und Meisterschaft im nächsten Jahr verboten sein soll (würde m.E. auch keinen Sinn machen). Lediglich beim Zurückziehen während einer Spielzeit (bzw. dreimal Nichtantreten) ist ein Verbleib in dieser Klasse (z.B. bei vermindertem Abstieg) für die nächste Spielzeit nicht möglich (vgl. Wettspielordnung G7) 3. Offensichtlich ist Kaltenberg eindeutig die stärkste Mannschaft in der KL LL. Ich glaube alle anderen gönnen Kaltenberg den Aufstieg (die meisten wollen garnicht aufsteigen). |
#6
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AW: 1.KL landsberg
Zitat:
kaltenberg ist eindeutig nicht aufstiegsberechtigt. Hallo Herr Helfrich, gemäß WO G 7 gilt, dass „solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren“. Ich hänge Ihnen die Wettspielordnung einfach noch mal mit an, dann können Sie den Passus dort noch mal nachlesen. Mit freundlichen Grüßen Nils Rack stv. Geschäftsführer BTTV |
#7
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AW: 1.KL landsberg
sorry, der fall ist klar!
hoffentlich wissen die kaltenberger das auch. ich hatte doch von früher diese regelung noch im ohr. ps: ich würde sehr gerne wieder gegen kaltenberg spielen, weil das immer sehr nette spiele waren. aber der passus macht natürlich sinn. wenn eine mannschaft aus einer liga freiwillig zurück zieht, will sie ja offensichtlich nicht in eben dieser liga spielen. vielleicht, wenn gar kein anderer will, könnte man beim bttv eine außnahmegenehmigung finden, früher oder später sind sie eh wieder oben. sorry, wollte keine schlafenden hunde wecken ( ich bin ja eh unparteiisch, da aus einem anderen kreis ). Es ist nur besser, allen beteiligten ist die lage klar, bevor am saisonende das böse erwachen kommt. liebe grüsse an alle, harry |
#8
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AW: 1.KL landsberg
Das könnte ein interessanter Fall für das Sportgericht werden.
Ich sehe die Sache anders (nach Wettsp.ordn. G7): 1. "Solche Mannschaften" kann sich nur auf eine Mannschaft beziehen, die "während der Spielzeit insgsamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin ... zurückzieht." Stellt sich also die Frage: Hat Kaltenberg während der Runde oder rechtzeitig vor der Runde auf die Bezirksliga verzichtet? 2. "im Anschluss an diese Spielzeit" kann sich nur auf die Spielzeit direkt nach dem Nichtantreten oder dem Zurückziehen beziehen (wodurch die Mannschaft in dieser Spielzeit als Absteiger geführt wird). Mit dem einjährigen Aufenthalt in der Kreisliga ist dieser Zeitraum wohl überschritten und ein erneuter Aufstieg sollte möglich sein. Wo ist mein Denkfehler, juristisch gesehen? |
#9
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AW: 1.KL landsberg
Zitat:
ich weiß nur, dass es den fall schon mal gab, da hat die mannschaft auch zur neuen saison eine liga tiefer gemeldet und durfte auch nicht aufsteigen. ich kann dir da keine antwort geben wo der denkfehler ist, hab ja selber nach ner antwort gesucht. aber in solchen fällen ist es immer ratsam die kompetenten leute vom bttv zu kontaktieren. liebe grüsse, harry |
#10
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AW: 1.KL landsberg
Die Regelung der Wettspielordnung ist meines Erachtens eindeutig:
"G 7 Zurückziehung und Streichung von Mannschaften während der Spielzeit Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin für die Abgabe der Teilnahmezusage zurückzieht, scheidet aus der betreffenden Spielklasse aus und wird nach Beendigung der Rundenspiele als Absteiger geführt ... Solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren, auch nicht gemäß G 5." Zum Einen ergibt sich schon aus der Überschrift, dass es um das Zurückziehen und Streichen während der Spielzeit geht. Zum Anderen soll die Sanktion Mannschaften treffen, die während der Spielzeit 3x nicht antreten oder erst melden und dann zurückziehen. Aber alles eben während der Spielzeit und wohl als "Strafe", dass der Punktspielbetrieb durcheinander gebracht wurde und man das schon hätte vorher wissen müssen. Wenn eine Mannschaft während der Spielzeit aber ordentlich die Punktspiele alle macht und dann in der darauffolgenden Saison nach der Spielzeit in einer unteren Klasse meldet (aus welchen Gründen auch immer - so wie zB von tete angeführt meist wg Verlust mehrerer Stammspieler), besteht doch auch nach Sinn und Zweck dieser Regelung keinerlei Anlass für diese Sanktion. Kein juristischer Denkfehler - gurkha - sondern richtig, was du schreibst. Harry, entweder ist deine Info vom bttv falsch oder die sind evtl. von einem falschen Sachverhalt ausgegangen. |
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