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Rechtsauffassung in unterschiedlichen Landesverbänden
Hi Leute!
Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne wissen, wie folgender Fall in anderen Landesverbänden (als Hessen) gehandhabt worden wäre. Derzeit gibt es im Landesforum Hessen eine Diskussion über die Praxis, warum Strafen ausgesprochen werden (müssen). Es geht konkret um folgenden Fall: Ein Verein (TSC Neuses) hatte eine sehr starke Schülerinnenmannschaft im Rennen, welche wahrscheinlich die Hessenebene gewonnen hätte und auch auf den Deutschen vorne dabei gewesen wäre. Unglücklicherweise erkrankten drei der vier Spielerinnen kurz vor dem wichtigsten Wochenende (Samstag Hessische Mannschaftsmeisterschaften, Sonntag Hessenpokal). Neuses wartete bis zum Vortag (freitagabends) ab, ob ein Einsatz dennoch möglich gewesen wäre. Leider waren die Spielerinnen auch am Freitag nicht in der Lage anzutreten. Man sagte deshalb beide Veranstaltungen ab und legte auch Atteste vor, bei denen die Ärzte bestätigten, dass eine Teilnahme ausgeschlossen sei. Da kurzfristig kein Ersatz mehr gefunden werden konnte, sprach der Verbandsjugendwart zwei Strafen wegen Nichtantretens aus (Hessenliga Nachwuchs => 2 * 200 DM Kosten). Der Verein legte Einspruch ein, da er der Meinung war, dass eine Absage im Vorfeld inkl. Vorlage der Atteste reichen sollte. Die erste Instanz erklärte die Strafe für unrechtmäßig. Man begründete dies damit, dass auch beim Bundesgerichtshof folgender Grundsatz immer Gültigkeit haben muss „Keine Strafe ohne Verschulden!!!“. Da ein Verschulden des Vereins definitiv nicht vorgelegen hätte und es auch bereits mehrfach in Grundsatzurteilen bestätigt wurde, dass Satzungen von Sportverbänden sich auch an dem geltenden Recht orientieren müssten, wurde die Strafe annulliert. Der HTTV ging aber in Berufung und gewann letztlich in der höchsten Instanz (Revisionskammer). Dort wurde argumentiert, dass die Satzungen und Ordnungen des HTTV anzuwenden seien und dass man das „gewöhnliche“ Recht nicht auf Sportrecht übertragen dürfe. Da die Satzung nur Ausnahmen wie Todesfall oder Glatteis kennt, musste bestraft werden. Inklusive Verfahrenskosten kamen inzwischen wohl mehr als 250 Euro zusammen. Der Verein stellte noch Gnadengesuche, diese wurden aber abgelehnt. Großzügigerweise bot der Verband dem Verein aber eine Kiste Bälle an (was ich jetzt nicht werten will). Ich habe kürzlich mit dem Geschäftsführer des TTVWH telefoniert. Er konnte mir nur seine persönliche Meinung wiedergeben und wies mich auch darauf hin, dass er kein Jurist sei. Davon mal abgesehen wird wohl gerade intern geprüft, wie ein solcher Fall im TTVWH gehandhabt werden würde. Seine persönliche Meinung war allerdings, dass der TTVWH wohl keine Strafe aussprechen würde, wenn kein Verschulden vorliegen würde. In wenigen Tagen wird wohl intern geklärt sein, wie die offizielle Verbandsmeinung ist. Aber mich würde interessieren, ob jemand ähnliche Fälle in andern Landesverbänden kennt. Wie wurde dort entschieden??? Gibt es eine Bestrafung auch dann, wenn im Vorfeld unter Vorlage von Attesten abgesagt wurde ? Geändert von Cheftrainer (26.08.2002 um 11:35 Uhr) |
#2
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Von einem Verbandsfräggel habe ich mal als Antwort auf eine ähnliche Frage erhalten:
bei der Anzahl von Spielern mal Anzahl der Spiele muss man davon ausgehen, das Spieler aufgrund von Krankheit ausfallen. Von daher läge es in der Verantwortung des Vereines Reservespieler stellen zu können. Ob das aber eine rechtlich durchziehbare Argumentation darstellt, weiß ich nicht. |
#3
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Im WTTV gäbe es "im Prinzip" auch eine Ordnungsstrafe wegen Nichtantretens. In der Praxis aber würde es eine Ermessensentscheidung der Verantwortlichen geben, die vermutlich, wenn es keine Zweifel an den Erkrankungen gäbe, bei Schülerinnen, wo man nicht beliebig viel Ersatz im Verein hat, darauf hinausliefe, dass die O-Strafe gestrichen würde.
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#4
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Das es so hoch gehen musste, halte ich für sehr blödsinnig.
Ein Ärztlichensattest, reich aus um einen Spielunfähigkeit zu bescheinigen. Damit wäre das schon mal geklärt, was das Attest erreichen kann. Dann ist meine Frage, steht es irgendwo, dass wenn man sich für eine Meisterschaft qualifiziert auch dran teilnehmen muss??? Wenn das nicht dort steht, dann ist die Frage, wenn man wirklich nicht an dieser oder anderen Meisterschaften teilnehmen will, kann oder nicht kann ob man sich dann abmelden muss??? Wie läuft es bei Anmeldungen ( Meldeschluss ), wie viele Tage vorher muss man Bescheid sagen, wenn man nicht kann? Das Startgeld wir auf jedenfalls vom Verein bezahlt werden müssen bei einer Anmeldung! Bitte beantworte mir diese Fragen, dann gebe ich dir weiter Infos! |
#5
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Der TTVR hat so nen Passus, dass alle Meisterschaftsspiele (Punkt- und Pokalspiele) Pflichtspiele sind. Wie das jetzt bei solchen Spielen gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Aber wenn es keine Möglichkeit gäbe, einer anderen Mannschaft statt dessen die Teilnahme zu ermöglichen (Nachrücken) dann fände ich das schade, und da wird wahrscheinlich dann auch bestraft. Ist ja auch eine Wettbewerbsverzerrung und schade für die Zuschauer. Bei einer Einzelkonkurrenz wird das mit dem Attest sicherlich auch anders eingestuft als in einem Mannschaftswettkampf. |
#6
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Warum haben die denn nicht den Gang vor ein ordentliches Gericht gewählt?
Ich meine nämlich sehr wohl, dass ordentliche Gesetze auf den Sport anwendbar sind. Wir bewegen und ja nicht in einem rechtsfreien raum, in dem wir uns eigene Gesetze geben. Wir haben lediglich Ordnungen und Satzungen, die ja wohl unterhalb von Bundesrecht stehen. Wenn unterhalb dieser Mädchen-Mannschaft noch eine zweite Mannschaft wäre, würde mir die Entscheidung einleuchten. Dann hätte Ersatz gestellt werden müssen. Aus der Schilderung interpretiere ich jedoch, dass dies nicht so ist. Wenn nun Atteste vorliegen, darf der Verein nicht dafür bestraft werden, dass er nicht antreten kann und folglich auch die vermutlich erreichten Erfolge nicht einstreichen kann. Ganz offensichtlich wollte der Verein sich doch nicht aus der Teilnahme stehlen. Für mich ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Aber das ist leider in unserem Sport häufiger der Fall.
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Borussia VfL 1900 e.V. Mönchengladbach - Tischtennis |
#7
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Zitat:
Ist eine ärgerliche Sache und ich finde die Entscheidung absolut nicht gut, eine Einigung sollte aber auch ohne Gericht möglich sein. Zudem muss sich niemand den Satzungen und Ordnungen unterwerfen. Meldet er eine Mannschaft an, erkennt er die aber an. Erst wenn man dann wirklich nen Nachteil hat, soll man es nicht mehr akzeptieren und dagegen klagen? Nochmals: unter den gegebenen Umständen halte ich die Entscheidung für sehr, sehr kleinlich, aber korrekt. Auch hätte der Verein nicht bis zur letzten Minute warten sollen. So konnte keine andere Mannschaft den Platz einnehmen. Andere Frage: wenn man ohne Verschulden nicht an einem Spiel teilnehmen kann (z.B. Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) muss das Spiel dann nicht sogar verschoben/nachgeholt werden? Ist zumindest im TTVR so. (da steht auch, daß auch die Erkrankung aller Spieler keine Rechtfertigung zur Spielverlegung ist). Also klagt man erstmal auf Anerkennung von Nichtverschulden. Und nachher dann noch auf Neuansetzung des Spieles. PS.: die Herren RA sind ja immer sehr spitzfindig. Dem einzelnen Spieler ist sicherlich kein Verschulden nachzuweisen. Für den Verein sieht das aber anders aus. Wenn der sich darauf verlässt, mit vier Mädels die Spiele bestreiten zu können und keine Ausfälle zu haben, könnte man das als "Fahrlässigkeit" ansehen, wenns dann doch schiefgeht? Geändert von Ino (27.08.2002 um 09:29 Uhr) |
#8
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Regeln hin oder her, ich finde es kleinlich Strafen auszusprechen, wenn 3 Spielerinnen ein ärztliches Attest vorlegen konnten. Der Verein ist genug gestraft weil er bei den Hess. Meisterschaften nicht teilnehmen konnte und somit auch die Chance, sich für die Deutschen Meisterschaften qualifzieren zu können, verbaut war. So ein Turnier sagt man doch ohne triftigen Grund nicht einfach ab.
Was Ersatzgestellung anbelangt, so kann man vielleicht (auf diesem Niveau) 1 Ausfall kompensieren (wenn überhaupt), nicht aber 3/4 der Mannschaft.
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http://www.tt.tsg-eislingen.de |
#9
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Zitat:
Damit wäre man aber um 500,-- € Strafe herumgekommen und die Zuschauer hätten zumindest Spiele gesehen. Wenn man es aber nicht für nötig hält Ersatz zu beschaffen (weil man zugegebenermaßen wahrscheinlich keine Schnitte gesehen hätte) und grad mal am Vorabend absagt, dann muss man mit Strafe rechnen. Wenn man von 8-9 Spielerinnen ausgeht dann wäre es möglich gewesen, anzutreten und die Spiele leider zu Null oder 1 zu verlieren, aber anzutreten. |
#10
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@Ino:
Ich kenne die genauen Verhältnisse in diesem Verein nicht, du aber wahrscheinlich auch nicht. Wenn man noch die 2. und 3. Schülerinnenmannschaft berücksichtigt und die ganzen Anfängerinnen, dann kann man vielleicht sogar von 15-20 Spielerinnen ausgehen.
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