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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Hi,
Regel A4.4 lautet folgendermaßen: 4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein. Mein Sportkamerade hat großzügig freiliegendes Holz von etwa 4 Centimetern Länge von seinem Schlägergriff- und Schlägerblattansatz bis zum Belag. Ist das noch zulässig oder zu viel freiliegendes Holz?
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Stiga Ebenholz NCT v (84g)| Hexer 1,9 Deutsche Einzelmeisterschaften Behinderter in Dietzenbach 16./17.4. |
#2
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Zitat:
4.6 Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. Heißt, dass das freiliegende Holz auf der Seite mit dem roten Belag rot und auf der schwarzen Seite schwarz gefärbt sein muss. Alles andere - also wie viel Belag fehlen darf - ist Ermessensache des OSR. Wenn ein OSR damit sehr großzügig umgeht - habe ich z.B. mal in der Form miterlebt, dass auf der Rückhandseite ein diagonal angesetzter Belag, der nur ca 2/3 des Schlägerblatts belegte zugelassen wurde - kann es allerdings sein, dass dem Gegner des Spieler, der einen solchen Schläger dreht der Punkt sofort zugesprochen wird, weil bei einem so extrem auf die Rückhandfingerhaltung zugeschnittener Belag als Vorhandbelagszuschnitt nicht mehr als zulässig anerkannt wird. Ich persönlich halte diese Regel (ITTR A 4.4) für unsinnig bzw nicht mit den zugelassenen Belägen vereinbar. Wenn man bedenkt, dass laut Richtlinie zur Schlägerkontrolle Belagsunebenheiten nicht mehr als 0,2 mm bei Wölbungen nach außen betragen dürfen und hier durch die ITTR A 4.4 höhere Unebenheiten, die sich durch die vorgeschriebene und vorhandene reliefartige Belagsbezeichnung zwangsläufig ergeben, sollte jedem klar sein, dass das so nicht gemeint sein kann. Ich vermute mal, dass diese Regel (A 4.4) noch aus Zeiten stammt, in denen das Vorhandensein des reliefartigen "Schriftzugs" für die Zulässigkeit eines Belags/Schläger nicht zwingend erforderlich war und da nie jemand drüber nachgedacht hat |
#3
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Die Regel ist eher für Penholderspieler da.
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#4
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Könnte man meinen, gilt aber nun mal unabhängig von der gewählten Schlägerhaltung, da es keine Regeln gibt, die sich nur auf eine bestimmte Schlägerhaltung beziehen.
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#5
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Zitat:
Jedenfalls mal sinnvollere Erklärung als die Sache mit dem Schriftzug, die wird ja schließlich in eigener Regel geregelt. |
#6
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
1. Generell sind 4 cm zulässig. Auch 6 oder 10.
2. Einziges Problem ist: es liegt immer im Ermessen des OSR einen Schläger zuzulassen oder nicht. Es kann also sein das OSR X sagt ja das ist ok weil du da die Finger hast. Aber OSR Y sieht das ganz anders und sagt: nein das ist mehr als nötig für die Finger und läßt das ganze nicht zu. Das ganze Thema gab es ja hier schonmal. Und das war der allgemeine Tenor. Ich hab dazu mal einen Schläger gebastelt (ist zwar nen Minischläger aber die sind ja auch zulässig und soll nur mal als Beispiel Dienen) um Mal zu zeigen was die Regel aussagen könnte bzw wie man dann einen Schläger gestlten könnte. Beim Roten NI belag wurde einfach die Fläche frei gelassen. Beim Schwarzen Belag wurde die Fläche mit einem Noppengummi (rest vom Superblock->beliebiges Material) belegt. Daraus stellt sich dann auch die Frage: Was passiert wenn ich teilweise zb beim Aufschlag die Finger so halte wie auf den Fotos und dann im Ball wechsel umgreife und normal SH halte und dann die beliebig bedeckte oder freie Holzfläche zum schlagen benutze.... Zur Ausgangsfrage zurück: Wenn ich mit der schwarzen Seite auf nem Turnier auftauche kann es gut sein, dass da nen OSR ist der sagt: Entspricht den regeln da die fingerbedeckte Fläche mit einem beliebigen Material bedeckt ist. Kann aber auch genausogut sein, dass ein OSR sagt: Ne hörmal das ist doch nen Trick damit du 90% der Fläche mit nem verbotenen Belag bedecken kannst und dann gleich damit spielst wenn die Finger weg sind. Das lass ich nicht zu. PS Nur mal zur Ergänzung. Bei einem "normal" beklebten Schläger für SH Spieler sind auch keline Flächen frei. Nämlich die vier "Dreiecke" neben den Griffschalen. Und meist werde 2 davon nicht von den Fingern oderder Hand verdeckt. Und wennman damit "unabsichtlich" (oder auch absichtlich) schlägt ist das ein korrekter schlag
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (05.02.2013 um 15:09 Uhr) |
#7
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AW: TT Regel A 4.4 zum Belag in "Griffnähe"
Stimmt
War von mir auch nur ergänzend gemeint Zitat:
Sobald ein Belag so auf das Schlägerblatt aufgebracht wird wie in ITTR A 4.4 erlaubt wird - also so, dass die Finger gar nicht auf dem Belag aufliegen - ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Ball auch mal mit dem unebenen Schriftzug gespielt wird. Das beißt sich aus meiner Sicht mit einigen Regulierungen. Z.B. mit dem Teil der Richtlinien zur Schlägerkontrolle, die keine "Erhebung" über 0,2 mm hinaus zulässt. Ebenso wenig mit der Belagsdickezulässigkeit. Dort geht es gar um 100stel mm. Dazu kommt, dass ein kleiner Riss im Belag, der sich nicht außen am Schlägerblatt befindet sondern auf der Spielfläche, den Schläger unzulässig macht. Ein solcher bloßer Riss wird aus meiner Sicht den Ballflug weniger beeinflussen als ein Ball der mit den reliefartigen Erhebungen des Schriftzugs bzw im Randbereich dieser Erhebungen gespielt wird. |
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