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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant

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  #1  
Alt 22.04.2009, 21:25
Tower3000 Tower3000 ist offline
Michael F. aus Köllerbach
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Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Liebe Tischtennisspieler im Saarland,

den Vorschlag, den ich an alle Vereinsvorsitzenden geschickt habe, möchte ich auch allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung stellen. Bitte lest mein Anschreiben im Anhang und fordert über euren Verein Vorstandswahlen im STTB ein, wenn ihr meinen Vorschlag für gut haltet.

Nach dem Rücktritt des Präsidenten Rainer Germann am 25.3.2008 aufgrund der Differenzen im Präsidium, die sich mit dem Rücktritt ja verschärfen mussten, gab es für die Führung des Verbandes nur die Möglichkeit von Neuwahlen des Vorstandes. Dies habe ich sofort in der ersten Präsidiumssitzung nach dem Rücktritt von Rainer Germann deutlich gemacht und probiert durchzusetzen. Seitdem haben einzelne Personen im Präsidium daraus einen persönlichen Kampf gegen mich gemacht, bei dem die Sacharbeit und unser Tischtennissport verloren gegangen sind.

Die vielen Beschuldigungen gegen mich, die unwahren Aussagen im STTB-Aktuell und an vielen anderen Stellen möchte ich gar nicht einzeln diskutieren und widerlegen. Ich kann versichern, dass ich immer für die Tischtennisspieler im Saarland gehandelt habe.

Bitte nehmt mein beiliegendes Schreiben mit dem Vorschlag für Vorstandswahlen unseres Verbandes zur Kenntnis. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Vereine recht schnell meinen Vorschlag unterstützen und den beigefügten Antrag unterschrieben an den beauftragten Rechtsanwalt zurückschicken.

Für Fragen oder Diskussionen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Sportliche Grüße
Frank-Michael Froede
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf STTB Neuwahl-2009 090421 AN Vereine.pdf (179,0 KB, 134x aufgerufen)
Dateityp: pdf STTB Neuwahl-2009 090421 Antrag.pdf (56,9 KB, 109x aufgerufen)
Dateityp: pdf STTB Neuwahl-2009 090421 amtsgericht-schreiben-vom-9-7-2008.pdf (367,6 KB, 123x aufgerufen)
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  #2  
Alt 22.04.2009, 21:37
User 765 User 765 ist offline
...
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Zitat:
Zitat von Tower3000 Beitrag anzeigen
Für Fragen oder Diskussionen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Wie schon in dem anderen Beitrag geschrieben, sehe ich ich als Vorstandsmitglied eines Vereins nicht in der Lage, das Formular auszufüllen.

Was wäre denn der Vorteil, wenn es jetzt Neuwahlen nach der alten Satzung geben würde und dann erst die Satzung geändert würde als wenn es jetzt zunächst eine Sitzung zur Änderung der Satzung gibt, die dann eingetragen wird und es dann anschließend Neuwahlen gibt - wie im STTB-Aktuell angekündigt?

Die Frage werden sich sicherlich die meisten anderen Vereine auch stellen. Daher wäre es gut, das mal kurz etwas genauer zu erklären.
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  #3  
Alt 23.04.2009, 07:07
Udo Udo ist offline
Möllerflop
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Was mich zusätzlich zu Franks berechtigter Frage noch interessiert ist, wer denn überhaupt für die notwendigerweise zu besetzenden Ämter kandidieren würde?
Neuwahlen machen ja nur Sinn, wenn es auch jemanden zu wählen gibt - und wenn dadurch die jetzige Situation kalrgestellt udn verbessert werden könnte.

Also: wer würde sich denn zur Wahl stellen?

Diese Frage stellt sich natürlich auch, wenn zuerst eine neue Satzung verabschiedet würde.
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  #4  
Alt 23.04.2009, 07:45
Benutzerbild von EvilTribalSnoop
EvilTribalSnoop EvilTribalSnoop ist offline
Rückhand Of Death
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, verhält es sich doch wie folgt:

Eine Satzungsänderung könnte durch die Mitgliederversammlung nur erfolgen, wenn zu einer Mitgliederversammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Da der derzeitige "Vorstand", "Präsidium", was auch immer, jedoch nicht im Vereinsregister eingetragen wurde und somit nicht rechtswirksam vertretungsberechtigt ist, besitzt er auch nicht die Befugnis, ordnungsgemäß zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen.
Daher sind auch alle Beschlüsse, die in einer solchen, nicht ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung verabschiedet werden, nicht wirksam.
Denn das Amtsgericht würde dies als groben Mangel ansehen und um Nachbesserung bitten.

Daher scheint wohl die einzige Möglichkeit, die bleibt, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach der Satzung von 1998 einberufen wird, in der dann ein tatsächlich legitimierter Vorstand gewählt wird, der dann auch rechtswirksam ins Vereinsregister eingetragen wird.
Hier stellt sich für mich nur die Frage, wer zu einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung tatsächlich einladen darf. Der Vorstand von 1998 ? Das kann wohl nicht sein. Hier sollte mal beim Amtsgericht nachgefragt werden, wie das ordnungsgemäß vonstatten zu gehen hat.

Wenn dann endlich ein neuer Vorstand im Vereinsregister eingetragen wurde, kann dieser dann zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einladen, auf der eine Neufassung der Satzung beschlossen wird.
Allerdings sollten die Verantwortlichen dann mal jemanden, der was davon steht, also z.B. einen Rechtsanwalt oder Rechtspfleger, auf den Satzungsentwurf draufschauen lassen, dass nicht doch noch irgendwelche Mängel darin enthalten sind.

So habe ich zumindest den ganzen Sachverhalt verstanden.

Sportliche Grüße
Snoopy
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  #5  
Alt 23.04.2009, 08:07
User 765 User 765 ist offline
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Zitat:
Zitat von EvilTribalSnoop Beitrag anzeigen
Hier stellt sich für mich nur die Frage, wer zu einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung tatsächlich einladen darf. Der Vorstand von 1998 ? Das kann wohl nicht sein. Hier sollte mal beim Amtsgericht nachgefragt werden, wie das ordnungsgemäß vonstatten zu gehen hat.
Es wurde beim Amtsgericht nachgefragt und dort wurde die Auskunft erteilt, dass der Vorstand von 1998 einladen muss. Daher ist die Einladung auch von Hermann Leinenbach unterschrieben.

Zitat:
Allerdings sollten die Verantwortlichen dann mal jemanden, der was davon steht, also z.B. einen Rechtsanwalt oder Rechtspfleger, auf den Satzungsentwurf draufschauen lassen, dass nicht doch noch irgendwelche Mängel darin enthalten sind.
Soweit ich weiß, hat das Amtsgericht auch die jetzige Vorgehensweise mit Satzungseintragung und anschließenden Neuwahlen vorgegeben.
Was ich auch nicht verstehe, ist, warum die Satzung so nicht eingetragen werden können soll. Meines Wissens nach wurde die in den letzten Monaten von verschiedenen Stellen (mehrere Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Amtsgericht...) intensiv geprüft bis die jetzige Version fertig war, so dass ich eigentlich davon ausgehe, dass es da keine Probleme geben sollte.
Das war ja auch der Grund dafür, warum es sich einige Monate hingezogen hat, bis eine Versammlung einberufen werden konnte und wir diese nicht schon Ende 2008 hatten.

Geändert von User 765 (23.04.2009 um 08:12 Uhr)
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  #6  
Alt 23.04.2009, 16:04
Stefan Domma Stefan Domma ist offline
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Stefan Domma ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Langsam weiß ich wirklich nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll. Ich muss gestehen, daß mir Markus Timmer Briefe - schon alleine von der Rhetorik her - sehr gut gefallen. Aber irgendwann ist ja mal Schluss mit lustig.
Fakten die für mich feststehen sind:
1. Die gültige Satzung ist die von 1998 und wenn man eine neue will (braucht?), muss man die in einer ordentlichen Vollversammlung verabschieden.
2. Der Vorstand des STTB ist ein Schlachtfeld aus mitdestens 2 Lagern und eigentlich überhaupt nicht mehr handlungsfähig. Neuwahlen sind überfällig und dringend notwendig.

Ich kenne leider die alte Satzung nicht, so daß ich nicht beurteilen kann wie "notwendig" eine Neuerung ist, die neue "zur Verabschiedung" ist für mich aber in einigen Punkten unklar und fraglich. Von daher kann ich durchaus auch die Meinung der Herren Froede und Timmer nachvollziehen, daß man "zuerst" den neuen Vorstand wählen sollte. Auch wenn ich befürchte, daß man hier zuerst mal "aus Prinzip gegen die andere Seite" schießt, so ist für mich ein funktionierender Vorstand doch entschieden wichtiger als eine Satzungsänderung.

Die Hauptsache ist jedoch, es tut sich endlich mal was und wir werden endlich informiert und zwar nicht durch "Kampfemails" und "laue Pressemitteilungen" sondern vernünftig...

Gruß
Stefan
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  #7  
Alt 24.04.2009, 11:15
Krieewelsche Krieewelsche ist offline
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Hallo zusammen,

man blickt ja wirklich nicht mehr durch...
Vom jetzigen Vorstand wird man ja so gut wie gar nicht informiert. Warum will man z.B. um jeden Preis eine neue Satzung „durchboxen“ ohne vorher einen gewählten Vorstand zu haben? Es kommen vielmehr nur sporadisch die „STTB-aktuell-Hefte“ für die Monate X-Y heraus und das war es dann. Man bekommt hier klar den Eindruck, daß vom derzeitigen kommissarischen Präsidenten auf Zeit gespielt wird.

Ein normales Vorgehen wäre es doch gewesen, wenn man nach Rainer Germanns Rücktritt, möglichst schnell auf einer neuen Generalversammlung einen neuen Präsidenten/1. Vorsitzenden gewählt hätte (laut Satzung von 1998 muß man wohl noch Präsident sagen). Ein kommissarisches Amt über ein Jahr lang durchzuziehen, ohne den Versuch zu starten wieder ein gewähltes Mandat zu bekommen, finde ich mehr als ungewöhnlich.

Man sagt, der derzeitige Vorstand sei nach innen hin voll handlungsfähig – wie angeblich von höherer Stelle (DTTB) bestätigt, aber nach außen hin (Amtsgericht) ist immer noch Hermann Leinenbach Präsident, deshalb ruft er auch die nächste Generalversammlung ein ??? Das soll mal einer verstehen.

Überhaupt – Hermann Leinenbach – nach der Satzung von 1998 gibt es, soweit ich das verstanden habe, keinen Ehrenpräsidenten. Ein Kernpunkt in dem ganzen Konstrukt um die neue Satzung scheint mir also der zu sein, daß Hermann Leinenbach seine Ehrenpräsidentschaft bekommt und somit weiter „mitmischen“ darf – allerdings ohne für sein Handeln Verantwortung tragen zu müssen, denn er hat ja nur beratende Funktion. Ich denke daß eine solche Ehrenposition grundsätzlich nicht dazu geeignet ist, noch aktiv und in dieser Intensität in einem Verband mitzuwirken. Vielmehr soll ein Ehrenamt eine Ruhestandsposition darstellen, natürlich mit der entsprechenden Würdigung des rückliegenden Handelns dieser Person für den Verband. Die Aussage von Herrn Timer, daß Herr Leinenbach scheinbar nie zurückgetreten ist und um sich herum ein „Schattenkabinett“ schart, das ganz in seinem Sinne für Mehrheiten im Vorstand sorgt, scheint plausibel.

Das ungeheuerlichste stellt für mich jedoch der Sachverhalt um Jens Schneider dar. Falls in den Anschuldigungen von Herrn Timmer auch nur ein Funke Wahrheit liegt und Herr Leinenbach tatsächlich in einer Präsidiumssitzung damit gedroht hat, Herrn Schneider mit der geschilderten, frei erfundenen Ungeheuerlichkeit zu denunzieren, dann hoffe ich, daß Herr Leinenbach weiß, was er zu tun hat – seinen Hut nehmen und auf nimmer Wiedersehen sagen...

Insofern kann es doch nur sinnvoll sein, im ersten Schritt den Verband auf sichere Beine zu stellen – das geschieht durch Neuwahlen. Im zweiten Schritt kann dann eine Satzung geändert werden – diese Änderungen zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen ist dann Aufgabe des gewählten neuen Vorstandes.

Ich kenne keinen der Damen und Herren aus der Vorstandschaft persönlich und kann mir das ganze Theater nur von außen anschauen und mir aus den vorliegenden Informationen meine Meinung bilden und diese wiedergeben. Wenn der ganze Sachverhalt jedoch nicht so traurig für unseren Sport wäre, so könnte man die Geschichte auch mit Ironie betrachten und eine vortreffliche Satire daraus schreiben...
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  #8  
Alt 24.04.2009, 12:53
Heijura Heijura ist offline
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Wenn wir schon munter dabei sind, die ganzen für und wider für Satzungsänderung zuerst oder Neuwahlen zuerst abzuklappern, muss man dochmal die Frage stellen, wer denn in letzter Zeit Verträge o.ä. für den STTB unterschrieben hat?

Im Vereinsregister sind eingetragen Hermann Leinenbach als 1. Vorsitzender, Erwin Berg als 2. Vorstizender, Richard Schneider als Schatzmeister und Rolf Willberger als Sportwart.

Demnach hätten alle Verträge jeglicher Art (keine Ahnung was da alles angestanden hat) entweder durch Herrn Leinenbach oder von Herrn Berg gemeinsam mit einem der beiden anderen unterschrieben werden müssen. Sofern dies nicht geschehen ist, was ist mit diesen Verträgen? Sind sie rechtswirksam oder nicht?

Seltsame Sache das Ganze.

Fakt ist, sollte eine Satzungsänderung in der Versammlung am kommenden Mittwoch beschlossen werden, so müsste Herr Leinenbach oder eben Herr Berg und Richard Schneider oder Rolf Willberger diese beschlossene Satzungsänderung beim Amtsgericht anmelden; der neue Vorstand, kommissarische Präsident oder was auch immer, darf und kann dies nicht.
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  #9  
Alt 24.04.2009, 14:11
Tower3000 Tower3000 ist offline
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Tower3000 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Zunächst erfreut mich, daß es doch einige TT-Spieler im Saarland gibt, denen der Verband nicht vollkommen egal ist und die sich auch Gedanken darum machen und ihre Meinung hier auch öffentlich kund tun.

Deshalb möchte ich, soweit es mir möglich ist, auch gerne meine Meinung zu den einzelnen Fragen kund tun.

Zitat:
Zitat von Udo Beitrag anzeigen
Was mich zusätzlich zu Franks berechtigter Frage noch interessiert ist, wer denn überhaupt für die notwendigerweise zu besetzenden Ämter kandidieren würde?
Neuwahlen machen ja nur Sinn, wenn es auch jemanden zu wählen gibt - und wenn dadurch die jetzige Situation kalrgestellt udn verbessert werden könnte.

Also: wer würde sich denn zur Wahl stellen?
Dies ist eine der wichtigsten Fragen für die Führung unseres Verbandes. Es werden Leute mit Sachverstand gebraucht, die auch bereit sind, die anfallenden Arbeiten ohne Eigeninteresse auszuführen. Hier würde ich mich über eine rege Diskussion und Vorschläge freuen.

Zitat:
Zitat von EvilTribalSnoop Beitrag anzeigen
Hier stellt sich für mich nur die Frage, wer zu einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung tatsächlich einladen darf. Der Vorstand von 1998 ? Das kann wohl nicht sein. Hier sollte mal beim Amtsgericht nachgefragt werden, wie das ordnungsgemäß vonstatten zu gehen hat.
Wie in meinem Schreiben erläutert, könnte dies der im Vereinsregister eingetragene Vorstand, also Hermann Leinenbach und Erwin Berg machen, die anderen eingetragenen Vorstandsmitglieder leben nicht mehr. Falls diese Personen es nicht tun, würde das Amtsgericht einen Notverstand bestellen, der dann genau die Aufgabe hat, einen ordentlichen Vorstand wählen zu lassen, der dann alles weitere veranlassen kann, falls notwendig und von den Vereinen gewünscht.

Zitat:
Zitat von Stefan Domma Beitrag anzeigen
Ich kenne leider die alte Satzung nicht, so daß ich nicht beurteilen kann wie "notwendig" eine Neuerung ist, die neue "zur Verabschiedung" ist für mich aber in einigen Punkten unklar und fraglich.
Dem kann man Abhilfe schaffen, ich habe die im Vereinsregister eingetragene Satzung von 1998 als Anhang beigefügt.

In der Tat stellt sich auch für mich die Frage, ob man im allerersten Schritt mit einem neuen Vorstand sofort die Satzungsänderung angehen muß. Die Satzung von 1998 sieht jährliche Versammlungen vor, in denen der Vorstand des STTB Rechenschaft gegenüber den Vereinen ablegen muß. Es bliebe zu diskutieren, ob man sich nicht ein Jahr Zeit nehmen sollte, um dann gemeinsam (mit dem gesamten Vorstand und Beteiligung der interessierten Vereine), nach abebben der persönlichen Differenzen und "Lager", in Ruhe und Sachlichkeit die notwendigen Satzungsänderungen zu erarbeiten.

Viele der "STTB-Probleme" sind sehr hoch gekocht. Es gibt zwar gravierende Mängel, jedoch lassen sich diese Probleme auch gemeinsam lösen. Unser größtes Problem dürften die stark rückläufigen Mitgliederzahlen und der Rückgang der Anzahl der Tischtennisvereine sein. Hier ist eine enge Zusammenarbeit von Vereinen und Verband gefordert.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Satzung-STTB-1998.pdf (278,3 KB, 97x aufgerufen)

Geändert von Tower3000 (24.04.2009 um 14:18 Uhr)
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  #10  
Alt 25.04.2009, 16:36
User 765 User 765 ist offline
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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB

Der Vollständigkeit halber dann hier auch noch die Stellungnahme des STTB zu dem Vorschlag, zunächst Neuwahlen anzusetzen:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 2009-04-25.pdf (22,9 KB, 148x aufgerufen)
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