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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Erlaubt? Belag mit lösemittelhaltigem Kleber kleben, dann abmachen, neu kleben?
1.Ich habe mich gefragt ob es erlaubt ist einen Belag zunächst mit Lösemittelhaltigem Kleber zu kleben, den dann im Training zu spielen und nach einiger Zeit, ca. 2 bis 4 Wochen später, mit Lösemittelfreiem Kleber neu aufzukleben? Darf dieser dann in Punktspielen benutzt werden?
2.Ist es erlaubt einen Belag mit Lösemittelhaltigem Kleber einzustreichen, dann so lange ablüften lassen bis das Lösemittel verflogen ist um ihn dann aufzukleben? Darf dieser dann in Punktspielen benutzt werden? |
#2
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AW: Ist das erlaubt? Belag mit Lösemittelhaltigem Kleber kleben,dann abmachen,neu kleben?
Also solange es (Das Lömi) in einem Eneztest nicht nachzuweisen ist darfst du damit spielen.
Zu 1) nach 2-4 Wochen dürfte es nicht mehr nachzuweisen sein. Du brauchst dann den Schläger auch nicht neu zu verkleben mit Free Glue. Zu 2) ja das ginge wenn man wirklich lange genug lüften läßt. Problem dürfte sein, das das Lömi mehrere Stunden zum verfliegen braucht und dann klebt der belag auch nicht mehr. Außerdem ist es schwer festzustellen wann das Lömi verflogen ist. Außer du hast nen Enez gerät dabei und legst ihn alle 15 Minuten rein und wartest bis er grün ist. Allerdings denke ich das die Zeit einfach zulange sein wird und der Belag dann nicht mehr klebt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#3
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AW: Ist das erlaubt? Belag mit Lösemittelhaltigem Kleber kleben,dann abmachen,neu kleben?
Ah ok also könnte ich einen Belag mit Lösemittelhaltigem Kleber einstreichen und lasse ihn dann so lange liegen bis das Lösemittel verflogen ist und kann ihn dann aber mit einer Schicht Lösemittelfreiem Kleber aufkleben.
Wie lange dauert es denn ca. bis das Lösemittel verflogen ist, in nicht aufgeklebtem Zustand? Geändert von xobti (22.07.2009 um 08:26 Uhr) |
#4
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AW: Ist das erlaubt? Belag mit Lösemittelhaltigem Kleber kleben,dann abmachen,neu kleben?
Das Lösungsmittel ist im Kleber, damit dieser flüssig bleibt.
Daher ist das Lösungsmittel dann verflogen, wenn der Kleber wieder fest ist, dann dürfte er allerdings auch nicht mehr kleben. Stattdessen kannst du den Belag aber ganz normal mit VOC-haltigem Kleber montieren und anschließend lange genug warten, unverbindliche Aussage eines Herstellers war, dass der Kleber nach 3 Tagen komplett ausgelüftet sei.
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CLTSZLCCLTS |
#5
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AW: Erlaubt? Belag mit lösemittelhaltigem Kleber kleben, dann abmachen, neu kleben?
wielange das auslüften dauert weiß ich nicht. denke einige Stunden oder Tage. auch aufgeklebt gehen die Tagesangaben von 3-7 Tage nachweisbarkeit aus. Also müßte man ggf mal messen sprich immer wieder in nen zuverlässiges Enez packen.
Wozu soll das ganze denn gut sein??? wenn man erst mit VOC Kleber einpinselt und dann mit Free nachklebt???
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: Erlaubt? Belag mit lösemittelhaltigem Kleber kleben, dann abmachen, neu kleben?
Ich spiele die gleichen Beläge wie ein Freund von mir. Die Beläge haben sich aber, auf ein und das selbe Holz geklebt, dermaßen extrem voneinander unterschieden, dass ich die Ursache herausfinden wollte. Es handelte sich nicht um Toleranzen oder andere geringfügige Unterschiede, es waren zwei komplett andere Belagseigenschaften zu erkennen. Das Ergebnis war, dass er seinen Belag zunächst mit VOC Kleber geklebt und später dann noch einmal mit VOC freiem aufgeklebt hatte. Meinen Belag hatte ich sofort mit VOC freiem Kleber auf das selbe Holz geklebt. Die VOC Klebung lag aber schon einige Zeit zurück (mindestens einen Monat). Deswegen die Frage ob das Regelkonform wäre. Ich versuche nun das ganze zu reproduzieren, möchte das aber nur machen wenn ich dann auch tatsächlich mit Spielen darf.
Deswegen die Frage. |
#7
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AW: Erlaubt? Belag mit lösemittelhaltigem Kleber kleben, dann abmachen, neu kleben?
jo ist erlaubt, aber kann mir nicht vorstellen, das das der Grund ist... Beläge können auch mal so schwanken (einer härter einer weicher) oder unter Spanung geklebt werden oder nur angedrückt usw. Hab auch nen belag der ist neu und spielt sich wie Tot der andere hat voll sound usw und spielt sich gut und beide einmal mit free geklebt...
Das kann schonmal sein... wie gesagt denke das kann man so nicht reproduzieren. Dazu dann noch die Frage ist es auch der gleiche Kleber den du nimmst usw...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#8
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AW: Erlaubt? Belag mit lösemittelhaltigem Kleber kleben, dann abmachen, neu kleben?
Ja schwanken können sie aber nicht so stark wie es bei diesen der Fall war. Die Beläge sind beide nicht unter Spannung verklebt worden. Der VOC freie Kleber war auch der gleiche.
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#9
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(Frisch)-Kleben
Hallo leute,
folgender Sachverhalt: Ein spieler klebt kurz vor dem Spiel seinen Schläger mit Lösungsmittel FREIEM kleber,da sein Belag nicht ganz hält. Erlaubt oder nicht? |
#10
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AW: (Frisch)-Kleben
Zitat:
Auch wenn das ganze immer unter "frischklebeverbot" deklariert wird, ist der Begriff falsch bzw verwirrend. Nicht die Handlung des "frischklebens" (die nirgends definiert ist) ist verboten sondern die VOC haltigen Kleber, die man dfür genommen hat und die beim "frischkleben" (sprich kleben kurz vor Spielbeginn) eine Leistungsteigerung des Belags bewirkt haben.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (07.02.2010 um 15:41 Uhr) |
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