Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 25.09.2011, 12:42
Benutzerbild von Klaus123
Klaus123 Klaus123 ist offline
Motorisch herausgefordert
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 12.12.2003
Beiträge: 4.950
Klaus123 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Netzgarderobe.

Hallo, neulich gab es in einem Punktspiel einen "Fall" und es herrschte Unklarheit, deshalb würde ich das gerne nochmal klären. Der Ball ging an die Netzkante und dann ans Netzeisen und dann ins Aus.

2.1 Die Netzgarnitur besteht aus dem Netz, seiner Aufhängung und den Pfosten einschließlich der Zwingen, mit denen sie am Tisch angebracht sind.

Die Regel würde ich so auslegen, daß in diesem Fall der Ball doppelte Netzberührung (weil Netzkante und Netzeisen beides zum Netz gehört) hatte und ein Fehlschlag (weil er ins Aus geht) ist, ist das richtig? Und: es gibt keinen Teil des Netzes, der zum Tisch gehört, richtig?
__________________
Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370

Geändert von Klaus123 (25.09.2011 um 12:47 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.09.2011, 13:03
Kompletter Wahnsinn Kompletter Wahnsinn ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Herne
Beiträge: 480
Kompletter Wahnsinn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Netzgarderobe.

Genau.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.09.2011, 13:05
Benutzerbild von Klaus123
Klaus123 Klaus123 ist offline
Motorisch herausgefordert
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 12.12.2003
Beiträge: 4.950
Klaus123 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Netzgarderobe.

Danke, Wahnsinn.
__________________
Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.09.2011, 07:43
Wuuzzaa Wuuzzaa ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 1.299
Wuuzzaa ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Netzgarderobe.

Zitat:
Zitat von Klaus123 Beitrag anzeigen
Hallo, neulich gab es in einem Punktspiel einen "Fall" und es herrschte Unklarheit, deshalb würde ich das gerne nochmal klären. Der Ball ging an die Netzkante und dann ans Netzeisen und dann ins Aus.

2.1 Die Netzgarnitur besteht aus dem Netz, seiner Aufhängung und den Pfosten einschließlich der Zwingen, mit denen sie am Tisch angebracht sind.

Die Regel würde ich so auslegen, daß in diesem Fall der Ball doppelte Netzberührung (weil Netzkante und Netzeisen beides zum Netz gehört) hatte und ein Fehlschlag (weil er ins Aus geht) ist, ist das richtig? Und: es gibt keinen Teil des Netzes, der zum Tisch gehört, richtig?
Das musste ich vor paar Jahren auch einem SRaT und OSR auf einem Turnier erklären ... dummerweise gaben mir beide im Spiel Unrecht und ich konnte sie nicht eines besseren belehren (mein Gegner pochte ja auch noch auf seinen Punkt) ... aber das Netz ist nunmal das Netz und nicht der Tisch.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77