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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 16.12.2010, 02:07
mil mil ist offline
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Tuning legal - Interpretationsfrage?

Hallo,

ich habe da eine Interpretationsfrage. Das Factory Tuning ist legal. Ich kann mir also einen vorgetunten Belag kaufen.

Das Nachbehandeln des Belags, um seine Spieleigenschaften zu verändern, ist illegal.

Das Belagreinigen, also die Wiederherstellung des originellen Zustands des Belages, ist legal.

Wenn ich jetzt theoretisch einen Sriver nehme und ihn tune, dann ist das ganze illegal - ich verändere die Belageigenschaften.

Wenn ich jetzt einen FT Belag wie z.B Nianmor nehme und tune, dann muss das eigentlich legal sein. Der Belag war vorgetunt. Das Tuning ist irgendwann weg. Durch das Nachtunen erneuere ich nur den originellen Zustand des Belags, was mir ja keiner verbieten kann, denn das ist in meinen Augen nichts anderes als Belagpflege.

Es kann mir ja keiner verbieten, dass ich die Produkte, die ich gekauft habe, pflege.

Jetzt nicht gleich böse werden, ich habe nicht mal einen Tuner, Lampenöl usw.

Aber ich kann es mir nicht erlauben, jede zwei Wochen einen neuen Belag zu kaufen und ziehe es theoretisch ins Betracht, wenn ich auf Dauer mit dem Material nicht glücklich werde.

MfG, mil
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  #2  
Alt 16.12.2010, 10:46
ksg9-sebastian ksg9-sebastian ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Die Regel ist doch relativ klar verständlich:

Nachbehandeln von Belägen ist verboten.
Durch tunen setzt du den Belag ja nicht wieder in den Urzustand zurück sondern du tunst (=Veränderung durch chemische Mittel) ihn und er hat unter Umständen ähnliche Eigenschaften wie ein neuer Belag.

Und da liegt der klare Regelverstoß: Behandlung eines Belags mit verbotenen Mitteln bzw. verbotene "Änderung" des Belags bzw dessen Eigenschaften.
Mit Pflege hat das doch nix zu tun. Auch ist da kein Interpretationsspielraum vorhanden.
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  #3  
Alt 16.12.2010, 11:21
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RedStar RedStar ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Welcher Belag ist illegaler?
a) Der Factory Tuned Belag, der sein Tuning nach 4 Wochen verloren hat?
b) Oder der Factory Tuned Belag, der sein Tuning nach 4 Wochen verloren hat, aber durch mich wieder aufgefrischt wurde*?

*natürlich ohne die Grenzwerte des zulässigen Dampfdrucks zu überschreiten

[ ] Beide illegal
[ ] Nur a) ist legal
[ ] Nur b) ist legal
[ ] Beide legal


Die von der TT-Industrie in die Blöcke der Funktionäre diktierten Regeln sind wohl: "Alles illegal, gib uns 50€ für nen neuen Belag!" Wer sich dran hält, dem gratuliere ich jedenfalls zu seiner Sauberkeit. Herzlichen Glückwunsch :-)

Geändert von RedStar (16.12.2010 um 11:24 Uhr)
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  #4  
Alt 16.12.2010, 11:23
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von mil Beitrag anzeigen
Das Factory Tuning ist legal. Ich kann mir also einen vorgetunten Belag kaufen.
Kaufen kannst du dir natürlich was du willst.

Sogenanntes Werks-Tuning ist aber nur innerhalb der gültigen Regeln legal. Ob wirklich alle werksgetunten Beläge, den Richtlinien entsprechen, lasse ich mal dahingestellt sein.

Ab dem1.9.2010 gilt ein VOC (volatile organic compounds - flüchtige organische Substanzen) -Grenzwert von 3 ppm(parts per million). Ab dem 1,9.2011 2 ppm.


Zitat:
Zitat von mil Beitrag anzeigen
Wenn ich jetzt einen FT Belag wie z.B Nianmor nehme und tune, dann muss das eigentlich legal sein. Der Belag war vorgetunt. Das Tuning ist irgendwann weg. Durch das Nachtunen erneuere ich nur den originellen Zustand des Belags, was mir ja keiner verbieten kann, denn das ist in meinen Augen nichts anderes als Belagpflege.
Das ist auch so lange in den Augen eines offiziellen Schlägerkontrolleurs in Ordnung. wie es dir gelingt, den oben genannten Grenzwert einzuhalten

Zitat:
Zitat von mil Beitrag anzeigen
Jetzt nicht gleich böse werden, ich habe nicht mal einen Tuner, Lampenöl usw.
Die Dämpfe von Lampenöl sind hochgradig giftig. Wer mit sowas zum Tunen handtiert, ist eh nicht gescheit! Er gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern auch die Gesundheit von anderen.
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  #5  
Alt 16.12.2010, 11:36
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Die Dämpfe von Lampenöl sind hochgradig giftig. Wer mit sowas zum Tunen handtiert, ist eh nicht gescheit! Er gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern auch die Gesundheit von anderen.
Wie kommst du denn zu dieser Aussage?
Meinen Infos nach wird Paraffin (=Lampenöl) bedenkenlos von Feuerspuckern verwendet, sogar Verschlucken soll relativ harmlos sein. Ausserdem wird es in der Medizin gegen Verdauungsstörungen eingesetzt (-> Agarol). Man findet Paraffinöl auch in Kosmetikprodukten, auch Babykosmetik.
Klar sollte man die Dämpfe nicht wild inhalieren, aber wir haben wohl ein anderes Verständnis von "hochgradig giftig".

EDIT: Vor meinem Tischtennisbelagreiniger "Imperial Biocleaner" habe ich jedenfalls mehr Angst, wenn ich mir so die dreizehn Warnhinweise nach BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) auf der Packung durchlese...

Geändert von RedStar (16.12.2010 um 11:51 Uhr)
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  #6  
Alt 16.12.2010, 12:41
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Wie kommst du denn zu dieser Aussage?
Kleinkinder: Hände weg vom Lampenöl
Lampenöl ist für kleine Kinder äußerst giftig und kann schon in kleinen Mengen tödlich sein Das Verschlucken von Lampenöl kann für kleine Kinder lebensbedrohlich werden. Seit dem Jahr 2000 seien in Deutschland 700 Vergiftungsfälle gezählt worden, fünf Kinder seien sogar gestorben, warnte
das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Montag in Düsseldorf. In der Adventszeit häuften sich die Vergiftungsfälle. Schon das Verschlucken von nur einem Gramm des Öls könne für Kleinkinder tödlich sein.
„Bei den paraffinhaltigen Ölen reicht oftmals schon das Saugen am Docht, um eine Vergiftung hervorzurufen“, warnte Carola Seidel von der Informationszentrale gegen Vergiftungen an der Universität Bonn. „Die Stoffe können beim Verschlucken unbemerkt über die Luftröhre in das
Lungengewebe kriechen“, sagte Seidel. Die so verursachte chemische Lungenentzündung ende vor allem bei Kindern oft tödlich.

Eltern sollten beim Betrieb von Öllampen auf die Kindersicherheit achten. Die Lampe sollte über einen Sicherheitsverschluss verfügen und über einen Dochtschutz, so dass Kinder nicht an das Öl gelangen können. Staatliche Kontrolleure würden in diesen Tagen überprüfen, ob die in den Läden
angebotenen Lampen der EU-Norm von 2003 entsprechen und kindersicher sind.
dpa/GesundheitPro vom 11. Dezember 2007
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  #7  
Alt 16.12.2010, 13:35
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Hört sich in meinen Augen eher nach Petrolium an, als nach Paraffin.
"Lampenöl" ist wahrscheinlich kein genau definierter Begriff, so dass da theoretisch alles mögliche drin sein kann.
Mein Lampenöl besteht jedenfalls zu 100% aus Paraffinöl. Und dieses Paraffinöl wird ja auch zum tunen genommen.

Also extra für euch hab ich mal die gesetzlichen Warnhinweise rausgesucht:

Paraffinöl:
R11: Leicht entzündllich
R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16: Vorn Zündquellen fernhalten/ Nicht rauchen
S23: Dämpfe nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.


Imperial Biocleaner Belagreiniger:
R11: Leicht entzündllich
R38: Reizt die Haut
R51: Giftig für Wasserorganismen
R53: Kann in Gewässern langfristige Schäden verursachen
R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S9: Behälter an gut gelüftetem Ort aufbewahren
S16: Vorn Zündquellen fernhalten/ Nicht rauchen
S23: Dämpfe nicht einatmen.
S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.


So viel zu den Relationen.

EDIT: Hab nochmal nachgeschaut. Für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren ist Paraffin doch leider sehr schädlich.

Geändert von RedStar (16.12.2010 um 14:02 Uhr)
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  #8  
Alt 16.12.2010, 15:08
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich schon öfters zu Grillanzündern und Lampenölen geäußert. Wer Lust hat kann sich einlesen:

http://www.bfr.bund.de/cm/276/ausgew...um_grillen.pdf
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #9  
Alt 16.12.2010, 15:33
Lacky0_17 Lacky0_17 ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Ist Autofahren nicht schädlich? Durch die Abgase für die Umwelt und die Menschen und durch den Menschen als große mögliche Fehlerquelle hinter dem Lenkrad... Und seit wann spielen 1 bis 3 Jährige TT... Diese Regel ist hautsächlich für die TT-Industrie gut (oder keine Gefahr, würde man nach den TT-Regeln dann wohl eher sagen).
__________________
Holz: Stiga Ebenholz V VH: Donic Vario max, RH: Donic Vario 2.0
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  #10  
Alt 16.12.2010, 16:38
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Man darf kein Risiko mit einem anderen Risiko rechtfertigen. Also sollte man unnötige Gefahren vermeiden, zumal gerade bei Jugendlichen das Gefahrenbewusstsein und in der Folge der verantwortungsvolle Umgang mit toxischen Substanzen nicht sehr ausgeprägt sind.
Ich gehe auch davon aus, dass das Gesundheitsargument von interessierten Kreisen missbraucht wird. Dies widerlegt jedoch nicht das Argument.
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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