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  #1  
Alt 07.12.2001, 17:01
Dirkiboy Dirkiboy ist offline
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Dirkiboy ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Entzug der Spielberechtigung

Hi Freaks !

Ich muß hier unbedingt mal ein Thema zur Diskussion stellen, was seit meiner aktiven Zeit im Tischtennis wohl die größte Schweinerei ist, die ich je erlebt habe...

Wir gehen mal von folgender Situation aus:

Ein Jugendspieler 15 Jahre fühlt sich in seinem Verein nicht mehr wohl, da sich seine Mannschaft mit ihm überworfen hat. Die Gründe sind so daneben, daß ich sie hier jetzt einfach mal nicht nenne. Nach etlichen Diskussionen mit dem Mannschaftsführer beschloß der Jugendliche zum 01.01.2002 einen Vereinswechsel und teilte der Mannschaft außerdem mit, daß er an den letzten Punktspielen nicht teilnehmen wird. (es war ihm natürlich bewußt, daß er die Mannschaft dadurch NICHT sportlich schwächt). Der Jugendspieler qualifizierte sich in diesem Verein für die Jugend Landesmeisterschaften und die Herren Bezirksmeisterschaften.

Und nun passierte folgendes...

Die unwissenden Eltern kündigen am 23.11.00 die Vereinsmitgliedschaft IHres Sohnes zum 30.11.00. Sie wußten natürlich nicht, daß dieses Kündigen der Vereinsmitgliedschaft auch den Verlust der Spielberechtigung für ihren Sohn bedeuten würde. Natürlich war die Kündigung in dieser Form gar nicht möglich (lt. Vereinssatzung nur zum Quartalsende und das mind. 6 Wochen vor Ablauf), der Verein jedoch witterte hier die Chance dem Jugendlichen für seinen Wechsel einen reinzuwürgen und nimmt die Kündigung an.

Der Jugendspieler weiß weder etwas von der Kündigung durch seine Eltern, noch von der Annahme dieser durch den Verein.

Tja, und nun kommt ein Brief an den Jugendspieler vom zuständigen Bezirksverband, daß er durch den Verlust seiner Vereinsmitgliedschaft und dem damit verbundenen Verlust seiner Spielberechtigung nicht für die LM Jugend, sowie die BM Herren spielberechtigt ist.

Wie sich dieser Junge gefühlt hat, muß ich hier wohl keinem erklären.....

Telefonate dieses Jugendspielers und dessen Eltern mit dem Vereinsvorstand blieben erfolglos.

Nach stundenlangen Telefonaten meinerseits mit dem Landesverband ( der natürlich genauso bestürzt war), ließ dieser sich darauf ein, daß er die Spielberechtigung wieder ausstellen würde, wenn der Verein ihn wieder als Mitglied aufnehmen würde...

Wir hatten alle neue Hoffnung, sprachen mit dem Verein und stellten einen Wiederaufnahmeantrag.

Der Verein rief eine Vorstandssitzung ein und lehnte einstimmig ab diese

IST DAS NICHT EINE SAUEREI ?????????????

Oder seht Ihr das anders ?
Was würdet Ihr jetzt tun ?
An die Presse gehen ??

Ciao
Dirk
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  #2  
Alt 07.12.2001, 17:40
Rumba Rumba ist offline
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Rumba ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
So wie du die Sache darstellst ist es eine Sauerei.
Mich würde aber eine Begründung des Vereins interessieren.
Es muß ja wohl einiges zwischen Verein und Spieler abgegangen sein, wenn die sich so stur stellen.
__________________
Rumba
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  #3  
Alt 07.12.2001, 18:12
Benutzerbild von Harnisch
Harnisch Harnisch ist offline
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Harnisch ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Da einfach nicht genug hintergünde bekannt sind ist es unmöglich hier ein faires Urteil zu fällen!
Vielleicht der Spieler sich auch so daneben benommen das er einen Denkzettel verdient hat ??? Aber wie gesagt kann man hier aus der ferne kein Urteil treffen!!!
Er wird sich auch nochmal Qualifizieren!!!
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  #4  
Alt 07.12.2001, 18:32
HOLGI HOLGI ist offline
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HOLGI ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Na Super
das kann ja eigentlich nur ein Verein aus dem Bezirk GÖ sein.
Ich habe da auch schon ne Vermutung.
Zum Thema, Anwalt einschalten. Die Kündigung der Eltern ist nicht rechtskräftig, da in der Satzung eine andere Kündigungsfrist steht. Auch wenn der Verein die Kündigung annimmt, bedeutet das noch nicht, das sie damit rechtkräftig wird. Es muss dazu nämlich in der satzung des Vereins verankert sein, das eine außerordentliche Kündigung möglich ist und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen. Die Satzung wird außerdem den Eltern nicht bekannt gewesen sein. Normalerweise müsste der Verein jeden neuen Mitglied eine satzung aushändigen, aber welcher Verein macht das schon. Und da sich die Eltern bei der schriftlichen Kündigung wahrscheinlich auch wie juristische Laien ausgedrückt haben, wird ein Rechtsanwalt da mit Sicherheit eine Lücke finden die die Kündigung unwirksam macht.
Natürlich würde ich damit auch an die Presse gehen, denn das was da passiert, das ist schon asozialles, ja mega.asozialles Verhalten des Vereins gegenüber eines Kindes, des nichts anderes ist ein 15jähriger.
Was den Bezirksvorstand angeht, so fehlt den jedwedes Feingefühl. Da würde ich den Schritt über die nächste Instanz gehen, es geht ja immerhin um einen förderungswürdigen Spieler. Damit gleich zum TTVN oder besser noch zum NTTV. Es wird doch immer von "oben" geschrien, es muss die Jugend gefördert werden. Aber wenns mal darum geht Fingerspitzengefühl walten zu lassen, da werden sie alle wieder zu Bürokratenars öcher.
Gruss
Holgi
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  #5  
Alt 07.12.2001, 19:44
acq acq ist offline
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acq ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Musst schon sagen um welchen Verein es sich handelt......
:-)

Gruesse
Euer acq
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  #6  
Alt 07.12.2001, 19:56
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
So aus meinem Regelgedächtnis:
Der Landesverband hat übrigens eine unvollständige Auskunft gegeben. Der Spieler hätte mit dem Beitritt zu einem beliebigen dem Landesverband angehörenden TT-Verein die Spielberechtigung wieder erlangt. Die Spielberechtigung für Turniere hängt nur teilweise mit der Spielberechtigung für Mannschaften zusammen, d.h. auch wenn ein Vereinswechsel nur zu Stichdaten möglich ist um die Erteilung der Spielberechtigung für Mannschaften zu erlangen, so ist jederzeit ein Wechsel möglich um die Spielberechtigung für Einzelturniere zu erhalten. Und die Qualifikation ist persönlich, d.h. unabhängig vom Verein.
Aber wie gesagt: Nur so aus dem Gedächtnis - ein wissender Funktionär (Michael Keil ?) kann hier sicher eine fundiertere Auskunft geben.

Viele Grüße
Joachim
früher mal als SR und Kreisjugendwart / - lehrwart tätig
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  #7  
Alt 07.12.2001, 20:04
noppennorbert noppennorbert ist offline
1.Pinguin m. Riesterrente
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Registriert seit: 04.09.2001
Beiträge: 3.735
noppennorbert kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Tatsächlich unglaublich,

U.U. ein typisches Beispiel dafür, wie wichtig sich der ein oder andere ehrenamtliche Vorstand (nicht nur in Sportvereinen ) nimmt.
Für mich ist das Verfahren, das zum Verweigern des Wiedereintritts/Rücknahme der fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft geführt hat so rechtlich nicht nachvollziehbar.
Die meisten Vereinssatzungen sehen meines Wissens nach so aus, dass sowohl zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft von Vereinsseite aus als auch zum Verweigern des Beitritts bei Einzelpersonen praktisch immer satzungsgemäß als einziges Kriterium vereinsschädigendes Verhalten genannt wird.
Dies muß auf Nachfrage des Betroffenen begründet werden.
Auch solche Vorstandsbeschlüsse passieren eben nicht in einem rechtlich luftleeren Raum.

Moralisch muß man wohl über ein solches Vorgehen nicht diskutieren:
Der Hinweis (sicher berechtigt) was denn wohl dort vorgefallen seie, ist sicher sinnvoll, jedoch m.E. nicht bei einem pubertierenden Jugendlichen von 15 Jahren, dem sicher auf Verhaltensebene viel mehr an Toleranz entgegen zu bringen ist, als einem Erwachsenen.
Also, sollte dieser Jugendliche nicht durch strafrechtlich relevante Handlungen (Gewalt,Diebstahl etc.) im Rahmen der Sportausübung aufgefallen sein, sollte der fragliche Verein sich einmal über seinen Status gedanken machen, als integrierender Faktor in seinem Ort zu wirken - Sportvereine sind ein wichtiger Träger sozialpädagogischer Inhalte.
So und nur so macht m.E. jegliche Art von Sportausübung im Verein in der Jetztzeit noch Sinn.
Dann aber sicher nicht im Sinne eines möglichst restriktiven, sanktionierenden Vorgehens im Sinne des hier beschriebenen Sachverhalts.
Sportvereine dienen auch dazu, Jugendliche an die Einhaltung von REgeln zu gemahnen, sie mit den Vorteilen fester Strukturen vertraut zu machen (im Sinne einer größtmöglichen Verläßlichkeit im Verhältnis zur ERwachsenenewelt).
Umso widersinniger ist es, sich als Verein in erster Linie strafend zu gebärden.

Gruß Tom
__________________
Heide ist kein Rasen

Geändert von noppennorbert (07.12.2001 um 20:07 Uhr)
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  #8  
Alt 07.12.2001, 22:48
Dirkiboy Dirkiboy ist offline
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Dirkiboy ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Vorfall

Hi nochmal !

Als Vorfall meinte der Verein das angekündigte Fernbleiben vom Punktspiel...

der Junge wußte natürlich, daß Ersatz bereit stand und das Ding, genau wie alle anderen, gewonnen werden..

Tja und rechtlich ist die Sache leider wasserdicht. Die beiden Vertragspartner haben sich einvernehmlich zu einem vorzeitigen Austritt geeinigt und damit wars das...

Und eins wußte der Verein. Die Zeit spielt für ihn, denn die o.g. Meisterschaften sind gelaufen...

Wir könnten jetzt nur noch etwas daran ändern, daß er in diesem Jahr keine Turniere mehr spielen darf.

Weiß da jemand was genaues ??

Bye
Dirk
__________________
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  #9  
Alt 08.12.2001, 01:40
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Wir könnten jetzt nur noch etwas daran ändern, daß er in diesem Jahr keine Turniere mehr spielen darf.

Weiß da jemand was genaues ??
Siehe 1. Posting. Aufnahmeantrag in einem anderen TT-Verein, dann sollte das gelöst sein. Genaue Auskünfte gibt die WO des Landesverbandes bzw. der Jugendwart, Sportwart, usw. Für die Einzelspielberechtigung für Turniere ist lediglich die Mitgliedschaft in einem dem Landesverband angeschlossenen Verein nötig, nicht jedoch die in einem bestimmten Verein.

Viele Grüße
Joachim
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  #10  
Alt 08.12.2001, 02:47
Hansi Teille Hansi Teille ist offline
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Hansi Teille ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Oh Mann,
da surft man nichts böse ahnend durch TT-News und dann das:
mein Bezirk; und ich bin nachher offizieller Betreuer für den Bezirk

Auch wenn ich kein Jurist bin.

Ein 15 jähriger Junge ist schwebend geschäftsfahig; d.h. manche seiner Willenserkärungen sind nichtig, weil er nicht alt genug ist und es vom Gesetz verboten ist, wie z.B. Kauf eines Sex-Video
Bei manchen WE braucht er die Zustimmung seiner Eltern; z.B. Kauf einer Hifi-Anlage. Diese Zustimmung kann vorher und auch rückwirkend erfolgen. Sicherlich gehören die WE in Zusammenhang mit Vereinsmitgliedschaft in diese Kategorie. I.d.R. verlangt bei Minderjährigen die Vereinssatzung die Zustimmung der Eltern.

WENN ich das aber richtig verstanden habe, hatten die Eltern OHNE Zustimmung und Information des Sohnes gekündigt. Sprich der minderjährige Spieler hat überhaupt nicht gekündigt .
Meines Erachtens können die Eltern ihrem Sohn die Kündigung erlauben, verbieten und widerrufen. Sie können aber nicht gegen seine Willen für Ihn WE abgeben. Jeder lebene Mensch ist vollrechtsfähig und ein Fünfzehnjähriger ist halt, wenn auch eingeschränkt, geschäftsfähig.

Hier kommt hinzu, dass die erklärten WE den Spieler eindeutig benachteiligen. Das erlaubt das BGB aber ausdrücklich nicht !

Meiner Meinung nach hat überhaupt keine Kündigung stattgefunden, wenn der Jugendliche selbst gar keinen Vereinsaustritt erklärt hat.
Selbst wenn er und die Eltern sie gemeinsam ausgesprochen hätten, bliebe Ihnen noch die Möglichkeit der Einrede gegen die Kündigung aufgrund eines Irrtums, denn der Spieler und die Eltern wollten lediglich die Vereinsmitgliedschaft und die sich daraus ergebenen Pflichten (PS-Teilnahme, Beiträge etc ) beenden.
Mit Sicherheit ist den Eltern nicht bekannt gewesen, dass die angenommene Kündigung unweigerlich auch den Verlust der Spielberechtigung für Einzelveranstaltungen, also Einzeltuniere und offizielle Meisterschaften/Ranglisten, zur Folge hatte.
Ich nehme mal an, dass der Verein bei den übereinstimmenden WE mit den Eltern(Kündigung) sie auf diese Tatsache NICHT hingewiesen hat.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eine Einrede wegen Irrtums sicherlich grundsätzlich strittig sein kann.

Nun bin ich ja mal gespannt, wer LM spielt !

Geändert von Hansi Teille (08.12.2001 um 02:58 Uhr)
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