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Bezirk Oberfranken präsentiert von ML SPORTING TT-Onlineshop

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  #1  
Alt 02.06.2009, 20:32
Wolfgang Döring Wolfgang Döring ist offline
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Wolfgang Döring ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Ich möchte hier mal folgende Fakten von in den letzten Wochen Erlebten in den Raum stellen und euch nach eurer Meinung fragen. Geht einfach mal davon aus, dass das, was ihr jetzt nachstehend lesen werdet, keine Fantasien oder Erfindungen sind, sondern dass das Alles real vorgekommen ist. Ich nenn jetzt auch keine (noch nicht) Vereine, um weder Sympathien noch Antipathien zu erzeugen, sondern versuch das Ganze mal ganz neutral rüber zu bringen. Stellt euch jetzt Folgendes vor:
Jemand von euch ist ein Spieler, der sich nach Unstimmigkeiten, Streitigkeiten, berechtigter und/oder unberechtigeter Kritik dazu entschließt, ab sofort nicht mehr für seinen Verein zu spielen. Er äußert sich dementsprechend ganz klar gegenüber der Vorstandschaft bzw. der Abteilungsleitung, dass er in der Rückrunde unter keinen Umständen mehr zur Verfügung steht und bestärkt dies durch die Kündigung seiner Vereinsmitgliedschaft. Der betroffene Verein reagiert darauf folgendermaßen, indem er die Kündigung annimmt (was bleibt ihm auch anderes übrig ?!), und ihn folglich auch nicht mehr beim BLSV meldet (eine Meldung beim BLSV ist
u. a. eine Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung - WO B2 1 a- und demnach dem Verein ja auch Kosten spart), und keinen Mitgliedsbeitrag mehr erhebt. Nebenbei sei erwähnt, dass der Verein den Spieler aus dem Grunde nicht mehr beim BLSV gemeldet hat, weil er (der Verein) davon ausging, dass die Kündigung der Mitgliedschaft rechtens sei und auch termingemäß erfolgte. Dennoch entschied man von Vereins- bzw. Abteilungsseite aus, eben "clever" wie man ist, den Spieler weiterhin in der Rangliste zu führen. Der betroffene Spieler wurde, wie bereits in der Vorrunde, in der er 3 oder 4 Spiele absolvierte, weiterhin auf Ranglistenplatz 6 geführt. Man erreichte also durch die Aufstellung des Spielers als "Strohmann", dass die Nr. 7 doppelt spielen konnte, was auch sehr reichlich "genutzt" wurde, und die 2. Mannschaft dadurch den Klassenerhalt sichern konnte. Soweit so gut bzw. so schlecht. Der betroffene Spieler hielt Wort, machte kein Spiel für den Verein, wurde aber weiterhin in der Rangliste geführt. Obwohl er, nochmal zum besseren Verständnis, beim BLSV ab 1.1.2009 nicht mehr gemeldet war. Als die Rückrunde beendet war, er immer noch nicht beim BLSV gemeldet war, wurde ein anderer Verein auf die, sagen mir mal, Ungereimtheiten, (möglicherweise könnte man es aber auch Unsportlickeiten nennen, Betrug wäre wohl ein zu hartes Wort dafür, oder doch nicht ?), durch einen anderen Tischtennisspieler hingewiesen. Ein anderer Verein (der von der "Cleverness" des anderen Vereins dahin gehend "profitierte", indem er absteigen musste) ging dieser Sache nach, überprüfte bzw. ließ überprüfen, und startete dann gegenüber dem Spielleiter und dem zuständigen Verbandsrichter eine Anzeige.
So, jetzt ratet mal, wie die Herren Sportrichter entschieden haben.
Weiteres dazu, auch mit Nennung der betroffenen Vereine und beteiligten Akteuren, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ich nervlich dazu wieder in der Lage bin.

Geändert von Wolfgang Döring (02.06.2009 um 20:59 Uhr)
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  #2  
Alt 02.06.2009, 21:10
Benutzerbild von SVS-Werner
SVS-Werner SVS-Werner ist offline
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SVS-Werner ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar ??

hmm schwierige sache und ohne die WO jetzt perfekt auswendig zu kennen (zum nachgucken hab ich jetzt keine lust) hier mal MEINE meinung

zuerst mal wie kanns eigentlich sein dass sowas an nem spielleiter vorrüber geht? müssen die nicht so kleinigkeiten in irgendeiner art überprüfen ob alle spieler ihrer liga auch tatsächlich beim BLSVgemeldet sind?

hätte dieser spieler jetzt doch noch irgendwie ein spiel in der 1.MA gespielt müsste das als verloren gezählt werden.

deine frage richtet sich aber wohl eher an die situation für die 2.MA denn wenn der 6er aus der RL weg gewesen wär hätte der 7er NIE für die 2.MA spielen können und dürfen und dadurch wär eben vll die 2.MA abgestiegen.

jetzt wird deine darstellung bissl unübersichtlich. ich hätte es so vestanden dass ein spieler von verein B den verantwortlichen von verein C welche abgestiegen sind einen hinweis auf die unstimmigkeit gegeben hat und verein C nun anzeige erstattete in der hoffnung die spiele von verein A (den bösen^^) würden als ungültig gewertet und zwar die komplete rückrunde.

und so könnt ich mir das auch gut vorstellen. ein spieler hat in der rückrunde in einer mannschaft gespielt wo er eigentlich nicht hätte spielen dürfen also werden alle spiele 0:9 gewertet wo er dabei war.

bin ja schon gespannt was tatsächlich die entscheidung war. oder kannst mir ja per PN schreiben wos zu lesen ist oder wies ausgegangen ist
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  #3  
Alt 02.06.2009, 21:24
Hain Hain ist offline
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Hain ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar ??

Äh, das verstehe ich nicht.
Wie kann ein Spieler, welcher keine Spielberechtigung hat, auf die Rangliste kommen?
Auf die RL kann der Verein doch nur Spieler auswählen, welche auf der Spielberechtigung sind, oder etwa nicht?
Demnach muss doch der Verband den Spieler auf die Spielberechtigungsliste gesetzt haben. Der Verein kann das nicht.
Da bin ich wirklich gespannt, wie das zustande kommen konnte, bzw. wie die Sachlage wirklich ist,
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  #4  
Alt 02.06.2009, 21:28
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Jo ich denke die Entscheidung ist ganz klar:

1. Wenn der Verein den Spieler selbst abmeldet, dann darf er ihn auch nicht mehr aufstellen. Der Verein weiß ja dass er den Spieler abgemeldet hat.
2. Wenn sie wirklich clever gewesen wären, hätten sie auf die paar Euro verzichtet und einfach den Spieler bis Ende der RR auf der Liste gelassen. Evtl dafür sogar die Kündigung nicht angenommen oder ähnliches
3. Der SL kann nicht dauernd immer prüfen ob alle Spieler noch auf der Liste stehen. Beispielsweise wird ja auch zur RR die Mannschaftsaufstellung weit vor dem 1.1. eingereicht und da stand der Spieler evtl noch auf der Liste. Wenn der dann am 31.12. abgemeldet wird
4. Die Entscheidung müßte so bitter das auch ist wie folgt lauten in meinen Augen: Der ersten mannschaft passiert garnichts. Alle Spiele wie gewertet/gespielt. Der 2. Mannschaft werden alle Spiele wo die Nr 1 mitgewirkt als verloren gewertet. Der Spieler hääte ja garnicht da spielen dürfen. Das gleiche gilt für alle folgenden Mannschaften sofern die Mannschaften immer nur mit 6 Mann aufgestellt waren.
5. Ähnliche Fälle und Entscheidungen gab es schon zb bei Spielern die garkeine Spielberechtigung hatten zb weil sie in einem anderen Verein spielberechtigt waren
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 02.06.2009, 21:31
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar ??

Zitat:
Zitat von Hain Beitrag anzeigen
Äh, das verstehe ich nicht.
Wie kann ein Spieler, welcher keine Spielberechtigung hat, auf die Rangliste kommen?
Auf die RL kann der Verein doch nur Spieler auswählen, welche auf der Spielberechtigung sind, oder etwa nicht?
Demnach muss doch der Verband den Spieler auf die Spielberechtigungsliste gesetzt haben. Der Verein kann das nicht.
Da bin ich wirklich gespannt, wie das zustande kommen konnte, bzw. wie die Sachlage wirklich ist,
Kann wie gesagt doch sein. Nämlich dann wenn das ganze nicht unbedingt PC gestützt ist (zb mit Click) und die Mannschaftsaufstellung zb am 20.12. eingereicht und genehmigt wird der Spieler aber erst am 31.12. abgemeldet wird. Da guckt doch kein SL nachträglich auf die Spielberechtigung. Die manuelle RL ist genehmigt raus gegangen. Denke bei Click TT oder ähnlichen Programmen könnte es zu Hinweisen kommen, wenn man einen Spieler ganz "löscht" am 31.12. und der in ner 6er Mannschaft auftaucht und dann die Sollstärke nicht erfüllt ist. Würde ich aber nur annehmen, habe von so einem Fall no0ch nichts gehört. Ob das klappt oder nen Bug ist in den Systemen ????
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #6  
Alt 02.06.2009, 21:33
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Ach ja, meiner Meinung nach müssten (wenn der besagte Spieler keine Spielberechigung hatte) die 1te Ma. die Spiele verloren haben, wo derjenige mitgewirkt hat; die 2te Ma. müsste alle Spiele verloren haben, wo die Nr. 7 mitwirkte (da er ja an 6 stehen müsste); die 3te verliert alle Spiele, wo Nr 13 mitwirkte usw.
Kurz: Ab der 2te Mannschaft steigen alle ab.
Wie gesagt, nur, wenn so die Fakten sind.
Das wäre hart, aber gerecht.
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  #7  
Alt 02.06.2009, 21:38
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von Hain Beitrag anzeigen
Ach ja, meiner Meinung nach müssten (wenn der besagte Spieler keine Spielberechigung hatte) die 1te Ma. die Spiele verloren haben, wo derjenige mitgewirkt hat; die 2te Ma. müsste alle Spiele verloren haben, wo die Nr. 7 mitwirkte (da er ja an 6 stehen müsste); die 3te verliert alle Spiele, wo Nr 13 mitwirkte usw.
Kurz: Ab der 2te Mannschaft steigen alle ab.
Wie gesagt, nur, wenn so die Fakten sind.
Das wäre hart, aber gerecht.
Falsch: in der ersten Mannschaft hat derjenige ohne Spielberechtigung ja nie mitgewirkt (Fall nochmal genau lesen) daher kann die erste Mannschaft kein Spiel aberkannt bekommen. Dort haben immer snur Spieler gespielt die dort auch spielberechtigt waren

Anders ist das mit der 2. Da hätte Brett 1 nie spielen dürfen, da er an Brett6 der ersten gemußt hätte um dort zur Sollstärke beizutragen. Also sind alle Spiele wo er in der 2. gespielt hat unter mitwirkung eines Spielers gespielt worden der für diese Mannschaft keine Spielberechtigung hatte.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #8  
Alt 02.06.2009, 21:47
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Zitat:
Falsch: in der ersten Mannschaft hat derjenige ohne Spielberechtigung ja nie mitgewirkt (Fall nochmal genau lesen) daher kann die erste Mannschaft kein Spiel aberkannt bekommen. Dort haben immer snur Spieler gespielt die dort auch spielberechtigt waren
Und warum kommt dann zur Rückrunde nicht 6a und 6b? Ich denke, der besagte Spieler hat 4 Spiele bestritten; wenn es der Verein ist, was ich glaube.
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  #9  
Alt 02.06.2009, 22:25
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Mal ne mit Sicherheit neutrale Antwort aus Niederbayern, weil ich die Vereine nicht kenne, um die es geht.

Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube:

Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht zwingend nötig, um Mitglied beim BLSV zu sein.
Wichtig ist, dass der Spieler auf der Spielberechtigungsliste erscheint. Wenn der betreffende Spieler also zur Winterpause nicht den Verein gewechselt hat, kann ihn der betreffende Verein sehr wohl auf der Spielberechtigungsliste weiterführen.
So wie ich das auffasse, bzw. wie es beschrieben ist, wurde der Spieler zwar nicht mehr dem BLSV als Vereinsmitglied gemeldet (ist da der 1.1. überhaupt der Stichtag ?), aber wenn er auf Spielberechtigungs- und Rangliste stand, werden/wurden dafür ja sowieso Beiträge fällig (jeder Spieler auf der RL kostet den Verein Geld, dadurch sind die Spieler automatisch Mitglied beim BLSV).
Den Spieler auf der Spielberechtigungsliste weiterführen darf der Verein m.E. sogar so lange, bis der betreffende Spieler sich einem neuen Verein anschließt. Also dürften sie ihn sogar nächstes Jahr noch weiterführen, wenn der Spieler selber nichts dagegen hat oder dagegen unternimmt.
Die betreffenden Gremien (Spielleiter usw.) können da nur in der Weise einschreiten, dass sie einen a/b Spieler anordnen. Dies kommt aber erst zu tragen, wenn der Betreffende weniger als drei Einsätze pro Halbserie gemacht hat. Das wäre dann spätestens zur neuen Saison der Fall.
Wenn der Betreffende also in der VR seine drei Spiele (oder mehr) gemacht hat, ist das Ganze aus meiner Sicht zwar unbefriedigend, aber nach geltendem Recht absolut korrekt abgelaufen.
__________________
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Geändert von SiegenburgTT (02.06.2009 um 22:30 Uhr)
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  #10  
Alt 02.06.2009, 22:33
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

1. Mitgliedschaft im Verein ist in allen verbänden die ich kenne Voraussetzung für eine Spielberechtigung.
2. Wie ja im Eröffnungsbeitrag steht ist das auch in Bayern so. Der Spieler muss beim BLSV angemeldet sein um eine Spielberechtigung zu bekommen. Dort kann er nur angemeldet werden wenn er Mitglied ist.
3. Es steht ja dort das der Verein den Spieler dort um geld zu sparen zum 1.1. nicht neu angemeldet hat. Meldung ist Voraussetzung also ohne Meldung keine Spielberechtigung.
4. Ohne Spielberechtigung darf derjenige garnicht erscheinen auf der Mannschaftsaufstellung . Diese A/b Ordnung (kenne sie nicht so genau) ist also völlig unerheblich weil der Spieler keine Spielberechtigung mehr besass
5. Das ganze ist also auch wissentlich vom Verein so gewollt und in Kauf genommen worden. Daher kann es eigentlich keine andere Entscheidung geben als die vorher genannte.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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