|
Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Unser Verein strebt ein Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder an.
Habt ihr mit so etwas Erfahrungen und ist dabei etwas zu beachten? Wie seht ihr die rechtlichen Hürden und Chancen der Durchsetzung? Was haltet ihr generell von diesem Vorhaben? |
#2
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich weiß nur, dass ein großer Vorrat Popcorn angeschafft werden sollte und alle Beteiligten sollten viel Zeit mitbringen.
|
#3
|
||||
|
||||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Muss natürlich jeder Verein selbst entscheiden, aber ich würde als Ungeimpfter (was ich nicht bin!), eher freiwillig den Verein verlassen und meinen Beitrag woanders zahlen, wo man nicht direkt völlig eliminiert wird, nur weil man nicht der Masse folgt und seine eigene Meinung hat. So schwinden die Mitglieder in Tischtennis-Deutschland ganz sicher...
__________________
Hexer PS @ HL5 Clone FL @ Acuda S3 |
#4
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Warum denn ? Können doch unter 2G(plus) gerne Mitglied bleiben und zahlen, nur rein kommen sie eben nicht ! :-)
__________________
Ej im-ta fey de-ja ee |
#5
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Warum nicht einfach zutritt nur mit aktuellem PCR test Solange die pandemie aktuell ist, dann müssen die ungeimpften entweder diesen Aufwand bringen oder sie setzen aus bis die pandemie vorbei ist. |
#6
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ernsthaft? Warum denn das?
Falls das wirklich das Ziel sein sollte, wäre in Blick in die Vereinssatzung empfehlenswert. Ggf. steht da, wie bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Vereinsausschluss möglich ist. Da dort die Option "ungeimpft gegen Corona" sicher nicht stehen wird, bestehen wohl zwei Möglichkeiten: 1. Man ändert die Satzung in einer entsprechenden Versammlung (mit dazu nötigen Mehrheiten, Eintragung Amtsgericht usw.) Ob das juristisch haltbar wäre - keine Ahnung. 2. Man schaut sich an, welche Vergehen aktuell einen Vereinssausschluss ermöglichen, z.B. "vereinsschädigendes Verhalten" oder "Nichterfüllung von Mitgliederpflichten". Dann wäre zu konstruieren und zu belegen, dass eine Nichtimpfung z.B. als vereinsschädigendes Verhalten einzustufen wäre, was auch sehr schwierig sein dürfte (außer vielleicht beim Verein "Freunde und Förderer der Firma Biontech e.V.). Ich bin kein Jurist, aber ein bisschen mit Vereinsrecht vertraut, denke daher, dass meine Erläuterungen schon weitestgehend zutreffen sollten. Aber nochmal die Frage: warum sollte ein Verein so etwas durchführen wollen? Hinsichlich sportlicher Aktivitäten gibt es Vorgaben von offizieller Seite wie z.B. 2G+, wenn ein Mitglied das nicht nachweisen kann oder will, kann die Person eben nicht in die Halle usw.. Warum sollte ein Sportverein daher zu einer solchen Maßnahme greifen?
__________________
Straßen? Wo wir hingehen, brauchen wir keine... Straßen! |
#7
|
||||
|
||||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Völliger Blödsinn....Rechtlich nicht möglich denke ich
Und sowas als ersten Beitrag kann man eh nicht ernst nehmen. Ist eher was für den 1.4. Alleine schon der Satz ob da jemand Erfahrung mit hat sagt alles!!! Was ich davon halte: Völlig assozial. Treibt Mitglieder aus dem Verein oder ganz aus dem TT Sport. Wer so einen Antrag einreicht sollte selbst wegen vereinsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (16.01.2022 um 19:22 Uhr) |
#8
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ahnungslose, unfreundliche User wie Fastest115, mit unqualifizierten Beiträgen, die zu allen Themen ihren Senf dazu geben müssen, gibt es leider in jedem Forum. Ein Blick in seine Statistik sagt alles: Beiträge: 25.956, Beiträge pro Tag: 3,90. Sinnbildlich seine Antwort auf meinen Beitrag:
Eine Aussage bzw. Behauptung treffen und den Satz mit "denke ich" beenden, ist wie in Antworten an den Chef Wörter wie "eigentlich" und "müsste" unterzubringen. Falls du mit deinen 54 Jahren noch nicht in einer Führungsposition angekommen bist, dann weißt du jetzt warum. Zitat:
Deine drei Ausrufezeichen machen deine Fehlinterpretation nicht besser, sondern unterstreichen nur, dass du und möglicherweise nicht so helle Kerzen auf einer Torte Schwierigkeiten haben, mit Verstand zu lesen und deshalb in Beiträge Dinge hinein interpretieren, die dort nicht geschrieben stehen. Ich informierte ohne eigene Wertung, dass unser Verein ein Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder anstrebt. Und ich fragte dies betreffend ohne eigene Wertung, ob ihr mit so etwas Erfahrungen habt und ob dabei etwas zu beachten ist und wie ihr die rechtlichen Hürden und Chancen der Durchsetzung seht und was ihr generell von diesem Vorhaben haltet? Mein Beitrag war ohne Wertung. Es ist daraus nicht ersichtlich, ob ich Entscheidungsträger und Befürworter im Verein bin oder ob ich ein ungeimpfter Betroffener bin oder ein unbeteiligtes Vereinsmitglied. In diesem Zusammenhang "sagt es auch alles", dass mir Fastest115 neben seiner unfreundlichen Antwort auch eine negative Beitragsbewertung gegeben hat, gegen die ich mich nicht wehren kann. Aber vielleicht gibt es ja freundliche Leser mit Leseverständnis, die seinen und meinen Beitrag mit ihrer persönlichen Beitragsbewertung beurteilen, vielleicht gibt es dadurch ein anderes Meinungsbild in seinem und meinem Konto. Ich wäre zu meinem eigentlichen Anliegen über Antworten von anderen Usern dankbar, die kompetenter sind als Fastest115 und ein besseres Leseverständnis haben als er. Ich möchte Fastest115 nicht das Wort verbieten, sondern nur darum bitten, dass er sich Themen widmet, in denen er sich besser auskennt, falls es diese gibt. Zitat:
Vielleicht ist ein Hinweis zu einer rechtlichen Bewertung dieses Themas noch relevant, vielleicht spielt es aber auch keine Rolle, aber wir haben eine vereinseigene Halle und sind ein eigener Verein ohne Anbindung an einen Großverein. Das Thema ist auch kein Aprilscherz, sondern ernst. Und vom Verein wird auch ernst gemacht und es soll ein Exempel statuiert werden. Ihr könnt euch denken, dass es intern emotionale Diskussionen gibt und auf beiden Seiten Rechtsanwälte im Spiel sind. Der Vereinsausschluss für ungeimpfte Mitglieder soll zur Not auch auf juristischer Ebene durchgesetzt werden. In der Diskussion ist auch noch, ab welchem Alter diese Regelung gelten soll, aber es wird wohl auf 12 Jahre hinauslaufen. |
#9
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich bin bei dem Thema ganz bei Kyuss. Ist doch für den Verein eigentlich super, wenn man zahlende Mitglieder hat, die aber nichts in Anspruch nehmen (können). Warum sollte man freiwillig auf die Mitgliedsbeiträge verzichten? Sie können ja von sich aus austreten, wenn sie nicht mehr zahlen wollen, ohne etwas dafür zu bekommen.
Wozu die harte Keule Vereinsausschluss? Das regelt sich doch von selbst im Laufe der Zeit. Von der prinzipiellen juristischen Machbarkeit habe ich leider zu wenig Ahnung, um dir da weiterhelfen zu können. Edit: Und von einem Vereinsausschluss für Minderjährige halte ich definitiv gar nichts, damit schneidet sich der Verein nur den Ast ab, auf dem er in der Zukunft mal zu sitzen hofft. Geändert von Kaybe (16.01.2022 um 22:15 Uhr) |
#10
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Naja, der Verein kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zum Vereinsgelände untersagen. Wenn das Mitglied sich nicht daran hält, kann er Anzeige erstatten. Für einen Vereinsausschluss sehe ich keine Handhabe. Wäre Impfverweigerung ein Straftatbestand, sähe die Sache möglicherweise anders aus. Bin ja kein Jurist, aber es würde mich mal interessieren, ob man einen veruurteilten Straftäter (beispielsweise Körperverletzung) deshalb ausschließen kann.
__________________
Stopp dem Windelmüll! |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:44 Uhr.