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  #1  
Alt 08.02.2024, 12:35
Vulture Vulture ist offline
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Erklärung zur Einreichung von Lizenzen

Hallo,

ich wollte in die Runde fragen ob jemand weiß, warum wir als Vereine seit einigen Jahren die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen (siehe https://www.stmi.bayern.de/assets/st...ber_2023ff.pdf) im Original unterschrieben (nicht digital) mit der ÜL-Lizenz einreichen müssen. Warum hat man hier eine zusätzliche bürokratische Hürde für die Ehrenamtlichen gebaut, die es so vorher nicht gab? Ich würde es gerne besser verstehen.

Bis jetzt habe ich als Abteilungsleiter dieses zusätzliche Formular von unseren Übungsleitern ausfüllen lassen und es pünktlich abgegeben. Aber es ist m.E. wieder etwas zusätzlich, das vorher nicht notwendig war. Ich bin eigentlich der Auffassung, dass man es ehrenamtlich tätigen Menschen so einfach wie möglich machen sollte. Ich freue mich auf eure Antworten.
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  #2  
Alt 08.02.2024, 13:03
w_W_ w_W_ ist gerade online
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AW: Erklärung zur Einreichung von Lizenzen

Auf die Schnelle überlesen würde ich meinen,
daß das eine Reaktion auf eine gewisse Menge
mißbräuchlich mehrfach genutzte Übungsleiter-
Lizenzen ist, d.h. das

- einige Ihre Lizenz bei mehreren Vereinen
eingereicht haben und damit mehrfach bezahlt wurden?

- "Mehrfachlizenzen" eingereicht wurden, d.h. daß die
C- Lizenz angemeldet wurde, obwohl der Übungsleiter
auch eine B- oder gar A- Lizenz inne hat(te) und die
natürlich ebenfalls "abgerechnet" wurde?

Mit Erklärungen "persönlich original unterschrieben"
möchte man wohl eine Handhabe gegen Mißbrauch
haben oder dafür sorgen, daß die Übungsleiter ein
Auge darauf haben, was in ihrem Namen eingereicht wird...

[ Danke für das gute Stichwort -> Ich werde mich jetzt
noch einmal um meine Lizenz- Verlängerung kümmern. ]


Wenn das eine einmalige Erklärung jeweils zusammen mit
der Verlängerung oder bei Änderung der Übungsleitertatigkeit
ist, dann könnte man damit leben... vermutlich.
Schreibt sich leicht, wenn einen das nicht betrifft ;-)
__________________
vG,
. . . wW

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