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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 08.11.2014, 18:42
spielmalkrum spielmalkrum ist offline
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spielmalkrum ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Doppelte Spielberechtigung

Hallo zusammen!

Ich hab mal kurz gesucht, aber nichts zu dem Thema gefunden. Hat es mal Versuche gegeben, doppelte Spielberechtigungen zu ermöglichen?
Das einzige, was ich dazu kenne, sind inoffizielle Parallel-Ligen wie Rollstuhl-Liga, ne dänische Liga in Schleswig-Holstein - in anderen Grenzregionen gibt es sowas ja sicherlich auch - oder Schul-/Uni-Mannschaften.

Aber wie sieht es mit richtigen Doppelspielberechtigungen aus? Gab es da mal Vorstöße? Hätte man Erfolgschancen?

Ich denke es gibt ja etliche Spieler, die da Interesse dran hätten. Die Studenten, die irgendwo studieren, wo vielleicht die Punktspiele sogar unter der Woche sind, und am Wochenende zu Hause für "ihren" Verein noch spielen, die arbeitende Bevölkerung, die eben nicht "zu Hause" arbeitet und daher woanders trainiert und vielleicht auch da mitspielen könnte, wenn es denn ginge, oder, oder, oder...

Die Gegner einer solchen Idee kommen jetzt vermutlich mit irgendwelchen Söldnern, die in mehreren Vereinen Geld kriegen, gleichzeitig aber eine vernünftige Spielplangestaltung unmöglich machen.

Unter welchen Bedingungen könntet ihr euch sowas vorstellen? Oder gibt es sowas, ich weiß es nur nicht?

Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen!
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  #2  
Alt 09.11.2014, 07:10
cabutocabuto cabutocabuto ist offline
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cabutocabuto ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Doppelte Spielberechtigung

Bin in 2 Vereine angemeldet die nicht im selben Kreis spielen ,darf aber nur für 1 Verein spielberechtigt sein. Wäre mir auch zu stressig für beide aufzulaufen ...ich auf jedenfalls auch dagegen.. die Nachteile überwiegen deutlich die Vorteile...
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  #3  
Alt 09.11.2014, 14:54
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Doppelte Spielberechtigung

Laut "tischtennis" gibt es einen Antrag des Bayrischen TTV an den DTTB-Bundestag für ein Doppelspielrecht. Danach soll es unter bestimmten Umständen möglich sein, eine Spielberechtigung für mehrere Vereine gleichzeitig zu erwerben.
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #4  
Alt 09.11.2014, 15:18
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Doppelte Spielberechtigung

1. Es ist wie immer bei solchen WORegeln -Du hast es ja selber gesagt:
Macht man eine Lücke auf für verständliche sinnvolle Wünsche zb der doppelten Spielberechtigung für Studenten oder "auswärts" arbeitende, dann öffnet man sie auch für Tricksereien, weitere Wettbewerbsverzerrungen usw
2. Es scheint ja einen solchen Antrag zu geben. Frage ist wie sehen die Bedingungen aus, für wen macht es dann Sinn und wo sind die Lücken für ungewollte "Tricks"
3. Wird man dafür eine Mehrheit bekommen...ich kann es mir nicht vorstellen

Ich nenne mal 3 Probleme:
1. Ich wohne in Lünen Brambauer genau an einer Kreisgrenze. Zum nächsten Verein im Kreis SM sind es 500 m aber zum nächsten im Kreis DO sind es auch nur 5 km. Da könnte ich ja auf die Idee kommen sowohl im Kreis DO am WE als auch in SM in der Woche in der KL zu spielen. Das gleiche geht natürlich auch auf Verbandsebene..so könnte man zb VL Hessen und VL NRW spielen wenn man zb in Siegen wohnt oder in Brakel. Oder in NRW und Niedersachsen wenn man in Osnabrück wohnt...
2. Was ist wenn man irgendwann über die Grenze hinaus gegeneinander spielen muss...für welchen verein ist man dann spielberechtigt? Zb bei den deutschen Pokalmeisterschaften oder Relegationsspiele
3. Wie verhindert man, dass plötzlich Söldner für wenige Spiele eingesetzt werden und so den Wettbewerb verzerren...das gleiche mit Spielern die dann nur Zeitweise in der Region sind (zb Studenten die im Semester dann am Studienort spielen und in den Ferien "zuhause")

PS: du kommst aus Tarp? Das ist doch bei Schleswig...

Kenne jemand aus DO der war vor 30 Jahren da bei der Bundeswehr und hat dann in der Woche dort in der KL gespielt und ist am WE zuhause gewesen und hat in DO damals auch KK gespielt am WE. Hat natürlich in Zeiten ohne Internet usw und auf der Ebene niemand gemerkt.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (09.11.2014 um 15:22 Uhr)
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  #5  
Alt 09.11.2014, 19:00
spielmalkrum spielmalkrum ist offline
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AW: Doppelte Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen

Kenne jemand aus DO der war vor 30 Jahren da bei der Bundeswehr und hat dann in der Woche dort in der KL gespielt und ist am WE zuhause gewesen und hat in DO damals auch KK gespielt am WE. Hat natürlich in Zeiten ohne Internet usw und auf der Ebene niemand gemerkt.
Und gestört hätte es sicherlich auch niemanden. Drüber nachgedacht hab ich auch schon. Und es gibt sicher auch etliche Leute, die das machen. Teils mit, teils ohne Wissen der Vereine. Aber wie du sagst, heute ist die Gefahr des Auffliegens viel höher als früher. Abgesehen davon ist ein Leben außerhalb des Erlaubten nicht so wirklich meins
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  #6  
Alt 10.11.2014, 13:31
Jaskula Jaskula ist offline
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Jaskula ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Doppelte Spielberechtigung

Es gibt keine sinnvolle Begründung für so eine doppelte Spielberechtigung.

Studenten können entweder da spielen wo sie studieren oder da wo sie wohnen. Wofür sie sich entscheiden hängt wohl davon ab, wo sie sich am Spieltag ihrer Mannshaft aufhalten. Warum sollten sie aber für zwei Vereine spielen können ? Weil sie sich nicht festlegen wollen ?
Das kann man dann auf alles und jeden übertragen. Dann sollte man die Spielberechtigung jede Woche nach Aufenthaltsort frei wählen können.

So eine Sache würde zu noch mehr Wettbewerbsverzerrung führen und Söldner quer durch die Republik treiben. Unserem Sport würde es aber keinerlei Vorteile bringen.

Geändert von Jaskula (10.11.2014 um 14:36 Uhr)
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  #7  
Alt 10.11.2014, 15:11
Benutzerbild von Duque
Duque Duque ist offline
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Duque ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Doppelte Spielberechtigung

Bisher gilt gemäß Wettspielordnung, Abschnitt B 1.2, dass die Spielberechtigung eines Spielers immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden kann.

Eine doppelte Spielberechtigung kann für Jugendliche Sinn machen, um deren Talent zu fördern und ihnen genügend Spielpraxis zukommen zu lassen.

Eine Idee hierzu wäre die Einführung eines Doppelspielrechtes und eines Zweifachspielrechtes. Beim Doppelspielrecht könnte ein Jugendspieler, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, in seiner Altersklasse und bei den Erwachsenen seines Vereines mitwirken. Beim Zweifachspielrecht könnte ein Verein einen Spieler unter 23 Jahren an einen anderen Verein, deren Mannschaft mindestens in der Regionalliga spielt, ausleihen. Doppelspielrecht und Zweifachspielrecht könnten dann beim DTTB mit entsprechenden Begründungen beantragt und bei der Mannschaftsaufstellung sichtbar gekennzeichnet werden. Wie Voraussetzungen, Ausgestaltung und Überprüfung der Spielrechte im einzelnen auszusehen haben, muss natürlich im Vorwege untersucht und entschieden werden.

Im Fußball und Handball gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bereits Doppelspielberechtigungen. Warum nicht auch im Tischtennis?
__________________
Gruß,
Duque
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  #8  
Alt 10.11.2014, 16:44
Sonic83 Sonic83 ist offline
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Sonic83 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Doppelte Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Rudi Endres Beitrag anzeigen
Laut "tischtennis" gibt es einen Antrag des Bayrischen TTV an den DTTB-Bundestag für ein Doppelspielrecht. Danach soll es unter bestimmten Umständen möglich sein, eine Spielberechtigung für mehrere Vereine gleichzeitig zu erwerben.
Dies bezieht sich aber nur darauf, dass ein Spieler in unterschiedlichen Altersklassen bei verschiedenen Vereinen spielen kann.

Es soll eine Spielberechtigung für den Jugend-, Herren- und Seniorenbereich geben.

Nicht möglich wäre es damit im Ligenspielbetrieb der Herren für 2 verschiedene Vereine aufzulaufen.

Soweit ich informiert bin, wird dieser Antrag auch von mehreren Bundesländern unterstützt.
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1. FC Schwand - Tischtennis
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  #9  
Alt 10.11.2014, 17:58
Jaskula Jaskula ist offline
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AW: Doppelte Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Duque Beitrag anzeigen
Im Fußball und Handball gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bereits Doppelspielberechtigungen. Warum nicht auch im Tischtennis?
Aha, wo und unter welchen Bedingungen soll das der Fall sein ?
Kenne das weder beim einen noch beim anderen, lediglich die Vereinswechsel sind da anders (chaotischer und willkürlicher mit seltsamen Fristen) gestaltet. Dass ein Spieler für zwei Vereine spielen darf wäre mir neu - abgesehen von Spielgemeinschaften.
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  #10  
Alt 10.11.2014, 18:06
Jaskula Jaskula ist offline
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AW: Doppelte Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Duque Beitrag anzeigen
Eine Idee hierzu wäre die Einführung eines Doppelspielrechtes und eines Zweifachspielrechtes. Beim Doppelspielrecht könnte ein Jugendspieler, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, in seiner Altersklasse und bei den Erwachsenen seines Vereines mitwirken.
Dafür gibt es JES. Hier könnte man allenfalls die begrenzte Anzahl erhöhen, ganz freigeben und Jugendliche komplett in zwei Mannschaften spielen lassen halte ich nicht mehr für eine gute Förderung.


Zitat:
Zitat von Duque Beitrag anzeigen
Beim Zweifachspielrecht könnte ein Verein einen Spieler unter 23 Jahren an einen anderen Verein, deren Mannschaft mindestens in der Regionalliga spielt, ausleihen.
Was sollte das bringen ? Darf er dann in seinem Heimatverein Kreisliga und im Ausleihverein Regionalliga spielen ? Wenn er dann wegen zu geringem TTR aus der Regionalliga-Mannschaft muss, spielt er dann in der Zweiten des Ausleihvereins gegen sich selbst bei seinem Heimatverein ?
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