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Themen-Optionen |
#1
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Stellungnahme des Präsidenten
Der Spielbetrieb bleibt vorerst nur ausgesetzt.
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#2
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
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#3
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Und als richtiges Signal passend zur Absetzung der 2. SAISON in Folge werden im RTTVR ab 01.07.21 Beitragserhöhungen beschlossen (Ironie off)
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#4
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
https://www.rttvr.de/news/data/2021/...uehrenordnung/
Das kann man noch als Inflationsausgleich durchgehen lassen. |
#5
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
200 Euro Strafe, wenn man keinen lizensierten Schiedsrichter hat? Kreisoberliga ist jetzt auch nicht unbedingt die Liga wo man einen Schiedsrichter braucht. Das ist echt eine Sauerei.
Da muss ja fast jeder Verein blechen. |
#6
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Das es keine enorme Erhöhung ist, habe ich auch gesehen, daher umso mehr die Frage warum überhaupt, insbesondere in der Situation. Zudem ist der zeitliche Ablauf interessant.
Am 25.03. kommt das neue Newsletter, Erhöhung wird am 26.03. beschlossen und "nur" auf der Homepage veröffentlicht, gefolgt von ostergrüßen und der Empfehlung zu Hause zu trainieren... Hätte ein satiriker sich nicht besser ausdenken können... |
#7
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Zitat:
wie folgt in Rechnung gestellt: • 1. Saison ohne SR 200,00 € (ab Kreisoberliga) 500,00 € (ab Verbandsliga) • 2. Saison ohne SR 300,00 € (ab Kreisoberliga) 750,00 € (ab Verbandsliga) • Ab der 3.Saison ohne SR jährlich 400,00 € (ab Kreisoberliga) 1000,00 € (ab Verbandsliga) Das finde ich auch überzogen. Die Vereine können sich schließlich keine SR backen. |
#8
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Für den überwiegenden Teil der Vereine ist das ja nicht neu.
Dies hat der TTVR schon immer so in seinen Ordnungen drin. Es gibt ja zudem noch die Möglichkeit eine andere Funktion als Ersatz zu übernehmen. |
#9
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Ist im TTVWH schon seit Mitte der 90iger Jahre so
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#10
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AW: Stellungnahme des Präsidenten
Die Fusion und Experten, welche bei der Umsetzung berieten, müssen ja bezahlt werden. Bezüglich der Schiedsrichtergestellung und der Spielklasse ab Kreisoberliga könnte man daraus ironischerweise die Schlussfolgerung ableiten, dass erst ab da die "Unsportlichkeiten" der bösen Buben und Mädels beginnen und SR notwendig sind. Tiefere Spielklassen und die Aktiven im alternativen Spielbetrieb kennen und befolgen die Regeln und benötigen keinen SR.
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