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WTTV - Verbandstag
Auch auf dem Verbandstag des WTTV wurden einige Änderungen beschlossen, die alle, die dort spielen, unmittelbar betreffen:
Der Pokal wird ab sofort im modifizierten Swaythling-Cup-Verfahren ausgetragen. In diesem System werden 6 Einzel und 1 Doppel(!) gespielt. Die Partie endet also, wenn ein Team 4 Punkte erreicht hat. Achtet also beim Kauf der neuen Formulare darauf, die richtigen Pokalformulare zu erhalten. Als Ersatzspieler müssen nun nicht mehr die nächststärkeren Spieler eingesetzt werden, sondern es können beliebige Spieler untergeordneter Mannschaften eingesetzt werden. Punkt E 6.7 der WO lautet nun nur noch "Bei Ersatzgestellung, also beim Fehlen eines/mehrerer Spieler, dürfen nur Spieler aus untergeordneten Mannschaften eingesetzt werden." Unklar ist allerdings, ob bei nicht-komplettem Antreten weiterhin ein Ordnungsgeld verhängt wird. Andere Regelungen zur Ersatzgestellung (z.B. "Jeder darf nur in einer Mannschaft Erstaz spielen.") sind von der Änderung unberührt. Die Altersbegrenzung für Sperrvermerke wurde aufgehoben. Bislang konnten Sperrvermerke nur an mindestens 35-jährige Spieler vergeben werden. Diese Einschränkung wurde aufgehoben. Ab dem Wechseldatum 1.7.2002 erfolgt eine Kostenerstattung nur noch für Spieler unter 22 Jahren. Jeder Verein wird gebeten, dem WTTV bis zum 1.1.2002 eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, die zum Schriftwechsel zwischen Geschäftsstelle und WTTV genutzt werden kann. Neue Spielberichtsformulare soll es schon vor Beginn der neuen Saison im Handel geben (natürlich ohne Gewähr). |
#2
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Also das gibts bei uns schon alles. Der STTB hat seinen Vereinen übrigens allen ein eMail-Konto eingerichtet, in unserem Fall z.B.
fraulautern@sttb.de Ich finde das prima, ihr solltet mal überlegen, ob ihr das nicht auch machen wollt. |
#3
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Wie ist das denn bei Euch geregelt? Müssen Mannschaften bei Euch komplett antreten? Und wenn ja, wie wird es geahndet, wenn das nicht der Fall ist.
Bislang gab es bei uns eine Ordnungsstrafe (außer bei der untersten Mannschaft). Und wenn zeitgleich eine tiefere Mannschaft spielte, wurde ihre Partie verloren gewertet, da ja die Spieler dieser Mannschaft nach WO hätten hochrücken müssen. In der neuen Formulierung kommt nach einer Diskussion jedoch kein "müssen" im Bezug auf die Ersatzgestellung mehr vor. Dennoch gingen nicht wenige (auch Offizielle) davon aus, dass nicht-komplettes Antreten weiter eine Geldstrafe zur Folge hat. Es gibt wohl auch noch unter "Ordnungsstrafe" den Punkt "nicht-vollständiges Antreten", der meiner Meinung nach allerdings unlogisch ist, wenn es sich gar nicht mehr um einen Verstoß gegen die WO handelt. (Würde man hier Ordnungsstrafen verhängen, würde man ein Antreten des auf dem Verbandstag oft beschworenen Hallenwarts, der dann in der 7.Mannschaft gemeldet wird, provozieren. Noch dazu würden natürlich weiterhin sehr häufig Geisterspieler eingetragen, die niemand wirklich in der Halle gesehen hat ) |
#4
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Nicht vollständig antreten gibt immer eine Strafe, egal bei welcher Mannschaft und egal unter welchen Umständen. Ansonsten passiert da aber nix weiter. Wäre auch schwachsinnig, oder?
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#5
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Unbedingt richtig! Wer nicht vollständig antritt, muss bestraft werden, denn er entzieht den gegnerischen Spielern die Möglichkeit, Sport zu treiben, und das ist das Wichtigste, immer noch.
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