|
Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Schwamm entfernen erlaubt ?
Wenn man den Schwamm unter einem Noppen-Außen-Belag entfernt, bleibt der Belag dann zugelassen ? Z.B. der Donic Twister 40 wird nur mit 1.5mm Schwamm verkauft. Wenn man diesen entfernt, erhält man dann eine erlaubte 0X Langnoppe oder einen nicht mehr zugelassenen Belag. Oder: die meisten Kurznoppen werden nur mit Schwamm verkauft. Ergibt das Entfernen des Schwamm einen erlaubten Belag ?
Aus der Regel läßt sich dies nicht eindeutig ableiten, da die Noppen außen ohne Schwamm eine erlaubte Belagsart ist. Das Entfernen von Schwämmen unter Belägen, die es auch in 0X gibt, müßte erlaubt sein und läßt sich auch kaum kontrollieren. Die Frage ist jedoch, was ist mit Belägen, die nur als Schwamm-Version im Handel sind. |
#2
|
|||
|
|||
natuerlich ist das nicht erlaubt. Der Schwamm ist ein Teil des Belages(=Gummi + optional Schwamm)! und das Gesamtgebilde ist zugelassen worden. Gummis ohne Schwamm brauchen auch eine Zulassung und dann darf man keinen Schwamm drunter kleben!
|
#3
|
|||
|
|||
Wo kein Kläger,da auch kein Richter.
__________________
Nächste Saison, wird MEINE werden. Versprochen!!! |
#4
|
||||
|
||||
@schwinger
ihm mut zu machen, etwas unerlaubtes zu tun, ist wohl kaum der richtige weg! @ludwig wieso willst du denn unbedingt einen schwamm entfernen, es gibt doch genügend OX-beläge (oder wolltest du es nur mal wissen?)? |
#5
|
|||
|
|||
denkanstoss - zugelassene beläge
hallo,
ob oder ob nicht, das kann ich nicht genau beantworten. was ich jedoch mitteilen möchte ist, dass in china beläge und schwämme separat erhältlich sind (mittlerweile gibt es auch in deutschland vereinzelt diese möglichkeiten). wenn man also seperat ein "gummi" kauft und auf den schwamm verzichtet sollte dies doch legal sein, auch wenn es bei anderen händlern nur der komplette belag gibt (gummi+schwamm). gruß vbs
__________________
ich gewinne immer (zumindest an Erfahrung) eat... sleep.. play tabletennis! leider untalentiert, daher (erfolgloses) arbeitstier |
#6
|
|||
|
|||
Ich habe mir den Donic Twister 40 zugelegt, der mir mit Schwamm zu schnell ist. Deshalb diese Fragen. Bei den verschiedenen Gummi-/Schwamm-Kombinationen zweifele ich übrigens daran, das jeweils alle Kombinationen einzeln zugelassen werden (z.B. Butterfly Faint Long II in den verschiedenen Versionen, mit Kawa-Schwamm,....), zum anderen habe ich schon Noppen-Innen-Beläge gleicher Dicke und Farbe mit unterschiedlichen Schwämmen erhalten (Produktions-Änderungen?). Ich vermute, das der Austausch eines Schwammes durch die Regeln gestattet ist, da sonst der Zusatz, das keine dunklen Schwämme unter rotem Obergummi sein dürfen (Anmerkung in der ITTF-Belagsliste) sinnlos wäre. Da ich nicht gegen Regeln verstossen möchte, wollte ich mich aber bei rregelkundigen Leuten vergewissern. Interessiert wäre ich an Aussagen von ausgebildeten Schiedsrichtern, unfundierte Meinungsäußerungen sind nicht hilfreich.
|
#7
|
|||
|
|||
Es ist definitiv nicht erlaubt
__________________
Nächste Saison, wird MEINE werden. Versprochen!!! |
#8
|
|||
|
|||
@ludwig
ich bin zwar kein off. Schiri, aber ich weiss trotzdem das Firmen Belaege mit verschiedenen Schwaemen darunter zur Zulassung einreichen und das es schon passiert ist, dass der Gummi mit dem z.B. orangen Schwamm zugelassen wurde, mit dem z.B. gelben schwamm jedoch nicht, da sich die Schwaemme nicht nur farblich, sondern auch in anderen Eigenschaften (z.B. Haerte) unterschieden haben. |
#9
|
|||
|
|||
aber...
wie sieht es denn auf der Zulssungsliste aus ? da is doch auch nich jeder Belag mit Schwammstärke angegeben. Also, warum sollte er es dann nicht machen dürfen ?
MFG
__________________
Ich spiele Noppen, und das ist gut so! |
#10
|
|||
|
|||
@Ludwig:
auch als SR kann ich dir leider keine endgültige Antwort geben. Meiner Meinung nach müsste es aber verboten sein, da immer nur Obergummi+Schwamm zusammen zugelassen werden. Aber ich kenn keine Regelstelle, in der es ausdrücklich drinsteht. Die einzeln erhältlichen Schwämme und Obergummis sind m.W. einzeln in ihrer Eigenschaft als einzelner Schwamm/Obergummi zugelassen und dürfen daher beliebig kombiniert werden. Werd mal bei nächster Gelegenheit erfahrenere Kollegen fragen |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:32 Uhr.