Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Umfrageergebnis anzeigen: Was haltet Ihr von der DSB-Ausländerregelung?
Rettet den deutschen Sport 2 6,25%
Ist ein Versuch wert 9 28,13%
tendenziell richtig, aber zu kurzfristig 5 15,63%
Kommt eh' nicht durch 1 3,13%
Nicht ausgereift und überzogen 8 25,00%
Die haben den Verstand verloren 4 12,50%
Rassisten! 3 9,38%
Teilnehmer: 32. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 13.03.2002, 23:33
Benutzerbild von The albatross
The albatross The albatross ist offline
René Schaible
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.05.2001
Ort: Ciudad de Panamá
Beiträge: 743
The albatross ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Neue Ausländerregel für alle Sportarten

Der Deutsche Sportbund (DSB) hat nach langem Tauziehen eine folgenschwere neue Ausländerregelung erlassen, die sich auf alle Sportarten erstreckt!!!

Eine brandaktuelle Meldung:

Neue Ausländerregelung für den deutschen Sport
___________________________________________________
Gesetz sorgt für gravierende Begrenzungen unterhalb der höchsten Spielklassen – „Vereine werden aufheulen“
Von Sebastian Arlt und Patrick Krull

Berlin – Im vergangenen Sommer wurde das Thema bereits heiß diskutiert, jetzt steht der deutsche Sport endgültig vor gravierenden Veränderungen. Von der kommenden Saison an wird es eine Beschränkung ausländischer Sportler aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland geben. Manfred von Richthofen, der Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB), begrüßte die Regelung, nach der Nicht-EU-Ausländer nur noch in der jeweils höchsten Spielklasse einer Sportart eingesetzt werden dürfen: „Es war höchste Zeit für diesen Schritt“, sagte er dem Internet-Anbieter Sport1.

Hintergrund für die spektakuläre Neuerung ist die erhoffte Stärkung des deutschen Nachwuchses, der zuletzt vor allem in den Spielsportarten weniger zum Einsatz kam. „Alle Verantwortlichen im Leistungssport sind der Meinung, dass dies die richtige Entscheidung ist, um dem deutschen Nachwuchs mehr Chancen zu geben und die Nationalmannschaften zu stärken“, ergänzte von Richthofen.

Von den zweiten Ligen an abwärts dürfen nur noch EU-Ausländer sowie Sportler aus der EU assoziierten Staaten spielen. Erhebliche Probleme bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen kommen demnach auf Sportler aus Afrika und Asien, aber auch aus Russland zu.

Eine Ausnahme gibt es: Im Fußball wird die Regelung, einen DSB-Beschluss vorausgesetzt, erst ab einschließlich Regionalliga gelten. „Es gab zwar unterschiedliche Ansichten zwischen der Deutschen Fußball-Liga und dem DSB-Präsidenten“, sagte Werner Hackmann, der DFL-Aufsichtsratsvorsitzende. „Aber wir haben ihm klar gemacht, dass für den Fußball andere Regelungen gelten müssen, damit wir international wettbewerbsfähig bleiben können.“ In Bezug auf den Fußball sprach DSB-Justiziar Hermann Latz von einer „schweren Entscheidung“. Der Dachverband habe sich nie offensiv für eine „Lex Fußball“ ausgesprochen, „aber wir können damit leben.“ Latz weist darauf hin, dass bestehende Verträge von der Regelung nicht tangiert seien. Und: „Wer sich schon lange in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, darf natürlich in der Kreisklasse weiterspielen.“

Bei Vereinen und Verbänden hat die Neuregelung für helle Aufregung gesorgt. Beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) meldeten sich vor allem Regionalligisten, die um ihre Zukunft bangen. Das Statement von DFB-Pressesprecher Harald Stenger: „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und bitten die Vereine, sich künftig daran zu halten.“ Kritik kommt aber nicht nur aus dem Fußball-Bereich. So sagt Roland Geggus, Präsident des Deutschen Basketball-Bundes (DBB): „Ich halte nichts von diesem Gesetz und habe es auch immer bekämpft. Viel Papier, wenig Wirkung.“

Bereits am 6. Februar 2002 ist die zwischen dem Bundesinnenministerium und den Innenministern der Länder sowie dem DSB abgestimmte Änderung der Aufenthaltsverordnung (AAV) in Kraft getreten. Im neu gefassten §5 Nr. 10 der AAV heißt es: „Berufssportlern, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen vorgesehen ist“, könne nur eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, „wenn der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund ihre sportliche Qualifikation als Berufssportler bestätigt.“

Justiziar Latz rechnet damit, „dass nicht wenige Vereine aufheulen werden“. Es werde eine Umgewöhnungsphase geben wie nach dem Bosman-Urteil im Fußball. Latz zieht das Fazit: „Es ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ein Schritt in die richtige Richtung.“
__________________
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.03.2002, 23:53
Benutzerbild von The albatross
The albatross The albatross ist offline
René Schaible
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.05.2001
Ort: Ciudad de Panamá
Beiträge: 743
The albatross ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Vom Grössenwahn gepackt

Hätte der DSB im Laufe dieser Saison mitverfolgt, in welchem Maße die DTTB-Ausländerregelung (im Vergleich noch recht "soft")dem Tischtennis geschadet hat - ob sie nun im Ansatz berechtigt war, oder nicht, sei an dieser Stelle dahingestellt - dann hätte diese Regelung wohl vermieden werden können.

Es übersteigt meine Vorstellungskraft, wie man so naiv sein und glauben kann, dass die "Beseitigung" von Afrikanern, Asiaten, Südamerikanern und sonstigen nicht-EU-assoziierten Staaten aus allen deutschen Ligen mit Ausnahme der jeweils höchsten, irgendeiner Sportart guttun kann. Ich finde es einfach nur noch skandalös. Ganz zu schweigen vom Bild, das Deutschland jetzt im Ausland abgibt. Beschämend.

Dass es ausgerechnet im Fussball wieder eine Extrawurst gibt ist typisch - von den anderen Sportarten scheinen die Herren wohl keine Ahnung zu haben.

Obwohl ich schon vor knapp einem Jahr aus der Fussballerecke von dererlei Absichten gehört habe, kann ich das immer noch nicht richtig glauben.

Gespannt bin ich vor allem, wie sich dieses Meisterwerk deutscher Gesetzeskunst auf die (mehr oder weniger) bestehende Regelung im TT auswirkt.

Gruß
René
__________________
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.03.2002, 00:30
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Die Sache ist nicht ganz richtig: Das ist kein Beschluss des DSB sondern der Innenminister. Der DSB unterstützt allerdings diese Regelung.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.03.2002, 00:36
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Albatross:

Es geht nur um die Profis. Und für diese gilt das Arbeitsrecht. Was dieses Gesetz lediglich macht ist die Schranke für eine Arbeitserlaubnis höher zu hängen. Ausländer jeglicher Nationalität, Farbe, Familienstand.... können in Deutschland weiterhin Sport treiben. Nur nicht mehr für Geld. Der Präsident des Eishockeyverbands hat es richtig gesagt: "Jetzt muss eben der EU-Bereich besser erschlossen werden. Gross genug ist er ja!"
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.03.2002, 00:50
Benutzerbild von The albatross
The albatross The albatross ist offline
René Schaible
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.05.2001
Ort: Ciudad de Panamá
Beiträge: 743
The albatross ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von mh
Albatross:
Es geht nur um die Profis.
Ausländer jeglicher Nationalität, Farbe, Familienstand.... können in Deutschland weiterhin Sport treiben. Nur nicht mehr für Geld.
Wir reden hier auch nicht von Hobbysportlern. Aber was machen z.B. die Chinesen, die in der 2. und 3. Liga als Spielertrainer tätig sind?
Wenn die Regelung so harmlos wäre, wie Du sagst, dann hätte der DFB nicht auf eine Ausnahme gedrängt.
__________________
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.03.2002, 00:57
Bernd Beringer Bernd Beringer ist offline
Registriert seit 2000
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 06.12.2000
Beiträge: 2.052
Bernd Beringer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Deutsche und EU-Ausländer dürfen also (auch als "Amateure") für Geld spielen, Nicht-EU-Ausländer nicht. Dieser Quatsch gilt ja jetzt schon, es hat sich also nichts geändert, oder? Und die Begründung "Nachwuchsförderung" ist noch genauso hirnrissig, wie sie schon immer war. Das haben wir im Tischtennis ja schon hinreichend diskutiert, aber die Herren Innenminister und die vom DSB haben anscheinend nur Fußballernasen. Und selbst mit denen riechen sie schlecht.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.03.2002, 01:16
Mathias Mathias ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 21.08.2001
Alter: 50
Beiträge: 195
Mathias ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
unabhängig davon, was eventuelle gerichtsverfahren gegen diese regelung bringen werden, würde sie auf den tt-sport meiner meinung nach keine bedeutenden auswirkungen haben.
1. wie viele ausländer aus nicht-eu-staaten spielen denn unterhalb der ersten liga als berufssportler.
2. kann jeder verein (nach meinem derzeitigen kenntnisstand) - falls er sich es finanziell leisten kann - einen (gegebenfalls auch mehrere) ausländer, welche nicht durch die regelung privilegiert sind, als trainer anstellen (da dies von der verordnung nicht erfaßt ist und er als sporttrainer bei entsprechender qualifikation nur eine aufenthaltsgenehmigung und keine arbeitsgenehmigung benötigt). dieser sportler könnte dann theoretisch als "amateur" auch am punktspielbetrieb als spieler teilnehmen, da dies ja nicht seinen beruf darstellt.

mfg

Mathias
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.03.2002, 01:34
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Mathias,

Nicht ganz korrekt:

Der Text im Wortlaut:

Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (Arbeitsaufenthalteverordnung - AAV).
Vom 18. Dezember 1990.
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354, 1356) verordnet der Bundesminister des Innern:

§ 1
Grundsatz
Ausländern darf für die Aufnahme und Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften und nur dann erteilt werden, wenn eine erforderliche Arbeitserlaubnis und eine sonstige erforderliche Berufsausübungserlaubnis in Aussicht gestellt oder erteilt sind.

§ 5
Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigungen
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden
10. Berufssportlern und -trainern, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen vorgesehen ist, sofern der zuständige Sportfachverband ihre sportliche Qualifikation oder ihre fachliche Eignung als Trainer bestätigt und wenn der jeweilige Verein ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt zahlt.


DIE ÄNDERUNG
Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitsaufenthalteverordnung. Vom 4. Februar 2002
Artikel 1
Die Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. S. 2994), ..., wird wie folgt geändert:
...
2. §5 Nr. 10 wird wie folgt gefasst:
10. Berufssportlern und Berufstrainern, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren sportlichen Einrichtungen, soweit sie am Wettkampfsport teilnehmen, vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Vereinbarung mit dem Verein oder der Einrichtung über das Gehalt nachweisen, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund ihre sportliche Qualifikation als Berufssportler oder ihre fachliche Eignung als Trainer bestätigt; auf die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen bei am 7. Februar 2002 bestehenden Vertragsverhältnissen findet Nummer 10 in der bis zum 7. Februar 2002 geltenden Fassung Anwendung.

Berlin, 4. Februar 2002. Der Bundesminister des Innern, Schilly


Am 18. Februar 2002 erläuterte Dr. Andreas Eichler, Generalsekretär des Deutschen Sportbunds (DSB), in einem Schreiben an die DSB-Spitzenverbände, das Sport1 vorliegt, die Hintergründe und Auswirkungen der Regelung:

... Das BMI, die Bundesländer und der Deutsche Sportbund waren und sind sich insofern darüber einig, dass es im Interesse der Nachwuchsförderung künftig nur noch dann eine Befürwortung (zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung, Anm. der Redaktion) geben kann, wenn der Einsatz in der höchsten Spielklasse vorgesehen ist. Im Hinblick auf die nunmehr beschlossene Einvernehmensregelung wird der Deutsche Sportbund hieran festhalten. Es wird lediglich mit dem Deutschen Fußball-Bund noch einmal ein Gespräch darüber geben, ob aufgrund der besonderen Strukturen und der herausgehobenen Bedeutung der 2. Fußball-Bundesliga in diesem Bereich eine Sonderregelung getroffen werden kann. Eine weitergehende Ausdehnung auf die 2. Ligen würde dem vom Deutschen Sportbund mitgetragenen Beschluss der Sportministerkonferenz vom Oktober 2000 in Potsdam widersprechen ...

____________________________________________________

Das heißt auch Trainer brauchen eine Arbeitserlaubnis. Wer als "Amateur" tätig ist, muss mit Sicherheit ein Einkommen Nachweisen, damit er im Fall des Falles nicht dem "deutschen Steuerzahler zur Last fällt".

Üblicherweise wird bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen zuerst geprüft ob denn kein EU-Bürger diese Arbeit tun könnte. Und damit wird die Argumentation von Vereinen, die z.B. unbedingt einen Chinesischen Trainer haben wollen, schon etwas schwierig.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.03.2002, 01:57
Mathias Mathias ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 21.08.2001
Alter: 50
Beiträge: 195
Mathias ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
mh

dies gilt doch aber nur dann, wenn der betreffende nicht selbständig, d.h. angestellter ist. es ist doch für die vereine viel vorteilhafter, wenn der trainer diese tätigkeit als selbständiger ausübt, da dies auch steuerliche vorteile und vorteile bezüglich der krankenversicherung mit sich bringt.
und bisher stellte es kein problem dar, mehrere verträge mit verschieden vertragspartnern für einen trainer abzuschließen (verschiedene vereine für das nachwuchstraining, dem verband, verträge mit privaten (eltern von nachwuchsspielern, spielern, usw.).

die praxis wird zeigen was möglich ist und welche konsequenzen sich durch diese regelung ergeben werden.

mfg

Mathias

Geändert von Mathias (16.03.2002 um 01:44 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 14.03.2002, 08:10
Thorsten Kleinert Thorsten Kleinert ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 28.05.2002
Alter: 60
Beiträge: 1.373
Thorsten Kleinert ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Thorsten Kleinert ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
folgender Artikel stand noch zusätzlich auf www.Sport1.de:



München - Ausgenommen von der Regelung der Arbeitsaufenthalteverordnung werden Bürger der Europäischen Union. Mitgliedsstaaten sind:

Finnland, Schweden, Dänemark, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Irland, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien.

Außerdem sind Bürger der der EU assoziierten Staaten davon ausgenommen:

Bulgarien
Tschechien
Estland
Ungarn
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Slowenien
Slowakei

Die USA,
Kanada,
Japan,
Israel,
Neuseeland
und Australien
bilden die Gruppe der sogenannten "priviligierten Länder". Bürger aus diesen Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen sie erst nach der Einreise stellen.

Wenn ein Bürger eines "priviligierten Landes" einen Arbeitgeber vorweisen kann, erfolgt die Erteilung der Arbeitserlaubnis, so Normurat Mirzaev, Mitarbeiter der Ausländerbehörde in München, "ohne Problem".

*Auskunft durch den Deutschen Sportbund
__________________
T.K. also known as pingpongpapst
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77