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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Spielwiederholung?
Zitat:
Gruß Uli |
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AW: Spielwiederholung?
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Abschnitt E * Grundlagen für Mannschaftskämpfe 3.1 Wertung einzelner Spiele Ein einzelnes Spiel wird für einen Spieler bzw. ein Paar als verloren gewertet, wenn * er/es nicht antritt, * festgestellt wird, dass ein Spieler mit einem Schläger antritt, der nicht den ITTF-Regeln entspricht, und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, * vor dem Spiel vom OSR oder Schlägertester festgestellt wird, dass Kleber oder andere Mittel mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet worden sind und sich geweigert wird, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, * nach einem Spiel vom OSR oder Schlägertester festgestellt wird, dass Kleber oder andere Mittel mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet worden sind, oder * beim Schlägertest nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat. Bei TTR-relevanten Spielklassen und Konkurrenzen werden Einzel aus außerplanmäßig verlaufenen Mannschaftskämpfen bzw. Spielen im Mannschaftsspielbetrieb für die Berechnung der TTR-Werte wie auch der Bilanzen und ggf. Bilanzwerte wie folgt behandelt: * Einzel aus Mannschaftskämpfen abgebrochener Spielzeiten: werden berücksichtigt * Einzel aus Mannschaftskämpfen für ungültig erklärter Spielzeiten: werden berücksichtigt * Einzel aus Mannschaftskämpfen zurückgezogener Mannschaften: werden berücksichtigt. * Einzel aus Mannschaftskämpfen gestrichener Mannschaften: werden berücksichtigt. * Einzel aus wegen Nichtantretens kampflos gewerteten Mannschaftskämpfen: werden nicht berücksichtigt. * Einzel aus wegen Regelverstoßes umgewerteten Mannschaftskämpfen: werden wie gespielt berücksichtigt. * Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich benannt) aufgegeben hat: werden berücksichtigt. * Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich benannt) auf das Spiel verzichtet hat: werden berück- sichtigt. * Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich nicht benannt) nicht angetreten ist: werden nicht berücksichtigt. * Einzel, die wegen Regelverstoßes umgewertet worden sind: werden wie gewertet berücksichtigt. 3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft nur dann (als verloren gewertet, die * nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt, * gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) oder WO I 5.3 (falsche Eintragung von Spielern im Spielberichtsformular) verstößt, * eine Manipulation des Spielberichtsformulars vornimmt oder duldet, * diesen Mannschaftskampf eigenmächtig verlegt hat (betrifft beide Mannschaften; siehe WO G 6.1.7 und WO G 6.2.3), * nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antritt (Ausnahmen siehe WO I 5.10 und I 5.11), * nicht oder nicht in der erforderlichen Mindeststärke antritt, * als Heimmannschaft keine Austragungsstätte zur Verfügung stellt oder stellen kann, * als Heimmannschaft gegen die festgelegten Bedingungen für die Austragungsstätte gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 (unter Berücksichtigung von WO I 1.6) verstößt, * schuldhaft einen Spielabbruch verursacht, * als Gastgeber nicht gemäß WO A 7 zugelassene Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt, * als Gastgeber bei Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt, die nicht von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit sind oder diese Materialien während des Mannschaftskampfes ändert, * am festgesetzten Spieltermin gesperrt ist oder wissentlich gegen eine gesperrte Mannschaft antritt, * sich als Gastmannschaft weigert, bei entsprechender Regelung gemäß WO I 5.8 an dem vom Heimverein zusätzlich zur Verfügung gestellten Tisch zu spielen. Voraussetzungen für eine Wertung sind ein Protest der Gastmannschaft gemäß WO A 19.1, die sich vor Beginn des Mannschaftskampfes für ein Nichtantreten oder Antreten jeweils unter Protest entschei den muss, sowie beim Einsatz eines OSR ein entsprechender Eintrag im ggf. vorlie-genden OSR-Bericht, der die im Protest bezeichneten Verstöße gegen die Vorschriften WO I 1.1 bis I 1.5 bestätigt. Die Wertung eines Mannschaftskampfes, der für eine Mannschaft als verloren gewertet wird, erfolgt mit der höchstmöglichen Anzahl von Punkten und der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spielpunkte, Sätze und Bälle für die gegnerische Mannschaft. |
#23
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AW: Spielwiederholung?
Kurze Rückmeldung: Habe heute eine umfassende Email an den gegnerischen Verein, den Spielleiter und den TTVN formuliert und mit meinen Mitspielern abgestimmt und kurz vorm Abschicken erreichte uns eine Nachricht der gegnerischen Mannschaft, dass die Mail von EINEM im Alleingang geschrieben wurde und überhaupt nicht mit der Mannschaft abgestimmt war. Es war eine Spielaufgabe und das Spiel muss nicht wiederholt werden.
Manchmal löst sich alles in Wohlgefallen auf.
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