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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Protest durch Dritte möglich?
Das Punktspiel A gegen B ist für 14:00 Uhr angesetzt. Ein Spieler von Team B kann berufsbedingt erst um 14:15 Uhr in der Halle erscheinen, somit kann die vorgeschriebene Reihenfolge der Spiele nicht eingehalten werden.
Doch A und B pflegen ein kameradschaftliches Verhältnis. Die Mannschaftsführer einigen sich im Vorfeld, dass auf den verspäteten Spieler gewartet wird und dessen Spiele nach dem Eintreffen nachgeholt werden. Kein direkt Beteiligter würde auf die Idee kommen, deswegen einen Protest einzulegen. Die Mannschaften B und C sind direkte Konkurrenten. Mannschaft C will jede erdenkliche Möglichkeit nutzen, um B die Punkte zu nehmen. Deshalb begibt man sich zu oben genanntem Punktspiel als Zuschauer in die Halle. C stellt fest, dass im Punktspiel zwischen A und B die vorgeschriebene Reihenfolge der Spiele nicht eingehalten wurde und dokumentiert dies mit einer Videokamera. Kann C (als nicht direkt beteiligte Mannschaft) Protest gegen die Wertung einlegen? |
#2
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AW: Protest durch Dritte möglich?
Erst einmal eine Frage. Wenn der Spieler nur 15 Minuten zu spät kommt, warum wurde nicht einfach mit dem Spielstart gewartet?
Ansonsten ist deine Frage wahrscheinlich je nach der jeweiligen Wettspielordnung Auslegungssache. "Die Reihenfolge der Spiele gemäß Spielsystem ist bindend und muss eingehalten werden," (WSO Bestimmung für Mannschaftswettbewerbe 2.2) würde also Mannschaft C Recht geben. "Um den flüssigen Ablauf der Spiele zu garantieren, ist an einem frei werdenden Tisch sofort das nächste Spiel anzusetzen, ohne jedoch die vorgeschriebene Reihenfolge des Spielsystems zu ändern, es sei denn, beide Mannschaftsführer hätten sich auf das Vorziehen von Spielen geeinigt. Die Wertung solcher vorgezogener Spiele ist jedoch so lange auszusetzen, bis die in der Reihenfolge vorangehenden Spiele beendet sind. Spiele im Paarkreuz-, Werner-Scheffler- und Bundes-System werden an zwei Tischen durchgeführt." (WSO BfMW 2.2.1) Das würde wiederum bedeuten, dass sich die Mannschaftsführer von Mannschaft A und Mannschaft B darauf geeinigt haben könnten, alle Spiele, bis auf die des fehlenden Spielers vorzuziehen. Gewertet werden sie aber natürlich erst, wenn alle Spiele in der richtigen Reihenfolge durchgeführt worden sind. Nach Punkt 3 der Wettspielordnung (Einzelaufstellung), "gilt ein Spieler als Ausgefallen, wenn er bis Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat." Das hieße, dass die Verantwortlichen dieses Falles, alle Spiele des zu spät gekommenen Spielers bis zu dessen Eintreffen als Niederlage werten könnten. Mach dich doch mal in der für euch geltenden Wettspielordnung kundig (meine Passagen waren aus der des WTTV). Desweiteren gibt es sicher genug wissende TT-News Poster, die in solchen Regelfragen mehr Ahnung haben und dir die passende Regelung sagen können. Gruß, der Noob P.S.: Protest von Dritten ... Heißt das, dass wenn sich zwei Parteien auf ein Vergehen einigen, dass es dann kein Vergehen ist, weil es von niemanden beanstandet wird? Ach ja: "Vorsätzliche Falscheintragungen auf Spielberichten (z. B. Eintragungen nicht anwe-sender Spieler, Vortäuschen eines Spiels bei nicht angetretener Mannschaft, Eintragung von nicht erspielten Satzergebnissen etc.) sind Verstöße, die eine strenge Bestrafung nach sich ziehen (siehe G 8.5 und A 17.1)"
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"Ich bin Jacks Medulla Oblongata. Ich regele Jacks Blutdruck, Herzfrequenz und Atmung." Geändert von TT-Noob (12.01.2007 um 07:06 Uhr) Grund: Ergänzung angeführt |
#3
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AW: Protest durch Dritte möglich?
Zitat:
2. Liegt überhaupt ein Protestgrund für irgendwen vor? Denn wenn die WO wie im WTTV ausdrücklich erlaubt das sich beide Parteien auf ein vorziehen bzw nachholen von anderen Spielen einigen dürfen ist ja alles ok gewesen...Der Spieler ist ja auch erschienen vor Beendigung des ganzen Spiels hat also auch mitgewirkt usw 3. Dazu kommt das es auch heißt das man Protest unverzüglich einlegen muß. Also sofort wenn man von dem "Vergehen" erfährt. Beispiel: Nicht zugelassener Belag dann muß man vor dem Spiel wo man den sieht Protest einlegen, nicht danach wenn man verloren hat...Da ist der nächste KNackpunkt. Partei C hätte das sofort auf dem Spielbericht eintragen müssen. Allerdings ist ja nicht vorgesehen das C da irgendwas einträgt. Nen sofortiger Anruf bei SL ist ja auch nicht erfolgt....denke also es ist schonmal generell schwierig da entsprechend rechtzeitig Protest einzulegen. 4. ES gibt eben auch Vergehen die geandet werden müsse bzw geahndet werden können. Beispiel: Verbotener Belag: Wenn da der Gegner oder der SR nichts sagt dann findet das Spiel statt und zählt. Da kann dann auch der SL oder kein Dritter was dran machen. Also ein vergehen das man im nachhinein nicht mehr ahnden kann im Gegensatz zu 5. Vergehen die der SL hinterher ahnden muß. Beispiel: Doppel falsch aufgestellt: Hier muß der Staffelleiter nachträglich das Spiel anders werten. Sollte er dies aus irgendeinem Grunde nicht tun (Übersehen...) dann kann natürlich auch ein dritter C ihn darauf aufmerksam machen bzw gegen die Wertung Protest einlegen Also generell denke ich das der Passus des vorziehens wohl auch in eurer WOsteht und dann kann dagegen in diesem Fall auch kein dritter protestieren
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#4
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AW: Protest durch Dritte möglich?
Zitat:
Ob ich aber gegen eine SL-Entscheidung, die mich nicht selbst betrifft, einen offiziellen Protest einlegen darf, wage ich zu bezweifeln. Sinnvoll wäre diese Möglichkeit sicherlich, aber ich denke eher, dass dies nicht vorgesehen ist - habe aber jetzt noch nicht die Regelwerke daraufhin untersucht. Im Fußball ist es sogar so, dass eine Mannschaft nur Protest gegen die Wertung einlegen kann, wenn sie nicht gewonnen hat. Hätte sie nun z.B. im Hiblick auf das Torverhältnis ein 2:0 gebraucht, aber nur 1:0 gewonnen, so ist ihr formal der Protestweg verbaut. Wenn es also einen Regelverstoß und berechtigte Hoffnung zur Neuansetzung gäbe, wäre ein Eigentor in der letzten Minute das Mittel der Wahl ... so verrückt können die Regeln manchmal sein. |
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