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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 12.07.2013, 09:24
User 17544 User 17544 ist offline
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Regelwidrige Schlägermanipulationen...

....gehören offensichtlich - wie man diesem Beitrag von einem der es wissen muss - zum in Kauf genommenen TT-Alltag

Gegen das Selektieren von Belägen um die produktionsbedingten Schwankungen zu umgehen, ist sicher nichts einzuwenden. Beim sogenannten Werkstuning hört der Spaß allerdings auf. Das ist ohne "Wenn und Aber" laut ITTR unzulässig.

ITTR B 4.2.2
Das Belagmaterial muss so verwendet wer
den, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h.
ohne irgendeine physikalische, chemische oder
andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften,
Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche
usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze
verwendet werden.

Wie unschwer für jedermann zu erkennen ist, macht die für alle gültige Regel gar keinen Unterschied ob ein Belag schon im Werk manipuliert wird, oder erst durch den Spieler selbst. Zugelassen wurde nur der Belag, der zur Zulassung eingereicht wurde. Jegliche Veränderung ist unzulässig.

Da berichtet wird, dass tunen durch die Spieler bzw durch deren "Schlägerbeauftragte" ebenfalls zum Alltag gehört und davon ausgegangen werden muss, dass hohe Funktionäre der ITTF bzw des DTTB davon Kenntnis haben, kann man nun nach dem Statement von ML sicher sein, dass Tischtennis ganz sicher nicht zu den fairsten Sportarten der Welt gehört, wie es von hohen Funktionären über die Medien immer gern verbreitet wird.

Die ITTR B 4.2.2 gilt offiziell für alle und lässt auch an Eindeutigkeit nicht vermissen. "Gelebt" wird sie allerdings so, dass alles was durch eine offizielle Schlägerkontrolle mit den eingesetzten Messgeräten nicht zu einer Beanstandung führt nicht nur billigend sondern auch wissentlich in Kauf genommen wird. Ein Interesse daran, dass die Regel B 4.2.2 eingehalten wird gibt es faktisch nicht. Offensichtlich geht es bei den Schlägerkontrollen nur darum, der Offentlichkeit weiß zu machen, dass TT ein fairer Sport ist. Falls auf hochrangigen Turnieren wie bei den German Open in Dortmund 2011 geschehen mit den eingesetzten Messgeräten mal zu viele Spieler eines unzulässigen Schlägers überführt werden - ab und an muss mal einer "erwischt" werden, sonst wird es ganz unglaubwürdig - werden kurzer Hand die Messdaten in Frage gestellt und dann die Messgeräte für fehlerhaft erklärt.

Ein für mich erbärmlicher und nicht hinzunehmender Zustand

Den Spaß am TT-Sport wird mir das ganz sicher nicht nehmen. Allerdings tendiert mein Interesse daran hochklassige Spiele weiter zu besuchen gegen Null. Sollen von mir aus alle werkstunen lassen oder selbst tunen und meinen die Regeln gelten nur für andere - nur in Zukunft ohne mich als Zuschauer. In den "Holzklassen" in denen ich zum Einsatz komme, geht es da trotz mach grenzwertigem Aufschlag um einiges fairer zu
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  #2  
Alt 12.07.2013, 12:05
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Reg dich nicht auf. Andere Sportarten sind auch nicht besser. Im Fußball z.B. gibt es faktisch keine Dopingkontrollen. Denn Blutuntersuchungen sind nicht erlaubt. Und über Urinproben erwischt man gelegentlich mal einen unbedarften Amateur. Das reicht, um der Öffentlichkeit das Bild einer sauberen Sportart vorzugaukeln.
Sport ist heutzutage Geschäft und Unterhaltung. Was möglich ist wird daher auch gemacht.
Solange die Gesundheit nicht gefährdet wird, sollte man im TT zulassen, was man nicht verhindern kann/will. Viel kürzer können die Ballwechsel ohnehin nicht werden. Es ist besser die Regeln sehr weit zu fassen, dann aber Verstöße knallhart zu sanktionieren.
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #3  
Alt 12.07.2013, 12:34
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Rudi Endres Beitrag anzeigen
Solange die Gesundheit nicht gefährdet wird, sollte man im TT zulassen, was man nicht verhindern kann/will.
Dann müsste die ITTF ja 'ne Liste mit nicht die Gesundheit gefährdenden Tunern und Boostern rausgeben, die benutzt werden dürfen. Die schaffen es ja noch nicht mal die Hersteller von Belägen zum Verzicht auf VOC zu verpflichten und auch nicht eine Liste für zulässige Kleber herauszugeben. Da liegt es schlicht in der Verantwortung der Spieler...

Wenn tunen und boosten freigegeben würde, würde die breite Masse auch keine Beläge mehr für 57 Euro das Stück kaufen...

Geändert von User 17544 (12.07.2013 um 13:20 Uhr)
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  #4  
Alt 14.07.2013, 21:42
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Hillegosser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
....gehören offensichtlich - wie man diesem Beitrag von einem der es wissen muss - zum in Kauf genommenen TT-Alltag Beim sogenannten Werkstuning hört der Spaß allerdings auf. Das ist ohne "Wenn und Aber" laut ITTR unzulässig.

ITTR B 4.2.2
Das Belagmaterial muss so verwendet wer
den, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h.
ohne irgendeine physikalische, chemische oder
andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften,
Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche
usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze
verwendet werden.

Wie unschwer für jedermann zu erkennen ist, macht die für alle gültige Regel gar keinen Unterschied ob ein Belag schon im Werk manipuliert wird, oder erst durch den Spieler selbst.
Dir ist aber schon bewusst, dass nur das Obergummi von der ITTF geprüft wird.
Was mit dem Schwamm passiert und wie dieser dann mit dem Obergummi verklebt wird (nimmt man die Regel wirklich ernst kann er nur per Magie an das Obergummi getackert werden) steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.

Werkstuning liegt damit allenfalls in einer nicht behandelten Grauzone und damit hat man effektiv eine Zweiklassengesellschaft erschaffen.

Dem entsprechend wäre ich auch dafür Tuning einfach zu legalisieren.
Der Gesundheitsaspekt war vorher schon zumindest teilweise vorgeschoben.
Was da in einigen neu gekauften Belägen ist, erscheint mir nicht mindergefährlich als entsprechende Dämpfe von VOC haltigen Klebern.
Und bei letzten hoffe ich immer noch, dass auch alle daran denken bei dem Gefahrenschild: "Frisch gestrichen!" duck and cover zu spielen.
__________________
In vino veritas

Geändert von Hillegosser (14.07.2013 um 21:45 Uhr)
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  #5  
Alt 15.07.2013, 01:07
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Dir ist aber schon bewusst, dass nur das Obergummi von der ITTF geprüft wird.
Ach sooooooooooooooooooooo......


"Racket Coverings Technical Leaflet T4
2.2
Normal procedure
1. The supplier should submit the following:
one top sheet sample of each colour with no sponge,
one complete racket covering – any colour -
with the thickest sponge to be marketed;
packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10)"




Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Was mit dem Schwamm passiert und wie dieser dann mit dem Obergummi verklebt wird (nimmt man die Regel wirklich ernst kann er nur per Magie an das Obergummi getackert werden) steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.
Aha...

Ich tippe mal drauf, dass dir die aktuelle Version der T4 nicht so wirklich geläufig ist

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Werkstuning liegt damit allenfalls in einer nicht behandelten Grauzone und damit hat man effektiv eine Zweiklassengesellschaft erschaffen.
Lies dir doch bitte einfach mal die ITTR B 4.2.2 durch. Werkstuning wird ganz sicher durch diese Regel für unzulässig erklärt.

Das dem nicht nachgegangen wird ist für mich ein Skandal, der ganz sicher durch die Presse gehen würde wenn TT von Interesse wäre. Wer weiß, vielleicht jetzt im Sommerloch interessiert es dann doch mal eine namenhafte Zeitung


Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Dem entsprechend wäre ich auch dafür Tuning einfach zu legalisieren.
Der Gesundheitsaspekt war vorher schon zumindest teilweise vorgeschoben.
Und welche tuner und booster willste da zulassen
Nur die mit dem blauen Umweltengel wahrscheinlich
Um die gesundheitlich bedenklichen Mittelchen we etwa Lampenöl erkennen zu können, kriegen die Schiedsrichter dann wieder ein neues Spielzeug

Ich fürchte dass das mit der Legalisierung von tunern und boostern nicht so einfach geht. Da müsste erst mal ITTR B 4.2.2 und auch nioch die eine oder andere ITTR kastriert werden
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  #6  
Alt 15.07.2013, 11:40
Ghosttalker Ghosttalker ist offline
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Ghosttalker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Ach sooooooooooooooooooooo......


"Racket Coverings Technical Leaflet T4
2.2
Normal procedure
1. The supplier should submit the following:
one top sheet sample of each colour with no sponge,
one complete racket covering – any colour -
with the thickest sponge to be marketed;
packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10)"






Aha...

Ich tippe mal drauf, dass dir die aktuelle Version der T4 nicht so wirklich geläufig ist
:
Ich tippe nicht, sondern weiß das die Version mit dem "thickest sponge" nur dazu dient um herauszufinden wie dick der Belag insgesamt mit dem dickesten Schwamm ist - mehr sagt diese "Regel" nicht aus. Beläge durfen mit Schwamm nämlich nur eine gewisse Maximaldicke besitzen - und dies soll dadurch ausgenommen werden. Und Factory tuned und VOC - naja....
__________________
Apollo II 2,1 37° |NSD (neu)| Desperado ox
http://www.facebook.com/SGETischtennis
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  #7  
Alt 15.07.2013, 13:19
User 17544 User 17544 ist offline
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User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Ghosttalker Beitrag anzeigen
Ich tippe nicht, sondern weiß das die Version mit dem "thickest sponge" nur dazu dient um herauszufinden wie dick der Belag insgesamt mit dem dickesten Schwamm ist - mehr sagt diese "Regel" nicht aus.
und deshalb sollte dir diese von Herstellern verlangte Vorgabe, die dazu dient eine ITTF-Zulassung zu erlangen, sagen, dass diese Behauptung:

Zitat:
Dir ist aber schon bewusst, dass nur das Obergummi von der ITTF geprüft wird.
nicht (mehr?) richtig sein kann

Ferner könnte man, wenn dein Wissen zutrifft, davon ausgehen, dass nur die eingereichte Kombination von Obergummi und Schwamm eine Zulassung als Komplettbelag erhält und nicht nur das Obergummi, das mit einem beliebigen anderem Schwamm beklebt werden darf

Zitat:
Zitat von Ghosttalker Beitrag anzeigen
Beläge durfen mit Schwamm nämlich nur eine gewisse Maximaldicke besitzen - und dies soll dadurch ausgenommen werden.
Wofür letztendlich allerdings der Spieler verantwortlich ist. Wer maximal dicke Beläge spielt und dabei mit produktionsbedingten Schwackungen an einen unzuläßig dicken Belag gerät, der kann sich nun mal nicht damit herausreden, dass er ja einen von der ITTF zugelassenen Belag gekauft hat.

Zitat:
Zitat von Ghosttalker Beitrag anzeigen
Und Factory tuned und VOC - naja....
Das sogenannte factory tuning wird durch die ITTR B 4.2.2 genau wie jede andere Art von tuning untersagt. Da gibt es auch nichts dran zu deuteln.

VOC ist da eine ganz andere Baustelle. Für die Einhaltung der Grenzwerte ist allerdings ebenso letztendlich der Spieler verantwortlich. Das bei der industriellen Produktion ber Sandwichbeläge beim Verkleben des Obergummi mit dem Schwamm VOC-haltige Kleber benutzt werden ist bekannt. Deshalb wird ja auch empfohlen, dass neue Beläge, die nur noch mit VOC-freien Klebern auf das Holz geklebt werden dürfen, vor der Benutzung erst mal zwei Tage auslüften sollten und zusätzlich - um sicher zu gehen - die stets bei Schlägerkontrollen angebotenen freiwilligen Kontrollen nutzen sollte.

Tunen und boostern sind unerlaubte und unfaire Mittel um sich einen Vorteil zu verschaffen. Deshalb sind sie regelwiderig.

Schau dir an was momentan wieder in der Leichtathletikszene abgeht.

Beim Kampf um die 100stel Sekunden wird zu Doping gegriffen. Wer erwischt und überführt wird, wird gesperrt. Tunen und boostern ist genau so verboten wie doping und dient dem gleichen Zweck. Sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Der gesundheitsgefährdende Aspekt, der beim doping nicht selten zum Nachteil der Sportler noch dazu kommt, ist ganz sicher unschön, aber nicht der Kern des Dopingverbots. Da geht es um Fairness und zu wahrende Chancengleichheit im Sport. Tunen oder boostern verstößt gegen dieses Prinzip genau so wie dopen. TT-Spieler haben lediglich den Vorteil, dass sie damit nicht ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

So lange z.B. die ITTR B 4.2.2 bestand hat muss sie auch aus genau diesen Gründen - Fairness und Chancengleichheit - von allen eingehalten werden und um das zu gewährleisten sind entsprechende Kontrollen unabdingbar. Letztendlich geht es auch im Spitzen-TT um die berühmten 10tel, 100stel oder gar nur 1000stel, die über Sieg oder Niederlage entscheiden.

Klar hat ML recht, wenn er sagt, dass es für jedermann logisch sein sollte, dass Spitzenspieler das beste Material brauchen und natürlich auch kriegen sollen! Solage es sich auf das selektieren nach Gewicht von zugelassenen Serienbelägen und darauf immer möglichst frische zugelassene Serienbeläge beschränkt, ist das völlig in Ordnung. Sobald Werkstuning, Eigentuning und Boostern dazukommt ist es nichts anderes als Doping. Dieses ganze Grauzonengeschwätz beim sogenannten Werkstuning ist was für Winkeladvokaten.

Wenn es Bemühungen geben würde tunen und boostern nachzuweisen und den Regeln entsprechend zu behandeln, würde dieses Geschwätz ganz schnell aufhören. Da würde ganz schnell deutlich, dass das sogenannte Werkstunen keine Grauzone laut ITTR B 4.2.2 ist, sondern schlicht weg unzulässig.

Zum Glück (oder doch leider?) interessiert sich die Öffentlichkeit nicht so für den Tischtennissport wie für die Leichtathletik oder den Radsport. Vielleicht interessiert sich ja mal das IOC für das Thema und kommt auf die Idee eigene, aufwendigere Schlägertest bei olympischen Spielen durchzuführen? Der TT-Sport hat sicher ein ganz großes Interesse daran olympische Sportart zu bleiben und würde sich dann mal vielleicht für die Bescheißereien in seinem Sport doch mal ein wenig mehr interesssieren. Das eingesetzte mini-rae ist offensichtlich, was tunen und boosten betrifft, untauglich und dem zur Folge Augenwischerei. Damit erwischte nur ein paar "arme Schweine" die sich keine Experten" auf dem Gebiet leisten können.

Geändert von User 17544 (15.07.2013 um 13:57 Uhr)
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  #8  
Alt 16.07.2013, 09:45
Bernardus Bernardus ist offline
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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Der Vergleich mit Doping ist völlig Banane.

Wenn sich die Radprofis irgendeine Schmiere in die Reifen massieren, damit diese schneller werden, dann wäre das der Öffentlichkeit scheißegal.
Aber das wäre ein FAIRER Vergleich.

Die Probleme mit dem Tuningverbot sind hausgemacht.
Und das völlig ohne NOT.
Die Zulassung von unschädlichen Tunern wäre DIE CHANCE gewesen.

Und das Perverse an der Situation ist, daß sich diese Regel noch weiter an ihrem Fortbestand erfreuen darf.
Und der Hauptgrund dafür ist, daß es genügend Leute gibt, die mit erhobenem Zeigefinger auf deren Einhaltung pochen.
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  #9  
Alt 16.07.2013, 10:07
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Bernardus Beitrag anzeigen
Der Vergleich mit Doping ist völlig Banane.

Wenn sich die Radprofis irgendeine Schmiere in die Reifen massieren, damit diese schneller werden, dann wäre das der Öffentlichkeit scheißegal.
Aber das wäre ein FAIRER Vergleich.
Wie kann an den Haaren herbeigezogener Unsinn zu einem fairen Vergleich führen

Es geht schlicht und ergreifend um den Vergleich in Sachen Chancengleichheit, die sowohl beim Doping als auch beim Belagsdoping mit Füßen getreten wird.

Zitat:
Zitat von Bernardus Beitrag anzeigen
Die Probleme mit dem Tuningverbot sind hausgemacht.
Und das völlig ohne NOT.
Die Zulassung von unschädlichen Tunern wäre DIE CHANCE gewesen.
Scheint auf den ersten Blick einleuchtend zu sein.

Leider ist dem nicht so. Wenn du "unschädliche" Tuner zulässt, hast du das Problem, dass du auch kontrollieren musst ob auch tatsächlich nur die zugelassenen "unschädlichen" Tuner benutzt wurden.

...und schon biste auch wieder bei dem Vergleich mit dem Doping. Da gibt es ja auch diverse zugelassene Mittelchen, die nicht verboten sind....

Zitat:
Zitat von Bernardus Beitrag anzeigen
Und das Perverse an der Situation ist, daß sich diese Regel noch weiter an ihrem Fortbestand erfreuen darf.
Und der Hauptgrund dafür ist, daß es genügend Leute gibt, die mit erhobenem Zeigefinger auf deren Einhaltung pochen.
Lustig, dass man zumindest schräg dafür angeschaut wird, wenn man der Meinung ist, dass sich jeder an geltende Regeln zu halten hat

...kommt mir irgendwie aus der Politik bekannt vor. Da gab und gibt es immer noch Zeiten, in denen man schräg dafür angeschaut wurde, wenn man auf das GG hingewiesen hat/ hinweist
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  #10  
Alt 16.07.2013, 10:22
Bernardus Bernardus ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Wie kann an den Haaren herbeigezogener Unsinn zu einem fairen Vergleich führen
Wenn du das nicht verstehst, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
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