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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 25.05.2026, 15:07
NI-1A NI-1A ist offline
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Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Strickt nach den Regeln ist ein Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten, trotz der Empfehlung aus dem Hause ITTF, ihn als legal zu betrachten ("Frequently Asked Questions – Case Studies"), die sich leider in Deutschland verbreitet hat.

Bei dieser Interpretation wird die Sache auf den Kopf gestellt und der Geist der Regeln missachtet. Man stellt sich leider die Frage nicht, warum der Regelgeber einerseits das Spielen mit nacktem Holz-Schlägerblatt verbieten, und dasselbe mit dem Holzgriff (und eigentlich mit einem beliebigen Material) gleichzeitig erlauben soll. Wobei der Griff, nebenbei bemerkt, wie auch das Schlägerblatt, ganz legal belibige Form und Größe haben darf (Punkt 4.1)...

Stattdessen wird der Punkt 5.7 (die deutsche Fassung) aus dem Abschnitt "5. Definitionen" in Zentrum gestellt und gründlich missverstanden, als wäre dort das Schlagen mit dem gesamten Schläger erlaubt:

"5. Definitionen … 5.7 Ein Spieler schlägt den Ball, wenn er ihn im Spiel entweder mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlaghand unterhalb des Handgelenks berührt."

In diesem Punkt lediglich festgelegt bzw. abgegrenzt, womit es im Sinne des Tischtennis-Sports überhaupt gespielt werden darf, nämlich nicht mit der freien Hand, nicht mit dem Kopf, nicht mit dem Fuß usw.

"Schläger" ist hier im Sinne des Abschnitts "4. Der Schläger" zu verstehen, wo in zahlreichen Punkten geregelt wird, womit genau "geschlagen" werden darf, nämlich mit dem Schlägerblatt, das mehreren Einschränkungen unterliegt.

Der Griff wird dort lediglich als eine Vorrichtung zum Halten des Schlägers verstanden (deshalb gibt es für ihn keine speziellen Einschränkungen wie für das Schägerblatt): "4.4 Das Schlägerblatt ... Daran kann Material angebracht sein, das sich als Schlägergriff eignet." Mehr gibt es zum Griff im gesamten Regelwerk nicht.

Und den Ball schlagen darf man allerdings nur mit dem Schlägerblatt, das geht aus dem Punkten 4.3 und 4.4 hervor:

"Eine Seite des Schlägerblatts, mit der der Ball geschlagen wird, ist entweder mit einfachem Noppengummi…", "Das Schlägerblatt, jede Schicht innerhalb des Schlägerblatts und jede Schicht des Belagmaterials oder Klebstoffs auf einer zum Schlagen des Balls genutzten Seite ist durchgehend…"

(Fortsetzung folgt)
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  #2  
Alt 25.05.2026, 15:13
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Auch der Punkt 4.1 impliziert, das nur mit dem Schlägerblatt geschlagen werden darf: "4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig, das Schlägerblatt jedoch ist eben und unbiegsam."

Dazu kommt noch, dass ein Teil des Schlägerblattes, das zum Halten des Schlägers verwendet wird "darf unbedeckt bleiben oder mit beliebigem Material bedeckt sein" (Punkt 4.5). Weil eben dieses Teil nicht zum Schlagen gedacht ist, sondern ist nur ein Bereich, wo die Finger liegen. Anderenfalls könnte ein Penholder eine Hälfte des Schlägerblattes nackt belassen, und im richtigen Moment die Finger zum Griff bewegen und mit dem nackten Holz oder was auch immer den Ball schlagen, völlig regelkonform nach der Logik der ITTF-Empfehlung.

Kurz zusammengefasst, im Punkt 5.7 wird zwar der Schläger erwähnt, aber dort geht es um den im Abschnitt "4. Der Schläger" beschriebenen Schläger, mit dort festgelegten Einschränkungen.

Im Abschnitt "4. Der Schläger" ist festgelegt, dass der Ball mit dem Schlägerblatt geschlagen wird, und der Griff und gegebenfalls das unbedeckte Teil des Schlägeblattes lediglich zum Halten des Schlägers da sind. Der Griff-Aufschlag verstößt deshalb gegen 4.3 und 4.4 und ist illegal, Punkt für den Gegner nach "10 Punkt 10.1 Sofern der Ballwechsel nicht als Let gewertet wird, erzielt ein Spieler einen Punkt ...10.1.8 wenn der Gegner den Ball mit einer Seite des Schlägerblatts schlägt, die nicht den Bestimmungen gemäß 4.3, 4.4 und 4.5 entspricht."

P.S. Wer in meinem Text grammatikalische Fehler findet, darf sie gerne behalten, ich kann noch mehr nachliefern 😊
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  #3  
Alt 26.05.2026, 07:54
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Zitat:
Zitat von NI-1A Beitrag anzeigen
Und den Ball schlagen darf man allerdings nur mit dem Schlägerblatt, das geht aus dem Punkten 4.3 und 4.4 hervor:

"Eine Seite des Schlägerblatts, mit der der Ball geschlagen wird, ist entweder mit einfachem Noppengummi…", "Das Schlägerblatt, jede Schicht innerhalb des Schlägerblatts und jede Schicht des Belagmaterials oder Klebstoffs auf einer zum Schlagen des Balls genutzten Seite ist durchgehend…"

(Fortsetzung folgt)
Man darf den Ball auch mit der Schlaghand unterhalb des Handgelenks schlagen, ohne dass definiert ist, wie die Schlaghand unterhalb des Handgelenks beschaffen sein muss. Kantentreffer sind legal, obwohl nirgends steht, wie eine Schlägerkante beschaffen sein muss. Eine Schlägerkante ist auch "nacktes Holz" oder Kantenband.

Die Tatsache, dass es Regeln für das Schlägerblatt gibt, schließt nicht aus, dass man auch mit anderen Teilen des Schlägers schlagen darf.
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  #4  
Alt 26.05.2026, 18:59
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Zitat:
Zitat von Christian Henrich Beitrag anzeigen
Man darf den Ball auch mit der Schlaghand unterhalb des Handgelenks schlagen, ohne dass definiert ist, wie die Schlaghand unterhalb des Handgelenks beschaffen sein muss.
In der Tat! Also, wer 6 Finger hat, darf sie alle beim Schlagen benutzen.

Zitat:
Zitat von Christian Henrich Beitrag anzeigen
Kantentreffer sind legal, obwohl nirgends steht, wie eine Schlägerkante beschaffen sein muss. Eine Schlägerkante ist auch "nacktes Holz" oder Kantenband
Kantentreffer werden aus rein praktischen Gründen durchgelassen, da es in einer Match-Situation unmöglich ist zu beurteilen, ob da auch das nackte Holz oder das Kantenband erwischt wurde. Dasselbe gilt für den typischen Fingerbereich.

Zitat:
Zitat von Christian Henrich Beitrag anzeigen
Die Tatsache, dass es Regeln für das Schlägerblatt gibt, schließt nicht aus, dass man auch mit anderen Teilen des Schlägers schlagen darf.
Aus dem Abschnitt "4. Der Schläger" geht hervor, dass nur mit dem Schlägerblatt geschlagen werden darf, mit entsprechenden Einschränkungen. Argumentation sieh oben.
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  #5  
Alt 26.05.2026, 21:15
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Zitat:
Zitat von NI-1A Beitrag anzeigen

Aus dem Abschnitt "4. Der Schläger" geht hervor, dass nur mit dem Schlägerblatt geschlagen werden darf, mit entsprechenden Einschränkungen. Argumentation sieh oben.
In dem Abschnitt steht, wie ein Schlägerblatt beschaffen sein muss, damit es zum Schlagen benutzt werden darf. Nicht, dass man ausschließlich mit dem Schlägerblatt oder dem Belag schlagen darf.

Womit man schlagen darf, steht in 5.7. Mit dem Schläger. Und der Schlaghand unterhalb des Handgelenks. Nicht nur mit dem Schlägerblatt, sondern mit dem Schläger. Zum Schläger gehört die Kante-und nach Auslegung der ITTF eben beim Aufschlag auch der Griff. Das kommt so selten vor, dass ich mich frage, was denn eigentlich dein Punkt ist.
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  #6  
Alt 26.05.2026, 23:44
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Zitat:
Zitat von Christian Henrich Beitrag anzeigen
nach Auslegung der ITTF
Das ist eine Empfehlung, mehr nicht: "Therefore, ITTF URC presents recommendations,..."

Zitat:
Zitat von Christian Henrich Beitrag anzeigen
Nicht, dass man ausschließlich mit dem Schlägerblatt oder dem Belag schlagen darf.
Doch. Es ist zwar nicht wie ein Befehl oder ein Gebot formuliert, aber es geht aus dem Abschnitt "4. Der Schläger" hervor.

Oder so: anderenfalls würde die Belagpflicht keinen Sinn machen. Baust dir einfach einen großen Griff, nackt oder mit verbotenen Noppen bedeckt, und los geht's! Die Fantasie hier würde keine Grenzen kennen. Macht aber keiner, weil die Regeln hier klar genug sind. Teste es mal beim nächsten Punkspiel mit Berufung auf 5.7.


Geändert von NI-1A (26.05.2026 um 23:50 Uhr)
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  #7  
Alt 27.05.2026, 06:52
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Ich habe nochmal mit KI gesucht und keine Regel zum Griff gefunden. Aber in den Regularien zur Schlägerkontrolle würde der von dir oben „erstellte“ wohl durchfallen, da er dem Spieler einen unfairen Vorteil verschaffen würde (weil eben Treffer mit dem Griff zählen würden meine ich):

„The main objective of the racket covering check is to detect irregularities which may give the player an unfair advantage.”

Genau sagen kann ich es aber nicht, kommt wahrscheinlich bei den Profis auch nicht so oft vor.
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  #8  
Alt 27.05.2026, 08:10
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Wenn dann noch einer mit dem Sanwei Pistolengriff und den speziellen zugelassenen Belägen Q1 und Q2 um die Ecke kommt.
Angehängte Grafiken
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Geändert von Cohan (27.05.2026 um 08:13 Uhr)
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  #9  
Alt 27.05.2026, 11:43
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

Die Belagkennung muss sichtbar sein. So wie im Bild ist das nicht zugelassen, egal ob der Belag prinzipiell zulässig ist oder nicht.
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  #10  
Alt 27.05.2026, 12:57
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten

oder so: Bei 48 bis 52sec sieht man die (damals) speziell für Pistolgrip zugelassenen Beläge.
Zitat:
Zitat von Tajny1989 Beitrag anzeigen
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Geändert von Cohan (27.05.2026 um 12:59 Uhr)
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