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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #71  
Alt 08.11.2024, 09:41
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Zitat:
Zitat von Chris21272 Beitrag anzeigen
Schön, dass es sich für dich wenigstens noch so entwickelt hat, dass dein Austritt etwas bewirkt hat. Es ist immer ganz wichtig, so zu Handeln, dass man mit sich selbst im Reinen ist.
Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, hat er hat doch eigentlich was anderes geschrieben.

Es war kein Austritt aus dem Verein sondern ein Rücktritt aus dem Vereinsvorstand. Dieser Rücktritt basierte darauf, dass er den Vereinsausschluss mit der Begründung *für ungeimpfte Mitglieder* nicht mittragen wollte.

Dass der Rücktritt etwas "bewirkt" hätte, kann ich auch nicht aus dem Beitrag rauslesen. Lediglich, dass man schlussendlich seiner Empfehlung gefolgt ist. Aber eine Kausalität hat er zumindest nicht zum Ausdruck gebracht.
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  #72  
Alt 08.11.2024, 11:26
Chris21272 Chris21272 ist offline
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Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)Chris21272 genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Sorry, Rücktritt meinte ich auch. Und ich habe es so verstanden, dass wenigstens letztendlich seiner Empfehlung gefolgt wurde*. Ist vielleicht ein kleiner Trost, denn der Schritt (Rücktritt) stand für den TE ja wohl schon fest.
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  #73  
Alt 08.11.2024, 17:46
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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HansWurst123 hat es sich auf deutsch gesagt restlos verschissen... (Renommeepunkte mindestens -750)HansWurst123 hat es sich auf deutsch gesagt restlos verschissen... (Renommeepunkte mindestens -750)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Wenn man sich einmal anschaut wie vor Arbeitsgerichten argumentiert wurde, kann man anhand der Argumente auch ableiten, dass eine Nicht-Impfung keine Pflichtverletzung eines Vereinsmitglieds gegenüber einem Sportverein darstellt. Vorallem da über die Testung die gesetztlichen Corona-Auflagen dennoch eingehalten worden wären.
............
Arbeitgeber durften auch damals trotz einer, vom 16. März bis 31. Dezember 2022 erlassenen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nicht geimpfte Arbeitnehmer nicht einfach entlassen, sondern mussten diese an das zuständige Gesundheitsamt melden. Dieses konnte daraufhin ein Beschäftigungsverbot verhängen, mussten dies allerdings nicht. Erst nach diesem Beschäftigungsverbot konnte ein nicht geimpfter Arbeitnehmer gekündigt werden.

https://sozialministerium.baden-wuer...ne-impfpflicht

Man sieht also wie hoch die gesetztlichen Hürden waren. Analog dazu einfach jemanden wegen seines Impfstatus rausschmeißen, wäre in einem Sportverein sicherlich nicht möglich gewesen.

Genauso zum Thema Abmahnung bei Verweigerung einer Impfung, aus einem Urteil vom BAG:

"Allerdings muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen, urteilte der fünfte Senat, genau wie schon die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2023, Az. 11 Sa 51/22). Denn eine solche solle "den Arbeitnehmer grundsätzlich auf eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten aufmerksam machen, ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auffordern und ihm mögliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung aufzeigen", so das BAG. Die Verweigerung einer Impfung sei keine solche Pflichtverletzung, sondern sei vom Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gedeckt. Arbeitgebende hätten dies als höchstpersönliche Entscheidung der Arbeitnehmenden zu respektieren."

https://www.lto.de/recht/hintergruen...g-rechtswidrig

Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 17:59 Uhr)
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  #74  
Alt 08.11.2024, 18:17
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zool zool ist offline
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Dass der Wortlaut "ungeimpfte Mitglieder" unpassend war ist ja schon geklärt. Die ganzen Aktionen die der Kollege gebracht hat sind allerdings unter aller Sau, so ein Verhalten hat in einem Sportverein nichts zu suchen.
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  #75  
Alt 08.11.2024, 18:20
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HansWurst123 hat es sich auf deutsch gesagt restlos verschissen... (Renommeepunkte mindestens -750)HansWurst123 hat es sich auf deutsch gesagt restlos verschissen... (Renommeepunkte mindestens -750)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Zitat:
Zitat von zool Beitrag anzeigen
Dass der Wortlaut "ungeimpfte Mitglieder" unpassend war ist ja schon geklärt. Die ganzen Aktionen die der Kollege gebracht hat sind allerdings unter aller Sau, so ein Verhalten hat in einem Sportverein nichts zu suchen.
Ja, nur muss man da eben differenzieren - was eben versäumt wurde.
Und mit dieser "Sippenhaft" stellt man sich doch auf genau die gleiche Stufe.

Wie gesagt, das Vereinsrecht hätte genügend andere Gründe für einen Ausschluss hergegeben. Da wäre mehr Souveränität und Fingerspitzengefühl von seitens der Vereinsführung notwendig gewesen, auf der einen Seite klare Grenzen zu setzen und nicht die emotionale Distanz völlig zu verlieren bzw. sich selbst unprofessionell zu verhalten.

Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 18:27 Uhr)
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  #76  
Alt 09.11.2024, 02:09
Kriegela Kriegela ist offline
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Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Kriegela ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Ich denke da bist du etwas zu hart im Urteil. An ne Unternehmensführung hätte ich auch den Anspruch aber nicht an zu meist Ehrenamtliche in den Vereinsvorständen die eigentlich nur das Wohlergehen ihrer Mitglieder und des Vereins im Sinn haben.

Noch dazu in solch einer dynamischen ungewohnten Situation ist es ja noch mal schwieriger richtig zu reagieren. Für mich schon absolut nachvollziehbar.
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  #77  
Alt 20.07.2026, 17:20
Franz_tt Franz_tt ist offline
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Franz_tt trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Franz_tt trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Ich habe zwischenzeitlich eine private Nachricht bekommen, in der mich ein anderer User gefragt hat, wie die Sache letztlich ausgegangen ist und was aus dem betroffenen Vereinsmitglied geworden ist.

Ich hoffe, es ist verständlich, dass ich dazu nichts mehr schreiben möchte. Zum einen gab es damals eine außergerichtliche Einigung, zum anderen möchte ich mich auch aus Respekt gegenüber den Beteiligten nicht mehr öffentlich zu einzelnen Personen oder zum weiteren Verlauf äußern. Eigentlich wollte ich den Fall mit meinem letzten Beitrag auch abschließen.

Ein paar Gedanken zu euren Antworten möchte ich aber trotzdem noch loswerden.

Ich glaube, viele haben inzwischen verstanden, worauf es mir damals eigentlich ankam. Mir ging es nie darum, das Verhalten des betroffenen Mitglieds zu verteidigen. Im Gegenteil. Aus meiner Sicht war irgendwann ein Vereinsausschluss unausweichlich geworden, weil es eben längst nicht mehr nur um Corona oder den Impfstatus ging, sondern um ein Verhalten, das den Verein erheblich belastet und viel Unruhe hineingebracht hat.

Mein Problem war ausschließlich die Formulierung "für ungeimpfte Mitglieder". Damit wurde aus meiner Sicht eine Eigenschaft in den Vordergrund gestellt, die für die eigentliche rechtliche Bewertung gar nicht entscheidend war. Entscheidend war das Verhalten. Genau deshalb fand ich den später gewählten Wortlaut wesentlich sauberer und letztlich auch juristisch überzeugender.

Insofern kann ich den Beiträgen von HansWurst123 und zool durchaus etwas abgewinnen, obwohl ihr den Schwerpunkt unterschiedlich gesetzt habt. Der Verein musste selbstverständlich auf die ständigen Verstöße gegen die damals geltenden Regeln reagieren. Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht ein Fehler gewesen, den Eindruck entstehen zu lassen, der Impfstatus als solcher sei der Ausschlussgrund gewesen.

Auch den Hinweis von Kriegela finde ich fair. Im Nachhinein analysiert man vieles sachlicher, als es in einer laufenden Krisensituation möglich ist. Die damaligen Vorsitzenden standen unter enormem Druck, mussten ständig neue Verordnungen umsetzen und nebenbei den normalen Vereinsbetrieb irgendwie aufrechterhalten. Dass dabei nicht jede Formulierung perfekt war, kann ich heute durchaus nachvollziehen. Trotzdem halte ich es weiterhin für wichtig, gerade in solchen Situationen sprachlich und juristisch sauber zu arbeiten.

Interessant fand ich außerdem die Beiträge zur allgemeinen Diskussionskultur. Rückblickend glaube ich tatsächlich, dass Corona bei vielen Menschen weniger Meinungsverschiedenheiten geschaffen als vielmehr bereits vorhandene Charakterzüge verstärkt hat. Manche wurden kompromissbereiter, andere deutlich kompromissloser. Das hat man nicht nur in der Politik oder den Medien gesehen, sondern genauso in Familien, Freundeskreisen und eben auch in Vereinen.

Was HansWurst123 zu den arbeitsrechtlichen Entscheidungen geschrieben hat, finde ich in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant. Auch dort wurde letztlich sehr deutlich zwischen einer persönlichen Impfentscheidung und einem konkreten pflichtwidrigen Verhalten unterschieden. Genau diese Differenzierung hätte ich mir damals auch im Vereinsverfahren von Anfang an gewünscht.

Rückblickend bin ich jedenfalls froh, dass wir die Angelegenheit irgendwann hinter uns lassen konnten und der Verein heute wieder seinem eigentlichen Zweck nachgehen kann. Im Nachhinein betrachtet war die ganze Geschichte eine Erfahrung, auf die ich persönlich gut hätte verzichten können.

Was ich allerdings mitnehme, ist die Erkenntnis, dass Vereine in Krisenzeiten oft viel stärker gefordert werden, als man von außen vermutet. Satzungen und rechtliche Grundlagen helfen zwar, am Ende entscheidet aber häufig der Umgangston und die Fähigkeit, zwischen Personen, Meinungen und tatsächlichem Fehlverhalten zu unterscheiden. Genau dort trennt sich aus meiner Sicht eine besonnene Vereinsführung von einer, die sich von der Dynamik einer Situation mitreißen lässt.

Ob andere Vereine in dieser Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder ganz andere Wege gefunden haben, mit solchen Konflikten umzugehen, dürfte wahrscheinlich genauso unterschiedlich gewesen sein wie die Vereine selbst.
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