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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Muss ein Belag bündig am Griff angesetzt sein?
Habe jetzt mal ein neues Holz probiert, welches ich noch bis zum Saisonende auch im Wettkampf testen möchte. Leider sind meine Beläge für dieses neue Holz etwas kurz, was bedeutet, dass am oberen Rand (obere Hälfte) des Holzes ca. 2mm nicht mit Belag bedeckt sind. Kann dies bei Wettkämpfen vom Schiedsricher bemängelt werden bzw. gibt es dazu eine Regelung.
P.S. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich das Holz behalte, will ich mir jetzt keine neuen Beläge kaufen, da die anderen erst 1,5 Monate alt sind. Geändert von TT-Fox (22.03.2005 um 12:27 Uhr) |
#2
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AW: zu kleiner Belag
die beläge sind schon draufgeklebt? ja, oder?
also 2mm könntest du auch mit neu-aufkleben rausholen, aber 2mm werden oft auch geduldet.
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Tolkien for ever!!! |
#3
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Die Frage für mich ist, ob es dazu eine Regel bzw. Bestimmung gibt. |
#4
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AW: zu kleiner Belag
Ist doch eher ein Nachteil für dich, da wird keiner was sagen.
Geändert von Aramis23 (23.03.2005 um 09:32 Uhr) |
#5
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AW: zu kleiner Belag
hiho,
wenn die Beläge in der Länge zu kurz sind, dann klebe sie doch etwas höher, im Fingerbereich muss kein Belag sein. Im Randbereich der Holzes übrigens auch nicht; wo der Rand aufhört und wo das normale Schlägerblatt anfängt ist aber vermutlich Auslegungssache. Der Belag darf zwar 2mm überstehen (größer sein) aber ob dies auch in die andere Richtung geht ... ??? Wenn es sich der Rand nicht verhindern läßt, dann male ihn rot oder schwar an. Gruß Kelsen
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Warum Beinarbeit? Man hat doch zwei Hände ... |
#6
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#7
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Aber nicht wenn die rundherum fehlen. Da TT-Fox aber geschrieben hat, dass die nur oben fehlen, dürfte es aber tatsächlich kein Problem geben. Wenn du ganz sicher gehen willst, ziehst du die Beläge noch einmal ab und klebst sie zwei mm höher (s. Beitrag von kelsen).
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#8
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
der belag hat mit dem schlägerblatt abzuschließen. lediglich da wo der finger aufliegt, darf der belag fehlen bzw anders beschaffen sein. Wenn du den belag hochziehst, fehlt also im unteren bereich ein kleiner streifen. da ich nicht davon ausgehe, das zum abdecken des gesamten streifens die finger verwendet werden, ist der schläger in diesem moment nicht zugelassen. wenn du allerdings den streifen mit deinen Fingern abdecken kannst, darfst du sicherlich mit diesem belag spielen. aber achtung drehen darft du dann nicht weil dann der belag nach dem drehen, aufgrund des fehlenden streifens nicht zugelassen ist. Aber wie ich immer wieder sage, es ist ermessenssache des OSR's bzw. dem SR am tisch.
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#9
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Regel 4.7 des ITTF: "Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleich-mäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern." Was sind geringfügige Abweichungen? M.e. sind dies die 2mm am Rand. Zumindest in diesem Beeich müssen Noppen nicht vollständig sein, so eine Abntwort vom DTTB auf eine diesbezügliche Anfrage. Die Frage ist aber: Muss ich mir so einen Belag von Klassenleiter genehmigen lassen? Ein OS ist ja beim Spiel i.d.R. nicht anwesend. Auf der anderen Seite: ein vernünftiger und sportlicher Gegner interresiert es einen Schei... ob da 2 mm fehlen oder nicht. lg Kelsen
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#10
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AW: zu kleiner Belag
Bei einer Süddeutschen Meisterschaft könnte schon mal ein Schiedsrichter anwesend sein.
Danke trotzdem noch mal für alle Info`s. |
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