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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 04.12.2000, 11:59
Vektor Vektor ist offline
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Vektor ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
In unserem Kreis (gehört zum WTTV) ist Folgendes passiert:

Bei einem von der Auswärtsmannschaft gewonnenen Spiel wurden zwar 2:0 Sätze für diese notiert, aber der Spielpunkt wurde versehentlich für die Heimmannschaft aufgeschrieben
(Es stand also im Spielbericht: 15:21 14:21 -- 0:2 1:0).
Damit wurden 9 Punkte für das Heimteam gezählt, wobei es eigentlich erst 8 waren. In den Spielbericht wurde zunächst 9:4 eingetragen (normalerweise hätte es zu diesem Zeitpunkt 8:5 gestanden).
Bevor der Spielbericht dann abgeschickt wurde, ist der Fehler dem Mannschaftsführer der Heimmannschaft aufgefallen. Dieser hat (ohne Wissen der Gäste) das strittige Spiel auf die Gastmannschaft umgeschrieben, und damit der 9.Punkt nicht fehlt, ein virtuelles Ergebnis beim nächsten Spiel eingetragen.

Nun ist die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dass es eine Strafe wegen nachträglicher Bearbeitung des Spielberichts bzw. Falscheintragungen geben wird, ist klar.
Aber wie ist die korrekte Spielwertung nach Aufklärung des wahren Sachverhaltes.
Ich denke, die ausgetragenen Spiele sind zu werten, wobei natürlich das 0:2/1:0-Spiel für die Gäste gewertet wird.
Somit würde sich ein 8:5 für die Gastgeber ergeben.
Meiner Meinung ist hier analog zu verfahren wie bei einer Umwertung wegen eines Schlägerbelags, wenn beide Mannschaften nicht bis zum Siegpunkt spielen (vgl. die Ergänzungen zur WO).

Wie seht ihr das? Gibt es Präzedenzfälle?

Vielen Dank

Vektor
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  #2  
Alt 04.12.2000, 12:18
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Edwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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hi,

hier können dir sicherlich die staffelleiter aus dem forum mehr sagen als ich, aber ich könnte mir vorstellen, dass das spiel mit 0:9 punkten und 0:18 sätzen für die heimmannschaft als verloren gewertet wird, da imho das führen des spielberichtes in der verantwortung der heimmannschaft liegt und somit die schuld bei eben dieser liegt. andererseits muss ja auch der mannschaftsführer der gastmannschaft unterschreiben, daher bin ich mir absolut nicht sicher.
by the way finde ich es immer wieder erstaunlich, was so alles passiert. da wissen tatsächlich 12 leute den spielstand nicht? schon 'n bisken witzisch

mfg
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  #3  
Alt 04.12.2000, 13:11
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hi nochmal,

ich hab mal in der wo nachgeschaut und dort folgendes gefunden:

"Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn sie ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet." (WO des WTTV E 16.2 d)

ich denke, hier liegt ganz klar ein spielabbruch vor, da nicht bis zum siegpunkt gespielt wurde.

"Die Ausfüllung des Spielberichtsformulars (vor Beginn des Spiels) sowie die laufenden Eintragungen während des Spiels liegen In der Verantwortlichkeit des gastgebenden Vereins. Die Mannschaftsführer sind allerdings für die richtige Eintragung der Aufstellung ihrer Mannschaft (Einziel und Doppel) im Kopf des Spielberichtsformulares verantwortlich." (WO des WTTV E 15.2)

wahrscheinlich liegt die schuld also wirklich bei der heimmannschaft.

was deine vermutung angeht, es müsse analog zur umwertung wegen eines zu recht beanstandeten schlägerbelags vorgegangen werden - auch das sehe ich anders. du meinst sicher das hier:

"Frage: Wie ist zu entscheiden, wenn sich eine Mannschaft weigert, den Siegpunkt zu erspielen, obwohl der Schläger eines Spielers rechtzeitig und offiziell beanstandet wurde?
Antwort: Unter der Voraussetzung, daß die Beanstandung zu recht erfolgte, sind alle nicht ausgetragenen Spiele für den "Verweigerer" als verloren zu werten, die zum Erreichen des Siegpunktes benötigt werden. Es handelt sich jedoch nicht um den Abbruch eines Spieles im Sinne des Punktes E, 16.1 d.) der WO."
(Auslegungen des Sportausschusses des WTTV)

die frage bezieht sich nämlich imho darauf, dass erst NACH umwertung der siegpunkt nicht erreicht wurde, das spiel selber wurde aber zuende gespielt und somit liegt kein spielabbruch vor. ob der schläger zu recht beanstandet wurde lässt sich ohne eingesetzten osr ja erst nach dem spiel feststellen.

hoffe geholfen zu haben und wenn ihr die heimmannschaft seid, hoffe ich, dass ich mich irre

mfg
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  #4  
Alt 04.12.2000, 16:41
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Aber auch hier wurde der Siegpunkt erst nach einer Umwertung nicht mehr erreicht. Bei dem von der Auswärtsmannschaft gewonnenen Spiel wurde ja zunächst ein "1:0" eingetragen, was dann nach Aufdeckung des Fehlers natürlich als "0:1" gewertet werden muss. Und eben genau durch diese Umwertung wird der Siegpunkt nicht mehr erreicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das versehentliche Falsch-Eintragen hier härter bestraft wird als das vorsätzliche Erzielen eines Punktes mit unzulässigem Material.

Meiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um einen Abbruch im Sinne der WO, da beide Mannschaften der Auffassung waren, das Spiel sei zu Ende. Ein Abbruch wäre es, wenn die Gäste weiterspielen wollten, ihnen dies aber von der Heimmannschaft verwehrt worden wäre.

Übrigens: Unser Verein ist an diesem Spiel nicht beteiligt. Auch betrifft uns die Entscheidung nicht, da wir gar keine Mannschaft in der Gruppe haben.
Aber ganz persönlich interessiert mich, wie hier richtig zu entscheiden ist.
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  #5  
Alt 05.12.2000, 00:42
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hi,

ich kann mir wirklich gut vorstellen, dass das spiel aus den von dir genannten gründen nicht als spielabbruch gewertet wird, aber der grund für das nicht-erreichen des siegpunktes ist ja nicht die 'umwertung' des spiels, sondern die falscheintragung eben dieses. eine umwertung kommt doch nur bei richtiger eintragung in frage, wie bei dem beispiel mit dem zu recht reklamierten belag. bei dieser falscheintragung ist eben das problem, ob im wttv nur die heimmannschaft in verantwortung gezogen und das somit als spielabbruch gewertet werden kann, oder auch die andere, da sie den spielbericht unterschreibt. ich hab echt KEINE ahnung mehr, bin total verwirrt

mfg
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  #6  
Alt 13.12.2000, 11:56
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Der Spruchausschuss hat inzwischen in Absprache mit den beiden Vereinen entschieden, dass die Begegnung noch einmal neu ausgetragen wird.
Dabei habe ich allerdings das Gefühl, dass diese Entscheidung nicht auf irgendwelchen vorgegebenen Regelungen beruht ...
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  #7  
Alt 13.12.2000, 13:45
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hi,

da lag ich mit meinen vermutungen ja voll daneben

mfg
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  #8  
Alt 13.12.2000, 14:14
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Warum ist denn keiner auf die Idee gekommen, einfach bei einem Spielstand von 8:5 weiterzumachen? :o :confused:
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  #9  
Alt 14.12.2000, 09:36
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@Edwin:
Das kann man so genau daraus jetzt nicht schließen. Ich hatte ja danach gefragt, wie hier korrekterweise zu entscheiden ist, und nicht, was sich unser Spruchausschuss zu diesem Thema einfallen lässt

@Frank:
So eine Regelung könnte problematisch sein sein. Wer sagt denn, dass man einen Termin findet, an dem alle beteiligten Personen antreten können?
OK, hier wärens wohl nicht mehr so viele Leute gewesen, die hätten spielen müssen, aber das kann in ähnlichen Fällen ja anders sein.
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  #10  
Alt 14.12.2000, 14:02
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@Vektor

Ich habe das so verstanden, als hätte es der Mannschaftsführer nach dem Spiel gemerkt. Da hätten doch alle einfach weiterspielen können, oder?

Naja, wenn man so blöd ist und den Spielbericht nachträglich noch so offensichtlich verfälscht, dann braucht man sich über ein 0:9 nicht zu wundern!
Da hätte es mit Sicherheit andere Wege gegeben.

...finde es aber auch seltsam, dass 12 Leute nicht merken, dass da etwas nicht stimmt! :o
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