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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 04.03.2008, 16:54
R.K. R.K. ist offline
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Neue Beschlüsse des ITTF

Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen


Wichtige Beschlüsse der ITTF
anlässlich der Weltmeisterschaften 2008 in Guangzhou
(alle angeführten Änderungen gelten ab 1. September 2008)


1) Satzungs-Änderungen
Das Exekutiv-Komitee der ITTF wurde von bisher 7 auf nunmehr 9 Personen (Präsident, Stellv.
Präsident, 7 Vizepräsidenten) erweitert. Im Gegenzug wurde der Exekutiv-Rat (Executive Council)
und damit die Funktion der sogenannten Kontinentalen Vizepräsidenten abgeschafft. Ein neuer
„Rat für Entwicklung und Kontinentale Angelegenheiten“ wird sich vornehmlich mit Fragen der
Entwicklung des Tischtennissports in den Erdteilverbänden zu befassen haben.


2) Regel-Änderungen
(a) Tischtennis-Regeln
Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen:
Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische,
chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die
Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind
unzulässig.

(b) Bestimmungen für internationale Veranstaltungen
Ergänzung von 3.2.1.3:
Schlägerbeläge sind künftig von den Herstellern mit einer „ITTF-Nummer“ zu versehen, aus der zu
entnehmen ist, um welchen Hersteller, um welche Belagsart und um welches spezielle
Belagsmodell es sich handelt.

Ausnahmebeschluss zu 3.2.4.2:
Die neuen Testmethoden zur Erkennung von gesundheitsschädlichen Belagsklebern werden bei
den Paralympischen Tischtennisbewerben in Peking 2008 nicht zur Anwendung gelangen.

Ergänzung von 3.8 bzw. Kapitel 4 (WM, Weltcup, Junioren-WM):
Spieler, die bereits für einen Nationalverband spielberechtigt waren und nun einen neuen
Nationalverband bei Weltmeisterschaften, Weltcups oder Junioren-Weltmeisterschaften vertreten
wollen, müssen sich künftig bei der ITTF registrieren lassen und sind
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung unter 15 Jahre alt sind, erst 3 Jahre nach der
Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 15 Jahre und höchstens 18 Jahre alt
sind, erst 5 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 18 Jahre und höchstens 21 Jahre alt
sind, erst 7 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie mindestens 21 Jahre alt sind nicht mehr im obigen Sinne spielberechtigt.
Darüber hinaus gelten alle weiteren schon bisher in Bestimmung 3.8 festgelegten
Voraussetzungen.

(c) Technische Broschüren
Der Erweiterte ITTF-Vorstand (Board of Directors) hat einem Vorschlag des Materialkomitees
zugestimmt, die untere Grenze für die Griffigkeit von Schlägerbelägen in der Technischen
Broschüre der ITTF für Schlägerbeläge mit 25 Mikro-Newton festzulegen.
Damit werden sogenannte „glatte Noppenbeläge“ nicht mehr zulässig sein.

Geändert von R.K. (04.03.2008 um 17:01 Uhr)
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  #2  
Alt 04.03.2008, 17:03
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Unter 2a sollte auf jeden das Obergummi-Tuning fallen. Aber so wie sie es ausgedrückt haben, ist jegliche Behandlung untersagt und somit auch das Schwammtuning?! Oder wie jetzt?

Die Frage ist vielleicht, was die ITTF unter 'Belägen' versteht. Ist das der Schwamm mit inbegriffen? Andererseits werden Schwämme nicht von der ITTF genehmigt. Aber selbst ein reines Tuning des Schwamms wird sich auch DIREKT auf das OG auswirken.

Geändert von basicchannel (04.03.2008 um 17:06 Uhr)
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  #3  
Alt 04.03.2008, 18:20
CP/JP CP/JP ist offline
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Dann wäre es ja nur konsequent, in zukünftigen Belagszulassungslisten auch alle Antis zu streichen (außer eben denen, bei denen die Restgriffigkeit mindestens 25 µN beträgt).
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  #4  
Alt 04.03.2008, 18:53
w_W_ w_W_ ist gerade online
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Aus "2a" lese ich eher das nachträgliche Herstellen von glatten Noppenbelägen heraus.

Ein griffiger Belag bleibt ja nach dem Tuning immer noch griffig.
Die Spieleigenschaften sind damit ja nicht (nicht wirklich) maßgeblich verändert.

Gibt es zu solchen Regeltexten eigentlich auch eine "Auslegungsanleitung?"
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  #5  
Alt 04.03.2008, 18:54
Simon Simon ist offline
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Zitat:
Zitat von R.K. Beitrag anzeigen
Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen

2) Regel-Änderungen
(a) Tischtennis-Regeln
Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen:
Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische, chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind unzulässig.
Das hat keine Auswirkung auf das Tunen des SCHWAMMES, da von der ITTF keine Schwämme zugelassen werden, sondern nur die Obergummis zur Genehmigung eingereicht werden. Siehe auch Zulassungsliste z.B. nur ein Eintrag für Nimbus, den es dann als normalen Nimbus, Nimbus Medium, Nimbus Soft und Nimbus Sound gibt.

Allerdings ist das Tuning des OBERGUMMIS nicht zulässig, da hier dieser Teil des Schlägerbelages verändert wird, der von der ITTF zugelassen werden muss.

Also Tuning des Schwammes ist erlaubt, Tuning des Obergummis ist nicht erlaubt.
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  #6  
Alt 04.03.2008, 19:04
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Man muss sich nur doof stellen und ignorieren, dass man mit der Schwammbehandlung auch das Obergummi behandelt. Denn das die Tuner nicht durch den Schwamm zum Obergummi sickern, glaube ich nur, weil ich es eben glauben will!
Und das man plötzlich die Noppen durchschimmern sieht, liegt bestimmt am Licht.
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  #7  
Alt 04.03.2008, 19:45
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Oh, ich glaube, mit der Argumentation kommt man doch nicht durch
Es ist immerhin von "Belägen" die Rede. Und so wie das Wort "Beläge" hier in den Regeln verwendet wird, kann damit nur die Einheit von Obergummi und Schwamm gemeint sein...

Zitat:
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
Zitat:
2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.
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  #8  
Alt 04.03.2008, 21:03
m3ch_rip m3ch_rip ist offline
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

@R.K.: Kannst du bitte die Quelle deiner Informationen offenlegen?

Ansonsten entstehen hier wieder etliche Spekulationen (siehe oben).
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CLTSZLCCLTS
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  #9  
Alt 04.03.2008, 23:06
N0pp3nN3w8i3 N0pp3nN3w8i3 ist offline
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Ein griffiger Belag bleibt ja nach dem Tuning immer noch griffig.
Die Spieleigenschaften sind damit ja nicht (nicht wirklich) maßgeblich verändert.
Ein glatter Noppenbelag, der Nachbehandelt war, wurd auch "nur" glatter -.- Was hamse da alle rumgeschrien... aba wenn die Noppen auf der anderen Seite liegen ist es ja was anderes... ätzend nur weil wir anders sind -.-

also für euch gilt die regel offiziell (die sr's werden es eh nicht beachten)auch... in der vergangenheit war spinmax ja auch legal, im gegensatz zu sekundenkleber, haarspray und da war das nachbehandeln auch schon verboten ...
__________________
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  #10  
Alt 04.03.2008, 23:35
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF

Was ist mit dem Antrag, die Wechselmethode (Zeitspiel) abzuschaffen - wohl nicht angenommen worden, da von R.K. nicht erwähnt??
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