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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Beschlüsse des ITTF
Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen
Wichtige Beschlüsse der ITTF anlässlich der Weltmeisterschaften 2008 in Guangzhou (alle angeführten Änderungen gelten ab 1. September 2008) 1) Satzungs-Änderungen Das Exekutiv-Komitee der ITTF wurde von bisher 7 auf nunmehr 9 Personen (Präsident, Stellv. Präsident, 7 Vizepräsidenten) erweitert. Im Gegenzug wurde der Exekutiv-Rat (Executive Council) und damit die Funktion der sogenannten Kontinentalen Vizepräsidenten abgeschafft. Ein neuer „Rat für Entwicklung und Kontinentale Angelegenheiten“ wird sich vornehmlich mit Fragen der Entwicklung des Tischtennissports in den Erdteilverbänden zu befassen haben. 2) Regel-Änderungen (a) Tischtennis-Regeln Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen: Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische, chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind unzulässig. (b) Bestimmungen für internationale Veranstaltungen Ergänzung von 3.2.1.3: Schlägerbeläge sind künftig von den Herstellern mit einer „ITTF-Nummer“ zu versehen, aus der zu entnehmen ist, um welchen Hersteller, um welche Belagsart und um welches spezielle Belagsmodell es sich handelt. Ausnahmebeschluss zu 3.2.4.2: Die neuen Testmethoden zur Erkennung von gesundheitsschädlichen Belagsklebern werden bei den Paralympischen Tischtennisbewerben in Peking 2008 nicht zur Anwendung gelangen. Ergänzung von 3.8 bzw. Kapitel 4 (WM, Weltcup, Junioren-WM): Spieler, die bereits für einen Nationalverband spielberechtigt waren und nun einen neuen Nationalverband bei Weltmeisterschaften, Weltcups oder Junioren-Weltmeisterschaften vertreten wollen, müssen sich künftig bei der ITTF registrieren lassen und sind - falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung unter 15 Jahre alt sind, erst 3 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt; - falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 15 Jahre und höchstens 18 Jahre alt sind, erst 5 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt; - falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 18 Jahre und höchstens 21 Jahre alt sind, erst 7 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt; - falls sie mindestens 21 Jahre alt sind nicht mehr im obigen Sinne spielberechtigt. Darüber hinaus gelten alle weiteren schon bisher in Bestimmung 3.8 festgelegten Voraussetzungen. (c) Technische Broschüren Der Erweiterte ITTF-Vorstand (Board of Directors) hat einem Vorschlag des Materialkomitees zugestimmt, die untere Grenze für die Griffigkeit von Schlägerbelägen in der Technischen Broschüre der ITTF für Schlägerbeläge mit 25 Mikro-Newton festzulegen. Damit werden sogenannte „glatte Noppenbeläge“ nicht mehr zulässig sein. Geändert von R.K. (04.03.2008 um 17:01 Uhr) |
#2
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Unter 2a sollte auf jeden das Obergummi-Tuning fallen. Aber so wie sie es ausgedrückt haben, ist jegliche Behandlung untersagt und somit auch das Schwammtuning?! Oder wie jetzt?
Die Frage ist vielleicht, was die ITTF unter 'Belägen' versteht. Ist das der Schwamm mit inbegriffen? Andererseits werden Schwämme nicht von der ITTF genehmigt. Aber selbst ein reines Tuning des Schwamms wird sich auch DIREKT auf das OG auswirken. Geändert von basicchannel (04.03.2008 um 17:06 Uhr) |
#3
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Dann wäre es ja nur konsequent, in zukünftigen Belagszulassungslisten auch alle Antis zu streichen (außer eben denen, bei denen die Restgriffigkeit mindestens 25 µN beträgt).
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für 38 mm-Bälle und Sätze bis 21
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#4
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Aus "2a" lese ich eher das nachträgliche Herstellen von glatten Noppenbelägen heraus.
Ein griffiger Belag bleibt ja nach dem Tuning immer noch griffig. Die Spieleigenschaften sind damit ja nicht (nicht wirklich) maßgeblich verändert. Gibt es zu solchen Regeltexten eigentlich auch eine "Auslegungsanleitung?"
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vG, . . . wW -- |
#5
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Zitat:
Allerdings ist das Tuning des OBERGUMMIS nicht zulässig, da hier dieser Teil des Schlägerbelages verändert wird, der von der ITTF zugelassen werden muss. Also Tuning des Schwammes ist erlaubt, Tuning des Obergummis ist nicht erlaubt. |
#6
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Man muss sich nur doof stellen und ignorieren, dass man mit der Schwammbehandlung auch das Obergummi behandelt. Denn das die Tuner nicht durch den Schwamm zum Obergummi sickern, glaube ich nur, weil ich es eben glauben will!
Und das man plötzlich die Noppen durchschimmern sieht, liegt bestimmt am Licht. |
#7
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Oh, ich glaube, mit der Argumentation kommt man doch nicht durch
Es ist immerhin von "Belägen" die Rede. Und so wie das Wort "Beläge" hier in den Regeln verwendet wird, kann damit nur die Einheit von Obergummi und Schwamm gemeint sein... Zitat:
Zitat:
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#8
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
@R.K.: Kannst du bitte die Quelle deiner Informationen offenlegen?
Ansonsten entstehen hier wieder etliche Spekulationen (siehe oben).
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CLTSZLCCLTS |
#9
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Zitat:
also für euch gilt die regel offiziell (die sr's werden es eh nicht beachten)auch... in der vergangenheit war spinmax ja auch legal, im gegensatz zu sekundenkleber, haarspray und da war das nachbehandeln auch schon verboten ...
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Butterfly Boll Forte Off Tibhar Nimbus Soft in 2.0mm Kokutaku Tuple 911 in 0.8mm |
#10
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AW: Neue Beschlüsse des ITTF
Was ist mit dem Antrag, die Wechselmethode (Zeitspiel) abzuschaffen - wohl nicht angenommen worden, da von R.K. nicht erwähnt??
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