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AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
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In der Praxis wird wohl kein Arzt einem Kind das Sporttreiben verbieten. Einen Unterschied zwischen Kinder-TT und Erwachsenen-TT besteht wohl eher darin, dass das TT im Kinderbereich anstrengender ist;) Sorgen muss man sich eher darüber machen, dass den Erwachsenen ein FSK 12-Verhalten auferlegt wird, wenn Kinder beteiligt sind. Kein derbes Fluchen während des Spiels und kein Bier mehr nach dem Spiel:D;) |
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Aussage eines Kinderrztes:" Was will der xxx spielen? Tischtennis? -geht, ist ja keine Belastung!"
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Aber solche Kinderärzte muss man einfach mal auf einen solchen Kaderlehrgang schicken. Mal sehen wieviel Kondition er noch beweist, wenn er nach 4 Stunden Tischtennis mit Balleimer und Co. noch 30min Runden auf nem Fußballplatz schrubben soll! |
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Bei einem ehemaligen Schulkollegen von mir haben sie einen angeborenen Herzfehler entdeckt, als er 35 Jahre alt war. Vorher war er jahrzehnte lang ein ganz passabler, aktiver Fußballer. Nix passiert. Heute hat er 'ne Herzklappe vom Schwein, mit all den bekannten Unannehmlichkeiten, die so was mit sich bringt. Ein anderer Bekannter ist vor ca 5 Jahren nach dem Fußball beim Duschen mit 36 Jahren tot umgefallen. Da war es ein Virus, der das Herz befallen hatte, ansonsten war er kerngesund:( Ärztliche Untersuchungen auf Sporttauglichkeit bei Kindern können sicher durchaus sinnvoll sein, aber daraus jetzt ein Muss für alle zu machen, wenn Kinder TT oder was auch immer an Sport treiben wollen, halte ich für übertrieben. |
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Da hast du Recht, solche "Vorsorgeuntersuchungen" sollten Standard sein. Sind sie aber (noch) nicht und deshalb finde ich es gut, dass diese, vor allem im Zusammenhang mit Leistungssport für Kinder, vom Verband verlangt werden.
Damit Jugendliche im Erwachsenensport teilnehmen dürfen ist eine ärztliche Untersuchung sicherlich nicht zwingend nötig. Wichtiger ist die Festlegung, welcher Erwachsene in der Mannschaft für den Jugendlichen verantwortlich ist, d.h. das vorübergehende Sorgerecht wahrzunehmen hat. Das muss im BTTV übrigens auch mit Unterschrift festgelegt sein! Bleibt die Frage offen, wer sich so genau daran hält?! Ich wage zu behaupten, dass sehr Viele so festgelegte "Verantwortliche" gar Nichts von ihrem Glück wissen!:ratlos: |
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Dass hier im WTTV jemand für die Aufsichtspflicht (Sorgerecht wäre dann doch etwas zu viel des Guten;)) eingesetzt werden muss, ist mir zumindest nicht bekannt. Ich hoffe mal, dass wenn es doch so ist, nicht ich dafür angegeben wurde:eek:;) |
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Bei uns im TTVWH muss für die Jugendfreigabe das Formular mit Unterschrift der Erziehungbserechtigten eingereicht werden. Reicht per Fax oder Mailanhang aber es muss vorliegen.
Für Jugendersatz gibt es so etwas nicht, da reicht es über click-tt. Ich habe zwar nicht verstanden warum dies unterschiedlich gehandhabt wird, aber so ist es. Und letztendlich müssen die Eltern immer zustimmen, dass der Junge oder das Mädchen bei den Spielen dabei ist. Eine ärztliche Untersuchung empfinde ich auch nicht als wirklich nötig wenn ein Jugendlicher statt in der Jugend Bezirksliga in der Herren Kreisliga spielt. Allerdings dürfen im TTVWH auch bis jetzt noch nur Jugendliche in den letzten beiden Jugendjahren freigemacht werden oder Spieler die in der Ranglistensystematik der Schüler (U15) im Vorjahr entsprechende Ergebnisse erreicht haben. Jugendersatz ist für die oben genannten Spieler möglich + das drittletzte Jugendjahr. Also A oder B-Schüler in Massen gibt es im TTVWH im Erwachsenenspielbetrieb nicht. |
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Mir fällt nicht nur bei der hier anliegenden Thematik auf, dass ihr im TTVWH viele Regulierungen habt, die mir persönlich ziemlich durchdacht vorkommen:)
Gut, allen wird man es nie recht machen können, aber ihr seid da für mich auf 'nem guten Weg:top: |
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