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-   -   Jugendschutz: Einsatz von A- und B-Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=156989)

User 17544 29.01.2015 09:29

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594208)
Im BTTV ist es für jeden Verein Pflicht für seine Jugendlichen eine ärztliche Bescheinigung zu haben, dass diese am Spielbetrieb der Erwachsenen teilnehmen dürfen!

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber meine, dass diese Formsache überall vorgeschrieben ist.

In der Praxis wird wohl kein Arzt einem Kind das Sporttreiben verbieten. Einen Unterschied zwischen Kinder-TT und Erwachsenen-TT besteht wohl eher darin, dass das TT im Kinderbereich anstrengender ist;)

Sorgen muss man sich eher darüber machen, dass den Erwachsenen ein FSK 12-Verhalten auferlegt wird, wenn Kinder beteiligt sind. Kein derbes Fluchen während des Spiels und kein Bier mehr nach dem Spiel:D;)

klugscheisser 29.01.2015 11:38

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Aussage eines Kinderrztes:" Was will der xxx spielen? Tischtennis? -geht, ist ja keine Belastung!"

Angus 29.01.2015 14:32

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 2594244)
AUssage eines Kinderrztes:" Was will der xxx spielen? Tischtennis? -geht, ist ja keine Belastung!"

Ich empfehle immer einen Sportmediziner, der auch mal ein EKG macht. Bei einem Jungen wurde so auch schon ein angeborener Herzfehler gefunden, der zuvor nicht bekannt war!

Aber solche Kinderärzte muss man einfach mal auf einen solchen Kaderlehrgang schicken. Mal sehen wieviel Kondition er noch beweist, wenn er nach 4 Stunden Tischtennis mit Balleimer und Co. noch 30min Runden auf nem Fußballplatz schrubben soll!

User 17544 29.01.2015 14:48

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594278)
Ich empfehle immer einen Sportmediziner, der auch mal ein EKG macht. Bei einem Jungen wurde so auch schon ein angeborener Herzfehler gefunden, der zuvor nicht bekannt war!

Was aber völlig unabhängig von der Eignung für den Erwachsenenspielbetrieb immer gemacht werden könnte! Oder meinste, dass man mit so einem angeborenen Herzfehler problemlos Kinder-TT spielen kann:gruebel:

Bei einem ehemaligen Schulkollegen von mir haben sie einen angeborenen Herzfehler entdeckt, als er 35 Jahre alt war. Vorher war er jahrzehnte lang ein ganz passabler, aktiver Fußballer. Nix passiert. Heute hat er 'ne Herzklappe vom Schwein, mit all den bekannten Unannehmlichkeiten, die so was mit sich bringt. Ein anderer Bekannter ist vor ca 5 Jahren nach dem Fußball beim Duschen mit 36 Jahren tot umgefallen. Da war es ein Virus, der das Herz befallen hatte, ansonsten war er kerngesund:(

Ärztliche Untersuchungen auf Sporttauglichkeit bei Kindern können sicher durchaus sinnvoll sein, aber daraus jetzt ein Muss für alle zu machen, wenn Kinder TT oder was auch immer an Sport treiben wollen, halte ich für übertrieben.

Angus 29.01.2015 15:29

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Da hast du Recht, solche "Vorsorgeuntersuchungen" sollten Standard sein. Sind sie aber (noch) nicht und deshalb finde ich es gut, dass diese, vor allem im Zusammenhang mit Leistungssport für Kinder, vom Verband verlangt werden.

Damit Jugendliche im Erwachsenensport teilnehmen dürfen ist eine ärztliche Untersuchung sicherlich nicht zwingend nötig. Wichtiger ist die Festlegung, welcher Erwachsene in der Mannschaft für den Jugendlichen verantwortlich ist, d.h. das vorübergehende Sorgerecht wahrzunehmen hat. Das muss im BTTV übrigens auch mit Unterschrift festgelegt sein! Bleibt die Frage offen, wer sich so genau daran hält?! Ich wage zu behaupten, dass sehr Viele so festgelegte "Verantwortliche" gar Nichts von ihrem Glück wissen!:ratlos:

User 17544 29.01.2015 15:45

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594291)
Sind sie aber (noch) nicht und deshalb finde ich es gut, dass diese, vor allem im Zusammenhang mit Leistungssport für Kinder, vom Verband verlangt werden.

Ja, sobald es in Richtung Leistungssport geht, sollten Kinder auf Eignung untersucht werden. Auch regelmäßige Folgeuntersuchungen sind beim Leistungssport sicher sinnvoll. Mag zwar beim TT nicht ganz so wild sein, aber Leistungssport ist nun mal nicht unbedingt gesund...

Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594291)
Damit Jugendliche im Erwachsenensport teilnehmen dürfen ist eine ärztliche Untersuchung sicherlich nicht zwingend nötig. Wichtiger ist die Festlegung, welcher Erwachsene in der Mannschaft für den Jugendlichen verantwortlich ist, d.h. das vorübergehende Sorgerecht wahrzunehmen hat. Das muss im BTTV übrigens auch mit Unterschrift festgelegt sein! Bleibt die Frage offen, wer sich so genau daran hält?! Ich wage zu behaupten, dass sehr Viele so festgelegte "Verantwortliche" gar Nichts von ihrem Glück wissen!:ratlos:

Zunächst mal nehme ich an, dass es auch im BTTV so gehandhabt wird, dass sowas nur auf Verlangen vorgelegt werden muss, aber grundsätzlich alles über click.tt ohne die Vorlage beantragt und genehmigt wird. Da wird dann wohl nicht selten die vorgesehene ärztliche Untersuchung erst gar nicht gemacht und auch die Einwilligung der Eltern dürfte ab und an mal gar nicht vorhanden sein. Kann man ja noch machen, wenn der Verband das wirklich mal sehen will:rolleyes:

Dass hier im WTTV jemand für die Aufsichtspflicht (Sorgerecht wäre dann doch etwas zu viel des Guten;)) eingesetzt werden muss, ist mir zumindest nicht bekannt. Ich hoffe mal, dass wenn es doch so ist, nicht ich dafür angegeben wurde:eek:;)

Chris Kratzenstein 29.01.2015 15:55

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Bei uns im TTVWH muss für die Jugendfreigabe das Formular mit Unterschrift der Erziehungbserechtigten eingereicht werden. Reicht per Fax oder Mailanhang aber es muss vorliegen.
Für Jugendersatz gibt es so etwas nicht, da reicht es über click-tt. Ich habe zwar nicht verstanden warum dies unterschiedlich gehandhabt wird, aber so ist es. Und letztendlich müssen die Eltern immer zustimmen, dass der Junge oder das Mädchen bei den Spielen dabei ist.
Eine ärztliche Untersuchung empfinde ich auch nicht als wirklich nötig wenn ein Jugendlicher statt in der Jugend Bezirksliga in der Herren Kreisliga spielt.

Allerdings dürfen im TTVWH auch bis jetzt noch nur Jugendliche in den letzten beiden Jugendjahren freigemacht werden oder Spieler die in der Ranglistensystematik der Schüler (U15) im Vorjahr entsprechende Ergebnisse erreicht haben.
Jugendersatz ist für die oben genannten Spieler möglich + das drittletzte Jugendjahr.
Also A oder B-Schüler in Massen gibt es im TTVWH im Erwachsenenspielbetrieb nicht.

User 17544 29.01.2015 16:06

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Mir fällt nicht nur bei der hier anliegenden Thematik auf, dass ihr im TTVWH viele Regulierungen habt, die mir persönlich ziemlich durchdacht vorkommen:)

Gut, allen wird man es nie recht machen können, aber ihr seid da für mich auf 'nem guten Weg:top:

klugscheisser 29.01.2015 21:35

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594278)
Ich empfehle immer einen Sportmediziner, der auch mal ein EKG macht. Bei einem Jungen wurde so auch schon ein angeborener Herzfehler gefunden, der zuvor nicht bekannt war!

Aber solche Kinderärzte muss man einfach mal auf einen solchen Kaderlehrgang schicken. Mal sehen wieviel Kondition er noch beweist, wenn er nach 4 Stunden Tischtennis mit Balleimer und Co. noch 30min Runden auf nem Fußballplatz schrubben soll!

Früher(?) waren für die Jugendfreigabe noch ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinungen erforderlich. Ein 15jähriger brachte die auch (auf dem letzten Drücker) vorbei. Von einem Frauenarzt! Der Witz dabei: sein Banknachbar in der Schule war der Sohn des Frauenarztes. Ich wollte ihn schon fragen, wie er sich auf dem Untersuchungsstuhl gefühlt hat, habe es aber doch gelassen :)

klugscheisser 29.01.2015 21:44

AW: Einsatz von A- und b- Schülern in Seniorenmannschaften nach 22 Uhr
 
Zitat:

Zitat von Angus (Beitrag 2594278)
Ich empfehle immer einen Sportmediziner, der auch mal ein EKG macht. Bei einem Jungen wurde so auch schon ein angeborener Herzfehler gefunden, der zuvor nicht bekannt war!

Früher als es noch kostenlos oder fast kostenlos war (27 DM), bin ich möglichst mit allen neuen ins SMI*) gefahren, (da werden auch die Kader- und ein Teil der Nationalspieler untersucht), war eine extrem gute Sache. Die "gleiche" Untersuhung gabs auch im Landratsamt, Sammeldiagnose: "falsche Ernährung, Einlagen tragen, Gymnastik machen", nur die Reihenfolge änderte sich bei jedem Kind

*)= Sportmedizinisches Institut


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