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-   -   Uralte Beläge (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=108170)

Snape 03.04.2011 00:14

AW: Uralte Beläge
 
Zitat:

Zitat von Zigeuner (Beitrag 2035149)
Bei sowas kann ich mir nur immer wieder an den Kopf fassen und selbigen ungläubig schütteln.

Mache ich bei Deiner Antwort auch. :rolleyes:

Zitat:

Zitat von Zigeuner (Beitrag 2035149)
Salopp gesagt, lass die Opas ihre abgenudelten Beläge spielen! Ob sie jetzt nen glatt gewordenen Sriver oder nen normalen Anti spielen, was solls! Stichwort Fingerspitzengefühl.

Tolle Idee. :flop: Also Regelverstöße durchgehen lassen, um Fingerspitzengefühl zu zeigen? Oder wo setzt das Fingerspitzengefühl ein? Bei irregulären Belägen? Bei Senioren ab 60? Bei Spielern, die schon seit mindestens 20 Jahren den gleichen Schläger spielen? Bei Kantenbällen? Bis Landesliga?
Unglaublich, wie lapidar hier teilweise entscheidende Regelverstöße toleriert werden.

Zigeuner 03.04.2011 07:53

AW: Uralte Beläge
 
Jeder sieht das eben ein wenig anders und deine Sichtweise ist völlig OK. Es gibt sicher auch genug Menschen, die es richtig finden, einem Rettungshubschrauber wegen "behindernden Parkens" anzuzeigen.

tt-trommler 03.04.2011 13:12

AW: Uralte Beläge
 
Zitat:

Zitat von Snape (Beitrag 2035440)
Oder wo setzt das Fingerspitzengefühl ein?

Was für eine Frage - natürlich nur um Regeln aufzuweiten und Regelverstösse nicht zu ahnden :D
Auf die Idee "Fingerspitzengefühl" dahingehend zu zeigen dass man Regeln endlich einmal korrekt durchsetzt und damit die 99% bestätigt die sich daran halten kommt keiner.:rolleyes:
Die OSR und SRaT die das durchsetzen sind doch nur Paragraphenreiter und Marionetten des ITTF die ihre eigene Unzulänglichkeiten kompensieren ........

Hillegosser 03.04.2011 18:16

AW: Uralte Beläge
 
Zitat:

Zitat von Zigeuner (Beitrag 2035514)
Jeder sieht das eben ein wenig anders und deine Sichtweise ist völlig OK. Es gibt sicher auch genug Menschen, die es richtig finden, einem Rettungshubschrauber wegen "behindernden Parkens" anzuzeigen.

Du vergleichst uralte Beläge mit einem Rettungseinsatz? :rolleyes:
Vom Wort "Fingerspitzengefühl" solltest Du definitiv abstand nehmen.

Rudi Endres 03.04.2011 20:42

AW: Uralte Beläge
 
Der Begriff "Fingerspitzengefühl" meint das sorgfältige Abwägen in Zweifelsfällen. Er meint nicht das Rechtfertigen von Regelverstößen.

Ich bin seit vielen Jahren Vorsitzender eines Rechtsausschusses. Geht es um den eigenen Vorteil nehmen die Protestparteien die Bestimmungen wörtlich. Hat man selbst gegen die Regeln verstoßen, so stellt man diese infrage und der Ausschuss soll die Augen zudrücken.

Mighty 04.04.2011 03:09

AW: Uralte Beläge
 
Zitat:

Zitat von Setz-It (Beitrag 2033336)
Das ist Ermessenssache. Die Regel lautet:
Zitat:

4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

Sollte also die Veränderungen mehr als geringfügig sein, können sie nicht zugelassen werden.

Diese Übersetzung ist nicht ganz korrekt und deshalb irreführend.

"Vollständigkeit des Belags" steht hier für "continuity of surface", das geht doch gar nicht.

Wenn man aber "Slight deviations from continuity of surface" aus dem Original betrachtet, dann sieht man, dass diese Formulierung mit dem Griffigkeitsgrad der Oberfläche nichts zu tun hat.

Man darf höchstens verlangen, dass die ganze Oberfläche des Belages gleich griffig ist, weil die Regel "continuity of surface" verlangt.

Dann gibt es noch eine Möglichkeit, eine andere Regel hinzuzuziehen, nämlich die, wo es um Verwendung des Belages "as authorised" geht. Aber in diesem Fall kann man sagen, dass Griffigkeit des NI Belages kein Zulassungskriterium ist, deshalb ist auch diese Regel nicht anwendbar.

Also, es sieht so aus, dass man mit einem glatten Sriver spielen darf.

Das ist die ITTF-Regel:

Zitat:

2.04.07.01 Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear may be allowed provided that they do not significantly change the characteristics of the surface.

Setz-It 04.04.2011 08:47

AW: Uralte Beläge
 
Ja, du hast recht. Ich habe die deutsche Version der Regeln gepostet, die wahrscheinlich in Deutschland auch für die Entscheidungsfindung benutzt wird.
Daraus ergibt sich, dass ein Sriver ein wenig unkomplett/beschädigt oder wenigstens ein bisschen verfärbt sein muss, um ihn wegen anderer veränderter Eigenschaften als unzulässig erklären zu können.

Es gibt auch noch andere Ungenauigkeiten hier im Thread, wie z.B. das Gleichsetzen von zuviel Glanz mit zuwenig Griffigkeit. Es gibt nichtglänzende, völlig stumpf aussehende glatte Antis und es gibt spiegelnde, klebrige Chinabeläge.
Zuviel Glanz ist aber eine Abweichung von den Zulassungseigenschaften, d.h. egal wie glatt der Belag ist - wenn er stark glänzt obwohl er matt sein müsste, kann man ihn als unzulässig erklären.

Mighty 05.04.2011 00:23

AW: Uralte Beläge
 
Ich bin gespannt, ob die Übersetzung dieser Regel korrigiert wird. Ein paar Funktionäre lesen hier bestimmt mit. Sie sollten auch die korrekte Übersetzung in ihrer Zwangszeitschrift veröffentlichen und sich möglicherweise für die aktuelle falsche entschuldigen.

Vektor 06.04.2011 08:18

AW: Uralte Beläge
 
@Setz-It: Du schreibst:

Zitat:

Daraus ergibt sich, dass ein Sriver ein wenig unkomplett/beschädigt oder wenigstens ein bisschen verfärbt sein muss, um ihn wegen anderer veränderter Eigenschaften als unzulässig erklären zu können.
Die zitierte Regel ist aber doch "erlaubend" formuliert, kann also keine Voraussetzung enthalten, die erfüllt sein muss, um auf Unzulässigkeit zu entscheiden.

Setz-It 06.04.2011 10:13

AW: Uralte Beläge
 
Das stimmt, allerdings gibt es auch keine Regel nach der eine direkte Veränderung der Oberflächeneigenschaften geahndet werden kann, wenn keine Behandlung (=aktiver vorsätzlicher Prozess) vorliegt. Damit kann man einen nicht nachbehandelten Belag, der zu glatt ist oder zu stark glänzt nur rausziehen, wenn er auch eine Farbabweichung zeigt oder nicht vollständig ist. Eine Krücke quasi...

Das mag in den Richtlinien für Schlägerkontrollen wieder anders aussehen, obwohl diese dadurch wieder zum Teil die regeln verletzen werden.


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