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Zuni 25.01.2016 21:26

AW: Wie würdet ihr euch verhalten?
 
Ich gehe auch einmal davon aus, dass Vereine sich auf die Genehmigung durch den Staffelleiter verlassen können (müssen).
In einem mir bekannten Fall handelte es sich allerdings tatsächlich um einen Aufstellungsfehler. Die bisherigen Spiele wurden allerdings nicht gegen die Mannschaft gewertet sondern die Aufstellung ab dem Moment des Protests geändert.

Ansonsten oute ich mich als jemand der bei seinem Staffelleiter auf Kreiseben auch schon öfters bewusst solche "Fehler" beantragt hat. Das Hauptproblem bei uns ist nämlich, dass wir einen verleichsweise starken (unterbewerteten) Kreis haben. Steigen aber nun Anfänger bei den Erwachsenen in der 3. KK pauschal mit einem TTR von 1200 ein sind sie hiermit gnadenlos überbewertet. Somit landen sie dann, wenn man - wie es ja das eigentliche Ziel ist - gemäß der wirklichen Spielstärke aufstellt vom TTR-Wert her viel zu weit hinten.

Ein Fall der bei uns ziemlich regelmäßig auftritt....

spielmalkrum 25.01.2016 21:55

AW: Wie würdet ihr euch verhalten?
 
Zitat:

Zitat von Zuni (Beitrag 2703913)
Ich gehe auch einmal davon aus, dass Vereine sich auf die Genehmigung durch den Staffelleiter verlassen können (müssen).

In Niedersachsen wurde dieser "Bestandsschutz" der genehmigten Aufstellung im letzten Jahr auch im Regelwerk festgehalten:
"Gegen die von der zuständigen Stelle genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und gegen erteilte Sperrvermerke für seine Spieler wie auch gegen die genehmigten Mannschaftsmeldungen aller anderen Staffelvereine und gegen nicht erteilte Sperrvermerke für Spieler der anderen Staffelvereine besteht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung ein schriftliches Einspruchsrecht des Vereins bei der zuständigen Stelle.
Nach Ablauf dieser Einspruchsfrist ist auch eine fehlerhafte Mannschaftsmeldung incl. fehlerhaft erteilter oder nicht-erteilter Sperrvermerke endgültig."

Porthos 26.01.2016 09:24

AW: Wie würdet ihr euch verhalten?
 
Die niedersächsische Regelung leuchtet ein, damit ist glasklar für alle Beteiligten ersichtlich, was Sache ist. Sie dürfte der Handhabung in Bayern entsprechen (auch wenn das dort nicht so "glasklar" geregelt ist).

Allerdings großer Pferdefuß: Das Regelwerk wird durch derartige Verdeutlichungen und Klarstellungen immer noch aufgeblähter und unübersichtlicher.

Muss das wirklich so sein?

Außerdem sind durch die niedersächsische Regelung nicht alle Probleme gelöst. Der Zeitfaktor (besonders im kurzen Zeitraum zwischen Vor- und Rückrunde) stellt ein erhebliches Problem dar. Wenn jemand gegen die Mannschaftsmeldung Einspruch erhebt und alle Möglichkeiten ausschöpft (inkl. Sport-/Schiedsgerichte), dann dauert das einfach. Sollen die Spiele bis dahin ausgesetzt werden oder mit welcher Mannschaftsmeldung tritt man bis zur endgültigen Klärung an?

Vektor 26.01.2016 17:16

AW: Wie würdet ihr euch verhalten?
 
@Porthos: Solange die Regelung glasklar ist, es sich also nur um ein irrtümliches Genehmigen einer eindeutig regelwidrigen Mannschaftsmeldung handelt, besteht die Gefahr ja nicht (wenn man vom extrem ignoranten Staffelleitern mal absieht ;) ).

Bei Regelungen mit Staffelleiterspielraum (z.B. Einstufung von Spielern ohne relevanten TTR-Wert) dürften Einsprüche auch recht zwecklos sein.

Also dürften die Fälle, die übrig bleiben, sehr geringzahlig sein ...


(Bleiben bei einer solchen Regelung eigentlich auch Siege von Mannschaften erhalten, in denen Tote gemeldet wurden? ...)


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