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haluck 21.05.2005 19:11

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Als Klassenleiter bzw. derjenige der eine Entscheidung zu treffen hätte würde ich auf eine Mietrechnung über die Hallenmiete bestehen. Pauschale Kostenforderung eines Vereins würde ich ablehnen.
Bezüglich der Fahrtkostenerstattung gilt die Entfernung der beiden Spielorte.

sunfire 21.05.2005 19:48

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von haluck
Als Klassenleiter bzw. derjenige der eine Entscheidung zu treffen hätte würde ich auf eine Mietrechnung über die Hallenmiete bestehen. Pauschale Kostenforderung eines Vereins würde ich ablehnen.
Bezüglich der Fahrtkostenerstattung gilt die Entfernung der beiden Spielorte.

der beleg für die mietkostenabrechnung folgt noch, daher ist da noch kein betrag genannt - die warten noch auf ihre quartalsmässige abrechnung. ein pauschaler betrag wäre ja noch schöner....:rolleyes:

sunfire 23.05.2005 09:39

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
ab 1.7. gibt es im HTTV ne neue WSO, darin ist die fahrtkostenrückerstattung explizit geregelt als "von spielort zu spielort" - hilft mir jetzt zwar nix, aber zeigt hoffentlich, wo die tendenz hingeht.

Frank Schmidt 23.05.2005 09:47

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Ist so etwas bei euch üblich? Ich dachte, so was gibts nur wenn eine Mannschaft nicht angetreten ist...

Heißt das, sobald eine Mannschaft abgemeldet hat, muss sie jeder anderen Mannschaft, die bereits bei ihr gespielt hat, sämtliche Kosten ersetzen :?:
:kinnlade:

sunfire 23.05.2005 11:13

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
Ist so etwas bei euch üblich? Ich dachte, so was gibts nur wenn eine Mannschaft nicht angetreten ist...

Heißt das, sobald eine Mannschaft abgemeldet hat, muss sie jeder anderen Mannschaft, die bereits bei ihr gespielt hat, sämtliche Kosten ersetzen :?:
:kinnlade:

so steht es bei uns in der wettspielordnung. wenn eine mannschaft zurückgezogen wurde während der laufenden runde, dann haben wir (auf antrag) sämtliche kosten (fahrtkosten und hallenmiete) zu ersetzen.

nachzulesen in der WSO auf www.httv.de unter 7.17.3.2

problem ist, dsas nicht explizit geregelt ist, was alles unter fahrtkosten fällt, das wird alerdings in der neuen wso nachgeholt, was uns jetzt derzeit herzlich wenig nützt, also müssen wir uns auf andere dinge stützen.

Waterhouse 23.05.2005 13:03

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
Ist so etwas bei euch üblich? Ich dachte, so was gibts nur wenn eine Mannschaft nicht angetreten ist...

Heißt das, sobald eine Mannschaft abgemeldet hat, muss sie jeder anderen Mannschaft, die bereits bei ihr gespielt hat, sämtliche Kosten ersetzen :?:
:kinnlade:

Das ist nicht nur in Hessen so, sondern zumindest auch beim SWTTV. Hatte mich diesbezüglich nämlich letztes Jahr eingelesen. Bei Rückzug muß man jedem Verein, der einen Antrag stellt, Fahrtkosten und Hallenmiete für gespielte und wieder aus der Wertung genommene Spiele bezahlen.
Wird ab Oberliga aufwärts schön teuer.

Zum Fall hier: Die Fahrtkosten des Polen interessieren hier nicht. Ohne die WSO im Wortlaut zu kennen dürften als Fahrtkosten nur die gelten, die zwischen den Orten A und B (2 PKW) anfallen. Alles andere ist ja nicht kalkulierbar und Risiko der jeweiligen Vereine.
Man muß ja bspw. auch Fahrtkosten bezahlen, wenn die Gästemannschaft anreist und das Spiel - durch Verschulden der Heimmannschaft - ausfällt.

Frank Schmidt 25.05.2005 09:42

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Möglicherweise ist das dann vielleicht sogar im STTB genauso - allerdings habe ich noch nie gehört, dass ein Verein das gemacht hat - das finde ich ziemlich... naja, assozial.

Wenn es da um eine Bundesligamannschaft geht, die alle eingeflogen wurden, dann kann ich das ja noch nachvollziehen, aber im Freizeitsport.
Ich meine, die Leute sind da hingefahren, haben gespielt und hatten ihren Spaß dabei (was auch der Sinn der Sache war) - dann nachträglich noch Fahrtkosten abzurechnen halte ich für ziemlich lächerlich.
:flop:

sunfire 26.05.2005 16:30

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von Waterhouse
Zum Fall hier: Die Fahrtkosten des Polen interessieren hier nicht. Ohne die WSO im Wortlaut zu kennen dürften als Fahrtkosten nur die gelten, die zwischen den Orten A und B (2 PKW) anfallen. Alles andere ist ja nicht kalkulierbar und Risiko der jeweiligen Vereine.

prinzipiell hast du vollkommen recht und ich sehe das ganz genauso, ABER: die WSO gibt das im wortlaut eben leider nicht her, sondern spricht im allgemeinen nur von fahrtkosten. in der NEUEN WSO, die ab 1.7. gültig ist, steht es explizit drin, doch das interessiert ja in diesem fall hier nicht.:(

bin mal gespannt, wie der einspruch ausgeht - werde euch auf dem laufenden halten.

@frank schmidt
es geschehen noch zeichen und wunder, aber ich bin exakt deiner meinung.:D

Waterhouse 30.05.2005 09:51

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von sunfire
prinzipiell hast du vollkommen recht und ich sehe das ganz genauso, ABER: die WSO gibt das im wortlaut eben leider nicht her, sondern spricht im allgemeinen nur von fahrtkosten. in der NEUEN WSO, die ab 1.7. gültig ist, steht es explizit drin, doch das interessiert ja in diesem fall hier nicht.:(

bin mal gespannt, wie der einspruch ausgeht - werde euch auf dem laufenden halten.

ich glaube, daß Du das etwas zu pessimistisch siehst. Es heißt ja auch Fahrtkosten und nicht Flugkosten. :)
Ansonsten könnten die Vereine ja auch die Fahrtkosten ihrer deutschen Spieler von ihrem Wohnort zum Abfahrtstreffpunkt hin abrechnen.

Konkretes Beispiel: Wir sind vorletzte Runde umsonst nach Ramstein getuckert. In der Halle wurde Handball gespielt. Die Fahrtkosten von unserer Halle nach Ramstein haben wir erstattet bekommen.
Die Fahrtkosten von z.B. mir (einfach 30 km) bis zum Treffpunkt interessieren da niemand. Ansonsten kämen ja noch mal 6 PKW a x km dazu.

sunfire 30.05.2005 11:04

AW: Fahrtkostenrückerstattung
 
Zitat:

Zitat von Waterhouse
ich glaube, daß Du das etwas zu pessimistisch siehst. Es heißt ja auch Fahrtkosten und nicht Flugkosten. :)
Ansonsten könnten die Vereine ja auch die Fahrtkosten ihrer deutschen Spieler von ihrem Wohnort zum Abfahrtstreffpunkt hin abrechnen.

Konkretes Beispiel: Wir sind vorletzte Runde umsonst nach Ramstein getuckert. In der Halle wurde Handball gespielt. Die Fahrtkosten von unserer Halle nach Ramstein haben wir erstattet bekommen.
Die Fahrtkosten von z.B. mir (einfach 30 km) bis zum Treffpunkt interessieren da niemand. Ansonsten kämen ja noch mal 6 PKW a x km dazu.

ich würde eher sagen, dass ich einfach sehr vorsichtig bin - ich sehe uns ja auch eindeutig im recht, aber das urteil fälle ich ja nicht, sondern andere.:)


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