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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 20.05.2005, 22:02
sunfire sunfire ist offline
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Fahrtkostenrückerstattung

folgender fall:
mannschaft a wurde zurückgezogen, mannschaft b hat jetzt fahrtkostenrückerstattung beantragt und nach klassenleiterurteil recht bekommen.
verein von mannschaft a legt in jedem fall einspruch ein, da die forderung mehr als überzogen sind.

frage:
gibt es eine frist, bis wann der antrag vonmannschaft b vorgenommen werden muss nach der rückziehung der mannschaft a? wenn ja, wie lange ist die und wo steht das? hab mich ebenmal mit der rechtsordnung beschäftigt, bin aber nicht wirklichs chlau geworden und jetzt ist leider der server vom httv abgestürzt.
also, es geht um den HTTV.

freue mich über antworten vonschlauen leuten, bin da nämlich völligst überfragt.

ebenso wäre die frage, ob die mannschaft b auch die hallenmiete verlangen kann als erstattung fr das spiel in der rückrunde, welches nicht stattgefunden hat. laut WSO 7-17-3-2 dürfen sie durchaus fahrtkosten nd hallenmiete zurückerstattet bekommen - die frage ist jedoch, ob sie auch die hallenmiete bekommen, wenn
1. das spiel gar nicht stattgefunden hat und
2. drei spiele am selben tag (davon zwei sogar zeitgleich) nachweislich in der halle stattgefunden haben, sie also in jedem fall die halle - unabhängig von dem spiel gegen mannschaft a - benötigt haben?

und natürlich bleibt die frage, was sie wirklich als fahrtkosten ansetzen dürfen, aber da bin ich inzwischen schlauer geworden.

hoffe, ihr könnt weiterhelfen.
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  #2  
Alt 20.05.2005, 23:17
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Gibts im HTTV denn Regelungen über die Fahrtkostenerstattung von Pokalspielen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Sätze sich nicht groß unterscheiden. Ob das rechtens ist oder nicht ist natürlich eine andere Frage.

Sind die beiden Mannschaften denn so weit von einander entfernt, daß man wirklich deswegen klagen muß oder steht mehr als das Geld zwischen ihnen.

Hallenmiete wird bei Pokalspielen - zumindenstens bei uns - nicht mit eingerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie dann hier angewendet würde.
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  #3  
Alt 21.05.2005, 10:34
sunfire sunfire ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Zitat:
Zitat von mithardemb
Gibts im HTTV denn Regelungen über die Fahrtkostenerstattung von Pokalspielen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Sätze sich nicht groß unterscheiden. Ob das rechtens ist oder nicht ist natürlich eine andere Frage.
pokalspiel? wer redet hier von pokalspiel?

Zitat:
Zitat von mithardemb
Sind die beiden Mannschaften denn so weit von einander entfernt, daß man wirklich deswegen klagen muß oder steht mehr als das Geld zwischen ihnen.
naja, ich sags mal so: bis zur abgelaufenen saison gab es ein normales gutes verhältnis, dass sich schlagartig geändert hat - warum? im verein von mannschaft b geht es ums geld, wie man jetzt auch sieht und da werden manche menschen zu a......!
zur beliebtheit des vereins b oder zu anderen dingen möchte ich erstmal nichts sagen, warten wir erstmal das verfahren ab.
zur entfernung:
die vereine sind 90 km entfernt voneinander. problem ist, dass verein b extra nen polen hat einfahren lassen für das spiel, und der ist jetzt natürlich umsonst angereist und die fahrtkosten möchten sie jetzt auch ersetzt haben. zu klären wäre halt noch, ob der pole für das spiel hier was gekriegt hat - wenn ja, dann war das illegal und wäre ein fall fürs finanzamt.

Zitat:
Zitat von mithardemb
Hallenmiete wird bei Pokalspielen - zumindenstens bei uns - nicht mit eingerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie dann hier angewendet würde.

wie gesagt, hier geht es nicht ums pokalspiel, sondern um die hallenmiete für das rückspiel, welches aber aufgrund des rückzuges von mannschaft a nicht stattgefunden hat.

desweiteren fordern sie natürlich viel zu viel fahrtkosten und haben komischerweise auch noch laut klassenleiterurteil recht bekommen, was nicht nachvollziehbar, da es letztes jahr einen präzedenzfall gab, indem ein klares urteil gefällt wurde, was erstattet werden darf und was nciht.

weiss denn keiner was über die fristen, bis wann die die fahrtkostenerstattung einfordern dürfen?
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  #4  
Alt 21.05.2005, 11:18
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Zitat:
Zitat von sunfire
pokalspiel? wer redet hier von pokalspiel?
Bei Pokalspielen wird eine Fahrkostenerstattung geleistet, da hier auch nur eine Mannschaft anreisen muß. Der Verdacht liegt nahe, daß ein evlt. zu zahlendes Fahrtgeld in der normalen Runde einen ähnlichen Kilometersatz unterliegt.


Zitat:
Zitat von sunfire
naja, ich sags mal so: bis zur abgelaufenen saison gab es ein normales gutes verhältnis, dass sich schlagartig geändert hat - warum? im verein von mannschaft b geht es ums geld, wie man jetzt auch sieht und da werden manche menschen zu a......!
zur beliebtheit des vereins b oder zu anderen dingen möchte ich erstmal nichts sagen, warten wir erstmal das verfahren ab.
zur entfernung:
die vereine sind 90 km entfernt voneinander. problem ist, dass verein b extra nen polen hat einfahren lassen für das spiel, und der ist jetzt natürlich umsonst angereist und die fahrtkosten möchten sie jetzt auch ersetzt haben. zu klären wäre halt noch, ob der pole für das spiel hier was gekriegt hat - wenn ja, dann war das illegal und wäre ein fall fürs finanzamt.
Ich glaube, daß bei solchen Geldfragen immer die Entfernnung zwischen den Spielorten gerechnet wird. Die Reisekosten eines vom Wohnort sich wohl das Privatvergnügen des Spielers oder des Vereins (diese Parallele ziehen ich wiederum von den Pokalspielen). Allerdings hatte ich dich in deiner Frage so verstanden, daß der Verein zurückgezogen hat. Damit wäre doch niemand umsonst angereist.

Zitat:
Zitat von sunfire
wie gesagt, hier geht es nicht ums pokalspiel, sondern um die hallenmiete für das rückspiel, welches aber aufgrund des rückzuges von mannschaft a nicht stattgefunden hat.
Wie gesagt das Pokalspiel war als Parallele gedacht (eben kein Hin- und Rückspiel). Wenn dort keine Hallenmiete erstattet wird, weshalb soll das dann in diesem Fall geschehen. Das wäre auch problematisch bei Vereinen denen die Halle gehört. Dürften die dann beliebige Abschreibungen ansetzen oder will man das mit Kostensätzen regeln ...

Zitat:
Zitat von sunfire
desweiteren fordern sie natürlich viel zu viel fahrtkosten und haben komischerweise auch noch laut klassenleiterurteil recht bekommen, was nicht nachvollziehbar, da es letztes jahr einen präzedenzfall gab, indem ein klares urteil gefällt wurde, was erstattet werden darf und was nciht.

weiss denn keiner was über die fristen, bis wann die die fahrtkostenerstattung einfordern dürfen?
Was heißt denn viel zu hohe Kostenerstattung in Euro ausgedrückt?
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  #5  
Alt 21.05.2005, 12:12
sunfire sunfire ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

also nochmal, dachte eigentlich, dass ich es verständlich geschrieben hatte:
der verein fordert fahrtkostenrückerstattung für das hinspiel, welches bei mannschaft a stattgefunden hat.
das ist auch korrekt, da steht ihnen ein betrag zu, den wir natürlich auch bereit sind zu zahlen, ist ja gar keine frage.
die kilometerpauschale beträgt übrigens 0,25 Euro pro kilometer.

desweiteren fordert die mannschaft einen noch nicht bezifferten betrag für die hallenmiete, die für das rückspiel bereits angemietet wurde, welches aber dann ja doch nciht stattgefunden hat. auch für die hallenmiete kann man theoretisch auslagenerstattung verlangen.

"zu hoch" heisst aus unserer sicht, dass wir glauben, dass eine forderung (nur für die fahrtkosten - hallenmiete folgt noch) jenseits von EURO 500,- (in worten: fünfhundert) nicht gemäss den statuten sind für eine entfernung von ca. 90 km.

so, zum rest möchte ich mich ab sofort nicht mehr äussern, da wir noch einspruch einlegen müssen gegen das urteil und ich unserer begründung nicht vorgreifen möchte.

wenn jemand doch noch was wissen sollte bzgl. der von mir erfragten frist fänd ich das ganz toll. wo sind denn unsere juristen hier?
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  #6  
Alt 21.05.2005, 12:44
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Also was Du jetzt noch mal wiederholt hast habe ich auch vorher verstanden. Es ging eigentlich um diesen Satz von dir.

Zitat:
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Ich abersehe ein daß du dich in einem laufenden Verfahren dazu nicht äußern willst und drücke euch die Daumen daß dieser Wahnsinnsvorderung von 500 Euro nicht zugesprochen wird.
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  #7  
Alt 21.05.2005, 13:38
aleksTTV aleksTTV ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Extra nen Polen eingeflogen?*gg* Finanzamt? Das hört sich doch schwer nach nem Verein an, der nicht gerade wenige Osteuropäer in seinen Reihen hat.....
__________________
http://www.ttv-stadtallendorf.de

Dobrý den!
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  #8  
Alt 21.05.2005, 14:09
sunfire sunfire ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Zitat:
Zitat von mithardemb
Also was Du jetzt noch mal wiederholt hast habe ich auch vorher verstanden. Es ging eigentlich um diesen Satz von dir.



Ich abersehe ein daß du dich in einem laufenden Verfahren dazu nicht äußern willst und drücke euch die Daumen daß dieser Wahnsinnsvorderung von 500 Euro nicht zugesprochen wird.
das "umsonst" bezog sich lediglich darauf, dass der pole gekommen ist, gespielt hat, aber das ganze spiel ja nach dem rückzug aus der wertung geflogen ist. wir haben natürlich nicht ein tag vor dem spiel zurückgezogen.

@aleksTTV
naja, ist net schwer zu erraten, oder?
wenn irgendwann mal alles rum sein sollte, werde ich vieleicht mal die geschichte hier aufdröseln, wir sind echt sauer auf besagten verein, über deren ganzes unsportliches verhalten in den letzten 6 monaten - eine absolute frechheit, was sich da so manch einer erlaubt.
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  #9  
Alt 21.05.2005, 14:33
deal deal ist offline
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deal ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Fahrtkostenrückerstattung

Also abrgerechnet weden darf nur die Entfernung zwischen den beiden Spielorten (kürzeste). Man darf bei 6er Mannschaften soweit ich weiß 2 Autos abrechnen.
Zur Hallenmiete würde ich faiererweise sagen, wenn 3 SPiele an dem Tag sind und nur 2 dadurch stattfinden, dass die hallemiete gedrittelt wird und nur ein Drittel der Hallenmite zu zahlen sind oder man rechnet es nach Stunden aus.
Zum Polen würde ich sagen, dass es sein Privatvergnügen ist, vorher er anreist.

Mit anderen Worten:

(2*90km*0,25DM)*2(hin- und Rückfahrt) + 1/3 Hallenmiete = 45€ + Hallenmiete.

Zu den Eispruchfristen weiß ich nciht, aber soweit ich weiß muss gegen alle Klassenleiterurteilen innerhalb von 8 Tagen einspruch eingelegt werden.
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  #10  
Alt 21.05.2005, 14:40
sunfire sunfire ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

Zitat:
Zitat von deal
Zu den Eispruchfristen weiß ich nciht, aber soweit ich weiß muss gegen alle Klassenleiterurteilen innerhalb von 8 Tagen einspruch eingelegt werden.
es sind 14 tage, aber es geht ja nicht um die einspruchsfrist, sondern darum, ob es eine frist gibt, bis wann die fahrtkostenrückerstattung beantragt werden muss, denn von der rückziehung bis zur beantragung lagen viereinhalb monate.

mit dem rest hast du recht, das sehe ich alles genauso. hat jemand ne ahnung, wie hoch so ne hallenmiete generell ist, wenn denn eine erhoben wird?
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