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AW: Wechsel rückgängig machen
Zitat:
Bei den Schulungen zur WO wurde auch der (makabre) Fall eines Todesfalls erwähnt - da muss dann niemand aufrücken. Und in der Kombi entsteht das von mir geschilderte Problem ... |
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Hab gerade mal bei euch nachgeschaut: da ist der gleiche Zeitraum vom 01.06-30.06 angegeben.
Oder meintest du "endete"? |
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Als juristischer Volllaie klingt das ganze Szenario für mich nach einem Fall, für den der §313 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage einst ersonnen wurde.
(Aber auch wenn das nicht die Frage war: dass ein Verein in so einem Fall so auf stur stellt, find ich schon befremdlich.) |
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Hatte auch schon mal so einen Fall.
Da brauchte der neue Verein den Spieler als Stammspieler auf dem mmf zur sollstärke damit keiner aus der zweiten aufrücken muss...und aus der dritten usw Der Spieler hat kein Spiel für den neuen Verein gemacht nach dem Zoff. Zur Rückrunde hat der Spieler dann zurück gewechselt . Der Verein zur Rückrunde neue Nummer sechs besorgt. Problem dabei jetzt wäre das der zur Rückrunde zurück lehrende Spieler in seinem Verein nicht zur sollstärke beiträgt |
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Zitat:
Die Mannschaftsmeldung endet aber am 21.6. ( https://nrw-tischtennis.de/wp-conten...rs09-18-19.pdf ) - das führt ja gerade zu dem theoretischen Problem. |
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