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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 24.05.2019, 13:36
h.m h.m ist offline
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Wechsel rückgängig machen

Hallo miteinander,

der Beitrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich mit der WO und/oder ähnlich gelagerten Fällen etwas (mehr) auskennen, die eventuell auch konkrete Aussagen dazu machen können und natürlich auch an diejenigen, die eh immer schreiben ;-)

Für mich als Fachwart auch interessant, weil so ein Anliegen durchaus auch einmal in unserem Bezirk auftreten kann und ich dann auch gerne den Vereinen eine einigermaßen kompetente Antwort geben würde.

Namen/Vereine spielen nun keine Rolle bei dem vorliegenden Fall und werden von mir auch auf Nachfrage nicht erteilt, sollte auch egal sein.

Sachverhalt:

Junger erwachsener Spieler X unterschreibt beim Verein Y einen Wechselantrag und einen Aufnahmeantrag im Verein, da er in der Stadt studieren möchte und sein Heimatverein ca. 80 km entfernt ist.

Wie es so kommt, zerschlägt sich das mit dem Studium und es macht realistisch keinen Sinn im neuen Verein zu spielen, da die Entfernung einfach zu weit ist.

Er will den Wechsel (zur kommenden) rückgängig machen, aber der Verein beharrt momentan noch auf dem Wechsel, da sie ihn anscheinend fest eingeplant haben oder zumindest dann auf einer Mannschaftsmeldung erscheinen könnte....oder einfach auch nur deshalb, weil er unterschrieben hat und es ums Prinzip geht. Die Gründe, warum der Verein so handelt, sind nicht bekannt, spielen aber auch eigentlich keine Rolle.

Unabhängig von der sportlichen und/oder moralischen Komponente (das steht hier nicht zu Diskussion) stellt sich für mich die Frage, wann so ein Wechsel rückgängig gemacht werden kann bzw. wenn dies nicht möglich wäre, ob ein Wechsel - und damit die Erteilung einer neuen Spielberechtigung für den Verein Y - überhaupt zustande kommen kann, wenn der Spieler X nachweisen kann, dass er keine Vereinszugehörigkeit hat.

Meine Sichtweise:

Mein Kenntnisstand bis dahin ist, dass ein Wechsel rückgängig gemacht werden kann, wenn alle Betroffenen dem zustimmen (also neuer Verein Y, alter Verein und Spieler natürlich).

Quelle: WO B 4.2:
4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrags zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spie- ler, abgebender und aufnehmender Verein) darf ein Antrag auf Wechsel einer Spielbe- rechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.

Wenn man sich nun aber auch mal die Wettspielordnung anschaut, dann findet man unter WO B 1.2 allgemein zur Spielberechtigung auch folgenden Passus:

Voraussetzung für jede Spielberechtigung, deren Erteilung oder deren Wechsel sind folgende Angaben, die der antragstellende Verein durch Absenden in click-TT oder (in allen anderen Fällen) durch rechtsverbindliche Unterschrift bestätigt:
(...)
 Bestätigung des antragstellenden Vereins und des Spielers, dass eine Mitgliedschaft des Spielers im Verein besteht


Wenn der Spieler X sich mit dem Verein Y also nicht auf eine Rücknahme des Wechsels verständigen kann, müsste also überhaupt noch geprüft werden, ob es nicht andere Möglichkeiten geben würde, dass überhaupt keine Spielberechtigung erteilt werden kann, da gegen Bestimmungen der WO verstoßen wird. WO B 5.4 sagt nämlich folgendes:
Die Erteilung einer Spielberechtigung darf nur verweigert werden, wenn gegen die Bestimmungen des Abschnitts B verstoßen worden ist. Ein solcher Verstoß ist dem für die Erteilung einer Spielberechtigung zuständigen Mitgliedsverband mitzuteilen.

Kann der Verein Y also keine Mitgliedschaft nachweisen, greift 5.4.

Also würde es theoretisch und praktisch noch die Möglichkeit geben, über die Vereinszugehörigkeit einen Wechsel quasi obsolet zu machen, wenn zu dem maßgeblichen Zeitpunkt keine Vereinszugehörigkeit bestehen würde. Der maßgebliche Zeitpunkt kann ja dann eigentlich nur der 1.7 sein, da vorher ja die Spielberechtigung beim alten Verein noch liegt.

Je nach Satz des Vereins können hier nur unterschiedliche Fristen für einen Vereinsaustritt geregelt sein, da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben (bis auf die max. "Kündigungsfrist" von zwei Jahren). Aber es gibt unabhängig von den Regelungen der jeweiligen Satzung auch noch eine Möglichkeit die Vereinszugehörigkeit sofort fristlos zu kündigen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Das könnte zum Beispiel ein weiterer Umzug sein, weil die jeweiligen Verwaltungsgerichte es dann als erfüllt ansehen, dass es dem Mitglied nicht zuzumuten ist, weiterhin Mitglied zu sein, wenn er die Leistungen des Vereins faktisch gar nicht beanspruchen kann. Andere Urteile gehen die Richtung einer unangemessenen Benachteiligung oder dergleichen, also in Richtung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Mitglied massiv gestört ist.

Würde jetzt bedeuten, dass Wechsel durchaus auch anders "rückgängig" gemacht bzw. erst gar nicht durchgeführt werden dürfen, wenn Spieler es schaffen, rechtzeitig vorher fristlos zu kündigen (oder eben überhaupt noch gar nicht Mitglied im Verein sind).

Liege ich hier mit meiner Auffassung richtig?

Heiko Menzel
Fachwart Mannschaftssport Unterfranken-Nord, Bayern
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  #2  
Alt 24.05.2019, 14:04
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Wechsel rückgängig machen

Also die Grundlagen hast du ja zitiert.

In Kürze:
Zeitraum 1.6-30.6. kann die Rücknahme erfolgen.

Bedeutet man kann nur zu seinem alten Verein zurück und kann keinen anderen Wechselantrag stellen.

Alle 3 Beteiligten müssen der Rücknahme zustimmen.

Wenn der neue Verein nicht zustimmt, kann man ihn nicht zurück nehmen.

Mit der Vereinszugehörigkeit ist so eine Sache.

Also wenn man noch keinen Vereinsbeitritt beantragt hat bzw es schafft die Mitgliedschaft rechtzeitig zum 30.06. wieder zu kündigen....

Wenn es keinen Beitrittsantrag gab ist die generelle Fage ob man dadurch garkeinen Wechselantrag stellen durfte er also nichtig ist und nicht zurück genommen werden muss... Das ist sicher so eine Grauzone und da müßte man womöglich Gerichte am Ende drüber entscheiden lassen , wenn es hart auf hart kommt...und dann kann es zu spät sein.

Meine persönliche Meinung: Der Wechsel ist trotzdem gültig, aber er bekommt solange er nicht beigetreten ist keine Spielberechtigung für den neuen Verein. Sprich der Verein darf ihn auch nicht auf der Mannschaftsaufstellung aufführen
Begründung: Bei einer Unterschrift unter den Wechsel der Spielberechtigung stimmt man indirekt auch der Mitgliedschaft im Verein zu, da man ohne diese Mitgliedschaft ja keinen Antrag auf (Wechsel der) Spielberechtigung stellen dürfte

Kündigung:
1. Ich denke es wird in den meisten Fällen nicht möglich sein die Mitgliedschaft zum 30.6. zu kündigen (wenn der Verein dem nicht zustimmt und davon gehen wir ja nicht aus), wenn man sie erst zb Anfang Mai beantragt hat.
2. Selbst wenn man das schafft, nutzt es meiner Meinung nach nicht viel, denn zum Zeitpunkt des Wechselantrags, war man ja Vereinsmitglied und somit ist der Antrag rechtmäßig gestellt worden. (auch bei der Ausbildungsentschädigung ist ja der Tag des Wechselantrags entscheidend, ob der da noch Jugendlicher ist und nicht der 1.7. ab dem derjenige Spielberechtigt ist, wo der evtl keiner mehr ist)

Fazit: Ich denke , man kommt um die Zustimmung des neuen Vereins nicht rum. Auch nicht mit Kündigung zum 30.06. oder dem Argument man hat keinen Beitrittsantrag unterschrieben.
Dadurch wird ggf nur verhindert, das der neue Verein einen auf die Mannschaftsaufstellung packen kann.

PS: auch zu bedenken ist , dass bei einem Rückwechsel zum 1.1. man dann nicht zur Sollstärke beitragen kann, wenn man in dem anderen Verein dann keine 2 Spiele gemacht hat.


Einzig wenn man den Wechselantrag den der neue Verein ausdrucken muss nicht unterschrieben hat dann hat man ne gute Chance.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (24.05.2019 um 14:07 Uhr)
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  #3  
Alt 24.05.2019, 14:06
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AW: Wechsel rückgängig machen

Wenn nun ein Wechsel (bei Einverständnis aller Beteiligter) rückgängig gemacht wird, was passiert dann mit einer eingereichten/genehmigten Mannschaftsmeldung des (ursprünglich) aufnehmenden Vereins?
Ist die dann trotzdem gültig? (also mit ggf. einem Spieler zu wenig)

Dann könnte ja beliebig getrickst werden ...
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  #4  
Alt 24.05.2019, 14:11
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AW: Wechsel rückgängig machen

die muss natürlich geändert werden, der Spieler hätte ja auch gar keine Spielberechtigung...mal davon abgesehen, dass die Fachwarte (bei uns in Bayern zumindest) die Mannschaftsmeldung erst ab dem 02.07 genehmigen können, da der Zeitraum für die Mannschaftsmeldung bis zum 01.07 geht und deshalb wohl auch der Zeitraum für die Wechselrücknahme

edit: sorry, vergessen oben was zu löschen: da muss natürlich nichts geändert werden, weil der Wechsel bis dahin ja entweder rückgängig gemacht wurde oder eben nicht

Geändert von Hansi Blocker (25.05.2019 um 07:12 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt; "Antworten"-Knopf verwenden
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  #5  
Alt 24.05.2019, 14:23
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AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen

Mit der Vereinszugehörigkeit ist so eine Sache.

Also wenn man noch keinen Vereinsbeitritt beantragt hat bzw es schafft die Mitgliedschaft rechtzeitig zum 30.06. wieder zu kündigen....

Wenn es keinen Beitrittsantrag gab ist die generelle Fage ob man dadurch garkeinen Wechselantrag stellen durfte er also nichtig ist und nicht zurück genommen werden muss... Das ist sicher so eine Grauzone und da müßte man womöglich Gerichte am Ende drüber entscheiden lassen , wenn es hart auf hart kommt...und dann kann es zu spät sein.

Meine persönliche Meinung: Der Wechsel ist trotzdem gültig, aber er bekommt solange er nicht beigetreten ist keine Spielberechtigung für den neuen Verein. Sprich der Verein darf ihn auch nicht auf der Mannschaftsaufstellung aufführen
Begründung: Bei einer Unterschrift unter den Wechsel der Spielberechtigung stimmt man indirekt auch der Mitgliedschaft im Verein zu, da man ohne diese Mitgliedschaft ja keinen Antrag auf (Wechsel der) Spielberechtigung stellen dürfte
Da ist WO B 1.2 ziemlich eindeutig, dann kann keine Spielberechtigung erteilt werden, also dann kann quasi kein Wechsel der Spielberechtigung erfolgen.

Das mit dem Zustimmen bei einem Wechselantrag ist korrekt, bedeutet quasi, dass beide (Verein und Spieler) mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass zum Zeitpunkt des Wechsel eine Vereinszugehörigkeit besteht...streng genommen würde das bedeuten, dass bei Unterzeichnen des Wechselantrags derjenige auch schon Mitglied im Verein sein muss
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  #6  
Alt 24.05.2019, 14:27
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AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Fazit: Ich denke , man kommt um die Zustimmung des neuen Vereins nicht rum. Auch nicht mit Kündigung zum 30.06. oder dem Argument man hat keinen Beitrittsantrag unterschrieben.
Dadurch wird ggf nur verhindert, das der neue Verein einen auf die Mannschaftsaufstellung packen kann.

PS: auch zu bedenken ist , dass bei einem Rückwechsel zum 1.1. man dann nicht zur Sollstärke beitragen kann, wenn man in dem anderen Verein dann keine 2 Spiele gemacht hat.


Einzig wenn man den Wechselantrag den der neue Verein ausdrucken muss nicht unterschrieben hat dann hat man ne gute Chance.
Darum geht es ja nicht, der wurde anscheinend unterschrieben und danach war im Eingangspost auch nicht gefragt. Kein Beitragsantrag oder -beitritt, kein Wechsel der Spielberechtigung möglich.

Das mit der Mannschaftsaufstellung sehe ich ähnlich, dafür muss eine Vereinszugehörigkeit beim Einreichen der Meldung vorhanden sein
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  #7  
Alt 24.05.2019, 14:29
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AW: Wechsel rückgängig machen

Mit der Mitgliedschaft im Verein ist das so eine Sache. Vor einigen Jahren (WTTV; vor Einführung der neuen WO) wollte ein Spieler im November aus der Aufstellung einer Mannschaft gestrichen werden, weil er fristlos ausgetreten sei. Für ihn hätte dann ein Spieler nachrücken müssen. Ich habe die Sache weitergeleitet und erhielt die Antwort, dass die Mitgliedschaft grundsätzlich erst am Ende des Halbjahres erlischt.
Gruss Hdd
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  #8  
Alt 24.05.2019, 14:31
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AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
2. Selbst wenn man das schafft, nutzt es meiner Meinung nach nicht viel, denn zum Zeitpunkt des Wechselantrags, war man ja Vereinsmitglied und somit ist der Antrag rechtmäßig gestellt worden. (auch bei der Ausbildungsentschädigung ist ja der Tag des Wechselantrags entscheidend, ob der da noch Jugendlicher ist und nicht der 1.7. ab dem derjenige Spielberechtigt ist, wo der evtl keiner mehr ist)
Das sehe ich anders, WO B 1.2 sagt doch, dass Voraussetzung für jede Spielberechtigung ist, dass derjenige Spieler Mitglied im Verein ist (nicht zum Zeitpunkt des Antrags, sondern bei der Erteilung). Die Spielberechtigung für den neuen Verein erhält er aber erst am dem 01.07 und wenn jemand zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied (mehr) ist, dürfte die auch nicht erteilt werden...oder seh ich das falsch?
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  #9  
Alt 24.05.2019, 14:33
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AW: Wechsel rückgängig machen

@ Hdd

Ja, das kann auch so in der Satzung stehen, das ist anscheinend nicht einheitlich geregelt.

mir ging es vor allem darum was passiert, wenn zum Zeitpunkt des Beginn der Spielberechtigung für den neuen Verein (01.07) aufgrund einer fristlosen sofortigen Kündigung dieser kein Vereinsmitglied mehr ist

Geändert von Hansi Blocker (25.05.2019 um 07:18 Uhr)
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  #10  
Alt 24.05.2019, 15:20
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AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
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Das sehe ich anders, WO B 1.2 sagt doch, dass Voraussetzung für jede Spielberechtigung ist, dass derjenige Spieler Mitglied im Verein ist (nicht zum Zeitpunkt des Antrags, sondern bei der Erteilung). Die Spielberechtigung für den neuen Verein erhält er aber erst am dem 01.07 und wenn jemand zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied (mehr) ist, dürfte die auch nicht erteilt werden...oder seh ich das falsch?
Auch zuu deiner FRage aus Post 9:

Das siehst du richtig. Wenn er am 1.7. nicht Mitglied des neuen Vereins ist (weil er zb zum 30.06. seine Mitgliedschaft gekündigt hat), kann der Verband keine Spielberechtigung erteilen und man kann ihn auch nicht in einer Mannschaft melden.
Das hat dann aber nichts mit dem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung und seiner Rücknahme zu tun!!!
Mit der Unterschrift unter den Wechsel bestätigt der Spieler (und der Verein) dass es zu dem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft gab, sonst hätte er den ja garnicht unterschreiben dürfen. Ergo kann er sich später nicht darauf berufen, dass es keine Mitgliedschaft gab und somit der Wechselantrag ungültig sei.

Zu Post 9: Er hätte dann für keinen der beiden Vereine eine Spielberechtigung!

Nochmal so wie ich es sehe:

Durch die Unterschrift unter dem Wechselantrag hat der Spieler bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt ein Mitgliedschaft bestand. Der Wechsel ist also grundsätzlich gültig!!

(Zitat aus deinem Ausgangspost:
Voraussetzung für jede Spielberechtigung, deren Erteilung oder deren Wechsel sind folgende Angaben, die der antragstellende Verein durch Absenden in click-TT oder (in allen anderen Fällen) durch rechtsverbindliche Unterschrift bestätigt:
(...)
* Bestätigung des antragstellenden Vereins und des Spielers, dass eine Mitgliedschaft des Spielers im Verein besteht)


Er kann nur im Juni aufgehoben werden, indem alle 3 Parteien zustimmen und dann kann die Spielberechtigung beim alten Verein bleiben. Es gibt keine Chance das die Spielberechtigung beim alten verein bleibt ohne Zustimmung des neuen!!!

Sollte am 1.7. keine Vereinsmitgliedschaft (mehr) vorliegen für den neuen Verein und der Verband bekommt darüber Kenntnis, darf er keine Spielberechtigung für den neuen Verein erteilen und der Spieler kann dann auch nicht auf der Mannschaftsmeldung auftauchen. Natürlich kann man sobald die Vereinsmitgliedschaft dann doch besteht den Spieler nachmelden. Wenn es nach dem Ende/Genehmigung der Mannschaftsmeldung ist eben als zusätzlichen Spieler mit RES

Aber auch mit diesem Schachzug (Kündigung zum 30.06.) kann man nicht die Spielberechtigung für den alten Verein bekommen (was ja Ziel des Ausgangspost war). Man hat dann garkeine am 1.7.
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