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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
Zitat:
"The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be of a brand and type currently authorised by the ITTF..." . Hierbei ist "type" genau der Begriff, unter dem auf der Belagliste die Möglichkeiten "In" und "Out" auftauchen. Die Nutzung eines NI-Belages als NA oder umgekehrt ist somit verboten. In der deutschen Übersetzung von B 2.1.3 steht nur "Beläge, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen". Daher ist es nicht so leicht zu finden - der Originaltext ist da genauer. |
AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
Zitat:
ich wollte gerade den Link zu der Belagliste hier hin stellen. In der Liste stehen die Bläge gemäß Ihrer Zulassung. Da steht eben auch ----> in <---- oder eben ----> out <----- und damit ist auch klar, wie herum die Beläge eingesetzt werden sollen und dürfen... eben nur gemäß der Zulassung. Es gab mal Sriver L und Sriver S in einem Belag. der hatte zwei Schriftfelder und konnte eben auch um 90° versetzt aufgeklebt werden. Für diese Idee den Belag falsch herum aufzukleben müßte es ja eine neue Belagsparte geben.... in/out oder so. Aber wer will das schon. (Oder einfacher: Die Beläge müßten bei <in> und bei <out> gelistet sein.) Und ein wenig gestichelt: Wer weiß, wie lange es noch Noppenbeläge gibt bei den Regelmöglichkeiten unserer Vertreter.... :rolleyes: ;) :D |
AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
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Wobei...... Noppen <in> bleibt wohl.... denn da gehören die ja auch hin ;-) |
AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
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Dass unsere Vertreter aber unsere Vertreter sind, und dass sie Regelmöglichkeiten haben bezweifel ich. |
AW: Darf man Beläge falschrum kleben?
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Nun gebe ich zu, dass auch ich etwas feige geworden bin. Doch eventuell spiele ich bald wieder auf beiden Seiten mutig mit NA. |
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