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-   -   Was mache ich wenn ....? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=60916)

aleol 13.08.2008 23:58

AW: Was mache ich wenn ....?
 
Prinzipiell nicht schlecht, habe gerüchteweise gehört, dass das ganze in Bremen eventuell auch gemacht werden soll - dort natürlich deutlich einfacher, was zumindest die Fahrtstrecken angeht.

Der Erfolg soll ja nicht darin liegen, möglichst viele zu erwischen, sondern darin, abzuschrecken. Wenn ich nicht weiß, ob ich nicht doch mal kontrolliert werde, überlege ich mir vielleicht doch, auf Ersatzlösungen auszuweichen.

Kontrollen nach dem Spiel ? Da müsste dann wohl die WO des DTTB für den betreffenden Verband modifiziert werden:

"Sie sollen vor einem Spiel vorgenommen werden. Dann kann ein Schläger, der schädliche flüchtige Lösungsmittel aufweist, einmal ausgetauscht werden.
Bei begründetem Verdacht entscheidet der Oberschiedsrichter, ob eine Schläger-Kontrolle nach einem Spiel durchgeführt wird."

Kann jemand, der nur von Spiel zu Spiel fährt, und nicht die ganze Zeit anwesend ist, der Oberschiedsrichter sein ? Nach meinem Empfinden eigentlich nicht. Ausserdem sollen Kontrollen vor dem Spiel die Regel sein, die nachher die Ausnahme. Entspricht also nicht wirklich der Intention der Regel.

Wie gesagt, ich finde es gar nicht schlecht, aber da müsste eben die Regel für den betreffenden Verband wohl noch angpasst werden.

Hdd 14.08.2008 17:09

AW: Was mache ich wenn ....?
 
Kontrollen kann jeder damit beauftragte (also etwa auch vom Kreis) geprüfte Schiedsrichter vornehmen. Das braucht also kein bei diesem Spiel eingesetzter OSR zu sein (andernfalls würden im WTTV unterhalb der Regionalliga keine Kontrollen stattfinden können).
Problematisch - weil wie üblich unklar formuliert - sind Kontrollen nach einem Spiel. Die kann der OSR in Verdachtsfällen vornehmen. Ich würde das so interpretieren, dass der von uns beauftragte geprüfte Schiedsrichter bei einem Spiel unterhalb der Regionalliga das Amt eines Oberschiedsrichters einnimmt und damit auch Kontrollen nach dem Spiel vornehmen kann, speziell bei Spielern, die im Verdacht stehen, weiterhin nicht zugelassene Kleber zu benutzen.
Natürlich ist die Zahl der Kontrollen eng begrenzt und die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, sehr gering. Daher wäre ich für härtere Strafen, wenn jemand erwischt wird.
Gruß Hdd

Fastest115 14.08.2008 21:55

AW: Was mache ich wenn ....?
 
Da stimm ich dir in allen Bereichen zu. Kehrseite der härteren Strafen ist natürlich das dann schnell nen "Unschuldiger" getroffen wird. ZB jemand der nen nagelneuen Belag genommen hat und mit Free Glue aufgeklebt aber nicht dran gedacht den ne woche auslüften zu lassen usw. Klar im Sinne der Regeln ist er schuldig. Er hat die Verantwortung das es keinen positiven test gibt usw...aber wenn man es mal anders betrachtet hat er ja eigentlich nichts verbotenes getan, schon garnicht wissentlich. Nur kann das Gerät das nicht unterscheiden....

aleol 14.08.2008 23:57

AW: Was mache ich wenn ....?
 
... und ich denke, das war wahrscheinlich der Grund dafür, dass vorherige Tests ohne weitreichende Konsequenzen die Regel sein sollen und die nachträglichen nur bei wirklichen Verdachtsmomenten, dass jemand wissentlich und vorsätzlich geklebt hat, vorgenommen werden sollen.

Vollblutprofi 15.08.2008 07:03

AW: Was mache ich wenn ....?
 
Was nichts daran ändert, dass Tests vor dem Spiel sinnlos sind, weil sie weder Strafen noch Spielverluste bringen.
Da kann sich jeder ausrechnen, wie viele Spiele er problemlos machen kann und wie oft der den Zweitschläger braucht.


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