TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=59)
-   -   Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=147500)

Noppenfuzzi 04.06.2013 23:21

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Um ehrlich zu sein ist mir gerade ziemlich egal wer diese beiden Herren sind, ich finde es gut und kann deren Entscheidungen nur begrüßen (dahingestellt sei wie hoch ihre Schuld oder Unschuld an dem Debakel gewesen war). Denn dadurch schlägt dieser Fall höhere Wellen, mehr TT-Menschen beschäftigen sich damit und sehen hoffentlich wie lächerlich es bei uns im TTVWH zugeht!!!

Kurbeltango 05.06.2013 16:55

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Noppenfuzzi (Beitrag 2432653)
Um ehrlich zu sein ist mir gerade ziemlich egal wer diese beiden Herren sind...

Ok, jetzt weiß ich das auch :D - mich interessiert's immer noch!

nt_oe_ut_ng_hn 10.06.2013 12:54

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Martin Neef (Beitrag 2431950)
Aus meiner Sicht kann das Verbandsgericht zu keinem anderen Urteil kommen. ...

Interpretationsspielraum ist hier durchaus gegeben, s. erstes und zweites Urteil. Dabei wissentlich einen Dritten mit dem Abstieg zu bestrafen, zeigt das enorme Talent der Rechtsabteilung des TTVWH und großes Fingerspitzengefühl ...

Schorsch 22.07.2013 21:27

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von nt_oe_ut_ng_hn (Beitrag 2434833)
Interpretationsspielraum ist hier durchaus gegeben, s. erstes und zweites Urteil. Dabei wissentlich einen Dritten mit dem Abstieg zu bestrafen, zeigt das enorme Talent der Rechtsabteilung des TTVWH und großes Fingerspitzengefühl ...

Wenn man bedenkt, dass der Spieler Patrick Marbach um 13:30 ein Jugendspiel hatte und dann um 16:00 bei einem Auswärtsspiel der Herren eingesetzt werden sollte, dann kommt man doch unweigerlich zu dem Ergebnis, dass Eintracht Beilstein mit der Verzögerung bewusst die Regel umgehen wollte, nach der ein Spieler nicht in einem Mannschaftskampf eingesetzt werden kann, wenn ein anderer Mannschaftskampf noch nicht beendet ist, in dem der Spieler schon gespielt hat.

Um künftig solche Streitereien auszuschließen wurde die WO auch zum 15.07.2013 geändert.

Siehe WO G 12.3:
"12.3
Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden,
wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder
wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht,
um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf
mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre.
Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter."

Ich begrüße die neue Regelung.

spassvogel 555 23.07.2013 11:48

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Schorsch (Beitrag 2447904)
Wenn man bedenkt, dass der Spieler Patrick Marbach um 13:30 ein Jugendspiel hatte und dann um 16:00 bei einem Auswärtsspiel der Herren eingesetzt werden sollte, dann kommt man doch unweigerlich zu dem Ergebnis, dass Eintracht Beilstein mit der Verzögerung bewusst die Regel umgehen wollte, nach der ein Spieler nicht in einem Mannschaftskampf eingesetzt werden kann, wenn ein anderer Mannschaftskampf noch nicht beendet ist, in dem der Spieler schon gespielt hat.

Um künftig solche Streitereien auszuschließen wurde die WO auch zum 15.07.2013 geändert.

Siehe WO G 12.3:
"12.3
Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden,
wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder
wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht,
um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf
mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre.
Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter."

Ich begrüße die neue Regelung.

Die neue Regelung hat mit dem Freizeittischtennis in den unteren Klassen nichts mehr zu tun.:flop:

Ich kann dir sowohl von Vereinen aus dem Kreis Ludwigsburg als auch aus dem Kreis Heilbronn versichern, daß Jugendliche weiterhin wie in den letzten Jahren auch nach ihren Jugendspielen zu den jeweiligen Herrenspielen gefahren werden um dort Ersatz zu spielen.
Ich finde da auch nichts dabei.
Es wird dann halt nicht die richtige Anfangszeit in den Spielbericht eingetragen wie es von den betroffenen Vereinen schon immer getan wurde.
An diesem Betrug ist dann nur die praxisfremde Einstellung des Verbandes schuld.
Wie oft werden Spiele von Spielern vorgezogen damit sie anschliesend noch rechtzeitig als Ersatz in höheren Mannschaften spielen können.
Wenn sich die Vereine verstehen geht das auch weiterhin wenn nicht Pech gehabt.
Meiner Meinung nach machen Personen wir Eißler(Vorsitzender FA Recht) und Schreyer(jetzt Stellvertr. Vorsitzender) den Freizeitsport Tischtennis total kaputt. Hier geht es nur um Selbstdarstellung und Übertragung der eigenen Arroganz auf den Sport. Ihre eigene Gerichtsbarkeit haben sie ja mit der selbständigen Aufhebung des 2. Urteils bereits schon bloß gestellt.:flop::flop::klatsch::klatsch:

fuxi 23.07.2013 12:23

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Hier im ttvsh sind sogar parallele Spiele in zwei Mannschaften möglich wenn beide Mannschaften zustimmen. Das finde ich dem Freizeitsport angemessen.

Tauberspieler 23.07.2013 13:29

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Schorsch (Beitrag 2447904)
Siehe WO G 12.3: "...Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden, wenn die Karenzzeit gemäß WO/AB G 12.2 überschritten wird oder wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn verursacht, um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre..."

Die oben beschriebene Spezifizierung von WO 12.3 ist m.E. bedenklich, da sie die dem Grunde und dem Ausmaß nach sinnvolle und allgemein akzeptierte Karenzzeit ohne Not aushebelt. Sie sollte weiterhin pauschal gültig sein! Dass die neue Regelung die sportliche Förderung unserer Jugendspieler behindert, will ich hier nur am Rande anmerken.

spassvogel 555 23.07.2013 16:51

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Tauberspieler (Beitrag 2448059)
Die oben beschriebene Spezifizierung von WO 12.3 ist m.E. bedenklich, da sie die dem Grunde und dem Ausmaß nach sinnvolle und allgemein akzeptierte Karenzzeit ohne Not aushebelt. Sie sollte weiterhin pauschal gültig sein! Dass die neue Regelung die sportliche Förderung unserer Jugendspieler behindert, will ich hier nur am Rande anmerken.

Was für einen Einfluß müssen Herren wie Eißler und Schreyer beim TTVWH haben
damit ihre allseits kritisierte Urteile sogar eine Änderrung der Wettspielordnung erwirken nur um diese später damit zu rechtfertigen.
Armer TTVWH wo bist Du hingekommen.
Aber die noch basisnahen Personen haben ja daraus ihre Kosequenzen gezogen.

Eine, wie angesprochen, selbstverständliche Förderung der Jugend durch möglichst viele Einsätze bei den Damen u. Herren interessiert doch diese Paragraphenreiter überhaupt nicht.:flop:

Creglingen 23.07.2013 18:07

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Wobei es sich nach der Formulierung um eine sogenannte Kann-Bestimmung handelt, zwingend ist lediglich die Geldstrafe, der Spielverlust ist nicht zwingend nach dem Wortlaut der Regel die Folge.

Es obliegt somit dem Klassenleiter ob er unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu diesem harten Instrument "Spielverlust" greift.

Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen.

Tauberspieler 23.07.2013 18:19

AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
 
Zitat:

Zitat von Creglingen (Beitrag 2448135)
?..Mit einer schlüssigen Begründung kann er es auch bei der Geldstrafe belassen.

Die schlüssigste aller Begründungen wäre m.E., dass die zugrunde liegende Regelung nicht akzeptabel ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77