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Chris Kratzenstein 02.12.2014 14:56

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Die Mitgliedschaft verweigern ist sicher rechtlich nicht korrekt.
Die Spielberechtigung nicht beantragen bzw. jemanden nicht aufzustellen glaube ich aber schon.
Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

User 17544 02.12.2014 15:23

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Bei der Aufstellung in einer Mannschaft sehe ich das ebenso.

Inwieweit ein Verein sich "weigern" kann eine Spielberechtigung für ein Mitglied zu beantragen, da bin ich mir allerdings auch nicht sicher. Diese Spielberechtigung ist ja auch nötig um an offiziellen Turnieren teilnehmen zu dürfen. Die Dachverbände selbst werden schließlich auch gefördert und haben zudem durchaus auch ein Eigeninteresse an Turnierteilnahmen wie an Mitgliedern im Allgemeinen.

...aber das ist eh alles theoretisches Geplänkel und eigentlich recht realitätsfremd, wie auch mithardemb schon selbst anmerkte.

Fastest115 02.12.2014 15:35

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Zitat:

Zitat von Chris Kratzenstein (Beitrag 2583794)
Die Mitgliedschaft verweigern ist sicher rechtlich nicht korrekt.
Die Spielberechtigung nicht beantragen bzw. jemanden nicht aufzustellen glaube ich aber schon.
Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

Da hast du formalrechtlich 100% Recht.

1. Man kann die Aufnahme nicht so einfach verweigern.
Dazu müssen schon einige Dinge geschehen. Zb wenn es nur einen begrenzten Mitgliederkreis gibt(also grundsätzlich bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen)
Oder wenn es eine Höchstmitgliederzahl gibt und die erreicht ist aber dann muss man denjenigen auf eine Warteliste setzen und darf auch niemand anderes der sich danach meldet eher aufnehmen.
Oder es muss in der Vergangenheit zu schwerwiegenden vereinsschädigendem Verhalten gekommen sein bzw unzumutbarem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, so das man eine Weigerung begründen kann mit dem Wohl des Vereins bzw aktueller Mitglieder.
2. Einen Wechsel der Spielberechtigung muss ein Verein natürlich nicht machen auch wenn es das Mitglied wünscht.
Ebenso hat ein Spielerkein Recht in einer Mannschaftsmeldung aufzutauchen oder gar in einer bestimmten Mannschaft . Auch wenn er drauf steht hat er kein recht auf X Einsätze..Diese rechte das zu entscheiden liegen alle beim Verein.

Praktisch nutzt es dem Spielernatürlich wenig wenn er auf sein recht auf Mitgliedschaft pocht und der Verein nachgibt aber ihm direkt sagt: du machst hier kein Spiel für uns, weil wir keinen Wechsel der SB beantragen

User 17544 02.12.2014 16:29

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2583800)
Da hast du formalrechtlich 100% Recht.

Eine 100%-Angabe, auf die ich nicht viel geben würde;)


Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2583800)
2. Einen Wechsel der Spielberechtigung muss ein Verein natürlich nicht machen auch wenn es das Mitglied wünscht.

Die Belastbarkeit dieser Aussage wäre sicher interessant mal theoretisch von geeigneter Stelle überprüfen zu lassen.

Du hast es ja immer gern mit Beispielen:)

Beispiel: Jemand zieht von Kleinkleckersdorf ins 200 km entfernt gelegene Pusemuckel, welches auch in einem anderen Landesverband befindlich ist.

Er meldet sich ordnungsgemäß in seinem ehemaligen Verein TTC Kleinkleckersdorf ab und bei Schmetterball Pusemuckel eben so ordnungsgemäß an und bittet dort den Wechsel der Spielberechtigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim zuständigen Verband zu beantragen.

Dass bei Schmetterball Pusemuckel augenblicklich kein Platz in einer Mannschaft ist, stört ihn nicht weiter, denn er möchte gern an allen offiziellen Turnieren in diesem Verband teilnehmen dürfen. Dazu ist eine gültige Spielberechtigung nötig.

Nun erklär mir mal bitte, nach welchem Recht ihm der Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung von einem Verein verweigert werden könnte:ratlos:

mithardemb 02.12.2014 18:48

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2583800)
Da hast du formalrechtlich 100% Recht.

1. Man kann die Aufnahme nicht so einfach verweigern.
Dazu müssen schon einige Dinge geschehen. Zb wenn es nur einen begrenzten Mitgliederkreis gibt(also grundsätzlich bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen)

So wie ich das kenne stellt der Beitritt einen Vertrag zwischen Verein und dem neuen Mitglied dar und grundsätzlich gibt es Vertragsfreiheit in Deutschland.

Natürlich kann es sein, dass Fördermittel diese Freiheit eingrenzen und es wird sicherlich Ablehnungsgründe geben, die ein Gericht aufhebt (z.B. wegen Diskriminierung).

Aber natürlich sollte ein Sportverein anstreben möglichst vielen Menschen zugänglich zu sein.

Hillegosser 02.12.2014 19:25

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Mitgliedschaft ist eine Sache, aber über die Aufstellung entscheidet der Vorstand. Und dieser Aspekt ist bei einem Wechsel wohl auch entscheidend.

User 17544 02.12.2014 21:39

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Zitat:

Zitat von Hillegosser (Beitrag 2583855)
Mitgliedschaft ist eine Sache, aber über die Aufstellung entscheidet der Vorstand.

Erst mal muss der Q-TTR passen;)

Löla 03.12.2014 14:11

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Man kann auch den Wechsel der Spielberechtigung beantragen ohne die Person auf den Mannschaftsmeldebogen zu setzen.
Somit kann der Spieler problemlos sämtliche Turniere spielen, ist aber für keine Mannschaft spielberechtig.

spielmalkrum 04.12.2014 13:59

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Jede beantragte Spielberechtigung kostet den Verein allerdings auch Geld...

Löla 04.12.2014 14:04

AW: Wechsel zur Rückrunde
 
Zitat:

Zitat von spielmalkrum (Beitrag 2584169)
Jede beantragte Spielberechtigung kostet den Verein allerdings auch Geld...

Jupp das stimmt allerdings. Müsste man in so einem Fall dann wohl auf den Spieler umlegen, wenn dieser es unbedingt möchte.
Aber besser wäre es sicher, wenn der Spieler in einem Verein spielt, wo er "erwünscht" ist. Damit wäre allen geholfen.


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