TT-NEWS Tischtennis Forum

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Freddie 10.07.2000 21:01

Ein Regelverstoß ist und bleibt ein Regelverstoß, auch wenn er nicht entdeckt werden kann. q.e.d.

Man kann doch ein falsches Verhalten nicht legitimieren, indem man sagt, es entdeckt ja doch keiner.


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Freddie,
mit Skol und einem Cheerio
macht Tischtennis mein Leben froh.

chacka 11.07.2000 16:02

Zitat:

Original erstellt von Freddie:
Ein Regelverstoß ist und bleibt ein Regelverstoß, auch wenn er nicht entdeckt werden kann. q.e.d.

Man kann doch ein falsches Verhalten nicht legitimieren, indem man sagt, es entdeckt ja doch keiner.



nach steuergesetz ist das einwandfrei- der dttb oder irgend ein mitgliedsverband kann nicht einfach eigene steuervorschriften machen. so gehts nun auch nicht. und ich glaube nicht, dass sich die steuergesetzgebung von tt-tourismus beeinflussen lässt

gruß
chacka

Robin Hood 11.07.2000 17:20

@chacka

Es geht hier nicht um Steuergesetze zu erfinden - meinen Informationen nach gibt es diese einheitlichen Regelungen seitens des Finanzminesteriums - wenn Du andere hast würde es mich freuen wenn Du diese dem Forum mitteilen könntest - inkl. Referenz wo Du das her hast.

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Für die TT-Gerechtigkeit !!!

Jet Li 12.07.2000 12:29

Was die EU-Ausländer angeht!

Das sind keine Ausländer mehr im herkömmlichen Sinne, durch die europäische Einigung darf es keine Bevorteilung einzelner Bevölkerungsgruppen geben.
Außerdem haben ja die deutschen Spieler dafür auch die Chance in ausländischen Vereinen zu spielen, da ist es halt Pech, dass die deutsche Ligen dermaßen finanzstark sind.
Das machen im Fußball dann halt die Italiener, Engländer und Spanier so. Ob das dann der Jugend schadet, hängt davon ab, wie man damit umgeht!http://www.tt-news.de/ubb/smilies/wink.gifhttp://www.tt-news.de/ubb/smilies/crying.gif

Robin Hood 13.07.2000 07:02

@Jet Li

Bezüglich den Ausländern aus den Staaten der EU wie z.B. Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande: hier gibt es auch keine finanziellen Problemstellungen da es keine "Arbeits- und Aufenthaltsverknüpfung gibt". Bei den osteuropäischen Arbeitnehmern schreiben die Ausländerbehörden und Arbeitsämter dies aber vor.
D.h. Du benötigst eine Aufenthaltserlaubnis um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen oder vice versa.

Zusätzlich kommt die 3000 DM Grenze ins Spiel und das grundsätzliche Verbot in der Regionalliga und tiefer einen TT-Profi zu haben.

Jetzt die Fragen: wieviele Vereine können selbst in der 2.Liga (TT-Profis) die 3000,- DM Regelung erfüllen. Und: wieviele Vereine haben einen "legalen" Ausländer in der 3. Liga abwärts ?


Schaut doch mal


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Für die TT-Gerechtigkeit !!!

Freddie 13.07.2000 23:38

Ich bin zwar nicht ganz so sattelfest im Steuerrecht, aber es gibt wirklich kein Gesetz, das eine Erstattung verbietet. Allerdings gibt es ein umfangreiches Regelwerk über die Versteuerung solcher Erstattungen und unter welchen Gegebenheiten diese steuerfrei sind.

Mein Wissenstand: Sollte die Höhe der Erstattungen nicht durch Einzelbeleg für die Aufwendung nachweisbar sein, dann gibt es Pauschbeträge. Alles was darüber liegt, muß der Verein im Namen dessen, der die Erstattung erhält mit Lohnsteuer belasten und diese an das Finanzamt abführen.

Ob da alles bei den Vereinen korrekt läuft ??
Da können sich viele DM als Nachzahlung (natürlich nur bei Entdeckung) anhäufen.

Oder sind meine Informationen falsch??



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Freddie,
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chacka 14.07.2000 09:42

Zitat:

Original erstellt von Robin Hood:
@Jet Li

Bezüglich den Ausländern aus den Staaten der EU wie z.B. Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande: hier gibt es auch keine finanziellen Problemstellungen da es keine "Arbeits- und Aufenthaltsverknüpfung gibt". Bei den osteuropäischen Arbeitnehmern schreiben die Ausländerbehörden und Arbeitsämter dies aber vor.
D.h. Du benötigst eine Aufenthaltserlaubnis um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen oder vice versa.

Zusätzlich kommt die 3000 DM Grenze ins Spiel und das grundsätzliche Verbot in der Regionalliga und tiefer einen TT-Profi zu haben.

Jetzt die Fragen: wieviele Vereine können selbst in der 2.Liga (TT-Profis) die 3000,- DM Regelung erfüllen. Und: wieviele Vereine haben einen "legalen" Ausländer in der 3. Liga abwärts ?


Schaut doch mal


es gibt kein gesetz, dass eine erstattung von Spesen wie fahrtkosten, übernachtungskosten verbietet!!! die reglementierung des verbandes hier die 3.000,--regel anzuwenden, trifft nur auf die zu, die eine aufenthaltserlaubnis brauchen. die folge: alles bleibt wie gehabt. mit den möglichkeiten der spesenerstattung kann lockker ein "Osteuropäer" für 10.000,- - bis 15.000,- DM verpflichtet werden. ob er durch die spesenerstattung auch profit macht, ist nicht sache des vereins.

gruss
chacka

p.S.: bin eigentlich auch gegen diese vielen ausländer in den ligen, aber ich bin mir sicher, dass der eingeschlagene weg keinen großen erfolg bringen wird.


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