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AW: Hausrecht und Kamera
Es steht trotzdem jedem frei mit seinen gemachten Foto oder Filmaufnahmen eines offiziellen Wettkampfes diese privat zu verwenden oder auszuwerten, sie in Youtube rein zustellen, auf eine Homepage zu veröffentlichen oder sonst was damit anzufangen.
Dies gilt für die Deutsche Meisterschaft bis zur Kreismeisterschaft oder auch von der TTBL bis zur letzten Kreisklasse. Ob es einer möchte oder nicht. Und es ist wie bei allen Regeln. Wenn man hier beidseitig vernünftig miteinander umgeht, findet man sicher auch eine für alle befriedigende Lösung! |
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Wenn aber jemand aus dem Spiel nur die schönen Brüste der Spielerinnen ausschneidet und präsentiert, dann ist es wohl keine Berichterstattung, rate ich mal. |
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Wie dem auch sei, ich habe nie für meine Spielberechtigung unterschrieben. Und als ich sie bekam waren Youtube, facebook etc. ... nicht mal ein Gedankenspiel. Sollte es jemals wegen so etwas zu einem Rechtsstreit kommen, wird der DTTB mit ziemlicher Sicherheit zurückrudern oder baden gehen. Youtube und facebook sind im übrigen für mich nicht annähernd eine "Berichterstattung". |
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Dem ist nichts hinzuzufügen. Nur das 'ziemlicher' und das 'für mich', das kannste auch noch streichen. |
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Hier sind relevante Paragraphen:
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AW: Hausrecht und Kamera
Ja das Kunsturhebergesetz bzw. das Urheberrecht ist einschlägig. Aber letzten Endes verbietet es nicht das Filmen selber bzw. nur dann, wenn sich die Person in einem gesonderten Bereich befindet, der darauf schließen lässt, dass es sich um den geschützten Privatbereich handelt. Eben das ist im Ausgangsfall nicht gegeben, sowie auch eine Verwertung des Filmmaterials, also die Veröffentlichung.
Der Spieler nimmt an offiziellen Veranstaltungen des Verbandes teil (Wettbewerbe - Mannschaft und Turniere). Daher wohl auch die Zitation aus einem vorangegangen Kommentar (Regelbuch DTTB), was die Rechte am Bild bzw. an Filmaufnahmen betrifft. |
AW: Hausrecht und Kamera
Mich würde interessieren was der DTTB oder BTTV dazu sagt? Schließlich "unterliegen" ja alle Spieler deren Vorgaben.
Konkret: Wir haben ein Punktspiel und ich filme die Spiele (z.B. 2 Bezirksliga) und stelle diese bei Youtube online. Ist das rechtlich einwandfrei? |
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Zitat:
Nach dem § 23 ist es wohl erlaubt. |
AW: Hausrecht und Kamera
Kann ich daraus nicht schließen.
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