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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Hausrecht und Kamera
Hallo Community,
gestern hatte ich in einem Meisterschaftsspiel, innerhalb des WTTV, eine Kamera aufgestellt und zwar in der Gasthalle. Der Mannschaftsführer des Gegners wollte mich aufgrund des Hausrechtes aus der Halle befördern, wenn ich das Spiel gegen ihn filme. Er kam schon während eines von mir gefilmten Einzels zu mir und fragte, ob ich gerade aufnehme. Dann beantwortete ich die Frage mit ja und er fragte dann seinen gerade spielenden Mannschaftskollegen, ob er damit einverstanden sei. Dieser hatte kein Problem damit. Als ich gegen ihn dann spielte, verlangte er von mir die Kamera auszustellen. Ganz offensichtlich hätte er mich dann aus der Halle schmeißen wollen. Ich bin der Auffassung, dass ich jedoch filmen darf, wenn es sich um offizielle Meisterschaftsspiele handelt. Zu Recht? Innerhalb des TTVWH gibt es in den Regelbestimmungen des Verbandes einen Passus, der besagt, dass während offizieller Meisterschaftsspiele und offiziellen Wettkämpfen das Recht am eigenen Bild abbedungen wird. Es handelt sich hierbei wohl um ein auferlegtes Einverständnis des Verbandes in Bezug auf jeden Spieler, der an solchen Spielen innerhalb des Verbandes teilnimmt. Meine Frage ist, ob das auch für den WTTV gilt. Könnte es sein, dass im Falle, dass dem so wäre , wie ich annehme, auch die Videos veröffentlicht werden dürfen? Danke für Antworten und eventuell auch Regelparagraphen. |
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#2
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AW: Hausrecht und Kamera
Hallo tripplem,
das "Recht am eigenen Bild" betrifft die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial. Das bloße Filmen - etwa zur privaten Fehleranalyse - ist dadurch nicht eingeschränkt. Zitat:
Ohne den Passus zu kennen, ist das aber Spekulation. Viele Grüße |
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#3
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AW: Hausrecht und Kamera
Also soweit ich weiß, darf ein Foto oder Film nur mit Zustimmung der Person entstehen.
Ich glaube kaum das sich eine Bestimmung in einem Sportverband über geltendes Recht hinweg setzen kann!? Klar, die Auslegung in Bezug auf "Zustimmung" ist ziemlich blödsinnig. Alleine das "aufmerksam" in die Kamera schauen gilt als Zustimmung. Kann mich zwar täuschen aber so oder so ähnlich hat man das uns im Wirtschaftsrecht Grundkurs beigebracht. |
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#4
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AW: Hausrecht und Kamera
Da das Spiel eine öffentliche Sportveranstaltung ist, brauchst du grundsätzlich keinerlei Zustimmung der teilnehmenden Personen. Es können beliebig Fotos oder Filmdokumente erstellt werden. Nur bei der Veröffentlichung kannst du dich strafbar machen, sofern die Medienrechte vom Verein / Verband exklusiv an jemand anderes abgegeben wurden.
Ausnahme: Da der Veranstalter, in diesem Fall der Verein, das Hausrecht besitzt, kann er auch grundsätzlich Film- und Fotoaufnahmen verbieten. Dies muss er aber am Eingang der Halle durch ein Verbotsschild sichtbar machen.
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Achtung Satire Geändert von Rheinprinz (01.10.2013 um 01:14 Uhr) |
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#5
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AW: Hausrecht und Kamera
mal ganz von der rechtlichen Lage abgesehen...da muss doch schon ganz schön viel Antipathi im Spiel sein, dass man trotz ausdrücklichem Wunsch des Gegners es nicht zu tun, trotzdem filmen und auch noch veröffentlichen will, oder?
Bei uns wird auch immer mehr gefilmt, und ich habe auch schon erlebt, dass jemand das dann nicht wollte. Wurde ohne Murren die Kamera für das Spiel einfach ausgestellt. |
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#6
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
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#7
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AW: Hausrecht und Kamera
Andersrum: Da muss doch auch einiges an Anthipathie im Spiel sein, trotz Wunsch des Gegners nicht filmen zu lassen. ... wie man es halt sieht...
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#8
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Im Übrigen: Mir berichtete gestern ein Offizieller des DTTB, das es zurzeit in einem genauso gelagerten Fall ein Rechtsgutachten geben wird. Abgewogen wird zwischen zivilrechtlichen Regelungen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Hausrecht und die Wirkungen des Hausrechtes in einem solch gelagerten Fall geprüft werden. Die Grundlagen sind mir nicht ganz klar, jedoch meine ich, dass es wohl leicht übertrieben wäre einen Spieler der Sporthalle zu verweisen, weil er sein Spiel filmen will. Ich glaube, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, obwohl das keine zivilrechtliche Kategorie sein dürfte. Eventuell sieht es tatsächlich so aus, dass man einen Aushang an die Eingangstür machen muss, wenn man das Filmen verbieten will. Inwiefern jedoch dies bei einer offiziellen Veranstaltung eine Wirkung hat, halte ich für fraglich. Sollte es nämlich nicht verboten sein durch eine Regelung des Verbandes, so könnte ich mir auch vorstellen, dass selbst der aushang irrelevant wäre. In zwei Wochen werde ich Näheres wissen. Allerdings bleibt mir ein fader Beigeschmack, weil es nie ganz angenehm ist, wenn während des Spieles eine solche Situation angesprochen wird. Ich finde, dass das etwas zu spitzfindig ist, denn man kann ganz normal auf jemandem zugehen und ihm sagen, dass man nicht auf Youtube landen möchte. Grüße und danke für eure Antworten :-) |
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#9
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AW: Hausrecht und Kamera
Man kann auch ganz normal auf jemanden zugehen und ihn fragen ob es ihn stört wenn er gefilmt wird bevor man das Ganze überhaupt anmacht
.Mich persönlich stört es gar nicht, aber ein vorheriges Fragen würde jedem gut zu Gesicht stehen. Egal ob man im Recht ist oder nicht. Und wenn man nicht fragt, dann ist es, zumindest für mich, selbstverständlich, dass man abstellt sobald jemand etwas sagt. Das auf youtube landen ist ohne Zustimmung aus meiner Sicht sowieso sehr kritisch zu sehen. Aber man findet ja immer wieder neue Probleme, da man sonst irgendwann keine mehr hätte.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#10
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Ich bin ein Amateur, jedoch ist die Differenzierung unwichtig für die rein rechtliche Frage. Die Notwendigkeit der Frage, ob gefilmt werden darf, würde sich ohnehin nur dann ergeben, wenn der Gast filmen möchte. Ein Großteil der Gastgeber haben damit keine Probleme und freuen sich eher, sich auf Youtube zu finden. Das aber erfrage ich dann tatsächlich im Vorhinein, wenn es nicht nur um den eigenen Spaß geht, sich am Fernseher zu beobachten und das Recht am eigenen Bild durch die Verwertung betroffen ist. Vielleicht sollte man vorher sagen, dass man das Filmmaterial nicht veröffentlicht. Finde ich persönlich angemessener als wie ein kleiner Junge vorher um Erlaubnis zu bitten, für Etwas, das schlichtweg harmlos ist. Meistens sind es Menschen, die vor den 80ern gebohren sind und nicht mehr am Puls der Zeit leben (meiner Erfahrung und Ansicht nach), die das Filmen verbieten wollen. Glücklicherweise ist das aber eher die Ausnahme. |
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