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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 28.09.2013, 13:55
tripplem tripplem ist offline
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tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
Hausrecht und Kamera

Hallo Community,

gestern hatte ich in einem Meisterschaftsspiel, innerhalb des WTTV, eine Kamera aufgestellt und zwar in der Gasthalle. Der Mannschaftsführer des Gegners wollte mich aufgrund des Hausrechtes aus der Halle befördern, wenn ich das Spiel gegen ihn filme. Er kam schon während eines von mir gefilmten Einzels zu mir und fragte, ob ich gerade aufnehme. Dann beantwortete ich die Frage mit ja und er fragte dann seinen gerade spielenden Mannschaftskollegen, ob er damit einverstanden sei. Dieser hatte kein Problem damit. Als ich gegen ihn dann spielte, verlangte er von mir die Kamera auszustellen. Ganz offensichtlich hätte er mich dann aus der Halle schmeißen wollen.

Ich bin der Auffassung, dass ich jedoch filmen darf, wenn es sich um offizielle Meisterschaftsspiele handelt. Zu Recht?

Innerhalb des TTVWH gibt es in den Regelbestimmungen des Verbandes einen Passus, der besagt, dass während offizieller Meisterschaftsspiele und offiziellen Wettkämpfen das Recht am eigenen Bild abbedungen wird. Es handelt sich hierbei wohl um ein auferlegtes Einverständnis des Verbandes in Bezug auf jeden Spieler, der an solchen Spielen innerhalb des Verbandes teilnimmt. Meine Frage ist, ob das auch für den WTTV gilt. Könnte es sein, dass im Falle, dass dem so wäre , wie ich annehme, auch die Videos veröffentlicht werden dürfen?

Danke für Antworten und eventuell auch Regelparagraphen.
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  #2  
Alt 30.09.2013, 13:58
jsjs jsjs ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Hallo tripplem,

das "Recht am eigenen Bild" betrifft die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial. Das bloße Filmen - etwa zur privaten Fehleranalyse - ist dadurch nicht eingeschränkt.

Zitat:
Könnte es sein, dass im Falle, dass dem so wäre , wie ich annehme, auch die Videos veröffentlicht werden dürfen?
Angenommen, dass in einem Passus die Bildrechte an den Verband abgetreten werden, heißt das noch nicht, dass jemand anders dadurch auch das Recht zur Veröffentlichung hat.
Ohne den Passus zu kennen, ist das aber Spekulation.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 01.10.2013, 00:42
Benutzerbild von Stefan W.
Stefan W. Stefan W. ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Also soweit ich weiß, darf ein Foto oder Film nur mit Zustimmung der Person entstehen.
Ich glaube kaum das sich eine Bestimmung in einem Sportverband über geltendes Recht hinweg setzen kann!?

Klar, die Auslegung in Bezug auf "Zustimmung" ist ziemlich blödsinnig.
Alleine das "aufmerksam" in die Kamera schauen gilt als Zustimmung.

Kann mich zwar täuschen aber so oder so ähnlich hat man das uns im Wirtschaftsrecht Grundkurs beigebracht.
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  #4  
Alt 01.10.2013, 01:06
Rheinprinz Rheinprinz ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Da das Spiel eine öffentliche Sportveranstaltung ist, brauchst du grundsätzlich keinerlei Zustimmung der teilnehmenden Personen. Es können beliebig Fotos oder Filmdokumente erstellt werden. Nur bei der Veröffentlichung kannst du dich strafbar machen, sofern die Medienrechte vom Verein / Verband exklusiv an jemand anderes abgegeben wurden.

Ausnahme: Da der Veranstalter, in diesem Fall der Verein, das Hausrecht besitzt, kann er auch grundsätzlich Film- und Fotoaufnahmen verbieten. Dies muss er aber am Eingang der Halle durch ein Verbotsschild sichtbar machen.
__________________
Achtung Satire

Geändert von Rheinprinz (01.10.2013 um 01:14 Uhr)
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  #5  
Alt 01.10.2013, 08:42
MaikS MaikS ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

mal ganz von der rechtlichen Lage abgesehen...da muss doch schon ganz schön viel Antipathi im Spiel sein, dass man trotz ausdrücklichem Wunsch des Gegners es nicht zu tun, trotzdem filmen und auch noch veröffentlichen will, oder?
Bei uns wird auch immer mehr gefilmt, und ich habe auch schon erlebt, dass jemand das dann nicht wollte. Wurde ohne Murren die Kamera für das Spiel einfach ausgestellt.
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  #6  
Alt 01.10.2013, 11:51
jsjs jsjs ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Also soweit ich weiß, darf ein Foto oder Film nur mit Zustimmung der Person entstehen.
Das hab ich auch mal gedacht - ist aber falsch.
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  #7  
Alt 01.10.2013, 13:26
NicoZ NicoZ ist offline
ohne Titel
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NicoZ kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Hausrecht und Kamera

Andersrum: Da muss doch auch einiges an Anthipathie im Spiel sein, trotz Wunsch des Gegners nicht filmen zu lassen. ... wie man es halt sieht...
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  #8  
Alt 01.10.2013, 15:14
tripplem tripplem ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von MaikS Beitrag anzeigen
mal ganz von der rechtlichen Lage abgesehen...da muss doch schon ganz schön viel Antipathi im Spiel sein, dass man trotz ausdrücklichem Wunsch des Gegners es nicht zu tun, trotzdem filmen und auch noch veröffentlichen will, oder?
Bei uns wird auch immer mehr gefilmt, und ich habe auch schon erlebt, dass jemand das dann nicht wollte. Wurde ohne Murren die Kamera für das Spiel einfach ausgestellt.
Also für den Fall, dass es so gewesen wäre, könnte ich dir selbst dann nicht Recht geben. Ich habe nach der Aufforderung schlichtweg die Kamera ausgemacht. Nichtsdestotrotz hatte ich in dem Moment zumindest die Kenntnis, dass ich das Recht am eigenen Bild erst durch die Verwertung des Filmmaterials verletze. In dieser Kenntnis hätte ich auch die Kamera weiterlaufen lassen können, mich aus der Halle schmeißen lassen können und am Ende wäre ein Protest eingelegt worden. Ich hatte noch gestern mit einem Offiziellen vom DTTB, sowie vom WTTV telefoniert und mir wurde gesagt, dass es keinen Passus gibt, zumindest was den WTTV betrifft, der das Filmen verbietet. Im Falle eines Protestes wäre das Spiel "möglicherweise" 9:0 gewertet worden. Aber man sollte ja auch sportlich bleiben, weshalb ich die Kamera ausgestellt habe.

Im Übrigen:

Mir berichtete gestern ein Offizieller des DTTB, das es zurzeit in einem genauso gelagerten Fall ein Rechtsgutachten geben wird. Abgewogen wird zwischen zivilrechtlichen Regelungen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Hausrecht und die Wirkungen des Hausrechtes in einem solch gelagerten Fall geprüft werden. Die Grundlagen sind mir nicht ganz klar, jedoch meine ich, dass es wohl leicht übertrieben wäre einen Spieler der Sporthalle zu verweisen, weil er sein Spiel filmen will. Ich glaube, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, obwohl das keine zivilrechtliche Kategorie sein dürfte. Eventuell sieht es tatsächlich so aus, dass man einen Aushang an die Eingangstür machen muss, wenn man das Filmen verbieten will. Inwiefern jedoch dies bei einer offiziellen Veranstaltung eine Wirkung hat, halte ich für fraglich. Sollte es nämlich nicht verboten sein durch eine Regelung des Verbandes, so könnte ich mir auch vorstellen, dass selbst der aushang irrelevant wäre.

In zwei Wochen werde ich Näheres wissen. Allerdings bleibt mir ein fader Beigeschmack, weil es nie ganz angenehm ist, wenn während des Spieles eine solche Situation angesprochen wird. Ich finde, dass das etwas zu spitzfindig ist, denn man kann ganz normal auf jemandem zugehen und ihm sagen, dass man nicht auf Youtube landen möchte.

Grüße und danke für eure Antworten :-)
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  #9  
Alt 01.10.2013, 15:41
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist gerade online
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Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Hausrecht und Kamera

Man kann auch ganz normal auf jemanden zugehen und ihn fragen ob es ihn stört wenn er gefilmt wird bevor man das Ganze überhaupt anmacht .

Mich persönlich stört es gar nicht, aber ein vorheriges Fragen würde jedem gut zu Gesicht stehen. Egal ob man im Recht ist oder nicht. Und wenn man nicht fragt, dann ist es, zumindest für mich, selbstverständlich, dass man abstellt sobald jemand etwas sagt.

Das auf youtube landen ist ohne Zustimmung aus meiner Sicht sowieso sehr kritisch zu sehen.

Aber man findet ja immer wieder neue Probleme, da man sonst irgendwann keine mehr hätte.
__________________
Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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  #10  
Alt 01.10.2013, 16:37
tripplem tripplem ist offline
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tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein Beitrag anzeigen
Man kann auch ganz normal auf jemanden zugehen und ihn fragen ob es ihn stört wenn er gefilmt wird bevor man das Ganze überhaupt anmacht .

Mich persönlich stört es gar nicht, aber ein vorheriges Fragen würde jedem gut zu Gesicht stehen. Egal ob man im Recht ist oder nicht. Und wenn man nicht fragt, dann ist es, zumindest für mich, selbstverständlich, dass man abstellt sobald jemand etwas sagt.
Ganz Unrecht hast du da nicht. Schaust du dir aber einmal die Profis an, so wage ich dir zu prophezeien, dass lediglich ein verschwindend geringer Teil seine Gegner vorher um Erlaubnis fragt, u.a. weil es für Profis natürlich gewöhnlich ist; Stichwort: Fehleranalyse.
Ich bin ein Amateur, jedoch ist die Differenzierung unwichtig für die rein rechtliche Frage.
Die Notwendigkeit der Frage, ob gefilmt werden darf, würde sich ohnehin nur dann ergeben, wenn der Gast filmen möchte. Ein Großteil der Gastgeber haben damit keine Probleme und freuen sich eher, sich auf Youtube zu finden. Das aber erfrage ich dann tatsächlich im Vorhinein, wenn es nicht nur um den eigenen Spaß geht, sich am Fernseher zu beobachten und das Recht am eigenen Bild durch die Verwertung betroffen ist. Vielleicht sollte man vorher sagen, dass man das Filmmaterial nicht veröffentlicht. Finde ich persönlich angemessener als wie ein kleiner Junge vorher um Erlaubnis zu bitten, für Etwas, das schlichtweg harmlos ist.
Meistens sind es Menschen, die vor den 80ern gebohren sind und nicht mehr am Puls der Zeit leben (meiner Erfahrung und Ansicht nach), die das Filmen verbieten wollen. Glücklicherweise ist das aber eher die Ausnahme.
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