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-   -   Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=200018)

Porthos 05.01.2016 16:31

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2696834)

...

Deswegen muss einfach vorher ein Grundsatz (welcher der beiden auch immer) für solche Fälle in der WO fest verankert werden, der evtl Einsprüchen/Protesten sehr sicher stand hält!!!
Sonst hat man in den kritischen Fällen die zeitnah entschieden werden müssen keine Chance auf eine sinnvolle Entscheidung!!!

Oder was würdet ihr (@Porthos, Chris, Vektor usw) in dem Mädchen/relegation Beispiel machen wenn es vorher keine klare Aussage dazu gibt??? Zeit für eine Einzelprüfung gibt es nicht...

Damit sind wir wieder bei einem meiner früheren Posts. In Bayern ist ein derartiger Grundsatz festgelegt: Proteste oder Einsprüche haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Entscheidungen von Spielleitern/Fachwarten gelten solange, bis sie vom Sportgericht aufgehoben werden.

Einzige Ausnahme von diesem Grundsatz: Der Sportgerichtsvorsitzende kann "in begründeten Fällen" bereits im Anfangsstadium eines Verfahrens (noch vor einem Urteil) die angefochtenenen Entscheidungen aussetzen.

M.E. sicher keine 100%-ig zufriedenstellende Lösung, aber eine solche wird es sowieso nicht geben.

Fastest115 05.01.2016 22:53

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Würde also für den Mädchen/relegationsfall bedeuten:

Die Mannschaft darf die Relegation spielen (weil der SL die Entscheidung getroffen hat das das Mädchen spielberechtigt ist) und alle weiteren Dinge werden im Nachgang vom Sportgericht geklärt.

Entscheidet das Gericht zugunsten des Vereins ist ja alles gut gelaufen. Entscheidet es zugunsten derer die Protest eingelegt haben (zb der Mannschaften der Liga /der Relegationsspiele) kann die Mannschaft den Aufstieg verlieren oder sogar alle Punkte der Liga und absteigen. Theoretisch könnten sogar allen tieferen Mannschaften betroffen sein, falls die Mannschaft mit dem Mädchen nur zu 6. war, weil dann ja 2.1 hätte 1.6 sein müssen und nicht für die 2. spielberechtigt war usw

Nutzt dann nur den Mannschaften nichts mehr, die dafür an diversen relegationsspielen hätten teilnehmen können.

Vektor 06.01.2016 00:15

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
@fastest: Ich verstehe es eben so, dass die Bayern nicht diese Rückbetrachtung machen, sondern die Entscheidung dann erst ab dem Urteilsspruch gilt (ggf. dann mit Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt, ab dem "unter Protest" gespielt wurde?)

Ich glaube, bzgl. Widerruf einer Spielberechtigung (weil vielleicht rauskommt, dass ein Spieler woanders schon eine hatte ...) gilt das in der Art inzwischen bundesweit.
Macht vielleicht einiges Praktikabler, aber mein "sportrechtlich Inneres" ;) kann sich nach wie vor nicht so ganz damit anfreunden.

Fastest115 06.01.2016 08:43

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Ah ok also gilt in bayern und wohl auch bundesweit das prinzip "vertrauensschutz" beim thema spielberechtigung/genemigte aufstellung...bis zum protest bzw auffallen des fehlers und korrektur durch den sl

Was auch sinn macht weil es sonst womoeglich zu umwertungen in x ligen kommen kann und kommt mplette abschlusstabellen ueber den haufen geworfen werden

wabe 06.01.2016 09:52

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Wie geschrieben Fastest, in dem von mir beschriebenen Fall gab es genau diesen Vertrauensschutz eben nicht. Da gab es noch nicht einmal, wenn ich mich richtig erinnere, einen Protest eines anderen Vereins. Es erfolgte schlichtweg eine "Korrektur" durch den Verband, der den Klassenleiter "überschrieben" hat. Alle Spiele rückwirkend mit 0:9 gewertet, weil die eingesetzte Dame nicht als Stammspielerin bei den Herren hätte aufgestellt werden dürfen (der Verein hatte eine eigene Damenmannschaft).

Wie Chris es schon schrieb, man muss in diesen Fällen sehr stark den Einzelfall betrachten.

Oder, mein Zusatz, das Thema "Rechtssicherheit" sollte vielleicht mal grundsätzlich geklärt werden.

Porthos 06.01.2016 11:49

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Vielleicht war ja die von wabe geschilderte Vorgehensweise des Verbandes einfach falsch ... ;).

Allein der Umstand, dass keiner dagegen aufbegehrt hat, begründet nicht zwangsläufig eine Richtigkeit.

(Ich bitte um Nachsicht für diese ketzerischen Gedanken)

wabe 06.01.2016 11:54

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass nach so einer Entscheidung der Verein nicht "aufbegehrt" hat. Aber sicher bin ich natürlich nicht.

Nebenbei, der Verein ist danach ziemlich heftig auseinander gefallen. Diverse Spieler aus der Mannschaft haben aufgehört bzw mit sofortiger Wirkung (damals) ihre Klassenleitertätigkeit eingestellt. Also ganz so demütig ging das nicht ab.

Chris Kratzenstein 06.01.2016 12:39

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Bei der Sache mit Jugendfreigabe damals ging das bis vors Verbandsgericht, da der Klassenleiter zuerst einmal den Protest abgewehrt hatte und sich der Linie des Bezirks angeschlossen hatte.
Der Bezirk ging dann vors Schiedsgericht und das Verbandsgericht. Die Entscheidungen waren jedes Mal pro Verband. Wie sollte man da weiter aufbegehren?

mithardemb 06.01.2016 13:11

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Das heißt also unterm Strich, dass der Klassenleiter die Aufstellung nicht wirklich genehmigen kann, da er dazu nicht die Autorität hat.

Was passiert jetzt eigentlich umgekehrt wenn der Klassenleiter eine Aufstellung irrtümlich nicht genehmigt und der Verein diese Genehmigung schließlich doch vom Verband erhält. Müssen dann alle Spiele wiederholt werden?

Porthos 06.01.2016 13:21

AW: Änderung der Mannschaftsmeldung während der Vorrunde
 
Zitat:

Zitat von Chris Kratzenstein (Beitrag 2697074)

Der Bezirk ging dann vors Schiedsgericht und das Verbandsgericht. Die Entscheidungen waren jedes Mal pro Verband. Wie sollte man da weiter aufbegehren?

Wenn das oberste Gericht entschieden hat, dann ist die Sache natürlich gegessen und alle Beteiligten tun gut daran, sich an das Urteil zu halten. Interessieren würde mich nur die Begründung des Urteils.

Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2697079)

Was passiert jetzt eigentlich umgekehrt wenn der Klassenleiter eine Aufstellung irrtümlich nicht genehmigt und der Verein diese Genehmigung schließlich doch vom Verband erhält. Müssen dann alle Spiele wiederholt werden?

Offensichtlich gehen zumindest im Forum die Meinungen auseinander. Ein wichtiger Punkt wird auch sein, wie die Sportgerichts- bzw. Schiedsgerichts-Ordnungen des jeweiligen Verbandes mit derartigen Fragestellungen - im weitesten Sinne ein Problem des sog. vorläufigen Rechtsschutzes - umgehen.

Ich jedenfalls wüsste, wie ich entscheiden würde ... ;)


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